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Archiv "Sechs Jahre hauptamtliche Vorstände in KVen und KBV: Zwischen Management und Interessenvertretung" (17.12.2010)

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Deutsches Ärzteblatt

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17. Dezember 2010 A 2479 SECHS JAHRE HAUPTAMTLICHE VORSTÄNDE IN KVEN UND KBV

Zwischen Management und Interessenvertretung

Die Arbeit sollte professioneller werden, die Strukturen schlanker. Das war das Ziel einer Organisationsreform, die Rot-Grün 2004 dem KV-System verordnete. Jetzt ist

die erste Legislaturperiode zu Ende. Eine Standortbestimmung

E

r hatte ein klares Konzept: ein angemessenes Honorar in Euro und Cent statt floatender Punktwerte für die Vertragsärzte und -psychothe- rapeuten, bundesweit gleiches Geld für gleiche Leistungen, die Rückver- lagerung des Krankheitsrisikos auf die Krankenkassen sowie den Um- bau der Kassenärztlichen Vereini- gungen (KVen) und der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung (KBV) zu modernen Dienstleistern. Am Ende der Organisationsreform sollte ein KBV-KV-Konzern stehen, in dem das alte Bild der Zerstrittenheit end- gültig der Vergangenheit angehört.

So beschrieb Dr. med. Andreas Köh- ler als erster hauptamtlicher KBV- Vorstandsvorsitzender im Jahr 2005 das Ziel der strategischen Neuaus- richtung der KVen und der KBV.

Jetzt, sechs Jahre später, ist es Zeit für eine Bilanz. Denn die erste Legislaturperiode der hauptamtli- chen KV-Vorstände ist zu Ende. Mit den Neuwahlen haben sich man- cherorts die Machtverhältnisse ver-

schoben. Und von Köhlers Zielen ist – bei manchem Erfolg – in den Augen vieler Ärzte wenig übrig ge- blieben. Der Deutsche Hausärzte- verband kämpft heftiger denn je für die eigene Vertrags- und Tarifhoheit und gegen die KVen. Und viele KVen wehren sich gegen den zu- nehmenden „Berliner Zentralis- mus“, die Dominanz der KBV.

Vorstand in Vollzeit

„Neuanfang oder Anfang vom En- de?“, titelte das Deutsche Ärzteblatt am 9. April 2004, als es die Orga - nisationsreform der ärztlichen Kör- perschaften vorstellte. Sie sollte nach dem Willen der damaligen rot- grünen Bundesregierung der „Pro- fessionalisierung und Verschlan- kung“ dienen. KVen wurden fusio- niert, Vertreterversammlungen und Vorstände verkleinert. Die entschei- dende Veränderung dabei war, dass die zuvor ehrenamtlich im KV-Vor- stand tätigen Ärzte fortan haupt- amtlich die Geschicke der Körper-

schaften leiten sollten. Es steht den Vertreterversammlungen seither so- gar frei, den Vorstand ganz ohne Ärzte zu besetzen – die KV Ham- burg hat das vorgemacht.

Die Einschätzungen über die Or- ganisationsreform fielen von Anfang an unterschiedlich aus. Die einen hofften, wie KBV-Chef Köhler, auf ein Ende der oft lähmenden inner- ärztlichen Zerstrittenheit und auf ei- ne effizientere Arbeitsweise. Zumal die Interessen von Haus- und Fach- ärzten von je einem Vorstandsmit- glied gleichberechtigt vertreten wer- den sollten. Andere sahen im Prinzip der Hauptamtlichkeit die Gefahr, dass sich der Vorstand auf lange Sicht von den Ärzten an der Basis entfernen könnte und sich die nie- dergelassenen Ärzte verwaltet, aber nicht mehr vertreten fühlen würden.

Der befürchtete Machtverlust der KVen passte der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) durchaus ins Kon- zept. Sie hatte sich vorgenommen,

Früh entzweit: Das erste hauptamtliche KBV-Vorstandstandem – Andreas Köhler (r.) und Ulrich Weigeldt – zerbricht nach eineinhalb Jahren am Hausarzt-Facharzt-Konflikt.

