• Keine Ergebnisse gefunden

Ausbildung und Prü- fung von Notfallsani- tätern in Sachsen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ausbildung und Prü- fung von Notfallsani- tätern in Sachsen"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Gesundheitspolitik

100 Ärzteblatt Sachsen 3 / 2017

Ausbildung und Prü- fung von Notfallsani- tätern in Sachsen

Medizinische Hilfskräfte (Sanitäter) wurden seit Ende des 19. Jahrhun- derts sowohl im militärischen, wie im zivilen Bereich, zur Erstversorgung und zum Transport von Erkrankten und Verletzten eingesetzt. In aller Regel waren dies keine ausgebilde- ten medizinischen Fachkräfte und auch nicht Angehörige sogenannter medizinischer Assistenzberufe.

Das musste sich Mitte des 20. Jahr- hunderts ändern, als es zur Etablie- rung arztgestützter Rettungssysteme kam. So erkannte der „Bund-Länder- ausschuss Rettungswesen“, dass für das Personal in der außerklinischen Notfallmedizin eine Mindestausbil- dung geschaffen werden müsse und er erließ demzufolge am 20. Sep- tember 1977 Grundsätze zur Ausbil- dung des Personals im Rettungs- dienst (520-Stundenprogramm).

In der DDR blieben die Bemühungen um eine bessere Ausbildung ohne Erfolg und mündeten in die Ableh- nung des Berufsbildes „SMH-Schwes- ter / Pfleger“ (SMH = Schnelle Medizi- nische Hilfe). Unmittelbar vor der deutschen Ver einigung erließ der Bundestag im Jahre 1989 das Ret- tungsassistentengesetz, welches eine zweijährige Berufsausbildung vorsah.

Mit einer großzügigen Übergangs- regelung war es allerdings auch den im 520-Stundenprogramm qualifi- zierten Rettungssanitätern möglich, den Berufsabschluss des Rettungsas- sistenten (RA) durch Anerkennung zu erwerben. Diese Möglichkeit war den Mitarbeitern des ostdeutschen Rettungsdienstes nach der Wende nicht gegeben.

Die Ausbildung entsprach allerdings immer noch nicht den Bildungsgän- gen anderer Gesundheitsfachberufe,

so dass schon bald die Forderung nach einer dreijährigen Berufsausbil- dung aufkam. Es dauerte allerdings bis zum Jahre 2013, ehe der Bundes- tag ein Gesetz über den Beruf des Notfallsanitäters beschloss. Zu dem Referentenentwurf des Gesetzes hatte sich bereits 2012 der 22. Säch- sische Ärztetag mit seinem Beschluss Nr. 14 ebenso wie andere ärztliche Gremien kritisch geäußert. Das dann verabschiedete Gesetz berücksich- tigte viele ärztliche Einwände und stellte eine solide Grundlage für eine Ausbildungs- und Prüfungsverord- nung dar.

Auf Bundesebene entwickelte sich dann unter Führung des Bundesver- bandes Ärztlicher Leiter Rettungs- dienst ein sogenannter „Pyramiden- prozess“, der sich mit den Bildungs- inhalten der Ausbildung befasste.

Die im Pyramidenprozess festgeleg- ten Kompetenzen wurden durch den Ausschuss Notfall- und Katastro- phenmedizin der Sächsischen Lan- desärztekammer als Lerninhalte für Notfallsanitäter übernommen und sind Grundlage der säch sischen Not- fallsanitäterprüfungen.

Rettungsassistenten mit mehrjähri - ger Berufserfahrung haben bis zum

Jahr 2020 die Möglichkeit, in Ergän- zungsprüfungen die Berufsanerken- nung als Notfallsanitäter zu erwer- ben. Nach intensiver Vorbereitung und Gründung einer sächsischen Prüfungsaufgaben-Erstellungskom- mission wurden unter Führung der Sächsischen Landesärztekammer am 14. Januar 2016 die ersten Notfall-

sanitäter-Ergänzungsprüfungen in Dresden erfolgreich durchgeführt.

Im letzten Jahr haben an fünf sächsi- schen Rettungsdienstschulen weitere Ergänzungsprüfungen stattgefun- den. Ab 2024 sollen alle Rettungs- wagen (RTW) in Sachsen mit einem Notfallsanitäter besetzt sein. Aber schon jetzt fehlt es im Freistaat an Rettungsfachpersonal. Eine bedarfs- gerechte Ausbildung von Notfallsani- tätern kann nur durch intensive Anstrengungen aller beteiligten Insti- tutionen erreicht werden. Die Sächsi- sche Landesärztekammer ist dazu bereit.

Dr. med. Michael Burgkhardt, Leipzig Dr. med. Ralph Kipke, Dresden Ausschuss Notfall- und Katastrophenmedizin

der Sächsischen Landesärztekammer Prüfungskommission mit den ersten in Sachsen geprüften Notfallsanitätern

am 14. Januar 2016 in Dresden. © SLÄK

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Warum aber haben sich Chirurgen in den vielen Jahrzehnten der männlichen Domi- nanz eigentlich nicht mit genau dieser Ve- hemenz für mehr Frauen eingesetzt.. Obwohl mittlerweile

Die Weiterbildungsordnung, die Richt- linien über den Inhalt der Weiterbil- dung, eine Liste der akademischen Lehrkrankenhäuser in Sachsen und eine Übersicht

Hoch- rangige Referenten werden in das Spek- trum der Prävention einführen und die Ärzte über ihre Möglichkeiten im Arzt- Patienten Gespräch und in der Beratung über präventive

Die 38 berufsständischen Versor- gungswerke der kammerfähigen freien Berufe, die der vor zweiein- halb Jahren gegründeten und in Köln ansässigen Arbeitsgemein-

Morphologische Studien zum Wachstum des malignen Aderhautmelanoms, Univer- sitas Verlag, Tübingen, 1993, 131 Seiten, 73 meist farbige Abbildungen, kartoniert, 78 DM.

1 der Ausbildungs- und Prüfungsverord- nung für Psychologische Psychothera- peuten empfohlen werden, da dieses The- rapieverfahren nicht für die Mindestzahl von fünf der

1 der Ausbildungs- und Prüfungsverord- nung für Psychologische Psychothera- peuten empfohlen werden, da dieses The- rapieverfahren nicht für die Mindestzahl von fünf der

Es sollte auch nicht unterstellt werden, dass ich einen Ver- zicht auf eine solide natur- wissenschaftliche Ausbildung fordere.. Wie soll auf etwas verzichtet werden, das