• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "„Die Fachgebiets-Röntgenologie behält ihren festen Platz„" (19.02.1986)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "„Die Fachgebiets-Röntgenologie behält ihren festen Platz„" (19.02.1986)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Aktuelle Politik

"Die Fachgebiets-Röntgenologie behält ihren festen Pla tZ i f Das aktuelle Interview zum Thema: Umstrukturierung

der (kassenärztlichen) Gebührenordnung

Eine vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Mitte 1985 ein- gesetzte Reformkommission zur Umstrukturierung der (kassenärztlichen) Gebühren- ordnung, des „Bewertungsmaßstabes Ärzte (BMÄ)", hat die Vorarbeiten für die Verhandlungen mit den Kassen-Spitzenverbänden aufgrund der Direktiven der Vertreterversammlung der KBV zügig fortgesetzt. Am 19. Februar wird eine wei- tere Besprechung auf Geschäftsführerebene zwischen den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung andererseits stattfinden, um eine paraphierte Vereinbarung über den zu über- arbeitenden Einheitlichen Bewertungsmaßstab und die Weiterentwicklung der Hono- rarvereinbarungen vorzubereiten. Aus aktuellem Anlaß und wegen Fehlspekulatio- nen, der Teil-Röntgenologie drohe „ein systematischer Ausrottungsprozeß", inter- viewte die DA-Redaktion Dr. med. Klaus Dehler, den Vorsitzenden der Reformkommis- sion „Gebührenordnung" beim Vorstand der KBV, zugleich 2. Vorsitzender der KV Bayerns, Internist aus Nürnberg. Nachfolgend der Wortlaut dieses Interviews.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT:

„Herr Dr. Dehler, in einer Wo- chenzeitung für Ärzte ist kürz- lich ein Interview mit dem (alter- nierenden) Vorsitzenden des Vorstandes des Bundesverban- des der Ortskrankenkassen (BdO), Wilhelm Heitzer, Mün- chen, erschienen, das wegen der dort geäußerten sehr weit- gehenden Forderungen, die Struktur der kassenärztlichen Tätigkeit zu verändern, erheb- liches Aufsehen erregte. Trifft es zu, daß die Bundesverbän- de der Krankenkassen bei der von der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung (KBV) ge- wünschten Neuordnung der kassenärztlichen Gebührenord- nung die Möglichkeit haben, weitgehende strukturelle Ver- änderungen in der ambulanten kassenärztlichen Tätigkeit zu erzwingen?"

Dr. Dehler: „Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mit den Bundesverbänden der Kranken- kassen nach Wochen dauern- den intensiven Verhandlungen eine vertragliche Vereinbarung vorbereitet, die in der Zeit zwi- schen dem 1. Juli 1986 und dem 30. Juni 1988 zu eine Überarbei- tung des Einheitlichen Bewer- tungsmaßstabes (EBM) und zur Weiterentwicklung der Honorar- vereinbarungen führen soll. Der EBM soll an den medizinischen Fortschritt angepaßt, gestrafft, vereinfacht und modernisiert werden. Ungleichgewichtig- keiten in den Punktzahlen der Leistungspositionen sollen aus- geglichen und die Mengenent- wicklung gesteuert werden.

Hauptziel ist es, die zuwen- dungsintensiven ärztlichen Lei- stungen prinzipiell

höher

als bisher zu bewerten. Dies bein-

haltet selbstverständlich Überle- gungen auch gewisser struktu- reller Veränderungen: Die Be- wertung ärztlich-apparativer

Leistungen soll und muß auch berücksichtigen, daß die ge- nutzte Einrichtung oder das be- nutzte Gerät ökonomisch ausge- lastet sind.

