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Archiv "Hausarzt/Facharzt: Heftige Kritik am Ministerium" (15.12.2000)

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cherten selbst zu den Kosten ihrer Be- handlung in Zukunft leisten müssen.“

Die aktuelle Diskussion zur Neugestal- tung der Rentenversicherung werde sich dann auf die Krankenversicherung verlagern.

Der jetzige KBV-Vorstand kann sich durchaus stärkere Elemente der Ko- stenerstattung vorstellen – gerade auch, um die immer wieder geforderte Trans- parenz herzustellen. Dies würde die Aufgabenstellungen der Kassenärztli- chen Vereinigungen einschneidend ver- ändern. Es gehe nicht darum, bestehen- de Organisationsstrukturen wie einen Besitzstand zu verteidigen. Vielmehr sei es notwendig, den freiberuflichen Kassenarzt auch zukünftig im Gesund- heitssystem zu erhalten und damit eine wohnortnahe haus- und fachärztliche Versorgung zu gewährleisten. Diesem Ziel hätten sich die Organisationsstruk- turen der vertragsärztlichen Versor- gung unterzuordnen.

Fachärzte müssen überleben

Als skandalös bezeichnete Richter- Reichhelm die Vergütungssituation in den neuen Bundesländern: „Die Kran- kenkassen überweisen für die ambulante medizinische Versorgung in den neuen Ländern rund 20 Prozent weniger als im Westen, verlangen jedoch dafür von den Kassenärzten dieselben Leistungen.“

Die Politik habe zwar inzwischen einen bundeseinheitlichen Risikostrukturaus- gleich auf den Weg gebracht, von dem die Ost-Krankenkassen profitieren. Doch sie habe dies mit der ausdrücklichen Auflage verbunden, die Einnahmen nicht für zusätzliche Zahlungen an die Leistungserbringer zu verwenden. Rich- ter-Reichhelm äußerte die Vermutung, dass es Ziel der Politik sei, die Gesamt- vergütung im Westen an die im Osten an- zugleichen, statt umgekehrt. „Da werden wir Kassenärzte aber nicht mitmachen“, betonte er. Ebenso wenig wie bei dem Versuch, die niedergelassenen Fachärzte auszubluten. Richter-Reichhelm forder- te die Bundesgesundheitsministerin auf, klar zu sagen, ob sie eine ambulante fachärztliche Versorgung weiterhin mit- tragen wolle oder ob sie diese Leistun- gen künftig von Krankenhausärzten er- bringen lassen will. Jens Flintrop

P O L I T I K

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 50½½½½15. Dezember 2000 AA3385

H

ermann Schulte-Sasse, Abtei- lungsleiter für die Gesetzli- che Krankenversicherung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), wird schon angenehmere Samstagvormittage erlebt haben. Was der Vertreter des BMG in Köln zu hören bekam, war wenig schmeichel- haft. Heftige Unmutsbekundungen

erntete der Ministerialdirektor vor al- lem für die unbeugsame Haltung des Ministeriums gegenüber der anste- henden Entscheidung der Internisten ohne Schwerpunkt für die hausärztli- che oder fachärztliche Versorgung.

Zum 31. Dezember 2000 müssen die Internisten eine Wahl treffen, die von elementarer Bedeutung für ihre künftige Berufsausübung ist. Den In- ternisten wird per Gesetz abverlangt, unwiderruflich zu erklären, ob sie als Hausarzt oder in der fachärztlichen Versorgung tätig werden wollen. Eine Entscheidung mit weit reichenden Konsequenzen: Internisten ohne Schwerpunkt, die sich für den Haus-

arzt entscheiden, dürfen fortan be- stimmte fachärztliche Leistungen nicht mehr abrechnen. Ob sie dies finanziell verkraften können, ist ungewiss, denn der jetzige EBM soll erst im Laufe der nächsten beiden Jahre durch eine neue Gebührenordnung abgelöst wer- den. Damit sind die Bewertungen der ärztlichen Leistungen zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht bekannt. Den Internisten fehlen alle notwendigen Daten für ihre Wahl.

Manfred Richter-Reichhelm er- klärte den Delegierten, dass die KBV wiederholt versucht habe, das Ministe- rium zu einem Aufschub der Entschei- dungsfrist zu bewegen. Alle Appelle blieben ungehört. Mehr noch: Der

„Kollege“ Schulte-Sasse, von Hause aus selbst Internist, habe der KBV sinngemäß erklärt, die Internisten sollten weniger aufs Geld schielen und stattdessen ihre Profession im Auge halten. Die Delegierten rea- gierten mit Pfiffen, was Schulte- Sasse ohne erkennbare Reaktion hinnahm. Der Ministerialdirektor machte sich Notizen, nahm aber keine Stellung.

Welchen innerärztlichen Stel- lenwert die Delegierten diesem Problem beimessen, zeigte indes- sen ein Antrag, der mit großer Mehrheit angenommen wurde.

Darin drängt die Vertreterver- sammlung auf ein Einlenken der Politik, um die Existenz der betrof- fenen internistischen Praxen nicht willkürlich zu gefährden. Entwe- der solle die Entscheidungsfrist ver- schoben werden, bis die notwendigen wirtschaftlichen Daten vorliegen, oder der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass eine (falsche) Entscheidung nachträglich widerrufen werden könne.

