gesellschaftlicher, politischer, ökonomischer und geistig- moralischer Ursache und können durch Druck von Po- litik, Ökonomie und auch Pharmaindustrie oft zu erheb- lichen Gewissenskonflikten führen.
So erfuhr der Nationale Ethikrat kürzlich vom Vor- standsvorsitzenden einer großen Klinik-AG, dass der Arzt größtenteils Unterneh- mer, Kaufmann sei und der Patient sein Kunde. Wenn dieser also über Geldmittel verfügt, kann er sich medizi- nische Leistungen zur „Er- höhung der Lebensqualität“
einkaufen. Dazu zählt der ärztliche Unternehmer bei- spielsweise auch die Behand- lung des Grauen Stars und anderer altersbedingter Leiden.
Die Solidargemeinschaft in der GKV hat sich bei den
knappen Geldmitteln also auf
„Notfälle“ zu konzentrieren, nur den Behandlungsauftrag zu erfüllen und die Vorsorge nicht unnütz auszuweiten (denn „Nachteile durch die Nichtentdeckung von Krank- heiten seien nicht bewie- sen“).
Hierzu wird allerdings als Hilfskonstruktion eine Art
„zweite Ebene der Ethik“ er- forderlich. Es wird den altrui- stischen Arzt, der Notfälle be- handelt, und den Medizin-Un- ternehmer geben müssen, der Lebensqualität anbietet.
Bei einer solchen Vergewalti- gung des ärztlichen Gewissens klingen die Worte des Bundes- präsidenten a. D., Johannes Rau, auf dem letzten Ärzte- kongress wie eine schöne Uto- pie: „Gesundheit ist ein hohes Gut, aber keine Ware.“ Die Wirklichkeit hat die ärztliche Ethik aber längst schon ent-
wertet. Eine Ethik, die der Humanität verpflichtet ist, kann bei dem Gewinnstreben in der Marktwirtschaft nur lä- stiger Ballast sein. Es mag ganz und gar unwissenschaft- lich klingen, aber dieses marktwirtschaftliche Denken im Gesundheitswesen ist auch Ethik, aber eine ohne Moral.
Dr. sc. med. Gerd Machalett, Am See 15, 17089 Siedenbollentin
KBV
Zum EBM 2000plus:
Facharzt als Serviceer- bringer für den Hausarzt
Mein Wunsch an jeden Fach- arzt wäre, dass er sich als Ser- viceerbringer für den Haus- arzt verstehen sollte. Die mei- sten Fachärzte sehen das aller- dings anders. Im neuen EBM
ist bei etlichen fachärztlichen Leistungen der Bericht an den Hausarzt Voraussetzung für die Abrechnungsfähigkeit der Leistung. Erfreulich für die Hausärzte? – Nein! Denn:
„Gibt der Versicherte keinen Hausarzt an . . . sind die Lei- stungen auch ohne schriftliche Mitteilung an den Hausarzt berechnungsfähig.“ Das
„Nichtangeben des Hausarz- tes“ wird sich häufen! . . . Dr. med. Roman Machens, Leukstraße 12, 84028 Landshut B R I E F E
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