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Archiv "Weiterbildung zum Facharzt: Zusätzliches Geld für zusätzlichen Aufwand" (09.06.2014)

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A 1056 Deutsches Ärzteblatt

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Heft 23–24

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9. Juni 2014

D

raußen regnete es heftig und ununterbrochen, drinnen dis- kutierte man diszipliniert und friedlich. In Düsseldorf war kaum noch etwas von dem heftigen Streit zu spüren, den der Deutsche Ärz - tetag im vergangenen Jahr über die Einführung einer ambulanten Pflichtweiterbildung ausgetragen hatte. An dem damals mühsam er- rungenen Kompromiss – Ausbau der ambulanten Weiterbildung, aber keine Pflicht – wurde nicht gerüttelt. Allerdings erneuerten die 250 Delegierten Ende Mai ihre Forderung nach einer stabilen, zu- sätzlichen Finanzierung der fach-

ärztlichen Weiterbildung – und zwar nicht nur in den Praxen nieder - gelassener Ärzte, sondern auch im Krankenhaus.

Gleiche tarifliche Konditionen in Kliniken und Praxen

Die Delegierten fassten einen Be- schluss, mit dem sie an den Gesetz- geber appellieren, „die für die Ver- sorgung der Bevölkerung erforder- liche, qualitativ hochwertige Wei- terbildung durch einen Systemzu- schlag auf die im ambulanten wie stationären Bereich abgerechneten Fälle investiv zu sichern und zu un- terstützen“. Für die Verteilung die-

ser Gelder müssten geeignete Mo- delle entwickelt werden. Die ärztli- che Weiterbildung sei eine gesamt- gesellschaftliche Aufgabe, deren Finanzierung nicht zu Belastungen der Ärzte und ärztlichen Organisa- tionen führen dürfe, die derzeit die medizinische Versorgung sicher- stellten, heißt es zur Begründung.

In einem weiteren Beschluss be- kannte sich der Deutsche Ärztetag wie bereits im Jahr zuvor zur Stär- kung der ambulanten Weiterbil- dung. Im Rahmen der anstehenden Novellierung der (Muster-)Weiter- bildungsordnung soll deshalb die Weiterbildung im ambulanten Sek- tor flexibilisiert werden und Tätig- keiten, die vorrangig dort vorgehal- ten werden, spezifisch abbilden.

Den Ausbau der ambulanten Wei- terbildung knüpfte das Ärzteparla- ment allerdings an Bedingungen.

„Unerlässliche Voraussetzung“ sei die gesicherte Finanzierung. Ärzte in Weiterbildung müssten in den Praxen niedergelassener Ärzte min- destens gleiche tarifliche Konditio- nen vorfinden wie im Krankenhaus.

Der Ärztetag gab in seinem Be- schluss jedoch zu bedenken, dass jedes Konzept zur Generierung zu- sätzlicher Mittel Vor- und Nachteile berge, die erörtert werden müssten.

Bevor man also die Weiterbildungs- ordnung ändere, müsse ein Konsens über die Ausgestaltung der Finan- zierung gefunden werden, heißt es dort. Das sei eine „grundlegende Bedingung“.

Die Kassenärztliche Bundesver- einigung (KBV) hatte im Vorfeld des Deutschen Ärztetages erneut für ein Stiftungsmodell zur Finan- zierung der ambulanten Weiterbil- dung geworben. Dort sollten alle wichtigen Akteure einbezogen wer-

„Das Konzept hat sich stabilisiert.“

Franz-Joseph Bart- mann, Vorsitzender der Weiterbildungs- gremien der BÄK, zeigte sich zufrie- den mit den Arbei- ten an der Reform der Weiterbildungs-

ordnung.

WEITERBILDUNG ZUM FACHARZT

Zusätzliches Geld für zusätzlichen Aufwand

Die Vergütungssysteme in Krankenhäusern und Praxen bilden den Mehraufwand für die Weiterbildung nicht ab. Der Ärztetag forderte deshalb eine Extrafinanzierung.