Fotos: Georg J. Lopata

Symbol für den „Berliner Zentralismus“: die KBV-Zentrale (l.) am Herbert-Lewin-Platz in Charlottenburg

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17. Dezember 2010 das Vertragsmonopol der KVen zu

beseitigen, was ihr Ende 2008 mit der Verabschiedung des GKV-Or- ganisationsstruktur-Weiterentwick- lungsgesetzes gelang. § 73 b Sozial- gesetzbuch V verpflichtete die Kran- kenkassen, bis zum 30. Juni 2009 Verträge zur hausarztzentrierten Ver- sorgung abzuschließen, und zwar vorrangig mit Gemeinschaften, die die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allge- meinärzte in einem KV-Bezirk ver- treten. Das ist in den meisten Fällen der Hausärzteverband.

Im großen Stil haben sich diese Verträge zwar bislang nur in Baden- Württemberg und in Bayern etabliert, der Wettbewerb zwischen Kollektiv- und Selektivverträgen sowie der da- mit einhergehende Machtkampf zwi- schen Verbänden und KVen sind al- lerdings ein Symbol für die Zerris- senheit des Systems. An diesem Kon- flikt scheiterte schon im Juli 2007 das erste KBV-Vorstandstandem, dem für die Fachärzte Andreas Köhler und für die Hausärzte Ulrich Weigeldt an- gehörten. Weigeldt, der als Vorsit - zender des Deutschen Hausärztever- bands mit knapper Mehrheit in den KBV-Vorstand gewählt worden war, sah sich zum Rücktritt gezwungen, weil man ihm vorwarf, primär die Interessen seines Verbandes und nicht die der KBV zu vertreten.

„Ich wünsche dem KV-System, dass es nicht noch einmal in eine solche Lage kommt, in der ein Vor- stand aufgrund völlig konträrer Zie-

le nicht miteinander, sondern gegen- einander arbeiten muss“, sagte Köh- ler am 3. Dezember 2010 in Berlin, als er vor der KBV-Vertreterver- sammlung eine Bilanz der vergan- genen Legislaturperiode zog. Klar sei aber, so Köhler weiter, dass die Grundsatzentscheidung über das Verhältnis zwischen Kollektivver- trag und Selektivverträgen in der nächsten Amtsperiode erneut zur Debatte stehe. „Denn mit den Neu- wahlen in den KVen und der KBV werden die Karten neu gemischt.“

Sieg der Aussteiger in Bayern In Bayern hat Ende November die Opposition gepunktet, die im Wahl- kampf ganz klar einen Ausstieg aus dem KV-System propagiert hatte.

Bei einer Wahlbeteiligung von 70 Prozent errang die Liste des Bayeri- schen Hausärzteverbands 21 von 50 Sitzen. Deren Spitzenkandidat, Dr.

med. Wolfgang Hoppenthaller, der nach seinem Wahlerfolg einen Sitz im KV-Vorstand beansprucht, erklär- te: „Diesen Vorstandssitz benötigen wir, um den Systemwechsel, also den Austritt aus diesem Körper- schaftssystem, reibungslos zu voll- ziehen.“ Am 22. Dezember sollen die bayerischen Hausärzte in Nürn- berg über eine Rückgabe ihrer Kas- senzulassung abstimmen. Für diesen Fall hat die AOK Bayerns allerdings angekündigt, den Hausärztevertrag mit dem Verband zu kündigen.

Einen Dämpfer hat bereits die schwarz-gelbe Bundesregierung dem

Geschäft mit den Hausarztverträgen verpasst. Das GKV-Finanzierungs- gesetz legt fest, dass sich die Hono- rarvereinbarungen in den Hausarzt- verträgen an denen der Regelversor- gung orientieren müssen und keine höheren Kassenbeiträge verursachen dürfen. Das schmälert ihre Attraktivi- tät in den Augen vieler Hausärzte.

