3. Jahrgang Schönwalde-Glien, 8. März 2007 Nr. 4
Ö F F E N T L I C H E BE K AN N T M AC H U N G E N
Inhaltsverzeichnis
ÖFFENT LICHE BEKANNT MACHUNGEN
Beschlüsse der 36. Sitzung des Hauptausschusses vom 6.2.2007 S. 2 Planung Waldbewirtschaftung 2007/2008, Ergebnisse 2006/2007 S. 2 Beschlüsse der 37. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.2.2007 S. 2 Ergänzung Flurstücksliste Widmung Straßenland Brandenburgische
Straße, OT Schönwalde-Siedlung S. 2
Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien
Widmungsverfügung S. 2
Beschluss zu erneutem Antrag auf Sperrung von Waldwegen für Reiter und Gespanne nach zurückgenommenem, ablehnenden
Bescheid durch die Forstbehörde S. 3
Planung Waldbewirtschaftung 2007/2008, Ergebnisse 2006/2007 zur Kenntnis und ggf. Beschlussfassung zu Pkt. 1 des Hauptausschuss-
beschlusses S. 3
Fortführung Investitionen Deponie Schönwalde-Siedlung/ Schönwal-
der Fließ S. 4
Bekanntmachung der Bodenrichtwertkarte des Landkreises Havelland
- Stand 01.01.2007 S. 4
Amtsblatt
für die Gemeinde Schönwalde-Glien
mit den Ortsteilen: Grünef eld, P aaren i m Gli en, P ausi n, P erweni tz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf
Impressum:
Herausgeber:
Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Schönwalde-Siedlung Sebastian-Bach-Straße 10-12 14621 Schönwalde-Glien
Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de
hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de
(nur für formlose M itteilungen ohne elektronische Signatur)
Redaktion:
Kurt Hartley Steffen Schmunk
Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig.
Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.
Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsbürgermeister zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt.
Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de im Bereich „Amtsblatt der Gemeinde“ zur Verfügung.
Das Amtsblatt der Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 3 Nr. 4 Seite 2
Beschluss Nr. 25/2007
Planung Waldbewirtschaftung 2007/2008, Ergebnisse 2006/2007
1. Dem Pflegehieb für den Pappelbestand Flur 15, Flurstück 1/9 (Kippenwald) wird zugestimmt.
2. Weiterhin soll in der Gemarkung Pausin der Kiefernbestand Flur 10, Flurstück 33/3 (Fläche um den Kindergarten Waldmäu- se) mit einer Größe von 1,19 ha durchforstet werden.
3. Weiterhin ist die bereits 2005/2006 geplante Durchforstung der Eichenflächen Gemarkung Schönwalde, Flur 23, Flurstück 156/2 (am Schafstallgelände) und Flur 21, Flurstück 209 (zwi- schen Waldpromenade und W.-Alexis-Straße) nachzuholen.
4. Die Entnahme der Altkiefern aus den Waldstreifen entlang der Berliner Allee und der Fehrbelliner Straße wird zugunsten der vorhandenen Verjüngung und in Erfüllung der Verkehrssiche- rungspflicht weiter vorangetrieben.
(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
- ÖFFENTLICHE SITZUNG -
Beschluss Nr. 16/2007
Ergänzung Flurstücksliste Widmung Straßenland Branden- burgische Straße, OT Schönwalde-Siedlung
Die Flurstücke 49 und 80 der Flur 19 in der Gemarkung Schönwal- de werden als Straßenland Brandenburgische Straße, OT Schön- walde-Siedlung aufgenommen.
Die Flurstücke werden gemäß beiliegender Widmungsverfügung öffentlich gewidmet.
Anlagen:
Widmungsverfügung und Flurkartenauszug sind Bestandteil dieses Beschlusses.
(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Bekanntmachung
der Gemeinde Schönwalde-Glien
Betr: Widmungsverfügung
Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz in der Bekanntma- chung der Neufassung des Brandenburgischen Straßengesetzes vom 31.03.2005 ( GVBI I.S. 218 ) erhält die in der Gemarkung Schönwalde Flur 19, Flurstücke 48 und 80 gelegene Verkehrsflä- che die Eigenschaft einer öffentlichen Straße in der Straßengruppe
„Gemeindestraßen“ und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt:
Diese Verfügung gilt eine Woche nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er ist inner- halb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Nieder- schrift bei dem Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien, Schönwalde-Siedlung, Sebastian Bach Str. 10-12, 14621 Schön- walde-Glien zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt ist.
