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Archiv "Weiterbildung zum Facharzt: „Ja“ zur ambulanten Weiterbildung, „weiter so“ zur Novelle" (10.06.2013)

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A 1148 Deutsches Ärzteblatt

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Heft 23–24

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10. Juni 2013

WEITERBILDUNG ZUM FACHARZT

„Ja“ zur ambulanten Weiterbildung,

„weiter so“ zur Novelle

Der Deutsche Ärztetag hat sich auf einen Kompromiss zur Förderung der ambulanten Weiterbildung geeinigt. Eine Pflicht wird es nicht geben. Außerdem billigte

er die Ausrichtung einer novellierten Weiterbildungsordnung an Kompetenzen.

W

enn es beim Thema Weiter- bildung um Grundsätzliches geht, werden die Tage lang. Mehr als 80 Delegierte des 116. Deut- schen Ärztetages standen zum Teil Schlange, um sich auf die Redner- liste setzen zu lassen. Denn die An- sichten darüber, wie die Weiterbil- dung in den Praxen niedergelasse- ner Ärzte angemessen gefördert werden soll, lagen scheinbar unver- söhnlich weit auseinander.

Dass es schließlich nach zwei Ta- gen heftiger Debatten doch noch zu einer Einigung kam, war einer Ver- handlungskommission zu verdan- ken, die in zähem Ringen einen Kompromiss aushandelte. „Wir ha- ben ein ausgewogenes Papier er -

arbeitet“, erklärte Dr. med. Stefan Windau, Sachsen, für die Verhand- lungskommission. „Wir haben in gu- ter Arbeitsatmosphäre ein vernünfti- ges Ergebnis erzielt.“ Es sei gelun- gen, für die wesentlichen Knack- punkte Lösungen zu finden: Der Kompromissantrag enthält keine ausdrückliche Pflicht zur ambulan- ten Weiterbildung, sondern betont, dass Ärztinnen und Ärzte in Weiter- bildung Inhalte und Kompetenzen, die nur in der ambulanten Versor- gung vermittelt werden können, auch dort erlernen müssen. Analog gilt diese Regel auch für das Kran- kenhaus. Bei Kompetenzen, die in beiden Sektoren erworben werden können, haben die Weiterzubilden-

den die Wahl. Frei wählen können sie auch ihre Weiterbildungsstätte.

Um eine Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Ärzte im erforderlichen Umfang zu ermögli- chen, sollen die ambulanten Weiter- bildungsstellen zusätzlich aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden, heißt es in dem Beschluss des Deut- schen Ärztetages. Denn die Ärzte in Weiterbildung müssten in den Pra- xen die gleichen tariflichen Kondi- tionen vorfinden wie ihre Kollegen im Krankenhaus. Um das sicher - zustellen, entwickeln die ärztlichen Tarifpartner im Krankenhaus – in den meisten Fällen dürfte das der Mar- burger Bund sein – mit der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als Vertreterin der niedergelassenen Ärzte sowie den betroffenen ärztli- chen Berufsverbänden ein funktions- fähiges Organisationsmodell. Der zusätzliche Aufwand, den die Wei- terbildungsstätte neben den Gehäl- tern der Weiterzubildenden hat, soll durch einen Zuschlag zum Orientie- rungswert vergütet werden. „Organi- sationsstellen ambulante Weiterbil- dung“ bei den Landesärztekammern sollen für einen reibungslosen Über- gang zwischen den Sektoren und den Weiterbildungsstätten sorgen.

Bestimmte Inhalte müssen ambulant abgeleistet werden

„Wir haben das Reizwort ,Pflicht‘

aus dem Beschlussantrag herausge- nommen, aber klargestellt, dass be- stimmte Inhalte im ambulanten Be- reich abgeleistet werden müssen“, erklärte Windau unter dem Beifall der Delegierten. „Gleichzeitig ha- ben wir konditioniert, dass das alles erst und nur dann in Kraft tritt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.“ Sprich, zusätzliche Weiter- TOP IV: Weiterbildung

FAZIT

Die ambulante Weiterbildung wird ausgebaut, eine Pflicht gibt es nicht.