Auch in Baden-Württemberg, Vorreiter in Sachen Selektivverträ- ge, ist künftig die Opposition am Ruder. Die KV-Vertreterversamm- lung wählte im Oktober den Ortho- päden Dr. med. Norbert Metke zum Vorstandsvorsitzenden. Metke, der im Januar sein Amt antritt, war vie- le Jahre ehrenamtlich im Vorstand der KV Nord-Württemberg tätig und ist Mitbegründer des Medi-Ver- bundes, der zusammen mit dem Hausärzteverband im Mai 2008 den ersten Hausarztvertrag unter Aus- schluss der KVen mit der AOK Ba- den-Württemberg geschlossen hat.

Metke will sich als KV-Vorsitzen- der für ein „faires Nebeneinander“

von Selektivverträgen und dem Kol- lektivvertrag der KV einsetzen, und, was sich selektiv bewährt, kollektiv übernehmen. „Wenn wir also wis- sen, dass wir zum Beispiel durch ei- ne völlig veränderte Pharmakothera- pie bei besserer Qualität der Patien- tenversorgung die Ärzte endlich leistungsgerecht bezahlen können, ist es doch ein kleiner Schritt, das auch im Kollektivvertrag umzuset- zen“, erklärte Metke im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt. Die Jahr der Proteste: Viermal gehen die Ärzte 2006 auf die Straße,

um gegen die andauernde Budgetierung zu demonstrieren.

Foto: Georg J. Lopata

Neue Partner: In Baden-Württemberg unterzeichnen Vertreter von AOK, Medi und Hausärz- teverband den ersten Hausarztvertrag unter Ausschluss der KV.

Foto: AOK Baden- Württemberg

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17. Dezember 2010 A 2481 erfolgreichen Selektivverträge tra-

gen nach Ansicht des neuen KV- Vorsitzenden auch dazu bei, dass in Baden-Württemberg die Diskussion über einen Ausstieg aus dem System abgeebbt ist – eine Diskussion, die Medi maßgeblich angestoßen hatte.

Jetzt will Metke das System von innen heraus reformieren. Dabei spart er nicht mit Kritik an seinen Amts- vorgängern, deren Kommunikation mit der ärztlichen Basis seiner An- sicht nach an Missachtung grenzte.

„Das ist der Grund, warum viele Ärzte in Baden-Württemberg die KV nicht mehr als ihre Interessen- vertretung ansehen“, meint Metke.

„Das muss anders werden.“

Plädoyer für mehr Basisnähe Er will den ärztlichen Sachverstand wieder mehr in die Vorstandsarbeit einbinden. Ein Hauptausschuss, in dem die Vorsitzenden der Vertreter- versammlung und der beratenden Fachausschüsse sowie die Sprecher der vier baden-württembergischen Bezirksdirektionen vertreten sind, soll sicherstellen, dass die Arbeit des Vorstands den ärztlichen Alltag und die Patientenversorgung nicht aus den Augen verliert. „Wenn sich die KVen künftig so aufstellen, wie wir das vorhaben, müssen wir keine Angst haben, als Körperschaft an der Versorgung beteiligt zu bleiben“, er- klärt der Orthopäde. Denn die kör- perschaftliche Organisation biete ei- nen entscheidenden Vorteil: „Wir können unseren ärztlichen Sachver-

stand in staatliche Entscheidungen einbringen. Wir wären ja dumm, wenn wir uns diese einmalige demo- kratische Chance nehmen ließen.“

„Unsere Organisationen sind spürbar professioneller geworden.

Allerdings haben sich die Vorstände durch die Hauptamtlichkeit etwas weiter von der Basis entfernt“, sagt Dr. med. Carl-Heinz Müller. Der KBV-Vorstand spricht aus Erfah- rung, denn er hat 2004 als Vorstands- vorsitzender der KV Trier die Fusion der damals vier rheinland-pfälzi- schen KVen begleitet. Die Organi - sationsreform sei allerdings auch der Komplexität der Arbeit in der Selbstverwaltung geschuldet. „Ne- ben der Praxis können sie das nicht mehr leisten“, so der Allgemeinarzt.

