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Archiv "Darüber wird beim Hausarzt geklagt" (25.12.1989)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

6 erzschmerzen • __

Schweißausbruch --

-e

Erregbarkeit Nervosität

Appetitverlust Erbrechen i Ödeme

Darüber wird beim Hausarzt geklagt

Müdigkeit Schlappheit

L

Magenschmerzen

I

I

Mehrfachnennungen

10

8

8 8

Kopfschmerzen Luftnot

Schlafstörungen Durchfall

Frieren

Quelle: F&P 89 08 35

0 imu

Beweggründe für den Gang zum Hausarzt sind nicht nur offensicht- liche Störungen der Körperfunktion. Auch das allgemeine körper- liche und seelische Befinden ist häufig Anlaß, den Hausarzt aufzusu- chen

Aus Bund und Ländern

Bundestag:

Hilfen zur Eingliederung

BONN. Die Einführung eines pauschalierten Einglie- derungsgeldes für Aussiedler und Übersiedler, die ab 1. Ja- nuar 1990 in die Bundesrepu- blik aufgenommen werden, ist die wichtigste Änderung durch das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Einglied erungs-Anpassungs- gesetz.

Gegenüber dem bisher ge- währten Arbeitslosengeld richtet sich das pauschalierte Eingliederungsgeld in seiner Höhe nicht mehr nach der im Herkunftsland ausgeübten Berufstätigkeit, sondern nach der Familiengröße und ist zu- meist niedriger als das Ar- beitslosengeld. Da das Kran- kengeld oder Mutterschafts- geld gemäß einer Folgevor- schrift lediglich in Höhe des Eingliederungsgeldes ausge- zahlt wird, sind Mißbrauchs- möglichkeiten zukünftig aus- geschlossen.

Der federführende Innen- ausschuß des Deutschen Bun- destages begründet dies da- mit, daß Aus- und Übersied- ler, die wegen ihrer Erkran- kung eine Arbeitnehmertätig- keit nicht beginnen können, in der gleichen Lage seien wie alle anderen Aus- und Über- siedler, die eine Arbeitneh- mertätigkeit anstreben, aber zunächst aus anderen Grün- den (etwa: Arbeitsmangel) noch ohne Arbeit sind. Das gleiche gelte für Frauen, die die Voraussetzungen für den Bezug von Mutterschaftsgeld erfüllten.

Mit einer weiteren Rege- lung soll ein Beitrag zum ef- fektiveren Erlernen der deut- schen Sprache für Aus- und.

Übersiedler geleistet wer- den. Neben der Finanzierung von ganztägigem Deutsch- Sprachunterricht ist bei Sprachkursteilnehmern mit einer Teilzeitarbeit ab An- fang 1990 ein halbiertes Ein- gliederungsgeld vorgesehen.

Insbesondere den Aussied-

lern, die bereits über einen gewissen Grundstock an Sprachkenntnissen verfügen, wird damit die Möglichkeit gegeben, neben der Arbeit auf Teilzeitarbeitsplätzen, Deutschkenntnisse in Teil- zeitsprachkursen zu erwer- ben. Gräf

Gesundheits- untersuchung:

Ärzte müssen über EKG-Gerät verfügen

KÖLN. Die Gesundheits- untersuchung kann ab dem.

1. Januar 1990 von Allge- meinärzten, Praktischen Ärz- ten und Internisten nur noch abgerechnet werden, wenn sie über ein EKG-Gerät ver- fügen. Auf diese Regelung verständigten sich jetzt die Kassenärztliche Bundesverei- nigung (KBV) und die Spit- zenverbände der Kranken- kassen. Nach der Einführung des „Check up" zum 1. Okto- ber hatte es in dieser Fra- ge zunächst unterschiedliche Auslegungen der Gesund- heitsuntersuchungs-Richtli- nien gegeben.

In dem gemeinsamen Ge- spräch zwischen der KBV und den Kassenverbänden verwiesen die Vertreter der Krankenkassen auf den Ab- schnitt B (Nr. 4) der Richtli- nien. Dort ist die elektrokar- diographische Untersuchung in Ruhe mit mindestens zwölf Ableitungen als ausdrück- licher Bestandteil der Ge- sundheitsuntersuchung defi- niert.

Zwar fällt nicht obligato- risch bei jeder Gesundheits- untersuchung ein Ruhe-EKG an. Doch wenn die Ergebnis- se von Anamnese und klini- scher Untersuchung ein Ru- he-EKG erforderlich ma- chen, muß der Arzt diese Lei- stung als Teil der gesamten Gesundheitsuntersuchung er- bringen und somit auch über ein EKG-Gerät verfügen.

Das Entgelt für die Durch- führung eines Ruhe-EKG ist im übrigen in den EBM-Posi- tionen 160 bis 162 enthalten.

KBV und Kassenverbände einigten sich schließlich bei

der Abrechnung der Gesund- heitsuntersuchung auf eine Übergangsfrist für die Arzte, die nicht über ein EKG-Gerät verfügen. Bis zum Ende die- ses Jahres (IV. Quartal 1989) werden solche Abrechnungen akzeptiert; ab dem 1. Januar 1990 gilt dann die neue Rege- lung. JM/KB V

Zusammenarbeit zwischen

Hof und Plauen

MÜNCHEN. Von der Ärzteschaft beraten und un- terstützt, bemüht sich die Bayerische Staatsregierung, dem akuten Mangel an Arz- ten, Pflegepersonal und me- dizinischen Geräten in der DDR zu begegnen. Gute Aussichten auf Realisierung haben Pläne, auf den Gebie- ten der Suchtbekämpfung und der Psychiatrie zwischen bayerischen und thüringi- schen Fachkräften einen Er- fahrungsaustausch zu etablie- ren.

Daß bei solchen Bemü- hungen den großen Kommu- nen eine besonders wichtige Rolle zufällt, geht aus der Nachricht hervor, daß zwi- schen den Städten Hof und Plauen schon Kontakte im Bereich der medizinischen Versorgung eingeleitet wer- den konnten. KG

Eigener

AOK-Landesverband

MAINZ. Am 1. Januar 1990 wird der länderübergrei- fende AOK-Landesverband Südwest mit Sitz in Lahr ent- flochten. Auf Beschluß der rheinland-pfälzischen Lan- desregierung wird ein Landes- verband der Ortskrankenkas- sen in Rheinland-Pfalz ge- schaffen. Bisher war für Rheinland-Pfalz der AOK- Landesverband Südwest zu- ständig, der außer den 25 rheinland-pfälzischen Orts- krankenkassen die 21 baden- württembergischen Ortskran- kenkassen der Regierungsbe- zirke Freiburg und Tübingen betreut.

In Mainz wird ein eigener AOK-Landesverband schon lange angestrebt. Begründet wird dies auch mit der Not- wendigkeit, die Landeskran- kenhausplanung umzusetzen.

Alle Anläufe waren jedoch ge- scheitert, nachdem der aus Ba- den stammende CDU-Landes- fraktionsvorsitzende Erwin Teufel sich einer Auflösung widersetzt hatte. Die Mainzer Sozialministerin Dr. med. Ur- sula Hansen fordert die rhein- land-pfälzische

Selbstverwal-

tung

der Ortskrankenkassen auf, die Vorbereitungen zur Bildung eines Landesverban- des zu treffen. EB Dt. Ärztebl. 86,

Heft 51/52, 25. Dezember 1989 (23)

A-3931

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