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Archiv "Fortbildung im Dienst der Ärzte" (28.02.1980)

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Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassenärztliche Vereinigungen starteten in Urach/Württemberg Anfang Februar eine Reihe zentraler Fortbildungsveranstal- tungen für Mitarbeiter in der kassenärztlichen Verwaltungspraxis. Die jetzt begon- nenen Seminare sollen regelmäßig fortgesetzt werden Foto: Schumacher

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Fortbildung

im Dienst der Ärzte

Anfang Februar fand in Urach (Württemberg) der erste Kursus ei- ner von der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung (KBV) gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereini- gungen organisierten zentralen Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kassenärztli- chen Vereinigungen statt. Ausge- hend von dem Gedanken, daß für eine funktionsfähige kassenärztli- che Selbstverwaltung leistungsfä- hige Mitarbeiter notwendig sind und daß ohne solche Mitarbeiter die besten Sachmittel ihre Wir- kung verfehlen, werden die Kas- senärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereini- gungen regelmäßig entsprechen- de Fortbildungskurse durchfüh- ren, um die Mitarbeiter über neue- re Entwicklungen im Kassenarzt- recht zu informieren.

Eine moderne und effiziente kas- senärztliche Selbstverwaltung hat ein entsprechendes Aus- und Fort- bildungssystem auch für Mitarbei- ter zur unentbehrlichen Grundla- ge. Die Kassenärztlichen Vereini- gungen und die KBV benötigen mehr denn je qualifizierte Fach-

und Führungskräfte. Die Flut von gesetzlichen Vorschriften — etwa

„KVWG" und „KVKG", eine auf- wendige Bedarfsplanung, Neure- gelungen im Arzneimittelbereich, die zunehmende Zahl von Ärzten — erfordern einen hohen Einsatz in der Selbstverwaltung bei größe- rem Können und einer stärkeren Verpflichtung, die Verwaltungsko- sten gering zu halten. Nur fortge- bildete Mitarbeiter in den Kassen- ärztlichen Vereinigungen werden den Leistungsanforderungen zu- künftig gewachsen sein.

Bei der durch Gesetze geschaffe- nen verstärkten Administration im Bereich dieser Selbstverwaltung ist es darüber hinaus notwendig, den Mitarbeitern ihre Aufgaben in Erinnerung zu rufen und alles zu tun, um den Arzt so wenig wie möglich verwaltungsmäßig zu be- lasten, damit er genügend Zeit für seine eigentliche ärztliche Tätig- keit hat.

Die Kassenärztliche Bundesver- einigung erhofft sich durch eine laufende Fortbildung der Mitarbei- ter im Bereich der Selbstverwal- tungen nicht nur einen Gewinn für den einzelnen, sondern auch ei- nen Fortschritt für die Gemein- schaft der Kassenärzte. HW die Nähe eines Personenkennzei-

chens, gegen das vom Rechtsaus- schuß des Deutschen Bundesta- ges vor Jahren schon Einwände geltend gemacht wurden.

Die Gefahr des Personenkennzei- chens besteht darin, daß für unter- schiedliche Zwecke aufgebaute Datensammlungen miteinander verknüpft werden können. In Zu- kunft könnten Datenspeicher auf- gebaut werden, in denen die Aus- weisnummer enthalten ist, oder sie könnte in bereits bestehende Datensammlungen übernommen werden.

Damit die Orwellsche Vision 1984 nicht doch noch Wirklichkeit wird, müssen Daten, die der Ausweis enthält, im Gesetz abschließend aufgezählt sein. Die Seriennum- mer darf keine Daten enthalten, die Rückschlüsse auf die Person des Ausweisinhabers zulassen. Ei- ne zentrale Datei aller Ausweis- inhaber darf nicht aufgebaut werden.

Versichertenausweis ebenfalls betroffen

In diesem Zusammenhang ist nicht zu übersehen, daß von der geplanten Einführung eines neu- artigen Versichertenausweises in der gesetzlichen Krankenversiche- rung prinzipiell die gleichen Ge- fahren ausgehen. Deshalb gelten die für den Personalausweis er- hobenen Forderungen uneinge- schränkt auch für den Versicher- tenausweis.

Daten sammeln ist der Preis des modernen Sozialstaates. Gesetzli- che Renten-, Kranken- und Unfall- versicherung sowie Arbeitslosen- versicherung funktionieren nur bei Kenntnis einer Unzahl von per- sonenbezogenen Daten. In dem Umgang der Behörden mit den von den Bürgern treuhänderisch überlassenen Daten aber zeigt sich letztlich das Verhältnis, das ein modernes Gemeinwesen zu der Privatsphäre seiner Bürger hat. Gerhard Brenner/ZI

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 9 vom 28. Februar 1980

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