Lenkt das Bundesgesundheitsmini- sterium nicht ein, bleiben der KBV und den Kassenärztlichen Vereinigun- gen nur wenige Möglichkeiten, den In- ternisten zu helfen. Denkbar sind be- wusste Verzögerungen bei der Umset- zung der neuen Bedarfsplanung vor Ort. Auf diese Weise könnte zumin- dest der Zeitraum überbrückt werden, bis zu dem die neuen Leistungsbewer- tungen erkennbar sind. JM

Hausarzt/Facharzt

Heftige Kritik am Ministerium

Delegierte fordern Aufschub der Entscheidungsfrist für Internisten für die haus- oder fachärztliche Versorgung.

Hatte einiges einzustecken: Ministerialdirektor Dr.

Hermann Schulte-Sasse, daneben Prof. Dr. Christoph Fuchs als Vertreter der Bundesärztekammer.

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er Tagesordnungspunkt hieß offi- ziell lediglich „Stand der EBM- Reform“. Ein Beschluss für oder gegen die neue Gebührenordnung war also nicht vorgesehen, doch mitunter entwickeln die Diskussionen in der Ver-

treterversammlung eine Eigendynamik bis hin zu Spontanbeschlüssen.

Woher die Kritik an der Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßsta- bes (EBM) kommen würde, war bereits im Vorfeld der Versammlung klar: Wer- ner Baumgärtner, Vorsitzender der KV Nord-Württemberg, hatte vor seiner ei- genen Vertreterversammlung Wider- stand gegen die neue vertragsärztliche Gebührenordnung angekündigt. Baum- gärtner hielt Wort und trug seine Argu- mente dem Gremium vor.

In erster Linie monierte der nord- württembergische KV-Chef, dass der EBM noch nicht ausreichend innerärzt- lich abgestimmt sei. „Wir brauchen mehr Zeit. Dann erst können wir in die Verhandlungen mit den Krankenkassen gehen“, rief Baumgärtner dem KBV- Vorsitzenden zu. Die KBV habe den Fehler gemacht, den Krankenkassen ei- ne budgetneutrale Einführung des neu- en EBM zuzusagen. Ebenso falsch sei

die Zusicherung einer Lei- stungsgarantie gewesen.

Gemeint war damit die Versicherung des KBV- Vorstandes, den Sicher- stellungsauftrag weiterhin zu gewährleisten – eine Pflicht, die der Gesetzge- ber den Kassenärzten oh- nehin auferlegt.

„Viele Kollegen haben Angst, dass der EBM schief gehen könnte“, sag- te Baumgärtner. Diese Be- fürchtung unterstrich auch Peter Sauermann, KV-

Vorsitzender in Trier: „Wir haben schon viele Flops erlebt und wollen deswegen auch keinen EBM mit Leistungsaus- schlüssen mehr haben.“ Einige Dele- gierte warfen dem KBV-Vorstand vor, zu viele Leistungen in der so genannten Ordinationsgebühr versenken zu wol- len. Ludger Beyerle, Delegierter der KV Nordrhein, wandte sich gegen die vorgesehene Berichtspflicht gegenüber den Hausärzten: „Die Hausärzte soll- ten keine bürokratische Schwerpunkt- praxis führen!“

Gerda Enderer-Steinfort (KV Nord- rhein) und Wolfgang Axel Dryden (KV Westfalen-Lippe) fürchten aufgrund ei- gener Berechnungen Umsatzrückgänge bis zu 15 Prozent. All dies brachten Karl Friedrich Hach (Hamburg), Dieter Heidbreder (Niedersachsen) und Peter Sauermann in ihrem Antrag auf den Punkt, den „vorgelegten EBM-Ent- wurf“ abzulehnen. Zuvor hatte An- dreas Köhler, Honorardezernent der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die Reform im Einzelnen erläutert (sie- he folgenden Beitrag).

Die Antragsteller schätz- ten den Verlauf der Dis- kussion und die Zu- rückhaltung der großen Mehrheit richtig ein. Sau- ermann und Kollegen zo- gen ihren Antrag zurück – zugunsten einer Alternati- ve, die von Werner Baum- gärtner, Norbert Metke und anderen eingebracht worden war. Der Kompro- missantrag lief darauf hin- aus, dass ein neuer allge- mein gültiger EBM im An- schluss an die vorgesehene Testphase erst dann eingeführt wird, wenn die Zustimmung beider Vertrags- partner vorliegt. Für diesen Antrag gab es schließlich eine große Mehrheit.

Die Diskussion zum neuen EBM zeigte, dass der KBV-Vorstand noch Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit

leisten muss. Andererseits steht die große Mehrheit der Vertreterversamm- lung hinter den bereits früher gefassten Beschlüssen. Die Entscheidung über den neuen EBM soll (das Deutsche Ärzteblatt berichtete) Ende Februar im gemeinsamen Bewer- tungsausschuss von Ärzten und Kranken- kassen fallen. Es ist ei- ne Erprobungsphase in zwei Kassenärztli- chen Vereinigungen über zwei Quartale vorgesehen. Erst da- nach (und nach der Einarbeitung eventu- ell notwendiger Kor- rekturen) soll der neue EBM in Kraft treten. Josef Maus P O L I T I K

A

A3386 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 50½½½½15. Dezember 2000

Neue Gebührenordnung

Die Gegner fanden keine Mehrheit

Antrag auf Ablehnung der Reform zurückgezogen

Keine Mehrheit für eine Ab- lehnung des EBM in Sicht:

Peter Sauermann zog seinen

Antrag zurück.

Werner Baumgärtner: „Wir brauchen mehr Zeit.

Viele Kollegen haben Angst, dass der neue EBM schief gehen könnte.“

Andreas Köhler, KBV-Honorarde- zernent, erläuterte den Delegierten die geplante EBM- Reform im Einzel- nen.

Ja zum Kompromissantrag von Baumgärtner und Metke

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