Das Problem der Basisferne, das die Hauptamtlichkeit schafft, sieht auch Dr. med. Wolfgang Eckert. Er steht bereits seit 1997 der KV Mecklenburg-Vorpommern vor – zunächst ehrenamtlich, seit 2005 hauptamtlich: „Ich persönlich habe darauf geachtet, dass ich immer noch regelmäßig in der Praxis bin.

Denn, wenn ich Interessen vertrete, muss ich wissen, was in der Praxis passiert“, sagt Eckert.

Seiner Ansicht nach verändert die Hauptamtlichkeit aber auch die politische Diskussionskultur. „Es steht das Praktische im Vorder- grund, das Politische kommt zu kurz“, meint er. Besonders zu spü- ren sei das in der KBV-Vertreterver- sammlung, in der von 60 Delegier-

ten 34 hauptamtlich tätig sind. Bei der letzten Vertreterversammlung in Berlin habe er beispielsweise eine Diskussion über die aktuelle Gesund- heitspolitik von Bundesgesundheits- minister Philipp Rösler vermisst.

Im Ansatz stecken blieb dort auch die von der KV Hamburg an- gestoßene Diskussion um das Ver- hältnis zwischen KBV und KVen.

Hamburgs stellvertretender KV- Vorsitzender Walter Plassmann hat- te kritisiert, dass die KVen zuneh- mend an Einfluss verlören: „Wir haben es in der vergangenen Legis- laturperiode nicht geschafft zu defi- nieren, was die KBV macht und was die Regionen machen.“

Verschärft hat diesen Konflikt die jüngste Honorarreform, die den Vertragsärzten 2008 und 2009 zwar einen bemerkenswerten Honorarzu- wachs von 3,5 Milliarden Euro be- schert hat. Der KBV war es erst- mals nach mehr als 20 Jahren ge- lungen, die strikte Budgetierung der Honorare aufzubrechen und deren Entwicklung an das Krankheitsge- schehen zu koppeln.

Die Verteilung des Honorarzu- wachses sorgt allerdings bis heute für Streit – nicht nur zwischen den Arztgruppen, sondern auch zwischen den KVen. Jetzt fordern vor allem diejenigen KVen wieder mehr regio- nale Spielräume, die sich zu den Ver- lierern der Honorarreform zählen.

„Die KBV hat den Honorarzuwachs ausgehandelt und musste ihn auch verteilen. Das ist danebengegangen“, Lieblingsfeindin: Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD, 2008

mit KBV-Chef Andreas Köhler) findet wenig Gefallen am KV-System.

Foto: Georg J. Lopata

Olympiastadion München: 25 000 Menschen wehren sich im Herbst 2009 gegen die „Amerika- nisierung des Gesundheitswesens“, Mitinitiator des Protests ist der Bayerische Hausärzteverband.

Foto: dpa

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A 2482 Deutsches Ärzteblatt

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17. Dezember 2010 sagt Plassmann. Die Korrekturen,

die durch die asymmetrische Vertei- lung weiterer Zuwächse vorgenom- men würden, sorgten für neuen Streit. „So wird das weitergehen“, prognostiziert der Jurist. „Der jetzige Weg führt in die Zentralisierung.

Aber ein rein zentrales System ist nicht gut für die Versorgung.“

„Wir haben sehr unterschiedliche regionale Verhältnisse mit extrem unterschiedlichen Versorgungsnot- wendigkeiten. Dafür können Sie nur vor Ort Lösungen finden“, be- kräftigt der Vorsitzende der Vertre- terversammlung der KV Hamburg, Dr. med. Michael Späth. Das gelte

auch für die Honorarpolitik. Bei ideal verteilten Rollen unterstütze die KBV die KVen bei ihren Aufga- ben, „denn die KBV hat bewiesen, dass sie eine hervorragende Dienst- leistungsorganisation ist“.

