Die Information:
Bericht und Meinung
Vertreterversammlung der KBV: Bösche
Behandlungsbefugnis und die. Zu- lassungsfähigkeit zu den gesetzli- chen Krankenkassen zu identifi- zieren, ausdrücklich offengelas- sen, .ob eine "globale Zulassung"
eines Personenkreises zu den ge- setzlichen Krankenkassen mit Rücksicht auf die berechtigten Be- lange der Versicherten gesund- heitspolitisch verantwortbar ist und gegebenenfalls eine Differen- zierung innerhalb der behand- lungsberechtigten Gruppe gebo- ten erscheint.
Auch die Bedenken, welche aus der Tatsache hergeleitet werden, daß die Einführung einer Vorberei- tungszeit in Wirklichkeit eine er- satzweise Ausbildung bezwecke und weniger der Vorbereitung auf die besonderen Eigenheiten kas- senärztlicher Tätigkeit diene und damit die verbesserte Qualifika- tion und somit die allgemeine Eig- nung als Kassenarzt fördere, müs- sen im Hinblick auf den traditio- nellen Inhalt der Vorbereitungszeit auf die kassenärztliche Tätigkeit zurücktreten.
Es wird nicht verkannt, daß die Vorbereitungszeit - unter ver- schiedenen Gesichtspunkten be- trachtet - einer weiteren Ausbil- dungszeit mindestens nahe- kommt. Es kann auch nicht ge- leugnet werden, daß die Elemente aus der Verordnungsermächti- gung in§ 368 c Abs. 2 Nr. 10 RVO
"Vorbereitungszeit" und "Eig-
nung" ineinanderfließen. Dies war
jedoch und ist bei jeder normier- ten Vorbereitungszeit der Fall und enthält insoweit keinen neuen rechtlichen Gesichtspunkt.
~ Die Einführung einer zweijähri- gen Vorbereitungszeit sollte daher unter dem Vorbehalt der vorüber- gehenden Akutlösung auch nach innerdeutschem Recht als unbe- denklich erscheinen, zumal selbst eine sofortige Änderung der Vor- schriften über die ärztliche Ausbil- dung durch die dann notwendig zu erlassenden Übergangsrege- lungen eine Auswirkung auf die Zulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit erst mit einem Zeitziel
von etwa acht bis zehn Jahren ent- faltet.
Wenn auch die Einführung einer Vorbereitungszeit von zwei Jahren nicht die optimale Lösung des an- stehenden Problems der Bewälti- gung einer nicht überschaubaren Zahl unzureichend praxisbezogen ausgebildeter Ärzte darstellt, so erscheint sie doch im Hinblick auf das angestrebte Ziel einer den Vorschriften der RVO entspre- chenden, patientengerechten ärzt- lichen Versorgung als noch ver- tretbar,- da sie sich inhaltlich und wegen ihrer Zeitdauer als eine oh- ne weiteres erfüllbare subjektive Zugangsvoraussetzung zur kas- senärztlichen Tätigkeit darstellt.
Eine für Patienten und Ärzte gleichermaßen vernünftige Lösung finden
e
Lassen Sie mich nach dieser in Kürze gegebenen Zusammenfas- sung der wesentlichen Argumen- te, welche für, aber auch der Ob- jektivität des Berichtes wegen ge- gen die Einführung einer zweijäh- rigen Vorbereitungszeit sprechen, der persönlichen Hoffnung Aus- druck geben, daß es in der Zusam- menarbeit zwischen den in der Konzertierten Aktion vertretenen Gruppen der Ärzte und Kranken- kassen mit den Verantwortlichen für die Änderung der Zulassungs- ordnung/Ärzte gelingen möge, ei- ne für Patienten wie Ärzte glei- chermaßen vernünftige Lösung zu finden.e
Selbst wenn sich die Bedenken tragenden Argumente mit den Be- denken zerstreuenden Argumen- ten die Waage halten, sollte der Verordnungsgeber die politisch richtige Entscheidung treffen, zu- mal ihm die Zustimmung des Bun- desrates darum sicher sein sollte, weil sämtliche Bundesländer in der Konzertierten Aktion die Anre- gung zur Einführung einer zwei- jährigen Vorbereitungszeit auf die kassenärztliche Tätigkeit mit- tragen.1434 Heft 21 vom 24. Mai 1979 DEUTSCHES ARZTEBLATT
Diskussion
Dr. Bösche hatte klargemacht, daß sein Thema sich auf die Empfeh- lung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen vom Oktober 1978 begrenze, vorübergehend die Zulassung zur Kassenpraxis von einer zweijährigen Vorbereitungs- zeit abhängig zu machen. Genau gesagt: die Konzertierte Aktion hatte empfohlen, die rechtlichen Möglichkeiten einer solchen vor- übergehenden Änderung der Zu- lassungsordnung zu prüfen. Diese Prüfung ist noch nicht abge- schlossen- und Dr. Bösche stellte lediglich die juristischen Argu- mente für und gegen eine solche Maßnahme dar. Dennoch ergriff Professor Häußler diese Gelegen- heit, um seine Forderung wieder vorzubringen, daß nur Ärzte mit abgeschlossener Weiterbildung sich in freier Praxis niederlassen dürften. Nun war aber auch schon lange zu erwarten, daß diese Dis- kussion den 82. Deutschen Ärzte- tag beschäftigen würde. Und so konnte Dr. Bösche in der sich ent- wickelnden Aussprache feststel- len: "Jetzt sind wir also mitten in der Diskussion zu Tagesordnungs- punkt 2 des Deutschen Ärztetages, der übermorgen beginnt ... " Die Mehrheit der Delegierten aber war eindeutig der Meinung, man sollte dieser Diskussion nicht vorgreifen.
So wurde durch Abstimmung die schon früher gegebene Zusti m- mung zu dem Vorschlag der Kon- zertierten Aktion noch einmal nachdrücklich bekräftigt. Ein wei- terer mit großer Mehrheit verab- schiedeter Entschließungsfuxt:
"Sowohl die Entwicklung der Wis- senschaft wie die Bedürfnisse der Bevölkerung nach einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlich tragbaren ärztlichen Versorgung verlangen, daß nur solche Ärzte in selbständiger freier Praxis tätig sind, die auf diese verantwor- tungsvolle Aufgabe adäquat vor- bereitet wurden." gb
~ (Die Berichterstattung über die Nürnberger Sitzung der Vertreter- versammlung der KBV wird im nächsten Heft abgeschlossen.)