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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.03, Heft 09 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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3. Jahrgang Schönwalde-Glien, 20. September 2007 Nr. 9

Ö F F E N T L I C H E BE K AN N T M AC H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Mitteilungen

40. Sitzung des Hauptausschuss vom 14.8.2007

Beschlüsse des Hauptausschusses S. 2

Beschluss zum Antrag der Kath. Kirchengemeinde Brieselang auf Zuwen- dung für Erneuerung des Eingangsbereiches der St. Joseph Kapelle zu

Paaren im Glien S. 2

Öffentlicher Spielplatz „Dorfanger Pausin“

Vergabe: Lieferung und Montage von Außenspielgeräten S. 2 42. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.8.2007

Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 2

Beschluss zur Abwägung über die Beteiligung der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 06/2005 „Sport- und Freizeitanlage“ im OT

Wansdorf S. 2

Abwägungsbeschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum

Vorentwurf des Bebauungsplanes „Hasenwinkel“ im OT Pausin S. 2 Beschluss zur Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes „Hasenwinkel“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT

Pausin S. 3

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Fliegersiedlung Süd“ für

den OT Schönwalde-Dorf S. 3

Beschluss zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Stromver-

sorgung in der Gemeinde Schönwalde-Glien mit einer Laufzeit von 20 Jahren S. 3 Beschluss zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 S. 3 Beschluss zu Gemeindekooperation Potenzialanalyse/ Entwicklungskonzept für den Berlin nahen Wirtschaftsraum des Landkreises Havelland S. 4 Vergabe Sommer- und Winterdienstleistungen der befestigten Rad- und

Gehwege im OT Schönwalde-Siedlung S. 8

Öffentliche Bekanntmachungen

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für das

Haushaltsjahr 2007 S. 8

Weitere amtliche Mitteilungen

Zahlungserinnerung –

Grundsteuer A und B, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer S. 10

Sonstige Mitteilungen

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 – Es ist wieder soweit! S. 10 Wer wird eKommune2007?

Mitmachen und gewinnen! S. 11

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünef eld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 155/2007

Beschluss zum Antrag der Kath. Kirchengemeinde Brieselang auf Zuwendung für Erneuerung des Eingangsbereiches der St. Joseph Kapelle zu Paaren im Glien

Die katholische Kirchengemeinde St. Marien erhält eine Zuwendung der Gemeinde für den Anbau eines Vordaches über dem Eingangs- bereich der St. Joseph Kapelle im OT Paaren im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2007 in Höhe von 2.000,00 EUR.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 157/2007

Öffentlicher Spielplatz „Dorfanger Pausin“

Vergabe: Lieferung und Montage von Außenspielgeräten

Die Aufträge für die Lieferung und Montage von Außenspielgeräten für den Öffentlichen Spielplatz am Anger im Ortsteil Pausin erhalten im Rahmen einer Freihändigen Vergabe

die Firma „Spielart“, Mühlgasse 1 aus 99880 Laucha für Spielgeräte im Auftragswert von 19.063,80 €

sowie

die Firma Ziegler, Spielplätze von A-Z, Am Dreieck 10 aus 04828 Zeititz für Spielgeräte im Auftragswert von 5.831,00 €

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 81/2007

Beschluss zur Abwägung über die Beteiligung der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 06/2005 „Sport- und Freizeitan- lage“ im OT Wansdorf

1. Die von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und den Bürgern zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr.

06/2005 „Sport- und Freizeitanlage“ hat die Gemeindevertre- tung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

c) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Nr. 1-3 Landesumweltamt Brandenburg, RW 4, RW 5 und RW 7 Nr. 19 Landkreis Havelland

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

d) Keine planungsrelevanten Bedenken oder Änderungen äußerten:

Nr. 4 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin – Brandenburg

Nr. 15 Brandenburg. Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Bodendenkmalpflege

Nr. 22 WGI – Westfälische Gesellschaft für Geoinformation (EMB & GASAG) Nr. 23 GDMcom

Nr. 37 Stadt Hennigsdorf Nr. 38 Landkreis Oberhavel Nr. 39 Bezirksamt Spandau Nr. 40 Stadt Nauen