Derweil schreitet die Arbeit an der Novelle der Weiterbildungsordnung voran.

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9. Juni 2014 A 1057 den. Vor dem Deutschen Ärztetag

erklärte deren Vorsitzender, Dr. med.

Andreas Gassen: „Wir sind für die Finanzierung in der Verantwortung.

Wir möchten, dass die angehenden Kolleginnen und Kollegen so wei- tergebildet werden, dass sie am En- de eine bewusste und fundierte Ent- scheidung treffen können, ob sie stationär oder ambulant tätig sein wollen.“

Dem Nachwuchs nicht zu viele Vorschriften machen

Befürchtungen, die KBV wolle den Ärztekammern die Kompetenz für die Weiterbildung streitig machen, versuchte Gassen zu entkräften:

„Wir wollen nicht die Weiterbildung übernehmen, sondern der Kammer kollegial zur Seite stehen, um ein gemeinsames, zukunftssicheres Kon- zept zu erarbeiten.“ Die KBV wolle sich „unterstützend anbieten“, wenn es darum gehe, im Rahmen einer Überarbeitung der (Muster-)Weiter- bildungsordnung ambulante Inhalte zu definieren.

Gassen warnte jedoch davor, dem Nachwuchs zu viele Vorschrif- ten zu machen. „Viel besser ist es, Angebote zu unterbreiten und ver-

schiedene Wege aufzuzeigen.“ Die- se Wege müssten aber dann auch gangbar sein. Weder im ambulanten noch im stationären Bereich seien Gelder für die Sicherstellung einer zeitgemäßen Weiterbildung vorge- sehen. Der zusätzliche Aufwand für die Weiterbildung werde weder in den DRGs noch im Einheitlichen Bewertungsmaßstab berücksichtigt.

„Deshalb muss die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung auf ei- ne breitere Basis gestellt werden“, forderte Gassen.

Es gab aber auch Stimmen, die vor einer gesonderten Finanzierung der Weiterbildung warnten. So gab Dr. med. Gisbert Voigt, Niedersach- sen, zu bedenken, das Stiftungsmo- dell der KBV enthalte den Gedan- ken, externe Geldgeber zu finden, und ein solcher wolle dann bei der Weiterbildung mitreden, „und zwar an der Versorgung orientiert“. Voigt hält das für eine „fatale Entwick- lung“. Das könne für den Nach- wuchs ein großes Problem werden.

Dr. med. Heinrich-Daniel Rühm- korf, Berlin, argumentierte ähn- lich: „Förderung heißt, es muss erst einmal ein Bedarf erkannt wer- den.“ Für problematisch hält er au- ßerdem das Festhalten am Fach- arztstatus im ambulanten Bereich.

Es werfe die Frage auf, welche Leistungen ein Arzt in Weiterbil- dung eigentlich erbringen dürfe.

„Ist der Arzt in Weiterbildung dort im Status eines Praktikanten?“, fragte Rühmkorf. Er forderte die ärztlichen Körperschaften auf, ei- nen Weg zu finden, dass Weiterbil-

dungsassistenten durch ihre ärztli- chen Leistungen zum Praxisein- kommen beitragen können und dass das Regelleistungsvolumen der Pra- xis entsprechend ausgeweitet wird.

Auf diese Weise könne sich eine Extrafinanzierung erübrigen.

Dr. med. Hans-Detlef Dewitz, Berlin, hielt dem entgegen, dass Ärzte in Weiterbildung zwar voll -

approbiert seien, ihre Leistungen aber unter Anleitung erbringen wür- den – sowohl im ambulanten wie im stationären Sektor. „Der betreu- ende Facharzt ist dann nicht auf dem Golfplatz, sondern in Reich- weite“, sagte Dewitz.

