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Archiv "Der Hausarzt: Zurück zur alten Regel" (04.12.2009)

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Das Leser-Forum

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DER HAUSARZT

Dem Hausarzt als Koordinator der Ge- sundheitsleistungen gehört die Zukunft (DÄ 43/2009: „Haus- ärztliche Versorgung:

Am Lotsen führt kein Weg vorbei“ von Heike Korzilius).

D K s g ( ä A Weg vorbei“ von Heik

der koordinierenden und beraten- den Hausarztfunktion.

Warum fällt es so schwer, in der GKV zum alten Verfahren zurück- zukehren? Es funktioniert ohne spezielle vertragliche Bindungen, Prämien und dergleichen und mit adäquater Wahlfreiheit für den Pa- tienten: Er kann – die Überweisung durch den Hausarzt vorausgesetzt – jeden Vertragsarzt aufsuchen und, wenn er unzufrieden ist, nach Quar- talsende den Primärarzt wechseln.

Prof. Dr. Klaus-Dieter Scheppokat, Brinkstraße 17, 30989 Gehrden

Lotse ohne Steuer

Der Lotse in der Schifffahrt geht an Bord und übernimmt Kommando und Verantwortung. Der Hausarzt, der einen Patienten zum Facharzt überweist, übernimmt keines von beiden. Er unterschreibt ein Blatt Papier. Dafür kassiert er 35 Euro Honorar und ein Verordnungsbud- get von 45 Euro beim Mitglied und 145 Euro beim Rentner.

Der beauftragte Facharzt über- nimmt dann Untersuchung, Dia - gnosestellung und Behandlung drei Monate für ein „Honorar“ von 13,50 Euro (Hautarzt) bis 35 Euro (Chirurg).

Ist der Hausarzt noch ein kleines Cleverle (und davon kenne ich eini- ge), so schwatzt er seinem Patienten noch einen schwachsinnigen Check- up (+ 25 Euro) plus Hautkrebsvor- sorge (+ 22 Euro) auf. Wenn wir schon beim lustigen Kassieren sind, dichten wir dem ahnungslosen Pa- tienten noch eine chronische Em- physembronchitis an – neudeutsch COPD plus DMP (+ 30 Euro), und der Gesamtbetrag summiert sich auf 112 Euro, davon 77 Euro außerhalb

des Abrechnungsbudgets.

Nicht zu vergessen die Verord- nungsvolumina! Bei 100 solchen Scheinpatienten im Quartal – die sind schnell beisammen – gibt das einen Betrag zwischen 7 000 Euro und 12 000 Euro, die der lustige Hausarzt bei seinen eigenen Patien- ten verprassen darf . . .

Ein wahrhaft nobler Geldaufwand für eine „Medizin“, über deren Ni- veau sich eine Krankenschwester schämen würde. Wobei das Scham- gefühl bei einem Gutteil der deut- schen Ärzteschaft eher rudimentär angelegt zu sein scheint, Gott sei Dank wird es bei diesen Kollegen durch ein ausgeprägtes Gewinn- streben überkompensiert . . .

Dr. Klaus W. Hartmann, Hüttenstraße 1, 40215 Düsseldorf

Zurück zur alten Regel

. . . Noch vor einiger Zeit gab der gesetzlich versicherte Patient den Krankenschein seinem Arzt, meist dem Hausarzt. Dieser überwies ge- gebenenfalls zu anderen Ärzten, die dann zum Bericht an ihn ver- pflichtet waren. Im nächsten Quar- tal konnte der Patient einen ande- ren Arzt wählen. Abgesehen von der obligatorischen Lotsenfunktion des Primärarztes, war die Arztwahl des Patienten frei. Ich habe nie ver- standen, warum man dieses Verfah- ren aufgegeben hat.