Nr. 42 BSGM GmbH & Co. KG

e) Keine Stellungnahme gaben ab:

Nr. 20 e.dis Energie Nord AG

Nr. 21 Vattenfall Europe Transmission GmbH

Nr. 25 Zentraldienst der Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst Nr. 35 Stadt Falkensee

Nr. 36 Gemeinde Oberkrämer Nr. 41 Land Berlin

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die TÖB und die Bürger, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergeb- nis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen) sind Bestandteil dieses Be- schlusses.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 160/2007

Abwägungsbeschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili- gung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Hasenwin- kel“ im OT Pausin

1. Die von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentli- cher Belange (TÖB) zur öffentlichen Auslegung und Trägerbe- teiligung “ in der Zeit vom 19.02.2007 bis 22.03.2007 vorge- brachten Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf des Be- bauungsplanes „Hasenwinkel“ OT Pausin, der Gemeinde Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Nr. 3 Landesumweltamt Brandenburg, RW 4, RW 5 und RW 7 Nr. 4 Gemeinsame Landesplanungsabteilung

Nr. 6 Landesamt für Straßenwesen Nr. 8 Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Nr. 19 Landkreis Havelland

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Bürger 1 Bürger 2 Bürger 3

d) Keine planungsrelevanten Bedenken oder Änderungen äußerten:

Nr. 7 Amt für Flurneuordnung und ländl. Entwicklung Nr. 14 Brandenburg. Landesamt f. Denkmalpflege ....,

Abt. Prakt. Denkmalpflege

Nr. 15 Brandenburg. Landesamt f. Denkmalpflege ...., Abt. Bodendenkmalpflege

Nr. 20 E.ON e.dis AG

Nr. 22 EMB Erdgas Mark Brandenburg – WGI Nr. 23 Verbundnetz Gas AG – GDMcom

Nr. 25 Zentraldienst der Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst Nr. 26 Deutsche Telekom AG

Nr. 34 Ortsbeirat Pausin Nr. 36 Gemeinde Oberkrämer Nr. 37 Stadt Hennigsdorf Nr. 38 Landkreis Oberhavel Nr. 40 Stadt Nauen

Amtliche Mitteilungen Beschlüsse der 40. Sitzung des

Hauptausschusses vom 14.8.2007

Ende der 40. Sitzung des Hauptausschusses vom 14.8.2007

Beschlüsse der 42. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 23.8.2007

(3)

e) Keine Stellungnahme gaben ab:

Nr. 5 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Nr. 21 Vattenfall Europe Transmission GmbH

Nr. 24 Abwasserzweckverband Glien Nr. 35 Stadtamt Falkensee

Nr. 39 Bezirksamt Spandau

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und sonstigen TÖB, die Anregungen und Hinweise abgegeben ha- ben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen) sind Bestandteil dieses Be- schlusses.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 161/2007

Beschluss zur Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes „Hasenwinkel“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Pausin

Die Gemeindevertretung Schönwalde - Glien billigt den Entwurf des Bebauungsplanes mit Umweltbericht „Hasenwinkel“ sowie die Begründung der Gemeinde Schönwalde – Glien in der Fassung von April 2007, für den OT Pausin.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Umweltbericht und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 120/2007

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21

„Fliegersiedlung Süd“ für den OT Schönwalde-Dorf

Die Gemeindevertretung befürwortet den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Fliegersiedlung Süd“ für den OT Schön- walde-Dorf bzgl. der Änderung der Baugrenzen und der Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im Bereich des Baugebietes WA 1.2. Die weiteren zeichnerischen und textlichen Festsetzungen bleiben davon unberührt.

Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf , Stand Mai 2007 und bestimmt ihn hiermit zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentli-

cher Belange. Es wird hiermit bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

(0 Ja- und 12 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 158/2007

Beschluss zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Stromversorgung in der Gemeinde Schönwalde-Glien mit einer Laufzeit von 20 Jahren

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt auf der Grundlage der §§

46 und 48 Energiewirtschaftsgesetz mit der E.ON edis AG, Lange- wahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/Spree den Wegenutzungs- vertrag Strom mit einer 20-jährigen Laufzeit ab. Der Wegenutzungs- vertrag Strom ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister und die Vorsitzende der Gemeindevertretung werden mit der Unter- zeichnung des Wegenutzungsvertrages Strom beauftragt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 163/2007

Beschluss zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssat- zung für das Haushaltsjahr 2007 und die Änderungen zum Stellen- plan.