Der Deutsche Ärztetag griff die- ses Problem in einem Beschluss auf. „Die von in Weiterbildung be- findlichen Ärztinnen und Ärzten geleistete ärztliche Arbeit ist un- trennbarer Bestandteil der medizi- nischen Gesamtleistung der weiter- bildenden Institution“, heißt es dort. Auch Ärzte, die ihre Weiter- bildung im ambulanten Sektor ab- solvierten, nähmen an der ambu- lanten Versorgung teil. Allerdings werde der zusätzliche Aufwand der Weiterbildungsstätte weder im Krankenhaus noch im ambulanten Bereich gegenfinanziert. Das sei aber unerlässlich.

Hohes Maß an Konsens für die Weiterbildungsreform

Der Antrag von Dr. med. Klaus Thierse, Berlin, Tarifverträge für an- gestellte Ärzte in den Praxen zu er- möglichen, um dadurch „den Druck im Kessel“ für mehr Geld zu erhö- hen, wurde an den Vorstand der Bun- desärztekammer überwiesen. Thier- se hatte dafür plädiert, eine „Arbeits- gemeinschaft zur Regelung der Ar- beitsbedingungen der angestellten Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich“, analog zur Regelung für die Medizinischen Fachangestellten zu gründen, um einen Tarifpartner für Tarifabschlüsse zu schaffen. Ei- nen ähnlichen Beschluss hatte der Ärztetag 2013 gefasst. Umgesetzt wurde er bislang nicht. Denn die KBV kommt als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Zwangsmit- gliedschaft als Tarifpartner nicht in- frage, und bei den Berufsverbänden stößt die Aussicht darauf, mit dem Marburger Bund künftig Tarifverträ- ge für die eigenen Angestellten zu verhandeln, bislang auf wenig Ge- genliebe.

Ein hohes Maß an Konsens gibt es offenbar bei der Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung (M-WBO). „Das Konzept hat sich stabilisiert“, berichtete der Vorsit- zende der Weiterbildungsgremien Zeigten Präsenz

an allen Tagen:

Die KBV-Vorstände Regina Feldmann und Andreas Gas- sen erläuterten ihre Vorstellungen von einer Stärkung der ambulanten Weiter- bildung.

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9. Juni 2014 der Bundesärztekammer (BÄK),

Dr. med. Franz-Joseph Bartmann, Schleswig-Holstein. Zurzeit laufe ein umfangreicher Abstimmungs- prozess zwischen der BÄK und den Landesärztekammern über die Struk- tur und die Inhalte der Novelle. Ba- sis sind die Vorschläge, die Fach - gesellschaften und Berufsverbände im Frühjahr 2013 auf der Internet- Plattform Wiki-Baek für ihre jewei- ligen Fachgebiete erarbeitet haben.

Kein festes Datum für die Vorlage der fertigen Novelle

Für die Vorlage der fertigen Novelle könne er jedoch kein festes Datum nennen, erklärte Bartmann in seinem jährlichen Sachstandsbericht an die Delegierten. Zurzeit befänden sich BÄK und Kammern in der ersten Konvergenzphase. Danach folge eine weitere Abstimmung mit den Fach- gesellschaften und Berufsverbänden.

Dann müsse man sehen, ob Konsens bestehe und man dem Deutschen Ärztetag eine Novelle zur Abstim- mung vorlegen könne „oder ob wir noch mal eine Schleife fliegen müs- sen“, sagte Bartmann. „Das, was wir hier beschließen, muss praktikabel und fertig sein. Es hilft nichts, wenn der Ärztetag etwas beschließt, das dann in den Landesärztekammern doch nicht umgesetzt wird.“

Kern der geplanten Reform der M-WBO ist eine Ausrichtung an Kompetenzen, wobei die Grund- struktur von Facharzt, Schwerpunkt- bezeichnung und Zusatzweiterbil- dung erhalten bleibt. Die Leitfrage sei, so Bartmann, welche Kompe- tenzen nötig seien, um als Facharzt eigenständig arbeiten zu können.

Die bisherige Weiterbildungsord- nung orientiere sich zu sehr an Richtzahlen, „die keine sachlich, fachliche Begründung haben“, führ- te Bartmann aus.

