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Gemeinsame Klausurtagung der Vorstände der Landesärztekammern Sachsen und Baden-Württemberg

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Ärzteblatt Sachsen 12/1999 553

Berufspolitik

Gemeinsame Klausurtagung der Vorstände der

Landesärztekammern Sachsen und Baden-Württemberg

Der Vorstand der Sächsischen Landes- ärztekammer hielt sich vom 8. bis 10.

Oktober 1999 auf Einladung des Vor- standes der Landesärztekammer Baden- Württemberg in Stuttgart auf. Damit er- widerte der Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer einen Besuch der Baden-Württemberger Kollegen in Dresden aus dem Jahre 1998.

Der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Herr Prof. Dr.

Kolkmann, begrüßte uns im Namen der Landesärztekammer Baden-Württem- berg und betonte die bisherige gute Zu- sammenarbeit.

Der Präsident der Sächsischen Landes- ärztekammer, Herr Prof. Dr. Schulze, bedankte sich für die Einladung und gab, wie auch Herr Prof. Dr. Kolkmann, dem Wunsch nach weiterem gemeinsa- men Arbeiten zum Lösen von Sachfra- gen Ausdruck. Es wurde festgestellt, daß neben tagespolitischen und drän- genden Themen auch mittel- und lang- fristige Konzeptionen zu Fragen der Entwicklung von Medizin und Gesell- schaft entwickelt werden müssen. Dabei können und müssen die Ärztekammern Lösungsansätze im Rahmen ihrer Kom- petenz einbringen.

Themen dieser Klausurtagung waren Patientenrechte, Patientenschutz und Patienteninformation. Schwerpunkt war - neben Erfahrungsberichten über Mo- delle von Patientenberatung - der Be- reich Patientenautonomie.

Herr Prof. Dr. V. Pickl aus Wien erläu- terte Grundlagen und Umsetzung der in Österreich vom Gesetzgeber her inaugu- rierten Patientenanwaltschaften. Die Pa- tientenanwaltschaft wurde dargestellt als eine unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle, die nicht nur von Patien- ten, sondern auch von Ärzten und ande- ren Gesundheitsdiensten in Anspruch genommen wird. Die Patientenanwalt- schaft diene der Stärkung der Position der Patienten im Gesundheitsbereich sowie der Vermittlung zwischen den Be- teiligten. Die Patientenanwaltschaft ver- trete generell die Patienteninteressen in

allen Kommissio- nen etc., welche mit der Behand- lung patientenre- levanter Angele- genheiten befaßt sind. Ebenso wür- de Hilfestellung zur außergericht- lichen Regulie- rung von Patien- tenschäden gege- ben. Die Funktion

eines Rechtsanwaltes übe der Patientenanwalt allerdings nicht aus.

Die Inanspruchnahme ist kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt über das Land.

Herr Prof. Dr. Arnold aus Tübingen berichtete aus der Tätigkeit des Gesund- heitsrates Südwest zum Thema Patien- tenautonomie. Einleitend wurden ver- schiedene Determinanten in Zusammen- hang mit der Patientenautonomie erör- tert, insbesondere auch die Stellung des Patienten als „Wirtschaftssubjekt” im gesamtgesellschaftlichen Geschehen.

Die Herbeiführung von Patientenauto- nomie wurde im sozialen Spannungs- feld beleuchtet. So ginge das sozialpoli- tisch und ethisch Wünschenswerte mit einer teilweise ineffizienten Mittelver- wendung einher und die für eine effizi- ente Mittelverwendung geeigneten In- strumente verböten sich aus Gründen der Gerechtigkeit. Hervorgehoben wur- de die zunehmende Bedeutung der Pa- tientenaufklärung. Betont wurde auch die Forderung nach einer vorsorglichen Aufklärung über Kosten und Risiken einer Inanspruchnahme, vornehmlich sei dies Aufgabe der Kostenträger. Da- bei wurde auf das Dilemma hingewie- sen, daß die Interessen der Versicherten im gesunden Zustand auf niedrige Bei- träge und im kranken auf eine maxima- le Versorgung gerichtet sind. Ausdrück- lich begrüßt wurden bereits ergriffene Initiativen von einzelnen Ärztekammern und Kostenträgern, Patienteninforma- tionsstellen aufzubauen. Bündelung von Kompetenz sei notwendig, um sich an-

bahnenden Fehlentwicklungen entge- genwirken zu können.

Mit Blick auf die hier herausgegriffenen Themen - Patientenanwalt und Patien- tenautonomie - brachten wir unsere Standpunkte, teils kontrovers zum Refe- renten zum Ausdruck. Beispielsweise bestand Übereinstimmung in der Sinn- haftigkeit einer komplexen Darstellung der Patientenrechte, wenn auch diese ja bereits im Sozial-, Zivil-, Berufs- und Strafrecht etc. verankert sind. Wir be- tonten aber, daß Rechten grundsätzlich immer auch Pflichten gegenüberstehen.

„Patientenautonomie” - wir alle wissen, was beabsichtigt ist und unterstützen dies - selbst ist von verschiedensten, sich ständig verändernden Determinan- ten abhängig. Auch der autonome Pa- tient muß sich zwangsläufig im Rechts-, Wirtschafts- und im sozialen Leben so wie jedes andere Mitglied der Gesell- schaft bewegen. Dies schließt notwendi- gerweise Rechte und Pflichten ein. Ein Ansatz ohne Betonung beider Kompo- nenten impliziert ein einseitiges An- spruchsdenken und griffe erheblich zu kurz.

In Bewertung der dargestellten Patien- teninformationsmodelle ergibt sich für die Körperschaften der verfaßten Ärzte- schaft die Konsequenz, ihren großen Fundus an Informations- und Bera- tungsangebot patientennäher und offen- siver anzubieten.

Dr. Stefan Windau Mitglieder des Vorstandes der Sächsischen Landesärztekammer

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