Konzertierte Aktion
näre Behandlung, alternative Vergütungsformen usw.) inten- siv prüfen.
• Die Deutsche Krankenhausge- sellschaft und die Spitzenver- bände der Träger der gesetzli- chen Krankenversicherung ha- ben seit Jahren versucht, unter Beachtung der medizinischen und technischen Entwicklung gemeinsam Empfehlungen über Maßstäbe und Grundsätze für die Wirtschaftlichkeit und Lei- stungsfähigkeit der Krankenhäu-
ser, insbesondere für den Perso-
nalbedarf und die Sachkosten, zu erarbeiten. Trotz intensiver Bemühungen ist es den Beteilig- ten nicht gelungen, gemeinsame Empfehlungen vorzulegen. Auf- grund dieser Sachlage gehen die Beteiligten gemeinsam davon
aus, daß nunmehr die Rechtsfol-
gen des § 19 Abs. 2 KHG eintre- ten.*)
Die Beteiligten stellen fest, daß eine Rahmenempfehlung nach
§ 372 Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 5 RVO über die Zusammen- arbeit zwischen Ärzten und Krankenhäusern, insbesondere über die Einweisung in geeigne- te Krankenhäuser und die ge- genseitige Unterrichtung und Uberlassung von Krankenunter- lagen vorliegt. Die Verhandlun- gen über Rahmenempfehlungen zu § 372 Abs. 2 Ziffer 1 und Abs.
4 RVO können voraussichtlich bald zum Abschluß gebracht werden. Rahmenempfehlungen nach § 372 Abs. 7 in Verbindung mit Abs. 2 Ziffer 3 RVO konnten nicht vereinbart werden; erste Verträge auf Landesebene lie- gen bereits vor.
Dieser Erklärung haben die Län- der Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saar- land nicht zugestimmt.
·) Nach§ 19 Absatz 2 des Krankenhausfinan- zierungsgesetzes "bestimmt die Bundesregie- rung die Maßstäbe und Grundsätze ... durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bun- desrates", falls eine gemeinsame Empfehlung innerhalb eines Jahres nicht zustande gekom- men ist, nachdem ein beteiligter Verband schriftlich zur Erarbeitung der Empfehlung aufgefordert hatte. Die Red.
DEUTSCHES itRZTEBLATT
Gemeinsame Anliegen der
niedergelassenen Ärzte
Die Reform des Einheitlichen Be- wertungsmaßstabes (EBM), die Forderung nach angemessener Kostendämpfung auch im Kran- kenhaus und nicht zuletzt die Si- cherung der Qualität der kassen- ärztlichen Versorgung auch in der Zukunft standen im Mittelpunkt ei- ner gemeinsamen Sitzung der Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des NAV - Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands-, worüber die hier im Wortlaut wiedergegebene Presseerklärung informiert.
Die Bemühungen um die Reform des Einheitlichen Bewertungs- maßstabes (EBM) sollen konse- quent und zielstrebig, den verän- derten gesundheits- und berufs- politischen Erfordernissen fol- gend, fortgesetzt werden. Diese Ansicht vertraten die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesver- einigung (KBV) und des NAV - Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e. V. - bei ei- nem gemeinsamen Gespräch am 13. November 1986 in Köln. Beide Vorstände sind der Überzeugung, daß die Ergebnisse des Modellver- suchs "Grundleistungen" eine gu- te Basis für die notwendigen er- gänzenden Arbeiten darstellen, um die angestrebten Ziele der Re- form des EBM hinreichend sicher zu erreichen. Diese Ziele sind:
~ Die Förderung der zuwen- dungsintensiven ärztlichen Lei- stungen bei gleichzeitiger Erhal- tung einer angemessenen Hono- rierung der ärztlichen Leistungen mit technischem Aufwand,
~ die Anpassung des EBM an den medizinischen Fortschritt mit gleichzeitiger Straffung sowie
~ die Sicherstellung einer ausge- wogenen und sachgerechten Ho- norarverteilung zwischen den ein- zelnen Arztgruppen.
PRESSEERKLÄRUNG
Beide Vorstände sind sich auch ei- nig, daß die neue kassenärztliche Gebührenordnung für die Bildung ärztlicher Kooperationsformen förderlich sein soll. Insgesamt muß die Reform dazu führen, die Leistungsfähigkeit der ambulan- ten kassenärztlichen Versorgung sowohl in der primär- als auch in der spezialärztlichen Betreuung zu stärken. Das enge Zusammen- wirken von freiberuflich in eigener Praxis tätigen Haus- und Spezial- ärzten in der ambulanten Versor- gung ist die beste Voraussetzung für eine gute, wirtschaftliche und zugleich humane Versorgung der kranken Mitbürger.
Beide Vorstände weisen daher Vorstellungen des Marburger Bundes, die spezialärztliche Ver- sorgung an das Krankenhaus zu verlagern, mit Entschiedenheit zu- rück. Angesichts der Tatsache, daß das Krankenhaus ohnehin der kostenträchtigste Ausgabensektor im Gesundheitswesen ist, würde eine solche Verlagerung das Be- mühen um Kostendämpfung gera- dezu konterkarieren. Die sich ab- zeichnenden Beitragssatzerhö- hungen in der gesetzlichen Kran- kenversicherung sind vorwiegend Folge des hohen Defizits im Kran- kenhausbereich.
KBV und NAV fordern daher den Marburger Bund auf, sich stärker für eine angemessene Kosten- dämpfung im Krankenhaus einzu- setzen.
KBV und NAV unterstreichen er- neut die Notwendigkeit, die Quali- tät der kassenärztlichen Versor- gung auch in Zukunft zu sichern.
Sie begrüßen in diesem Zusam- menhang die im Gesetz zur Ver- besserung der kassenärztlichen Bedarfsplanung vorgesehene ge- nerelle Forderung nach Qualitäts- sicherung. Sie fordern, diese all- gemeine Vorschrift des Kassen- arztrechts unter anderem so um- zusetzen, daß zukünftig Kassen- arzt nur derjenige Arzt werden
kann, der über eine abgeschlosse-
ne Weiterbildung verfügt.
KBV/NAV Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 48 vom 26. November 1986 (21) 3347