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Archiv "Weiterbildung: Konsens erzielt" (25.05.2001)

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gen können. Allerdings haben sich das Bundesgesundheitsministerium und die Krankenkassen weder darauf festge- legt, dass die KBV bei der bundesein- heitlichen Ausgestaltung dieser Pro- gramme hinzugezogen wird, noch dass die KassenärztlichenVereinigungen bei der Umsetzung dieser Programme be- teiligt werden. Nach Richter-Reich- helms Auffassung würde ein gezielter Ausschluss der kassenärztlichen Selbst- verwaltung die Entwicklung von flächendeckenden, qualitativ hochwer- tigen Disease-Management-Program- me nicht nur massiv zurückwerfen. Es wäre eine bewusste Kriegserklärung an die Kassenärzte.

Dass die Krankenkassen wenig Nei- gung zu einer Beteiligung der KVen ha- ben, deckt sich mit den Erfahrungen der KBV, wenn es um die Einführung und Finanzierung neuer Leistungen geht.

„Neues Geld für neue Leistungen“

Als aktuelles Beispiel wies Richter- Reichhelm die Delegierten auf die Dis- kussion um die Einführung der MRT der Mamma hin, an der sich ein jahre- langer Streit mit den Krankenkassen neu entzündet hatte. Grundsätzlich for- dert die KBV „neues Geld für neue Lei-

stungen“. Sie ist allerdings bereit, die Mittel für bisherige, dann obsolet wer- dende Leistungen zu verrechnen.

Das Hin- und Herschachern von Geldern ist Ausdruck einer verfehlten Finanzierungsphilosophie der Gesetzli- chen Krankenversicherung. Deshalb fordert die KBV: Das Leistungsverspre- chen der GKV und die Finanzierungs- systematik müssen einander entspre- chen. Das gesamte Handlungskonzept steht unter dieser Prämisse. Auch die Absicht des Runden Tisches, zunächst die Gesundheitsziele und die dafür not- wendigen Leistungen festzulegen und danach erst über die Finanzierung zu reden, deckt sich vom Ansatz her mit der Intention der KBV.

Die nächste Gesundheitsreform soll- te deshalb grundlegende Änderungen bei der Leistungsgestaltung und der GKV-Finanzierung bewirken. Die KBV spricht sich für eine Neudefinition des Leistungskataloges aus, der künftig auf so genannte Solidarleistungen begrenzt sein sollte. Daneben soll es Individual- leistungen geben, die zusätzlich versi- chert werden müssen. Richter-Reich- helm: „Es entspricht dem Wesen unse- res Konzepts, das medizinisch Unver- zichtbare und solidarisch zu Finanzie- rende von denjenigen Leistungen zu trennen, die der Präferenz und der Ver- antwortung des Einzelnen überantwor- tet werden können.“

P O L I T I K

A

A1360 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 21½½25. Mai 2001

Weiterbildung: Konsens erzielt

Bereits im Vorfeld der Vertreterversammlung der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung hatte die geplante Novel- lierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung durch den 104. Deutschen Ärztetag für Unruhe unter den Kassenärz- ten gesorgt. Manches schien noch unklar, und man befürch- tete negative Auswirkungen auf die Struktur der ver- tragsärztlichen Versorgung. Deshalb legte der Vorstand der KBV den Delegierten einen Antrag zur Abstimmung vor, der die Forderungen der Kassenärzte an die Novelle auflistete.

Darin wird der Deutsche Ärztetag „dringend gebeten“, den so genannten Paragraphenteil (der die Struktur der Weiterbildung enthält) zunächst nur als Arbeitsgrundlage zur Kenntnis zu nehmen und mit einem endgültigen Be- schluss zu warten, bis der Gesamtkomplex der Weiterbil- dungs-Novelle vorliegt. Denn die Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer müssen Übergangsbestimmungen sowie Definitionen und Inhalte der einzelnen Gebiete,

Schwerpunkte, Bereiche und Befähigungsnachweise erst noch erarbeiten. Begründung des Antrags: Dem Weiterbil- dungsrecht der Ärztekammern komme für die vertragsärzt- liche Versorgung eine herausragende Bedeutung zu. Die Weiterbildungsordnung sei nicht nur eine „Bildungsord- nung“, sondern bestimme wesentlich die Strukturen und das Angebot der vertragsärztlichen Versorgung. Fehlent- wicklungen in der vertragsärztlichen Versorgung hätten deswegen häufig eine Ursache im Weiterbildungsrecht.

Um Verständnis für die eigene Vorsicht warb die KBV- Vertreterversammlung direkt bei den vertragsärztlichen Delegierten des Ärztetages, die sie als Gäste geladen hatte.

Wer nun damit gerechnet hatte, dass die Wogen hoch schla- gen, wurde eines Besseren belehrt. Man war sich in allen wesentlichen Punkten einig. „Ich kann die Beschluss- vorlage der KBV nur begrüßen“, sagte der Vorsitzende der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer und Präsi- dent der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. med. H.

Hellmut Koch. Erst wenn die Anlagen ausgearbeitet seien, werde sich zeigen, ob der Paragraphenteil trage. HK Erstmals offiziell im Einsatz

bei einer Vertreterver- sammlung: die Wahlma- schine, mit der auch die nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen durch- geführt werden. Die Dele- gierten wählten die Mit- glieder der Beratenden Fachausschüsse für die hausärztliche, fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung. Trotz moder- ner Technik mussten einige Wahlgänge noch per schriftlicher Abstimmung erfolgen. Die Ergebnisse der Wahlen veröffentlichen wir in einer der nächsten Ausgaben.

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