Von einem ,Kahlschlag` qualifi- zierter ärztlicher Leistungen, wie er aus dem erwähnten Inter- view entnommen werden könn- te, kann und darf gar keine Rede sein. Ich habe immer wieder be- tont, daß die Kassenärztliche Bundesvereinigung gar nicht daran denkt, eine ‚Maschinen- stürmerei' vorzunehmen oder zuzulassen. Wir können und wollen den hochentwickelten

Stand der ambulanten kassen- ärztlichen Versorgung weder

um Jahrzehnte zurückdrehen

Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 8 vom 19. Februar 1986 (17) 449

(2)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Das aktuelle Interview: Teilröntgenologie

noch in eine Art ‚Barfußmedizin' verwandeln lassen. Weitziel ist und bleibt, daß auch der nieder- gelassene Kassenarzt an den Fortschritten der Medizin in Dia- gnostik und Therapie teilhaben und in seinem Leistungsange- bot mit der Entwicklung der kli- nischen Medizin Schritt halten kann."

DÄ: „Der BdO meint u. a. ,wir müssen das Röntgen auf einige wenige Praxen konzentrieren' und ,das Teilgebietsröntgen hat sich überlebt'. Trifft dies nach Ihrer Meinung zu?"

Dr. Dehler: „Davon kann eben- falls gar keine Rede sein: Natür- lich gibt es auch in Ärztekreisen einige Lobbyisten, die nicht über den Suppentopfdeckel se- hen können oder wollen, die meinen, es wäre irgend jeman- dem, vor allem ihnen, damit ge- dient, wenn man in langen Jahr- zehnten gewachsene Struktu- ren mir der Gebührenordnung kaputtschlägt. Die gerade hier- zulande bewährte Zweiteilung der radiologischen Diagnostik, einmal, insbesondere für spe- zielle Fragen beim Röntgenolo- gen, zum anderen aber patien- tennah durch den behandeln- den Arzt, der schließlich nicht nur Diagnose und Beschwerde- bild, sondern vor allem auch den körperlichen Befund des Patien- ten kennt, hat sich sehr gut be- währt. Es besteht gar keine Ver- anlassung, hieran zu rütteln. Na- türlich ergeben sich aus den ständig steigenden apparativen und betrieblichen Kosten Pro- bleme. Diese können aber auch durch gemeinsame Nutzung ei- nes Röntgengerätes durch meh- rere Ärzte gelöst werden, ohne daß man damit die Fachgebiets- röntgenologie beseitigt. — Man muß auch etwas mehr von den praktischen Abläufen wissen, um so gewagte Thesen wie die einer ,voll ausgelasteten Anlage im 12-Stunden-Einsatz' in den Raum zu stellen: Als Internist weiß ich, daß ein nicht unerheb- licher Teil der für mein Gebiet

anfallenden Untersuchungen aus verschiedenen Gründen am frühen Vormittag abgewickelt werden müssen und nicht cir- cum dian organisiert werden können. Für die Patienten dürfte auch weniger die Erstattung von Fahrtauslagen wie die Frage der äußeren Bedingungen und in der Tageszeit ablaufenden Zu- mutung von Bedeutung sein.

Kurzum: Auch im neuen EBM wird die Fachgebietsröntgeno-

logie ihren festen Platz haben."

DÄ: „Der BdO-Vorsitzende Heit- zer meint, daß die überwiegen- de Mehrheit der Labors ,in Ge- meinschaftslabors unter indu- striellen Herstellungsbedingun- gen bewältigt werden' könne.

Dadurch könne man ,im Labor allein 1,5 Milliarden Mark freiset- zen, ohne deshalb die Labordia- gnostik zu gefährden'. Stimmen Sie dem zu?"

Dr. Dehler: „Beide Perspektiven stehen jenseits der Realität:

Auch bei einer sehr weitgehen- den Senkung der Laborhonora- re, insbesondere im Bereich der sogenannten rationalisierungs- fähigen Parameter und bei Zu- grundelegung aller inzwischen möglichen Rationalisierungs- möglichkeiten und einer Über- prüfung der Honoraransätze für die Leistungen im Speziallabor kann aus dem Gesamt-Laborho- norar von 2,3 Milliarden DM nie- mals die von Herrn Heitzer ge- nannte Summe ‚freigesetzt' wer- den. Dies ist schlicht eine Illu- sion. Auf ,industrielle Herstel- lungsbedingungen' wird sich die Kassenärztliche Bundesver- einigung nicht einlassen. Leit- ziel für uns ist bei aller Aner- kenntnis und Umsetzung der in- zwischen eingetretenen techni- schen Entwicklungen, die La- bortätigkeit als ärztliche Tätig- keit zu erhalten. Dies kann nicht in ‚Laborfabriken' geschehen, sondern muß im wesentlichen im gut geführten Einzellabor und in der überschaubaren ärzt- lichen Laborgemeinschaft erfol- gen. Die inzwischen erarbeite-

ten Honorarüberlegungen für den Laborbereich haben sich eng an dieser Leitlinie orientiert."