An die Stelle der bisherigen kleinteiligen Spiegelstrichaufzäh- lungen sollen Weiterbildungsblö- cke treten, die die Inhalte der Fach- gebiete definieren. Innerhalb dieser Weiterbildungsblöcke wird über so- genannte Weiterbildungsmodi ab- gebildet, welche Inhalte der Arzt in Weiterbildung zum Zeitpunkt sei- ner Facharztprüfung „kennen“ oder

„beherrschen“ muss. Modus 1 bein-

haltet die Grundlagen, die im Studi- um erworben werden, Modus 2 um- fasst das, was man während der Weiterbildung sieht („kennen“). Ur- sprünglich sollte darauf Modus 3 folgen mit der Fähigkeit, bestimm- te Maßnahmen auszuführen („kön- nen“). Das sei noch nicht abschlie- ßend geklärt, sagte Bartmann jetzt.

Es habe in den Arbeitsgruppen Schwierigkeiten gegeben, die Modi 2, 3 und 4 (das, was man am En- de der Weiterbildung selbstständig

„beherrscht“) voneinander abzugren-

zen. Es sei deshalb besser, den Mo- dus 3 zunächst nicht zu belegen.

Geplant ist Bartmann zufolge au- ßerdem die Entwicklung eines Cur- riculums, das die detaillierten Wei- terbildungsinhalte enthält und es er- möglicht, diese schneller an aktuel- le Entwicklungen anzupassen. Das hatte zuvor auch der KBV-Vor - sitzende Gassen gefordert. Nach seiner Bewertung der geplanten Weiterbildungsreform gefragt, sag- te Gassen gegenüber der Presse, die Weiterbildungsnovelle habe zehn Jahre Vorlaufzeit. „Da brauchen wir Möglichkeiten, Dinge anzupassen, eine Art ,Öffnungsklausel’, damit der medizinische Fortschritt abge- bildet werden kann.“

Schnittstelle zum Sozialrecht ist ein Problem

Beim Ärztetag verlief die Diskussi- on über die geplante Reform kon- struktiv, wofür Bartmann sich am Ende ausdrücklich bedankte. Anträ- ge zu Inhalten und Struktur der Wei- terbildungsnovelle gab es keine.

Der Ärztetag billigte damit den ein- geschlagenen Kurs. „Wir sind auf gutem Wege, eine Generalrevision zu machen, die hält“, sagte Dr. med.

Klaus Reinhardt, Westfalen-Lippe.

Er mahnte aber, bei der Reform der M-WBO die Schnittstelle zum Sozi- alrecht zu berücksichtigen. Denn zum Teil müssten Fachärzte, die sich niederlassen wollten, zusätzli- che Qualifikationen erwerben. „Es sollte am Schluss so sein, dass die Weiterbildungsordnung von den Kassenärztlichen Vereinigungen ak- zeptiert wird und die Ärzte als Fach- ärzte im KV-System arbeiten kön- nen.“ Noch deutlicher wurde Dr.

med. Rudolf Kaiser, Westfalen-Lip- pe: „Das Sozialrecht hat sich nach der Weiterbildungsordnung zu rich- ten und nicht umgekehrt.“ Das KV- System müsse sich fragen, ob es nicht unnötige Hürden aufbaue.

Heike Korzilius

TOP I und TOP V: Weiterbildung FAZIT

Der Ärztetag fordert eine Extrafinanzierung der Weiterbildung in Praxis und Klinik.

Ärzte in Weiterbildung sollen stationär und ambulant die gleichen Tarifkonditionen vorfinden.

Inhalte und Struktur der Weiterbildungsreform werden zurzeit mit den Beteiligten abgestimmt.

Es steht noch nicht fest, wann die Novelle dem Ärztetag zur Abstimmung vorgelegt wird.

Konstruktive Dis- kussion – Hans- Detlef Dewitz beton- te, dass Ärzte in Wei- terbildung unter An- leitung arbeiten müssen. Gisbert Voigt warnte vor der Einmischung exter- ner Geldgeber in die Weiterbildung. Klaus Reinhardt trat gegen zusätzliche Qualifi- kationen im KV-Sys- tem ein. (von oben)

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