Der mit der Haushaltssatzung 2007 beschlossene Finanzplan und das Investitionsprogramm bis einschl. 2010 gelten weiterhin unver- ändert.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 erfolgt auf den Seiten 8 - 9.

Beschluss Nr. 168/2007

Beschluss zu Gemeindekooperation Potenzialanalyse/ Entwick- lungskonzept für den Berlin nahen Wirtschaftsraum des Landkreises Havelland

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt der gemäß Schreiben vom 12.07.2007 vorgelegten Projektbeschreibung und der Vereinbarung zur Zusammenarbeit und Projektfinanzierung zum Projekt „Potenzi- alanalyse/Entwicklungskonzept zur Entwicklung des Berlin nahen Wirtschaftsraumes des Landkreises Havelland“ zu.

Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Havelland und der Gemeinde Schönwalde- Glien beauftragt.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(4)

Anlage zum Beschluss Nr. 168/2007

(5)
(6)
(7)
(8)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 156/2007

Vergabe Sommer- und Winterdienstleistungen der befestigten Rad- und Gehwege im OT Schönwalde-Siedlung

Den Auftrag für die Sommerreinigung und den Winterdienst der befestigten Geh- und Radwege „Fehrbelliner Straße“, „Straße der Jugend“, „Berliner Allee“ und „Unter den Linden“ im Ortsteil Siedlung

erhält gemäß Auswertung der Angebote des Büros KCGM die Firma

„Objektservice Lindemann, OT Pausin, Am Anger 25 in 14621 Schönwalde-Glien“.

(15 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Schönwalde - Glien für das Haushaltsjahr 2007

Auf Grund des § 79 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23. August 2007 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushalt werden

erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes

um um einschl. der Nachträge

gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf

EUR EUR EUR EUR

1. im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen 425.600 8.841.800 9.267.400

die Ausgaben 425.600 8.841.800 9.267.400

2. im Vermögenshaushalt

die Einnahmen 1.100.700 2.878.200 3.978.900

die Ausgaben 1.100.700 2.878.200 3.978.900

Ende der 42. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.8.2007

Öffentlichen Bekanntmachungen

(9)

§ 2

Die bisher festgesetzten Gesamtbeträge der Kredite, der Verpflichtungsermächtigungen und der Kassenkredite werden nicht geändert.

§ 3

Die Steuerhebesätze werden nicht geändert.

§ 4

Die Erheblichkeitsregelungen für über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben werden nicht geändert.

§ 5

Die Erheblichkeitsregelungen zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung werden nicht geändert.

Aufstellungsvermerk

Gemäß § 78 Abs. 1 der GO des Landes Brandenburg wurde der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde - Glien für das Haushaltsjahr 2007 aufgestellt und dem Bürgermeister vorgelegt.

Schönwalde - Glien, den 17.08.2007

gez.

M. Walter

Amtsleiterin der Kämmerei

Feststellungsvermerk

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde - Glien für das Haushaltsjahr 2007 wurde festgestellt und der Gemeindevertretung zugeleitet.

Schönwalde - Glien, den 17.08.2007

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 wird hiermit ausgefertigt und entsprechend der Be- kanntmachungsregelung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde - Glien bekannt gemacht.

Schönwalde - Glien, den 05.09.2007

gez. gez.

Bodo Oehme Karla-Veronika Ehl

Bürgermeister Vorsitzende der Gemeindevertretung

Siegel

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

(10)

Amtliche Mitteilungen

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Last- schrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für die

Grundsteuer A Grundsteuer B Hundesteuer Zweitwohnungsteuer

Umlage an den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländi- scher Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“, sofern Sie einen Be- scheid erhalten haben, der für die das Jahr 2005 und Folgejahre oder 2006 und Folgejahre oder 2007 und Folgejahre gilt, für das III. Quartal 2007 zum 15. August 2007 zu überweisen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer-/ Abgabenbescheid für das Jahr 2007 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegen- den Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.