Ansonsten kann man der Orga - nisationsreform in Hamburg viel Positives abgewinnen. Die KV hat die neuen Möglichkeiten konse- quent umgesetzt. Sie ist die einzige, an deren Spitze keine Ärzte stehen:

Jurist Walter Plassmann und Volks- wirt Dieter Bollmann. „Die Idee in Hamburg war, die bisherigen Haupt- geschäftsführer zu Vorständen zu machen und die ehrenamtliche Be-

teiligung über einen Beirat und die beratenden Fachausschüsse zu ge- stalten“, erläutert Späth. „Das hat hervorragend funktioniert.“ In der Tat hat die Vertreterversammlung die beiden Vorstände bereits Ende 2009 vorzeitig für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt.

„Ich glaube, dass wir in Hamburg nach wie vor eine relativ große Zu- stimmung unter unseren Mitgliedern haben“, meint der KV-Vorstandsvor- sitzende Bollmann. Doch als über- zeugter Anhänger des KV-Systems betrachtet er die jüngsten Entwick- lungen insbesondere in Bayern mit Sorge. „Jetzt ist die Frage: Was fin- det Mehrheiten?“ Auch KBV-Vor- stand Müller betont: „Man muss sich schon klar entscheiden, welche Richtung man einschlägt.“

Als „Überzeugungstäter, wenn es um die Zukunft des KV-Systems geht“, verabschiedete sich KBV- Chef Köhler bei der KBV-Vertre - terversammlung. Der amtierende KBV-Vorstand stehe für einen mo- dernen Kollektivvertrag, „der un- verzichtbar ist für die möglichst ge- rechte und sichere Versorgung aller GKV-Versicherten“. Ob er sich am 9. April 2011 zur Wiederwahl stellt, ließ Köhler offen. Zu tun gäbe es genug. Denn die nächste KBV-Ver- treterversammlung wird über eine Wettbewerbsordnung für Kollektiv- und Selektivverträge beraten, ein transparentes und nachvollziehba- res Vergütungssystem schaffen so- wie über eine Neuordnung der Be- darfsplanung diskutieren müssen. ■ Heike Korzilius Allein fünf große Gesundheitsreformgesetze

haben sich in der ersten Legislaturperiode der hauptamtlichen Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenärzt - lichen Vereinigungen (KVen) auf die vertragsärzt - liche Tätigkeit ausgewirkt.

Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), 2004: Die Möglich- keiten der Vertragsgestaltung werden erweitert, unter anderem können KVen und Kassen Ver- träge zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) schließen. KBV und KVen wird analog zu den Kassen eine Organisationsreform verordnet.

Änderung des Vertragsarztrechts, 2007: Die Arbeitsmöglichkeiten im ambulanten Bereich werden erweitert. Niedergelassene Ärzte können Teilzulassungen beantragen oder als Angestellte in der Praxis arbeiten. Auch die Möglichkeiten der Zusammenarbeit werden erweitert.

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, 2007: Der Gesundheitsfonds wird eingeführt, der Beitrags- satz vereinheitlicht. Von 2009 an soll sich die Honorarentwicklung der Vertragsärzte an der Morbidität der Versicherten orientieren. Die Honorarbudgets werden abgeschafft und eine Euro-Gebührenordnung eingeführt. Für 2008 und 2009 verhandeln KBV und Krankenkassen einen Honorarzuwachs von 3,5 Milliarden Euro.

GKV-Organisationsstruktur-Weiterentwick- lungsgesetz, 2009: Die Kassen müssen bis 30. Juni 2009 HzV-Verträge schließen, und zwar vorrangig mit dem Hausärzteverband.

GKV-Finanzierungsgesetz, 2010: Aufgrund der Wirtschaftslage wird der Honorarzuwachs der Vertragsärzte 2011 und 2012 begrenzt.

Die Gesamtvergütung steigt um 1,25 Prozent, dazu kommen 500 Millionen Euro, die asym- metrisch auf die KVen verteilt werden.

WICHTIGE REFORMEN

Integrationsfigur: Carl-Heinz Müller gehört seit 2007 dem KBV-Vorstand an.

Foto: Svea Pietschmann

Vertrauen statt Misstrauen: Mit dem Amtsantritt von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (Mitte) verbinden viele Ärzte die Hoffnung auf eine Wendung zum Besseren.

Foto: Georg J. Lopata

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