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Archiv "„Gebrauchsinformationen für Fachkreise“" (14.05.1986)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Arzneimittelversorgung

nungen der Deutschen Arzneimit- tel-Kommission". Daneben gab es damals verschiedene Arzneimittel- listen der Krankenkassen.

Dr. Kimbel bezeichnete es als überraschend, daß die nationalso- zialistische Regierung sich nicht auf diese „Arzneiverordnungen"

als Instrument zur therapeuti- schen Gleichschaltung stützte.

Statt dessen schaffte der Reichs- arbeitsminister 1934 alle Arznei- verordnungsbücher als Richtli- nien für die kassenärztliche Ver- sorgung ab und ersetzte sie durch etwas ganz Einfaches: den Regel- betrag,

1949, wiederum in Wiesbaden und bei der Deutschen Gesellschaft für innere Medizin, begannen neue Überlegungen zur Schaffung einer Arzneimittelkommission. Hans Neuffer, Vorsitzender der damali- gen Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern, schlug 1950 vor, die Arzneimittel- kommission zu einem Organ der ganzen Ärzteschaft zu machen.

Sie konstituierte sich 1952, und im selben Jahr konnten die „Arznei- verordnungen" bereits in der 9.

Auflage vorgelegt werden — 1986 wird die 16. Auflage erscheinen.

50 000 Berichte an das Spontanerfassungssystem Einen weiteren wichtigen Schritt nach vorn machte die Arzneimit- telkommission 1958, als sie in ih- rem Jahresbericht die Ärzte auf- forderte, Beobachtungen über un- erwünschte Arzneimittelwirkun- gen zu berichten; sie sollten durch Veröffentlichung im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT alle Kollegen auf- merksam machen. Anfang der 60er Jahre förderte die Contergan- Katastrophe das Bewußtsein für die Notwendigkeit eines solchen Spontanerfassungssystems. In seinen jetzt 25 Jahren hat sich dar- aus ein ansehnlicher Datenbe- stand entwickelt, der auf nunmehr fast 50 000 Berichten beruht. Seit 1974 erscheint die „Arzneiverord-

nung in der Praxis", die jetzt acht- mal jährlich mit 120 000 Exempla- ren niedergelassene, Kranken- hausärzte und Studenten in ratio- naler Arzneiverordnung berät — wie seit 75 Jahren, so unterstrich Dr. Kimbel, in der bewährten Tra- dition ärztlicher Selbstverwaltung.

In der Aussprache zu diesem Ta- gesordnungspunkt wurden zu- nächst einmal noch die Ände- rungsanträge behandelt, die zum entsprechenden Kapitel des

„Blauen Papiers" vorlagen; das Plenum hatte sinnvollerweise be- schlossen gehabt, dieses Kapitel erst im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt „Arzneimit- telversorgung" zu behandeln.

Im wesentlichen ging es um die Frage der Verantwortung: einmal der individuellen Verantwortung bei der Therapie am einzelnen Pa- tienten, die doch wohl letzten En- des nur beim verordnenden Arzt liegen könne und müsse. Dies trotz aller notwendigen gegensei- tigen Information im Falle von Überweisungen und auch trotz des Versuches, den Patienten durch Beipackzettel zu informie- ren. Die Beipackzettel wurden, wie es schon üblich geworden ist, zum Teil heftig kritisiert.

Das andere Hauptthema der Dis- kussion war die Frage, ob neben dem Arzneimittelinstitut beim Bundesgesundheitsamt noch ein unabhängiges Arzneimittelprü- fungsamt zu fordern sei. Einen entsprechenden Antrag hatte der nordrheinische Delegierte Dr. Da- vid Peter Klemperer eingebracht (Nachkomme eines der Mitglieder der ersten, 1911 gegründeten Arz- neimittelkommission). Er verlang- te in der Begründung, daß ein sol- ches Prüfungsamt nicht nur Anga- ben über neue Medikamente sam- meln und veröffentlichen, sondern auch jedes Medikament in eige- nen Laboratorien prüfen sollte, ehe es auf den Markt kommt — erst danach teilte er mit, woher Antrag und Begründung stammten: wort- wörtlich aus „Therapie der Gegen- wart" aus dem Jahre 1920!

Es gab allerdings gewichtige Ge- genargumente, insbesondere, daß man den Hersteller eines Arznei- mittels nicht aus seiner Verant- wortung für die Sicherheit seines Produktes und damit auch aus der Haftung für etwaige Schäden ent- lassen dürfte. So wurde dieser An- trag denn auch mit großer Mehr- heit abgelehnt.