DÄ: „Wie soll es nun überhaupt mit der Reform des Einheit- lichen Bewertungsmaßstabes als Grundlage für die kassen- und vertragsärztlichen Gebüh- renordnungen weitergehen?"

Dr. Dehler: „Eine in langen Wo- chen zwischen der KBV und den Spitzenverbänden der Kranken- kassen auf Bundesebene vorbe- reitete Rahmenvertragsverein- barung wird wohl in allernäch- ster Zukunft die Zustimmung al- ler Beteiligten finden. Selbstver- ständlich ist es weder gewollt noch rechtlich möglich, daß die Kassenärztliche Bundesvereini- gung den neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab allein nach ihren Vorstellungen formt. Die KBV weiß, daß hierfür das part- nerschaftliche Einvernehmen mit den Vertragspartnern (also den Spitzenverbänden der Kran- kenkassen) und die formelle An- nahme durch den in der Reichs- versicherungsordnung vorgese- henen Bewertungsausschuß er- forderlich sind. Das Abkommen wird hierzu Verhandlungsvorga- ben beinhalten; eine wesent- liche ist, daß die KBV dank ihres Sachverstandes eine General- konzeption für die neuen Ge- bührenordnungen erarbeitet.

Die Beratungen und Arbeiten der Gebührenordnungskommis- sion der KBV laufen derzeit auf Hochtouren. Natürlich werden sie sehr eingehend mit sachver- ständigen und kompetenten Vertretern der Kassenseite bera- ten werden müssen. Es scheint mir sehr notwendig, daß diese Beratungen möglichst wenig durch öffentliche Fanfarenstöße belastet werden, die zwar Maxi- malforderungen vermelden, die, da sie sich jedoch weder an den gewachsenen Strukturen noch an den sachlichen Notwendig- keiten orientieren, nicht realisie- rungsfähig sind." 3

Interview-Partner war Dr. rer. pol. Harald Clade, DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

450 (18) Heft 8 vom 19. Februar 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Reinhold Tiller, den Referen- ten für deren interessante Vorträge und dem Team der Projektgeschäfts- stelle unter Leitung von Frau Dipl.- Med. Annette Kaiser für die

„Ärztliche Vorprüfung", frü- her schlicht Physikum ge- nannt, wurde beschlossen, nachdem auch die maßgeb- lichen Stellen 15 Jahre nach Abschaffung des mündlichen Physikums

Die französische Mono- graphie über Knochenge- schwülste basiert auf der et- was modifizierten internatio- nalen Nomenklatur von Kno- chengeschwülsten und ist von einem Autor

Da diese Berufsgruppen weit- gehend für dieselben Patientengruppen zuständig sind und in ihrer gesamten Laufbahn miteinander eng kooperieren müssen, erscheint es nicht

Die Reform des Einheitlichen Be- wertungsmaßstabes (EBM), die Forderung nach angemessener Kostendämpfung auch im Kran- kenhaus und nicht zuletzt die Si- cherung der

1986 bekam die Geschäftsstelle der Arzneimittelkommission von den deutschen Ärzten 7636 Berichte über unerwünschte Arzneimittelwir- kungen.. Der Hochrechnung nach können für

D ie Radiologie entwickelt sich so rasch, dass ihre traditio- nelle Bezeichnung die Leistungen, die das Fach erbringt, nicht mehr ausreichend beschreibt.. Viele spre- chen

Allerdings bemängelt sie in einer Stel- lungnahme zu Fragen des Bundesge- sundheitsministeriums in Bezug auf die große Anfrage, dass die Richtlinien für die Qualitätssicherung