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Archiv "Arzneimittel: Vertrauen durch gute Information" (11.07.1986)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

D

er Bundestag hat die No- velle des Arzneimittelge- setzes in dritter Lesung beschlossen. Die Entschei- dung des Bundesrates steht jetzt an. Die Novelle bringt strengere Kriterien für die Zu- lassung von Kombinations- präparaten, verfügt eine (ver- tretbare) Beschränkung bei der Abgabe von Arzneimu- stern und schreibt eine Ge- brauchsinformation für Fach- kreise vor. So weit, so gut.

Dennoch, die Novelle enthält zwei Mängel. Beide betreffen die Ärzteschaft:

Mit der Gebrauchsinforma- tion für Fachkreise hat der Bundestag zwar eine Forde- rung der Ärzteschaft aufge- griffen. Die Gesetzesnovelle sieht jedoch nur vor, daß der Hersteller Änderungen ledig- lich „in geeigneter Form" je- nen Fachkreisen zugänglich zu machen hat. Damit kann allerlei gemeint sein. Viele Hersteller werden gleichwohl solche Änderungen dem Arzt per Post ins Haus schicken.

Das ist nur vernünftig — im Sinne des Patientenschutzes und im Sinne des Vertrauens zum Arzneimittel. Anderen Herstellern werden die Ko-

Arzneimittel:

Vertrauen durch gute Information

sten, die ein solches Unter- nehmen verursacht, vor Au- gen stehen, und sie werden die allerbilligste „geeignete Form" wählen.

Der Deutsche Ärztetag hatte im Mai dieses Jahres noch die Erwartung geäußert, „daß diese Gebrauchsinformation für Fachkreise jedem Arzt für alle von ihm verordneten Arz- neimittel kurzfristig zur Ver- fügung gestellt wird und durch Ersatzblätter mit mar- kierten Änderungen unver- züglich aktualisiert wird", Diese Forderung steht nach wie vor; und sie wäre auch realisierbar, wie das engli- sche Beispiel zeigt.

Mangel Nummer zwei: Der Bundestag hat sich nicht dazu entschließen können, den

„verantwortlichen Arzt" vor- zuschreiben. Doch nur ein qualifizierter Arzt mit phar-

makologischen und klini- schen Erfahrungen wäre in der Lage, die Arzt- und Pa- tienteninformation wissen- schaftlich einwandfrei und für Arzt und Patient verständlich zu gestalten. So stellte der Deutsche Ärztetag im Mai fest. Und er forderte folglich, daß die ausschließliche und voll weisungsberechtigte Ver- antwortlichkeit eines Arztes für die gesamte Arzneimittel- information gesetzlich veran- kert wird. Auch eine solche Forderung ist nicht unbillig.

Sie ist auch nicht Ausdruck einer speziell ärztlichen Inter- essenpolitik. Gute Informa- tion nützt schließlich letzten Endes dem Patienten (und dem Image der Pharmain- dustrie).

Der Bundesrat will am 11. Ju- li, bei Erscheinen dieses Hef- tes, sein abschließendes Vo- tum über die Novelle des Arz- neimittelgesetzes abgeben. Er hätte die Möglichkeit, Kor- rekturen anzumelden. Täte er es, dann würde er der se- riösen Information über Arz- neimittel einen guten Dienst erweisen und damit auch ei- ner verantwortungsvoll han- delnden pharmazeutischen Industrie. AK/NJ

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mmer nimmt Hackethal den Mund zu voll; dann jammert er über die Fol- gen. Dies alles möglichst öf- fentlichkeitswirksam.

„Innerärztlich" — etwa im Schriftwechsel mit behan- delnden Ärzten — ist die Ab- folge ähnlich: erst euphorisch, dann bald recht kleinlaut. Das beweisen zwei Briefe aus dem

„Eubios-Zentrum am Chiem- see — Klinik für Ganzheitsme- dizin und ausgewählte Chir- urgie — Eubios-Akademie — Regiearzt: Prof. Dr. Julius Hackethal":

„Bernau am Chiemsee, 14. 03.

1986

Sehr geehrte Frau Kollegin!

Sehr geehrter Herr Kollege!

Allheilmittel ä la Hackethal

Unser gemeinsamer Patient wurde mit dem Medikament SUPREFACT behandelt (sie- he Abschlußbericht). Dieser Sexhormon-Blocker unter- drückt die Krebszell-Teilung und wirkt dadurch krebshei- lend. Die Wirkung erstreckt sich auf alle Schweregrade und auf alle Krebsformen — wie es scheint. Es gibt kein Medikament, das eine ähn- lich zuverlässige und starke krebshemmende Wirkung hat. Deshalb bitten wir Sie, das SUPREFACT zu verord-

nen. Für Ihre freundliche Mit- arbeit und Unterstützung be- danken wir uns."

Und dann, kaum drei Monate später, auf eine Rückfrage des ärztlichen Adressaten hin:

„Bernau am Chiemsee, 02. 06.

1986

Leider liegen wissenschaft- liche Unterlagen über die Wirksamkeit von SUPRE- FACT bei Astrozytomen nicht vor. Wir bedauern, Ihnen kei- ne bessere Auskunft geben zu können."

Auch auf diese Weise ent- puppt sich Hackethals öffent- liche Agitation als bloße Re- klame, hinter der nichts steckt, am wenigsten „Wis- senschaft".

Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 28/29 vom 11. Juli 1986 (1) 1985

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