Als noch die alte Regel galt, haben wir in einer Diagnostik-Klinik viele Fälle mit ungeklärten diagnosti- schen Problemen untersucht, private wie auch GKV-Patienten. Die GKV- Patienten waren in aller Regel haus- ärztlich gut geführt, die Befunde medizinisch korrekt und vollständig dokumentiert, und ihre Leiden wa- ren zumeist wirklich problematisch und diagnostisch schwer zu klären.

Viele Privatpatienten, die ihre Spe- zialisten ohne hausärztliche Bera- tung wählten, oft ohne den einen vom anderen wissen zu lassen, wa- ren weniger gut ärztlich geführt, medizinisch nicht so korrekt erfasst und demzufolge oft nur scheinbar diagnostisch unklar.

Unsere damaligen Erfahrungen sprechen für die – jetzt von vielen Seiten postulierte – Notwendigkeit

INDIVIDUALMEDIZIN

Die individualisierte Medizin stellt in Aussicht, persönli- che Risiken für be- stimmte Krankhei- ten prognostisch zu ermitteln (DÄ 42/

2009: „Individualisierte Medizin in der Praxis“ von Christoph Spielberg).

Unzutreffend

Der Internist und Kardiologe Dr.

med. Christoph Spielberg kommen- tiert im Rahmen dieses Beitrags auch das Beispiel „erblicher Brust- krebs“ – nur leider völlig unzutref- fend. Im Rahmen der genetischen Beratung kann Patientinnen und de- ren Angehörigen in einem ca. ein- stündigen Gespräch, das mit einer Ordinationsgebühr (EBM-Ziffer 11211) in Höhe von 1 175 Punkten

U

D M A c s t e 2009: Individualisie

A 2466 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 106

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Heft 49

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4. Dezember 2009

B R I E F E

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(ca. 30,00 Euro) vergütet wird, die individuelle Situation umfassend aufgezeigt werden. Dabei kann un- ter anderem für die nicht erkrankten Familienangehörigen das individu- elle Brustkrebsrisiko berechnet wer- den. Wenn dieses lebenslang 30 Prozent übersteigt, können besonde- re Früherkennungsmaßnahmen – auch z. B. die jährliche kernspinto- mografische Untersuchung der Brust – in Anspruch genommen werden. Diese spezielle Vorsor- ge kann dann schon im frühen Er- wachsenenalter beginnen. Damit versucht man, die Sicherheit für sol- che Patientinnen zu erhöhen. Bei bestimmten Konstellationen in der Familie (z. B. zwei blutsverwandte Frauen mit Brustkrebs, eine muss vor dem 51. Lebensjahr erkrankt sein) kann eine Gentestung durchge- führt werden. Wenn eine krankheits- ursächliche Mutation identifiziert wird, ist das Risiko für Angehörige klarer bestimmbar: Bei ebenfalls vorliegender Mutation ca. 80 Pro- zent lebenslang für Brustkrebs, bei Ausschluss einer Mutation leicht unter der Normalbevölkerung.

Prophylaktische Operationen – ge- rade der Brust – werden in Deutsch- land sehr zurückhaltend angewendet und nur von einem kleinen Teil der

„Risikopatientinnen“ in Anspruch genommen. Die Entfernung der Eierstöcke ist in manchen Situatio- nen empfehlenswert und stellt kei- nen „schweren Eingriff“, wie von Spielberg behauptet, dar. Ich selbst arbeite seit 1997 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet erblicher Krebser- krankungen und habe die Erfahrung gemacht, dass man als Facharzt für Humangenetik zur Beruhigung solcher Familien und Patientinnen beitragen kann. Durch die Beratung fühlen sich die Patientinnen besser informiert, was meinem Eindruck nach auch die Compliance für emp- fehlenswerte spezielle Maßnahmen erhöht. Meiner Ansicht nach sollten Patientinnen mit familiärer Häufung von Krebserkrankungen deshalb eher großzügig zur Beratung an ei- nen spezialisierten Facharzt für Hu- mangenetik überwiesen werden.

Literatur bei dem Verfasser

PD Dr. med. Peter Meyer, Institut für Molekulare Medizin, Sperberstraße 2, 81827 München

A 2467

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