Die nächste Fälligkeit für Quartalszahlungen ist zum 15. November 2007.

Schönwalde-Glien, den 30. August 2007

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Mitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 – Es ist wieder soweit!

Das Wichtigste im Überblick

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine wichti- ge amtliche Statistik über die Lebensverhältnisse privater Haushal- te in Deutschland. Sie liefert Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensi- tuation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Haushalte aller sozialen Gruppierungen nehmen an der EVS teil, so dass die EVS ein repräsentatives Bild der Lebenssituation der Gesamtbe- völkerung in Deutschland zeichnet. Die Ergebnisse der EVS sind für die Politik, die Wirtschaft, die Wissenschaft wie auch für die interessierten Bürgerinnen und Bürger eine wertvolle und unver- zichtbare Informationsquelle.

Die EVS wird alle 5 Jahre durchgeführt. Im Jahr 2008 ist es wieder soweit.

Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig!

Es liegt also ganz in Ihrer Hand, wie zuverlässig die Ergebnisse dieser wichtigen Statistik sind. Deshalb appellieren wir an Sie:

Machen Sie mit bei der EVS 2008!

Ihre Teilnahme an der EVS bringt Ihnen auch persönliche Vorteile:

Verlässliche Erkenntnisse darüber, welche Einnahmen Sie erzielen und wie viel Sie ausgeben, sind sicher auch für Sie selbst von großer Bedeutung.

Ihre Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behan- delt. Die Ergebnisse werden so zusammengefasst, dass Ihre Einzelangaben nicht erkennbar sind. Es werden auch keine Einzel- daten an andere staatliche Behörden weitergegeben.

Worin liegt der Nutzen der EVS?

Mit Ihrer Teilnahme an der EVS helfen Sie mit, ein realistisches Bild der Lebensverhältnisse in unserem Land zu zeichnen.

Ein Schwerpunkt der Erhebung liegt in der Erfassung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben von privaten Haushalten. Damit werden wichtige Unterlagen zur Beurteilung der Einkommenssituation und der Verbrauchsverhältnisse der Gesamtbevölkerung und ihrer verschiedenen Gruppen geliefert.

Die Nachfrage der privaten Haushalte nach Konsumgütern stellt einen entscheidenden Faktor im Wirtschaftsleben dar. Ausreichen- de Informationen darüber sind eine unerlässliche Voraussetzung nicht nur für eine sachgerechte staatliche Konjunktur- und Struktur- politik, sondern auch für die Produktions- und Absatzplanung der Unternehmen. Einkommensdaten sind außerdem unverzichtbar für die Sozial-, Steuer- und Familienpolitik. Die Ergebnisse der EVS bilden eine wichtige Datengrundlage für die Armuts- und Reich- tumsberichterstattung der Bundesregierung und für die nationalen Aktionspläne zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgren- zung. Sie dienen zudem zur Neufestsetzung der Regelsätze in der Sozialen Grundsicherung. Im System der amtlichen Statistik bilden die Ergebnisse der EVS über die Konsumausgaben der privaten Haushalte die Basis für die Preisindex-Berechnung (der Basis für die Inflationsrate) und werden in den Volkswirtschaftlichen Gesamt- rechnungen für Schätzungen (Aggregate des Bruttoinlandspro- dukts, weitere wichtige volkswirtschaftliche Gesamtgrößen) benö- tigt. Die detaillierten Ergebnisse über die Konsumausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren werden u.a. zu ernäh- rungswissenschaftlichen Forschungsvorhaben herangezogen und fließen in den Ernährungsbericht der Bundesregierung mit ein.

Viele gesellschaftliche Bereiche sind auf die Ergebnisse der EVS angewiesen: Politik, Wirtschaft und Wissenschaft benötigen sie ebenso wie auch – und das zeigen zahlreiche Anfragen – viele Bürgerinnen und Bürger.