Die Novelle der Weiterbildungsordnung soll auf dem Ärztetag 2014 beschlossen werden.

Die nächste bundesweite Evaluation der Weiterbildung kommt 2015.

Abstimmungs - bedarf: Annette Güntert, Weiterbil- dungsdezernentin

der BÄK, Franz- Joseph Bartmann, Vorsitzender der

Weiterbildungs - gremien, und Rudolf Henke, Vorsitzender des Marburger Bundes (v.l.)

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bildungsstellen sowie eine ausrei- chende Finanzierung sichergestellt sind. Außerdem bekräftige der Be- schluss, dass die Ärztekammern für die Inhalte der Weiterbildung ver- antwortlich blieben.

„Die Diskussion über zwei Tage hat sich gelohnt“, betonte Dr. med.

Franz Bartmann, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundes- ärztekammer (BÄK), nachdem der Deutsche Ärztetag dem Kompro- miss und dem grundlegenden An- trag des BÄK-Vorstands zur Stär- kung der ambulanten Weiterbildung mit großer Mehrheit zugestimmt hatte. „Das ist ein echter Kompro- miss, der die Belange aller erfüllt hat“, sagte er. Und an die Dele - gierten gewandt: „Sie haben den Ärztetag in Hannover ein Stück weit gerettet.“

Dass die ambulante Weiterbil- dung gefördert werden soll, ist un- strittig. Weil zunehmend medizini- sche Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich verlagert werden, wird es für angehende Fachärzte immer schwieriger, be- stimmte Inhalte und Kompetenzen in den Krankenhäusern zu erlernen.

Das gilt insbesondere für Fächer der Grundversorgung wie Augenheil- kunde oder Gynäkologie. Außerdem lassen sich Krankheitsverläufe und unterschiedliche Schweregrade von Erkrankungen aufgrund der immer kürzeren Liegezeiten in den Klini- ken besser vermitteln, wenn die Weiterbildung nicht nur im Kran- kenhaus, sondern auch in der Praxis stattfindet.

Der Streit, der zuweilen zu eska- lieren drohte, entzündete sich in Hannover an einem Beschluss, den die Vertreterversammlung der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zwei Tage zuvor, am 27. Mai, einstimmig getroffen hatte. Er sah vor, eine ambulante Pflichtweiterbil- dung zu schaffen, und zwar für die - jenigen Inhalte, die nur in der ambu- lanten Versorgung vermittelbar sind.

Allerdings knüpfte auch die KBV- Vertreterversammlung die Pflicht- weiterbildung an die Bedingung, dass die Weiterbildungsstellen in den Pra- xen zusätzlich finanziert werden.

Die KBV will sich nicht in die Weiterbildung einmischen

Um diese Forderungen gegenüber der Politik durchsetzen zu können – für eine separate Förderung der am- bulanten Weiterbildungsstellen sind gesetzliche Änderungen notwendig –, sollte der Deutsche Ärztetag eine ambulante Pflichtweiterbildung be- schließen. Denn die Facharztweiter- bildung ist Sache des Ärztetages und letztlich der Landesärztekammern.

Es gehe der KBV nicht darum, sich ins Weiterbildungsrecht einzu- mischen, versicherte deren Vor- standsvorsitzender, Dr. med. Andre- as Köhler, vor den Delegierten.

Aber: „Solange Sie, der Deutsche Ärztetag, nicht klar sagen, es soll eine ambulante Pflichtweiterbil- dung geben, wird es nicht gelingen, die Finanzierung gesetzlich zu ver- ankern.“ Die Ärzte in Weiterbil- dung müssten im ambulanten Be- reich die gleichen finanziellen Rah-

menbedingungen vorfinden wie im Krankenhaus. Das ist zurzeit nicht der Fall. Praxen, die einen Weiter- bildungsassistenten beschäftigen, dürfen ihre Leistungsmenge nur um drei Prozent steigern. Für die tarif- gerechte Bezahlung eines Weiter- bildungsassistenten reicht das nicht aus. Das macht eine Weiterbildung in der Praxis für den ärztlichen Nachwuchs gänzlich unattraktiv.