Schönwalde-Glien ,den 02.03.2007 gez.
Bodo Oehme
Bürgermeister (Siegel)
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Beschlüsse der 36. Sitzung des
Hauptausschusses vom 6.2.2007
Ende der 36. Sitzung des Hauptausschusses vom 6.2.2007
Beschlüsse der 37. Sitzung der
Gemeindevertretung vom 15.2.2007
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 3 Nr. 4 Seite 3
Beschluss Nr. 24/2007
Beschluss zu erneutem Antrag auf Sperrung von Waldwegen für Reiter und Gespanne nach zurückgenommenem, ableh- nenden Bescheid durch die Forstbehörde
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien beauf- tragt die Verwaltung, die Sperrung der nachfolgend bezeichneten Wege für Reiter und Gespanne nach Maßgabe der beigefügten Erläuterung gemäß § 18 des LWaldG bei der Unteren Forstbehör- de nach abschlägigem, dann wegen Verfahrensfehler aufgehobe- nem Bescheid zu beantragen:
(Erneuter Beschluss wegen teilweise veränderter Wege.)
1. Tietzower Weg (Grünefeld bis zur Gemarkungsgrenze)
2. Ziethener Weg (Grünefeld- Waldkante bis zur Gemarkungs- grenze)
3. Wanderweg E 10 (aus Richtung Perwenitz ab Gemarkungs- grenze bis Alt Brieselang, von dort bis Ausgang Muhrwiesen) 4. Eichstädter Weg (aus Perwenitz bis Gemarkungsgrenze) 5. Eichstädter Weg (aus Pausin bis zum Kirschweg) 6. Kirschweg (Wansdorf bis Ziegenkrug)
7. Anbindung Saubucht an Poststraße
(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)
Beschluss Nr. 25-I/2007
Planung Waldbewirtschaftung 2007/2008, Ergebnisse 2006/2007 zur Kenntnis und ggf. Beschlussfassung zu Pkt. 1 des Hauptausschussbeschlusses
5. Dem Umbau einer Teilfläche von ca. 1,3 ha Größe in der Flur 15, Flurstück 1/9 der Gemarkung Schönwalde (Kippenwald längs Gimpelsteig ab Schönwalder Fließ in Richtung Norden, sh. Anlage 1) aus derzeit Pappelbestand in naturnahen Laub-Mischwald wird zugestimmt.
(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)
Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jahrgang 3 Nr. 4 Seite 4
- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -
Beschluss Nr. 26/2007
Fortführung Investitionen Deponie Schönwalde-Siedlung/
Schönwalder Fließ
Für die Renaturierung des Schönwalder Fließes sind für die Varian- te 2 für das Haushaltsjahr 2007 Fördermittel zu beantragen. Der Eigenanteil ist aus der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)
Bekanntmachung der Bodenrichtwertkarte des Landkreises Havelland
- Stand 01.01.2007
Gemäß § 193 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutachter- ausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Havelland die in der Bodenrichtwertkarte und den zugehörigen Nebenkarten angegebe- nen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbu- ches und der Gutachterausschussverordnung (GAV) in der jeweils gültigen Fassung zum Stichtag 1. Januar 2007 ermittelt.
Die Bodenrichtwertkarte wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Die Einwohner haben die Möglichkeit, in der Zeit vom 08. März 2007 bis zum 10. April 2007
in der Gemeinde Schönwalde-Glien, Schönwalde-Siedlung, Sebas- tian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien, - Zimmer 10/Abteilung Liegenschaften –
während folgender Zeiten
Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)
in die Bodenrichtwertkarte des Landkreises Havelland (Stichtag 01.01.2007) Einsicht zu nehmen.
Gleichzeitig weisen wir auf das Recht hin, auch außerhalb dieser Zeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Aus- kunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen ( § 196 Abs. 3 Bauge- setzbauch).
Sitz der Geschäftsstelle: Waldemardamm 3, 14641 Nauen, Tele- fon: 03321/403 6181
Mit freundlichen Grüßen gez.
Bodo Oehme Bürgermeister