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Archiv "Weiterbildung zum Facharzt: Reformkonzept am Start" (14.12.2012)

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A 2500 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 50

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14. Dezember 2012

WEITERBILDUNG ZUM FACHARZT

Reformkonzept am Start

Die Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer haben einen Vorschlag für eine grundlegende Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung vorgelegt.

Die Weiterbildung soll strukturierter ablaufen und in Teilen berufsbegleitend möglich sein.

D

ie Weiterbildungsordnung ist eine Dauerbaustelle – das ist schon allein dem medizinischen Fortschritt geschuldet. Allerdings ist inzwischen nach Ansicht von Exper- ten die Zeit für eine Kernsanierung gekommen. Das heißt, die Fassade – Gebiets-, Facharzt-, Zusatzbezeich- nungen und Mindestweiterbildungs- zeiten – bleibt erhalten. Grundle- gend verändert werden soll jedoch die Strukturierung der Inhalte.

Realistische Vorgaben

Dazu hat die Ständige Konferenz

„Ärztliche Weiterbildung“ der Bun- desärztekammer (BÄK) Ende Ok- tober ein Reformkonzept erarbeitet.

Es sieht vor, dass die Inhalte der Weiterbildung künftig nicht mehr in kleinteiligen Spiegelstrich-Auf- zählungen abgebildet werden. Statt - dessen sollen Kompetenzblöcke definiert werden, denen vier unter- schiedliche Kompetenzlevel zuge- ordnet werden. Level 1 beinhaltet die fachlichen Grundlagen, die Ärz- tinnen und Ärzte bereits im Studi- um erwerben. Level 2 umfasst das, was man während der Weiterbil- dung theoretisch erlernt oder de- monstriert bekommt. Level 3 setzt die Fähigkeit voraus, medizinische Maßnahmen bei den wesentlichen Krankheitsbildern des Kompetenz- blocks anzuwenden, und Level 4 enthält all das, was man am Ende der Weiterbildung selbstständig und eigenverantwortlich ausüben kann.

„Bisher haben wir anhand von Spiegelstrichen alle Fertigkeiten und Fähigkeiten aufgezählt, die er- langt werden müssen“, erklärt Dr.

med. Franz Bartmann, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der BÄK. „Das war teilweise zu diffe- renziert und in der Kürze der Wei- terbildungszeit kaum zu leisten.“

Das neue Konzept bilde die Weiter- bildung zum Facharzt wesentlich

realistischer ab. Wichtig ist Bart- mann, dass die Kompetenzblöcke eine andere Systematik haben als die Spiegelstriche, „die meist zu - fällig nach und nach abgearbeitet werden – wenn sie denn abgearbei- tet werden“. Ein Kompetenzblock definiere immer eine Einheit, die inhaltlich zusammengehörende Spie - gelstiche zusammenführe.

Die BÄK-Gremien erarbeiten derzeit ein Raster für die Übertra- gung von Weiterbildungsinhalten in Kompetenzblöcke für die einzelnen Fachgebiete. Am Ende soll eine

„Nullversion“ der (Muster-)Weiter- bildungsordnung stehen, die auf einer elektronischen Plattform (Wi- ki-BÄK) hinterlegt wird. Fach - gesellschaften und Berufsverbände sollen auf diese Weise in den Reform prozess eingebunden wer- den. „Die Fachgesellschaften erhal- ten das Schreibrecht für das eigene Fach“, erläutert die Weiterbildungs- dezernentin der BÄK, Dr. med. An- nette Güntert. „Berufsverbände und Dachorganisationen erhalten ein Lese- und Kommentarrecht.“ Liegt nach einer bestimmten Frist zu jeder

Facharztbezeichnung ein konsen- tierter Vorschlag vor, diskutieren BÄK und Landesärztekammern die Einzelheiten. Der ehrgeizige Plan ist, dem Deutschen Ärztetag 2014 die Novelle der (Muster-)Weiterbil- dungsordnung vorzulegen.

Reaktionen sind positiv Der diesjährige Deutsche Ärztetag hatte bereits gefordert, „praktikable Möglichkeiten zur Nachqualifizie- rung“ zu schaffen. Deshalb sieht der Reformvorschlag der BÄK- Gremien vor, die Weiterbildungs- ordnung um einen Abschnitt D zu ergänzen. Er listet Kompetenzen auf, die berufsbegleitend erworben werden können. Auf diese Weise könnten gesetzliche Vorgaben, wie die genetische Beratung nach dem Gendiagnostikgesetz, abgebildet oder die Nachqualifikation bei neu ein- geführten Bezeichnungen, Metho- den oder Verfahren erleichtert wer- den, erklärt Güntert.

Durch die flexiblere Struktur hofft man bei der BÄK auch, Konflikte zwischen Weiterbildungs- und Berufsrecht lösen zu können.

Denn zurzeit müssen Fachärzte sich häufig zusätzlich qualifizieren, wenn sie bestimmte Leistungen ambulant erbringen wollen. „Wir werden ver- suchen, da, wo es geht, die Qua - litätsrichtlinien, die in der Nieder- lassung erfüllt werden müssen, schon in der Weiterbildung abzubil- den“, sagt Bartmann. „Das ist aller- dings komplexer, als man meint.“

Schließlich hätten die Kassenärzt - lichen Vereinigungen eigene Qua - litätsabteilungen aufgebaut, deren Aufgaben dann neu definiert wer- den müssten. Im Übrigen gibt er sich optimistisch. „Die bisherigen Reaktionen aus den Fachgesell- schaften und den Berufsverbänden sind ausgesprochen positiv.“

Heike Korzilius Die Inhalte der Facharztweiterbildung sollen künftig in Kom-

petenzblöcken definiert werden, denen unterschiedliche Kompetenzlevel zugeordnet sind:

Level 1: durch das Medizinstudium erworbene Kom - petenz

Level 2: eingehende Kenntnisse in Prävention, Früh - erkennung, Symptomatologie, Diagnostik, Therapie, Nachsorge und Rehabilitation der wesentlichen Krank- heitsbilder des Kompetenzblocks

Level 3: Erfahrungen und die Fähigkeit, medizinische Maßnahmen bei den wesentlichen Krankheitsbildern des Kompetenzblocks anzuwenden

Level 4: Fertigkeiten, die Untersuchungs- und Behand- lungsverfahren selbstständig und routinemäßig anzu- wenden (Richtzahlen).

DAS ÄNDERT SICH

P O L I T I K

Referenzen

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