Die von der KBV geforderte Pflichtweiterbildung lehnte die Kli- nikärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) jedoch kategorisch ab.

„Damit schaffen Sie Flaschenhäl- se“, kritisierte Dr. med. Andreas Botzlar, Bayern. Das Konzept der KBV sei der Anfang vom Einstieg

Die Diskussion über zwei Tage hat sich gelohnt. Das ist ein echter Kompromiss.

Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender der BÄK-Weiterbildungsgremien

Wir haben das Reizwort ,Pflicht‘

aus dem Beschluss - antrag heraus - genommen.

Stefan Windau, Sachsen

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10. Juni 2013 in den „Arzt in Weiterbildung, der

am Ende auf kontingentierten Wei- terbildungsstellen sitzt und irgend- wo durch muss, egal zu welchen Konditionen, weil er sonst nie fertig wird“. Für den Marburger Bund wäre dies der Casus Belli, sagte Botzlar unter Pfiffen. Eine solche Regelung verkenne auch die Wün- sche und Ansprüche der nachrü- ckenden Ärztegeneration. Diese ha-

be gerade erst verhindert, das ein Pflichttertial Allgemeinmedizin ein- geführt werde. „Sie wird es sich nicht bieten lassen, durch irgend- welche Pflichtweiterbildungen ge- schleust zu werden.“

Ähnlich urteilte Priv.-Doz. Dr.

med. Claudia Borelli, Bayern. Eine ambulante Pflichtweiterbildung sei auch mit Blick auf den drohenden Ärztemangel völlig kontraproduk- tiv. Die Generation Y werde das nicht mitmachen. Die gehe dann einfach nach dem Studium ins Aus- land. „Die Weiterbildungsordnung ist nicht der richtige Weg, die Pro- bleme der ambulanten Versorgung zu lösen“, erklärte Borelli.

Auch Dr. med. Jörg Zimmer- mann, Niedersachsen, sagte: „ Ich möchte nicht, dass, wie beim KBV- Vorsitzenden Köhler, Weiterbildung mit Sicherstellung verknüpft wird.“

Die KBV könne vieles zur Förde- rung der ambulanten Weiterbildung tun, ohne eine Pflicht einzuführen.

„Es gibt Grundpflichten im Le- ben. Auch die Schulpflicht hat sich bewährt“, hielt Dr. med. Norbert

Metke, Baden-Württemberg, dage- gen. Die Gesellschaft habe ein Recht auf perfekt weitergebildete Ärzte. Die Kliniken könnten aber nicht mehr alle Weiterbildungs - inhalte abbilden, also müssten sie anderswo angeboten werden. „Kön- nen wir das als Kammern nicht ge- währleisten, wird sich die Gesell- schaft über die Politik dieses Recht zurückholen.“ Niemand könne aber

wollen, dass Politik und Kranken- kassen künftig die ärztliche Weiter- bildungsordnung mitbestimmten.

Dr. med. Hans Ramm, Hamburg, betonte: „Im niedergelassenen Be- reich sind andere Krankheitsbilder zu sehen als in der Klinik. Deswegen ist es ein ganz anderes Arbeiten in der Praxis als in der Klinik. Es muss jungen Kollegen die Möglichkeit ge- geben werden, das kennenzulernen.“

Er sehe auch nicht die Gefahr, dass durch eine Pflichtweiterbildung Fla- schenhälse entstünden. Denn die Be- reitschaft der niedergelassenen Ärz- te, selbst weiterzubilden, sei groß.

Wer öffentliches Geld nimmt, muss Rechenschaft ablegen

Neben der Kontroverse um die Pflichtweiterbildung förderte die Debatte unterschiedliche Ansichten darüber zutage, wie die Weiterbil- dung zum Facharzt finanziert wer- den sollte. Dr. med. Hans-Albert Gehle, Westfalen-Lippe, beklagte die unklare Situation angestellter Ärzte in deutschen Praxen. „Die be- finden sich in einem rechtsfreien

Raum. Denn die Kollegen, die jetzt in der Praxis weiterbilden, bezahlen die Weiterbildung aus ihrer eigenen Tasche.“ Nach Ansicht von Gehle ist eine sozialrechtliche Refinanzierung der Weiterbildung notwendig, und zwar nicht nur im ambulanten, son- dern auch im stationären Bereich.

