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Archiv "Facharzt für Allgemeinmedizin: Willkommen zurück" (02.10.2009)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 106

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Heft 40

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2. Oktober 2009 A 1941 FACHARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN

Willkommen zurück

Der Vorstand der Bundesärztekammer will die Allgemeinmedizin wieder als eigenständiges Gebiet in der Weiterbildungsordnung verankern. Inhaltlich soll sich jedoch nichts ändern.

N

ach der Rückkehr des All - gemein-Internisten im Jahr 2007 steht nun offenbar auch die Rückkehr des Facharztes für All- gemeinmedizin bevor. Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat sich am 25. September dafür aus- gesprochen, dass die Facharztwei- terbildung „Allgemeinmedizin“ wie- der als eigenständiges Gebiet in die (Muster-)Weiterbildungsordnung aufgenommen werden soll. Es ist kaum damit zu rechnen, dass der 113. Deutsche Ärztetag im nächsten Jahr in Dresden den Beschluss des BÄK-Vorstandes zurückweist.

Denn sowohl die allgemeinmedizi- nischen als auch die internistischen Fachgesellschaften und Berufsver- bände begrüßen die jüngste Ent- wicklung. Die Idee, mit der Zusam- menführung der Fächer Innere und Allgemeinmedizin eine einheitliche Hausarztqualifikation zu schaffen, ist damit gescheitert.

Ursprünglich sollte eine Weiter- bildungsnovelle aus dem Jahr 2003 die leidige Konkurrenz der Fächer Allgemeinmedizin und Innere Me- dizin beenden. Das Nebeneinander von Allgemeinärzten, (hausärzt - lichen) Internisten und Schwer- punkt-Internisten sollte einem zwei - stufigen Modell weichen: Fachärz- te für Innere und Allgemeinmedizin sollten die hausärztliche Versor- gung sicherstellen und Internisten mit Schwerpunkt die fachärztliche Versorgung. Doch die einheitliche Umsetzung des mühsam verhandel- ten Kompromisses in den Regionen gestaltete sich schwierig, weil ein- zelne Landesärztekammern von der gemeinsamen Linie abwichen.

Zwei Kammern beschlossen, den Facharzt für Allgemeine und Inne- re Medizin nicht einzuführen und stattdessen den Facharzt für Allge- meinmedizin beizubehalten. Fünf

weitere entschieden sich dafür, neben dem Facharzt für Allge- meine und Innere Medizin den Allgemein-Internisten beizubehal- ten. Das uneinheitliche Vorgehen wiederum rief die Europäische Kommission auf den Plan, die Korrekturen anmahnte – ganz ab- gesehen davon, dass auch die Ärz- te in der Weiterbildung nicht froh darüber sein können, dass zwi- schen Mecklenburg-Vorpommern und Bayern unterschiedliche Re- geln gelten.

Europarechtliche Vorgaben führ- ten schließlich dazu, dass der Deut- sche Ärztetag im Jahr 2007 die Weiterbildungsnovelle von 2003 re- vidierte und den Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt wieder einführte. An der einheitlichen Qua - lifikation für den Hausarzt ändere

sich dadurch jedoch nichts, hatte der Vorsitzende der Weiterbildungs- gremien der BÄK, Dr. med. H.

Hellmut Koch, damals betont. Der Internist ohne Schwerpunkt erwer- be keine hausärztlichen Kompeten- zen. Seine Tätigkeit sei auf das Krankenhaus beschränkt.

Doch der Beschluss erweist sich als folgenreich. „Damit ist für uns die Grundlage des Kompromisses entfallen“, erklärte der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, Mitte September beim Deutschen Hausärztetag (sie- he auch „Nichts ohne einen Haus- arzt“). Das Gremium forderte, die Allgemeinmedizin wieder als ei- genständiges Gebiet zu etablieren.

Das bedeutet allerdings auch, dass

die Beschränkung des Allgemein- Internisten auf die Tätigkeit im Krankenhaus aufgehoben wird, wie aus der BÄK verlautete, die ein

„Wiederaufflackern der Konkur- renzsituation zwischen hausärztli- chen Internisten und Allgemeinme- dizinern“ befürchtet.

Inhaltlich soll trotz der Trennung der Gebiete in der hausärztlichen Weiterbildung alles beim Alten bleiben. Nach wie vor müssen zwei der fünf Jahre Weiterbildungszeit in der ambulanten Versorgung absol- viert werden. Allerdings soll sich der Nachwuchs künftig während dieser Zeit sechs Monate lang chir - urgisch weiterbilden. Das zumin- dest fordern die Vertreter der Haus- ärzte. Ein weiterer Wunsch der Hausärzte ist es, dass Weiterbil- dungszeiten vermehrt in anderen patientenbezogenen Gebieten abge- leistet werden können. Die Dauer der allgemeinmedizinischen Wei- terbildung steht nicht zur Debatte.

Streit gibt es derweil reichlich an anderer Stelle. Seit Monaten ver- handeln die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereini- gung und die Deutsche Kranken- hausgesellschaft mit den Kranken- kassen über das Förderprogramm

zur allgemeinmedizinischen Wei- terbildung, bislang ohne Ergebnis.

Dabei geht es insbesondere darum, die Vergütung der Weiterbildungs- assistenten in den Hausarztpraxen an die Gehälter in den Krankenhäu- sern anzugleichen. Es sei bisher nicht gelungen, die berechtigten Forderungen der Ärzte durchzuset- zen, sagte der stellvertretende KBV-Vorsitzende, Dr. med. Carl- Heinz Müller. Er sprach von einer

„verantwortungslosen Verzögerungs - taktik“. Das Bundesgesundheitsmi- nisterium hat den Verhandlungs- partnern jetzt eine Frist gesetzt. Bis zum 15. Oktober muss eine Verein- barung getroffen sein, sonst wird der Gesetzgeber aktiv. ■

Heike Korzilius

Die Bundesärztekammer befürchtet ein Wiederaufflackern der Konkurrenzsituation zwischen Hausärzten und Internisten.

P O L I T I K

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