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Archiv "Röntgentagebuch ist vorzulegen" (22.12.2008)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 51–52⏐⏐22. Dezember 2008 A2787

S T A T U S

Der Zustand der Kinderabteilung war jedoch sehr enttäuschend: Die zunächst 45 Betten waren nur zum Teil belegt. Es gab weder Decken noch Geräte. Lediglich ein Blut- druckgerät und eine Waage konnte ich finden. Und da sollte Ausbildung stattfinden? Positiv war, dass die Krankenschwestern und Pfleger sehr kenntnisreich waren. Kein Wunder: Nachts sind sie oft allein für die stationären Aufnahmen und alle hospitalisierten Kinder zustän- dig, weil nur ein Arzt im 400-Betten- Krankenhaus Nachtdienst macht.

In der Folgezeit ging es also ne- ben der anlaufenden Ausbildung immer auch um die Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung. Und in der Tat: Durch das Zusammenspiel von lokalen Anstrengungen, der Unterstützung durch die deutsche Entwicklungs- hilfe und weitreichenden gesund- heitspolitischen Entscheidungen der Regierung konnten wir in nur zwei- einhalb Jahren beträchtliche Fort-

schritte bei der medizinischen Ver- sorgung der Bevölkerung erzielen.

Da die Zahl der monatlich statio- när behandelten Kinder rasch auf durchschnittlich 181 stieg und häu- fig zwei Kinder mit ihren Müttern in einem Bett untergebracht werden mussten, wurde die Abteilung mit Geldern des Krankenhauses und der deutschen Botschaft renoviert und auf 65 Betten erweitert. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die GTZ erhielten wir die wichtigs-

ten Geräte (wie etwa Otoskop, Blut- druckgerät, Absauger, Sauerstoff- konzentrator, Wärmebett, Monitor, Milchpumpe, Infusionspumpe). Aus privaten Spenden wurden Decken angeschafft, eine Notfallapotheke eingerichtet und Lehrmaterialien besorgt. Außerdem richtete das Hospital einen Internetanschluss für das Personal und die Interns ein.

Aber Bauten, Geräte und andere Materialien allein bringen kaum Fortschritt. Ebenso wichtig sind Än- derungen des Organisationsablaufs.

Die Einrichtung einer Intensiveinheit und einer Station für Neugeborene erfordert die Standardisierung der Aufgaben in diesen Bereichen. Über- wachungsbögen wurden eingeführt;

das Personal musste lernen, mit den neuen Geräten umzugehen. Sehr wichtig bei der Umsetzung dieser Vorhaben ist es, dass sowohl Pflege- personal als auch Ärzte jeweils eine gewisse Zeit in einem Bereich arbei- ten. Zudem wurden Behandlungs- protokolle für alle sichtbar aus- gehängt und ein intensives Bedside- Teaching für Interns und Schwestern eingeführt. Auch die theoretische Ausbildung hat einen festen Platz im Ablauf auf der Station: Jeden Mor- gen erfolgt mit den Interns eine klei- ne Fortbildung für Schwestern und Ärzte, und wöchentlich treffen sich alle Interns mit den Ausbildern für ei- ne Fortbildung.

Da die Mortalität unterernährter Kinder höher ist (7,1 Prozent) als die der in der Allgemeinpädiatrie auf- genommenen (3,4 Prozent), waren in diesem Bereich organisatorische Änderungen besonders wichtig.

Schwer unterernährte Kinder brau- chen nicht nur Heilnahrung, sondern auch Medikamente und eine intensi- ve medizinische Betreuung. Unter- ernährte Kinder kommen häufig aus den ärmsten Bevölkerungsschichten und können die Behandlung dann oft nicht selbst zahlen. Diverse Organi- sationen (UNICEF, DED, GTZ, Welternährungsorganisation) und pri- vate Spender konnten gewonnen werden, um das Programm zu finan- zieren. Das Hospital verzichtet auf die Gebühren für die Hospitalisation.

Aber auch für viele andere Kin- der war das Krankenhaus zu teuer.

Spätes Kommen und viele Thera-

RECHTSREPORT

Röntgentagebuch ist vorzulegen

Die Regelungen der Röntgenverordnung (RöV) sind eine ausreichende Rechtsgrundlage, um die Vorlage eines Röntgentagebuchs bei den ärztli- chen Stellen anzuordnen. Das hat das Verwal- tungsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Gemäß. § 17 a Röntgenverordnung sind den ärztlichen Stellen auf Verlangen die Unterlagen vorzulegen, die diese benötigen, um die Qualität der Anwendung von Röntgenstrahlen am Men- schen zu prüfen. Der Umfang der Unterlagen, zum Beispiel Röntgenbilder oder Angaben zu den ver- wendeten Geräten, ergibt sich aus dem Zweck der Bestimmung.

Im entschiedenen Fall hatte ein niedergelasse- ner Radiologe geklagt. Er hatte sich geweigert, der Anordnung der ärztlichen Stelle nachzukommen, seine Röntgentagebücher vorzulegen. Der Radiolo- ge verwies auf die ärztliche Schweigepflicht und monierte die Einsichtnahme Dritter in patientenbe- zogene Daten, die in den angeforderten Röntgen- unterlagen erfasst seien. Durch die Weitergabe dieser Daten, in die die Patienten nicht ausdrück- lich eingewilligt hätten, mache er sich als Arzt nach

§ 203 Strafgesetzbuch strafbar. Er sei lediglich be- reit, die Unterlagen in anonymisierter Form vorzu-

legen. Nach Auffassung der ärztlichen Stelle wie- derum ist eine Pseudonymisierung der Patienten- namen nur akzeptabel, wenn dadurch noch eine Zuordnung der Röntgenaufnahmen erfolgen kann, zum Beispiel durch Verwendung der Namensinitia- len als Pseudonym.

Das Verwaltungsgericht hat die Klage abge- lehnt. Die gesetzlichen Grundlagen der RöV seien in Hinblick auf die angeforderten Unterlagen hinrei- chend bestimmt. Datenschutzrechtliche Bedenken hatte das Gericht nicht. Zwar wird nach § 203 Ab- satz 1 Strafgesetzbuch bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm als Arzt an- vertraut worden ist. Die Befugnis zur Offenbarung kann sich neben der Einwilligung des Patienten je- doch auch aus dem Gesetz oder aus Rechtsverord- nungen ergeben.

Die RöV stellt nach Auffassung des Gerichts ei- ne solche Befugnisnorm dar, die mit der verfas- sungsrechtlichen Ordnung in Einklang steht. Die Prüfung zur Qualitätssicherung beinhaltet nach Auffassung des Gerichts auch, dass eine Indikation für eine bestimmte Untersuchung durch entspre- chende Aufzeichnung der Patientengeschichte nachgewiesen werden kann.(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13. Februar 2008, Az.: 4 E 189/07) RA Barbara Berner

Die Ausbildung des Ärztenach- wuchses steht im Zentrum des DED- Hilfsprogramms.

Schließlich sollen die deutschen Spe- zialisten irgend- wann überflüssig werden.

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