S
eit der Einführung des Transplanta- tionsgesetzes 1997 ist die Bereit- schaft zur Organspende nach dem Tod nicht gestiegen, gleichzeitig hat die Zahl der Lebendorganspenden zuge- nommen. Das geht aus einer großen Anfrage der CDU/CSU-Bundestags- fraktion mit dem Titel „Förderung der Organspende“ an die Bundesregierung hervor. Die Bundesärztekammer (BÄK) beurteilt die Umsetzung des Transplan- tationsgesetzes insgesamt als positiv.Allerdings bemängelt sie in einer Stel- lungnahme zu Fragen des Bundesge- sundheitsministeriums in Bezug auf die große Anfrage, dass die Richtlinien für die Qualitätssicherung nur zögerlich befolgt würden.
Risiken für den Lebendspender
Auch sollte ihrer Ansicht nach eine bes- sere Abstimmung der nationalen und internationalen Gesetzgebung ange- strebt werden. Insgesamt sei eine aus- reichende gesetzliche Grundlage zur Förderung der Organspende geschaf- fen worden. Allerdings müsse die ge- sellschaftliche Akzeptanz durch ver- mehrte Aufklärungsarbeit erhöht wer- den. Die BÄK spricht sich nachdrück- lich gegen jede Lockerung oder Aufhe- bung des Entgeltlichkeitsverbots der Organspende und -transplantation aus.
Ausführlich beschäftigt sich die BÄK mit den Möglichkeiten der Lebendor- ganspende und den Risiken für den Le- bendspender. In Betracht kämen vor al- lem die Organe Niere, Leber, Lunge und im Rahmen einer Domino-Trans- plantation auch das Herz. Lebendor- ganspenden hätten den Vorteil der
Planbarkeit der Operationen und einer zum Teil erheblichen Verkürzung der Wartezeit. Risiken für den Spender sieht die BÄK in der Durchführung präoperativer Untersuchungsverfahren wie etwa einer Angiographie. Außer- dem müssten sowohl die perioperativen Risiken bedacht werden, wie das Nar- kose- oder Blutungsrisiko, als auch die langfristigen Risiken wie die Bildung von Verwachsungen oder eine fehlende Reservekapazität bei späteren Erkran- kungen. Zu den besonderen Belastun- gen zählt die BÄK zum Beispiel opera- tionsassoziierte Schmerzen und Ängste sowie chronische Schmerzsyndrome und kosmetische Beeinträchtigungen.
Trotz dieser nicht unerheblichen Ri- siken für den Spender macht die Le- bendorganspende von Nieren und Le- ber zurzeit in Deutschland zehn bis 20 Prozent der Transplantationen aus.
Wegen eines erhöhten Morbiditätsrisi- kos und eines 15-prozentigen Risikos an Folgeschäden wird die Lebendlun- genspende zurückhaltend betrachtet.
Die „Lebendherzspende“ im Rahmen einer Domino-Transplantation, bei der ein lungenkranker Patient ein Herz- Lungen-Transplantat erhält und sein eigenes gesundes Herz an einen weite- ren Empfänger spenden kann, führt naturgemäß nicht zu einer Steigerung der Anzahl an Spenderorganen. Nach Ansicht der BÄK muss das Ziel eine Verbesserung der postmortalen Or- ganspende sein, um die Verwendung von Lebendorganspenden weitgehend überflüssig zu machen. Die BÄK hält es dennoch für erwägenswert, die Le- bendorganspende auch bei Nichtver- wandten oder Angehörigen zuzulas- sen, wenn dabei die Unentgeltlichkeit und Anonymität gewahrt bleibe, so- dass ein möglicher Organhandel aus- geschlossen würde.
Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Bundesärztekammer in versiche- rungsrechtlicher Hinsicht, zum Beispiel wegen fehlender Versicherungsangebo- te für Lebendspender zu Absicherung von Folgeschäden oder des fehlenden Ausgleichs von Einkommensausfällen.
Auch sei eine EU-weite Harmonisie- rung des Rechtsrahmens zur Transplan- tationsmedizin im Interesse der Versor- gung transplantationsbedürftiger Pati- enten anzustreben. Amina Elsner P O L I T I K
A
A2662 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 401. Oktober 2004
Grund dafür, dass der Deutsche Haus- ärzteverband unverkennbar wieder näher an die Kassenärztlichen Vereini- gungen (KVen) rückt. Ein weiterer Grund dürften die aus hausärztlicher Sicht überwiegend günstigen Ergebnis- se der KV-Wahlen sein. Die vom Ge- setzgeber verordnete neue Struktur der ärztlichen Körperschaften mit einem hauptamtlichen Vorstand, der in der Regel aus einem Hausarzt und einem Facharzt sowie einem dritten Mitglied bestehen wird, sichert den Einfluss der Hausärzte. Hinzu kommt, dass die KVen aufgrund ihrer jahrzehntelangen Erfahrung das Vertragsgeschäft mit den Krankenkassen gut beherrschen.
Ein Streitpunkt zwischen den Haus- ärzten und der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung hat zudem auf dem Hausärztetag in Potsdam eine überra- schende Wende erfahren: Entgegen ei- ner zuvor verbreiteten Pressemitteilung des Bundesvorstandes, der die neue kas- senärztliche Gebührenordnung ablehnt, stimmten die Delegierten dem EBM 2000plus mit einer ganz knappen Mehr- heit zu. In dem Beschluss heißt es wört- lich: „Die Leistungsbeschreibungen des EBM 2000plus stellen das hausärztliche Leistungsspektrum besser dar als bisher.
Die Kombination aus Pauschalvergü- tungen und Einzelleistungen ist für den hausärztlichen Versorgungsbereich ge- eignet. Die Delegiertenversammlung akzeptiert daher die Einführung des EBM 2000plus zum 1. Januar 2005.“
Dr. med. Wolfgang Hoppenthaller, Zweiter Vorsitzender der KV Bayerns und bayerischer Delegierter des Deut- schen Hausärzteverbandes, hatte auch in Potsdam die Datenbasis des neuen EBM scharf angegriffen und als unse- riös bezeichnet. Seine Analyse konnte die Mehrheit der Versammlung jedoch nicht überzeugen. Selbst ein zweiter Anlauf, eine zweite Lesung anzusetzen beziehungsweise die Abstimmung wie- derholen zu lassen, scheiterte an dersel- ben knappen Mehrzeit. Einig mit Hop- penthaller waren sich die Delegierten indessen in der Ablehnung der Regel- leistungsvolumen, mit deren Hilfe die Menge der ärztlichen Leistungen ge- steuert werden soll. Eine Woche zuvor hatte der Länderausschuss der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung den gleichen Beschluss gefasst. Josef Maus