Mit Ihrer freiwilligen Teilnahme leisten Sie einen entscheidenden Beitrag dazu, dass auch in Zukunft aussagefähige Informationen zu Einkommen und Ausgaben, zur Vermögensbildung und zur Wohn- situation privater Haushalte in Deutschland verfügbar sind.

Wenn Sie an der EVS teilnehmen, ist das nicht nur für die Allge- meinheit von Nutzen, sondern auch für Sie persönlich: Verlässliche Erkenntnisse darüber, welche Einnahmen Sie erzielen und wie viel Sie ausgeben, sind sicher auch für Sie selbst von großer Bedeu- tung. Wenn Sie also einen Überblick über Ihre Haushaltskasse erhalten möchten, bietet die Teilnahme an der EVS 2008 dafür die beste Gelegenheit. Nutzen Sie diese!

Außerdem bekommen Sie für Ihre Beteiligung an der EVS 2008 eine finanzielle Anerkennung.

Mitmachen ist einfach

Wenn Sie bei der EVS 2008 mitmachen, nehmen wir zunächst im Dezember 2007 Kontakt mit Ihnen auf, um alle Einzelheiten zu Inhalt und Ablauf der Erhebung zu klären.

Im Januar 2008 können Sie dann den ersten Fragebogen – die Allgemeinen Angaben zum Haushalt – beantworten. Dabei geht es um die Personen in Ihrem Haushalt, die Wohnsituation und die Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern.

Weitere amtliche Mitteilungen

Sonstige Mitteilungen

(11)

Zusätzlich erhalten Sie den Fragebogen Geld- und Sachvermö- gen zu den Vermögensverhältnissen Ihres Haushalts, den Sie in Ruhe und ungestört ausfüllen und anschließend an uns zurücksen- den können.

Danach werden wir Sie bitten, ein Haushaltsbuch über die Ein- nahmen und Ausgaben Ihres Haushalts für die Dauer eines Quar- tals zu führen.

Ihre Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behan- delt. Die Ergebnisse werden so zusammengefasst, dass Ihre Einzelangaben nicht erkennbar sind. Es werden auch keine Einzel- daten an andere staatliche Behörden weitergegeben.

Für Ihre Beteiligung an der EVS 2008 bekommen Sie eine finan- zielle Anerkennung.

Ausführliche Informationen zur EVS 2008 finden Sie im Internet unter www.evs2008.de. Sie können uns aber auch gern eine E-Mail schicken oder uns anrufen.

Amt für Statistik Berlin Brandenburg Frau Herzog, Frau Fleischer Telefon: 0355 4868-229 oder –234 Telefax: 0355 4868-144

E-Mail: EVS2008@statistik-bbb.de

Wer wird eKommune2007?

Mitmachen und gewinnen!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im September startet der Wettbewerb eKommune2007. Innenmi- nisterium und Städte- und Gemeindebund Brandenburg möchten von Ihnen wissen, was Sie von dem Internetangebot Ihrer Stadt, Gemeinde oder auch Ihres Amtes halten:

Wie gut werden Sie von der Verwaltung informiert? Bekommen Sie heraus, wer für Ihr Anliegen da ist? Stehen Telefonnummern und E-Mail-Adressen für den Kontakt zur Verfügung? Gibt es spezielle Angebote für Familien? Wie informativ und hilfreich finden Sie diese? Wie schnell und gut finden Sie sich zurecht?

Sie kennen die Internetseiten Ihrer Kommune noch gar nicht? Dann gleich mal nachschauen, was Ihnen alles geboten wird. Den Fragebogen können Sie vom 12. September bis 11. November direkt im Internet unter

www.ekommune-bb.de

beantworten. Dort erfahren Sie auch, wie Sie teilnehmen und was Sie gewinnen können.

Bitte machen Sie mit, Ihre Meinung zählt!

Ministerium des Innern Städte- und Gemeindebund des Landes Brandenburg Brandenburg

Impressum:

Herausgeber:

Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Schönwalde-Siedlung Sebastian-Bach-Straße 10-12 14621 Schönwalde-Glien Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de Redaktion: Kurt Hartley, Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig. Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemei- nen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach- Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden. Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsbürgermeister zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de im Bereich „Amtsblatt der Gemeinde“ zur Verfügung. Das Amtsblatt der Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

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