Dr. med. Heinrich-Daniel Rühm- korf, Berlin, warnte: „Nehme ich öffentliches Geld, dann muss ich darüber Rechenschaft ablegen.“

Dann werde genau geguckt werden, wer wo wann in den Ruhestand ge- he, und in diesen Bereichen werde es eine Förderung geben und in an- deren nicht. „Es wird kein Förde- rungsprinzip mit der Gießkanne ge- ben“, sagte Rühmkorf. „Ich sehe nicht ein, warum nicht die Regel- leistungsvolumina erhöht werden.“

Hier gehe es nicht nur um Weiter- bildung. „Der Arzt in der Klinik arbeitet, und dafür muss er Geld be- kommen. Und wenn er in der Praxis ist, dann arbeitet er auch und muss dafür entsprechend honoriert wer- den“, erklärte Rühmkorf. Das sei auch immer die Argumentation des Marburger Bundes gewesen.

Gegner und Befürworter des KBV-Antrages wechselten sich ab.

Der Ton wurde schärfer, die Stim- mung gereizter, die Förderung der ambulanten Weiterbildung drohte zu scheitern. Ein erster Versuch der Ei- nigung im kleinen Kreis endete mit einem Eklat, weil Vertreter der gro- ßen Berufsverbände nicht zugelas- sen werden sollten. Schließlich kon- stituierte sich eine Verhandlungs- kommission aus Vertretern des Mar- burger Bundes (Rudolf Henke, Dr.

med. Hans-Albert Gehle, Dr. med.

Andreas Botzlar), der KBV (Dr.

med. Norbert Metke, Dipl.-Med. Re- gina Feldmann, Dr. med. Stefan Windau), des Deutschen Hausärzte- verbandes (Ulrich Weigeldt), des Berufsverbands Deutscher Internis- ten (Dr. med. Wolfgang Wesiack), des Hartmannbundes (Dr. med.

Klaus Reinhardt) und des NAV-Vir- chow-Bundes (Dr. med. Dirk Hein- rich). Dr. med. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfa- len-Lippe, moderierte den Prozess.

„Wir haben um jedes Komma und um jeden Punkt gerungen“, sagte er nach der sechseinhalbstündigen Ver- Hatten einen

schweren Stand:

die KBV-Vorstände Regina Feldmann (l.) und Andreas Köhler (Mitte)

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10. Juni 2013 handlungsrunde. Aber letztlich gehe

es bei der Weiterbildung um das Patientenwohl, um Qualität durch Qualifikation.

Verglichen mit der heftigen Aus- einandersetzung über die ambulan- te Weiterbildung ging eine weitere grundlegende Entscheidung fast ge- räuschlos über die Bühne. Im kom- menden Jahr soll die (Muster-)Wei- terbildungsordnung (MWBO) grund- legend reformiert werden. Dazu soll dem 117. Deutschen Ärztetag 2014 eine beschlussreife Novelle

vorgelegt werden. Der diesjährige Deutsche Ärztetag billigte den Kurs der Weiterbildungsgremien grund- sätzlich und gab grünes Licht für deren weitere Arbeit.

Derzeit befinden sich BÄK und Landesärztekammern über die elek- tronische Plattform Wiki-BÄK noch im Abstimmungsprozess mit Fach- gesellschaften und Berufsverbän- den. Der Vorsitzende der BÄK-Wei- terbildungsgremien, Bartmann, ver- deutlichte erneut, warum eine Re- form der MWBO dringend notwen- dig ist: „Wir wollen mehr Flexibili- tät erreichen. Zukünftig sollen die weiterzubildenden Ärztinnen und Ärzte schon zu Beginn ihrer Weiter- bildung mehr Planungssicherheit ha- ben.“ Die Facharztweiterbildung solle an Attraktivität gewinnen.

