Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 5⏐⏐30. Januar 2009 A187
B R I E F E
auftreiben werden, der auch mit 2 000 Patienten im Quartal bei 60 bis 70 Wochenstunden und vier Wochen Urlaub einen Überschuss von 50 000 Euro vor Steuern völlig in Ordnung findet. Vielleicht stellen Sie in einer der nächsten Ausgaben des DÄ den gesundheitspolitischen Idealfall des altruistischen Heilers vor, der seine Arbeitskraft völlig selbstlos an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden rund um die Uhr ohne persönliche Bereiche- rungsabsicht für freie Kost und Logis im AOK-Wohnheim in den Dienst der öffentlichen Gesundheit stellt.
Sicherlich plagen Herrn Dr. Pilz in Anbetracht seines Praxisüberschus- ses schwere Gewissensbisse, sodass er die jährlich zunehmenden Restrik- tionen der GKV als dankbare Gele- genheit empfindet, der Allgemein- heit endlich wieder alles das zurück- zugeben, was ihm seine KV in der Vergangenheit gegen seine Überzeu- gung zu viel überwiesen hat. Mit Herrn Dr. Pilz rückt die Lösung der Finanzkrise im Gesundheitswesen in greifbare Nähe: Ersatz des Zulas- sungsverfahrens durch eine Gewis- sensprüfung für Honorar- und Liqui- dationsverweigerer.
Dr. med. Ulrich Cimniak,Berliner Straße 23, 73728 Esslingen
WEITERBILDUNG
Ärzte sollten sich bei der Ärztekammer er- kundigen, ob ihre Weiterbilder über die Ermächtigung verfü- gen (DÄ 49/2008:
„Rechtsfragen in der Weiterbildung: Drum prüfe, wer sich bin- det“ von Arne Hillienhoff).
Hoffentlich Einzelfälle
In dem Artikel von Herrn Hillienhoff wird suggeriert, dass man sich vor Annahme einer jeglichen Weiterbil- dungsstelle in Deutschland zu verge- wissern habe, ob der Chefarzt die vom ihm behauptete Weiterbildungs- ermächtigung auch tatsächlich habe.
Es wird der Ausspruch eines Präsi- denten einer Ärztekammer zitiert, dass es mehr solcher Fälle gäbe, als man denkt. Hier wird der gesamte Stand von weiterbildungsermächtig-
ten Ärzten und Chefärzten in Deutschland unisono verunglimpft und als nicht vertrauenswürdig be- zeichnet. Ich will gar nicht aus- schließen, dass es solche Fälle gege- ben hat, aber es sind hoffentlich Ein- zelfälle, wie wir sie auch vom Ab- rechnungsbetrug, von Falschaussa- gen in der Politik und Insiderge- schäften in der Wirtschaft kennen.
Ein Weiterbildungsverhältnis ist im- mer eine bilaterale Angelegenheit, die auf Vertrauen basiert. Beide Sei- ten vertrauen darauf, dass die andere Seite ihr jeweiliges Bestes gibt. Ist dies nicht der Fall, wird das Weiter- bildungsverhältnis bald erschüttert und am besten möglichst bald been- det werden. Es kann jedoch nicht an- gehen, dass die eigenen schlechten Erfahrungen zum Maßstab der Beur- teilung aller herhalten müssen.
Dr. med. S. Roth,Chefarzt der Klinik für Innere Medizin, Altmark-Klinikum gGmbH, Brunnenstraße 1, 29410 Salzwedel
Eigene Erfahrungen
Im oben genannten Artikel berichten Sie über das traurige Schicksal einer Kollegin, die sich letztlich auf einen Vergleich einlassen musste. Und das nach acht Jahren! Traurig, dass so et- was erst so spät an die Presse und Öf- fentlichkeit gelangt. Während meiner Weiterbildungszeit sind mir auch Steine in den Weg gelegt worden, wie ich im Folgenden berichten möchte.
Zur Weiterbildung in Psychiatrie ab- solvierte ich mein neurologisches Jahr in einer Rehaklinik, deren Chef- ärztin die Weiterbildung in Neuro- logie für drei Jahre besitzt. Nach ei- nem Jahr der Weiterbildung bat ich um ein Zeugnis, um mich zur Fach- arztprüfung anzumelden. Doch auch ich erhielt nach Zusendung des Zeug- nisses statt der Einladung zur Prü- fung den Hinweis, dass dem Zeugnis ein entscheidender Satz fehle, näm- lich der, dass der Weiterzubildende – also ich – alle Inhalte der Weiterbil- dungsordnung erfüllt habe und zur Prüfung zugelassen werden sollte.
Ich wandte mich an meine Chefin mit der Bitte, diesen Satz zu ergänzen.
Sie entgegnete, sich erst bei der Ärz- tekammer zu erkundigen. Danach hörte ich nichts mehr von ihr. Auf das Zeugnis nochmals angesprochen,
sagte sie lediglich, sie habe mir eines ausgestellt, das müsse reichen, ich bekäme kein anderes. Die Ärztekam- mer beharrte auf diesen Satz, d. h., ich wurde nicht zugelassen. Mehr noch, die Chefin diffamierte mich auch noch in einem Schreiben an die Ärz- tekammer, drohte mir, da ich natür- lich mehrfach anrief und auf mein Zeugnis drängte. Es war zermürbend!
Schließlich wandte ich mich mit ei- nem Schreiben an die Ärztekammer und bat um Zulassung, obwohl der entscheidende Satz fehle und wies darauf hin, dass mir hier die Hände gebunden seien. Auch ehemaligen Chefärzten von mir sei hiermit ge- dankt, die sich für mich einsetzten und entsprechende Schreiben verfass- ten. Da besagte Chefärztin, die mir das Schreiben verweigerte, bei der Ärztekammer schon hinreichend be- kannt ist, wurde ich schließlich doch zur Prüfung zugelassen. So nahm das Ganze für mich doch ein positives Ende. Es kostete mich jedoch viele Nerven und schlaflose Nächte! Das Schlimme ist, Konsequenzen ergaben sich für besagte Chefärztin nicht. Der Träger des Hauses, dem alles mitge- teilt wurde (über den Marburger Bund und den Betriebsrat), ging der Sache auch nicht nach . . .
Verfasserin ist der Redaktion bekannt
ARZTFOTOS
Gibt es den Arzt, der sich das Stethoskop um den Hals hängt, nur im Fernsehen, wie Dr. med. Peter Schleuter meint?
(DÄ 51–52/2008:
„Scharf beobachtet: Dekorativ“).
Keine Dekoration
Seit 25 Jahren habe ich ein Stethos- kop um den Hals hängen, derzeit im Berliner Stadtreinigungsorange . . . Außer einem Kugelschreiber brau- che ich als Facharzt für Anästhesio- logie kein weiteres selbst mitzubrin- gendes Handwerkszeug, dieses aber zwingend. Also keine Dekoration, bestenfalls der Eintagebart nach Dienst (plus mein Dreitagekinnbart!).
Dr. A. Müller-Lorenz,Groten Diek 12, 22927 Großhansdorf