Kernpunkt der geplanten Reform ist eine Ausrichtung an Kompeten- zen. Denn die bisherige Weiterbil- dungsordnung orientiert sich zu sehr an Richtzahlen, die in der Realität kaum erbracht werden können. „Die Spiegelstrich-Aufzählungen waren teilweise zu differenziert und in der Kürze der Weiterbildungszeit kaum zu leisten“, erläuterte Bartmann.

Die Grundstruktur von Facharzt, Schwerpunktbezeichnung und Zu- satz-Weiterbildung soll in der neuen

MWBO erhalten bleiben. Allerdings soll sie um ein zusätzliches Kapitel D ergänzt werden, das Kompeten- zen auflistet, die berufsbegleitend erworben werden können.

Geplant ist ein Modell mit meh- reren Kompetenzebenen. Ebene 1 beinhaltet die Grundlagen, die be- reits im Studium erworben werden.

Ebene 2 umfasst das, was man wäh- rend der Weiterbildung sieht („Ken- nen“). Es folgt Level 3 mit der Fähigkeit, bestimmte Maßnahmen auszuführen („Können“). Level 4

enthält all das, was man am Ende der Weiterbildung selbstständig und eigenverantwortlich ausüben kann („Beherrschen“). Richtzahlen soll es künftig nur noch auf Ebene 4 geben.

Sind die Kompetenzebenen auf alle Fächer übertragbar?

Neben den Kompetenzebenen soll es Kompetenzblöcke geben. Diese sol- len einer anderen Systematik folgen als die Spiegelstriche, die meist zu- fällig nach und nach abgearbeitet wurden. Ein Kompetenzblock defi- niert dagegen immer eine Einheit, die inhaltlich zusammengehörende Spiegelstriche zusammenführt.

Die Delegierten des 116. Deut- schen Ärztetags in Hannover gaben den Weiterbildungsgremien Rü- ckendeckung für die Novellierung.

Die Reform steigere die Glaubwür- digkeit von Weiterbildung, heißt es

in einem Beschluss. Die jetzt von der BÄK vorgeschlagene Systema- tik mit vier Kompetenzebenen sei prinzipiell geeignet. Der Ärztetag sprach sich allerdings auch dafür aus zu überprüfen, ob das Modell der Kompetenzebenen auf alle Fä- cher übertragbar ist. Diese Frage stellt sich unter anderem für die Allgemeinmedizin. Vertreter des Faches befürchten, mit der neuen MWBO eine Abwertung zu erle- ben, da hier ein breites Wissen im Vordergrund steht und keine hoch- spezialisierten Fertigkeiten.

Neben den grundlegenden Be- schlüssen zur MWBO und zur ambu- lanten Weiterbildung beschloss der Ärztetag zudem, dass die nächste Evaluation der Weiterbildung im Jahr 2015 stattfinden wird. Die Delegier- ten votierten außerdem dafür, dass die BÄK bis 2014 eine Pilotversion der neu konzipierten Befragung von Weiterbildern und Ärzten in Weiter-

bildung vorlegen soll. Diese könne dann von den Landesärztekammern als Pretest genutzt werden. Eine Neukonzeption war notwendig ge- worden, da sich die BÄK von ihrem bisherigen Kooperationspartner, der Eidgenössischen Technischen Hoch- schule Zürich, getrennt hatte.

Ein weiteres Diskussionsthema war die Vereinbarkeit von Familie und Weiterbildung. Angelika Haus, Nordrhein, plädierte dafür, die Bedürfnisse Teilzeitbeschäftigter und Schwangerer in der Weiterbildung stärker zu berücksichtigen. „Auch diese Zeiten können sinnvoll ge- nutzt werden, ohne dass die Be - troffenen allein als Springer oder Aushilfe dienen“, sagte Haus.

Dienst pläne und Curricula seien im- mer noch zu sehr auf Vollzeitbe- schäftigte ausgerichtet.

Heike Korzilius, Dr. med. Birgit Hibbeler Ringen um den

Kompromiss:

Die Vertreter der verschiedenen Ver- bände verhandelten zäh, vor und hinter den Kulissen.

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