Bei Rückrufen die Ärzte vor den Patienten informieren Die vom Vorstand vorbereiteten (und nachstehend dokumentier- ten) Entschließungsentwürfe da- gegen fanden jeweils breite Zu- stimmung. Besonders relevant für alle in Praxis und Klinik tätigen Ärzte ist dabei der Aufruf, sich in noch größerem Maße als bisher am Spontanerfassungssystem der Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft für uner- wünschte Arzneimittelwirkungen zu beteiligen. Denn dieser hoch- wichtige Beitrag zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit beruhe nun einmal notwendigerweise dar- auf, daß in der Regel nur der be- handelnde Arzt Arzneimittelrisiken feststellen kann. Gleichzeitig wandte sich der 89. Deutsche Ärz- tetag aber erneut gegen die Ver- unsicherung von Patienten und Ärzten durch Arzneimittel-Rückru- fe, welche durch neue Tierversu- che oder Berichte aus dem Aus- land ausgelöst werden. Die Herstel- ler sollten geeignete Maßnahmen treffen, damit die Ärzte vor ihren Pa- tienten informiert werden. gb

„Gebrauchsinforma- tionen für Fachkreise"

„In

den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Arzneimittel mit neuen Wir- kungsmechanismen zugelassen. Au- ßerdem wurden viele neue Erkenntnis- se über Nutzen und Risiken bewährter Arzneimittel gewonnen. Deshalb ist ei- ne umfassende und ständig aktualisier- te Information der

Ärzte über die von ihnen verordneten Arzneimittel uner- läßlich.

Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 20 vom 14. Mai 1986 (51) 1437

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Arzneimittelversorgung

Die Ärzteschaft begrüßt deshalb, daß die von ihr auf dem 81. Deutschen Ärz- tetag in Mannheim 1978 geforderte Standardinformation über Arzneimittel in der vorliegenden Novelle zum Arz- neimittelgesetz verbindlich vorge- schrieben wird. Damit wird eine An- gleichung an Umfang und Qualität der Arzneiinformation über verschrei- bungspflichtige Arzneimittel in anderen Ländern erreicht.

Die Ärzteschaft erwartet, daß diese Ge- brauchsinformation für Fachkreise je- dem Arzt für alle von ihm verordneten Arzneimittel kurzfristig zur Verfügung gestellt und durch Ersatzblätter mit markierten Änderungen unverzüglich aktualisiert wird."

Arzneimittelsicherheit

❑ „Arzneimittelrisiken in der Praxis kann in der Regel nur der behandelnde Arzt feststellen. Die deutschen Ärzte unterhalten deshalb aus eigenen Mit- teln durch ihre Arzneimittelkommission ein Spontanerfassungssystem für un- erwünschte Arzneimittelwirkungen.

Auf diese Weise wurden in den letzten Jahren eine Reihe bislang unbekannter unerwünschter Arzneimittelwirkungen erfaßt und die zuständige Bundesober- behörde sowie die Ärzteschaft durch Informationen und Bekanntgaben im ,Deutschen Ärzteblatt` rechtzeitig in- formiert.

Die Ärzte in Klinik und Praxis sind auf- gerufen, in noch größerem Umfange als bisher der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft über Beob- achtungen von unerwünschten Arznei- mittelwirkungen zu berichten. Diese daraus gewonnenen Erfahrungen sol- len allen Ärzten so früh wie möglich zu- gänglich gemacht werden.

In letzter Zeit sind wiederholt Patienten und Ärzte durch Arzneimittel-Rückrufe verunsichert worden, die durch im Ausland beobachtete unerwünschte Wirkungen beziehungsweise durch neue Tierversuche ausgelöst wurden.

Der Deutsche Ärztetag fordert deshalb von den Herstellern geeignete Maßnah- men, um sicherzustellen, daß die Ärzte

vor ihren Patienten informiert wer- den."

Verantwortlicher Arzt in der Pharmaindustrie

❑„Erfahrungen mit der Information über verschreibungs- und apotheken- pflichtige Arzneimittel haben gezeigt, daß eine fachgerechte Information ein integraler Bestandteil der Arzneimittel- qualität ist. Nur ein qualifizierter Arzt mit pharmakologischen und klinischen Erfahrungen ist in der Lage, die Arzt- und Patienteninformation wissen- schaftlich einwandfrei und für Arzt und Patient verständlich zu gestalten. Die Ärzteschaft erwartet deshalb, daß in je- dem pharmazeutischen Unternehmen ein Arzt für die gesamte Arzneimittelin- formation ausschließlich und voll wei- sungsberechtigt verantwortlich ist.

In gleicher Weise können einem phar- mazeutischen Unternehmen zugegan- gene Berichte über unerwünschte Wir- kungen ihrer Arzneimittel nur von ei- nem dazu qualifizierten Arzt, der über pharmakologische und praktisch ärzt- liche Erfahrungen verfügen sollte, aus- gewertet und beurteilt werden. Insbe- sondere für die Entscheidung über zu ergreifende Maßnahmen wird ein er- fahrener Arzt erforderlich sein.

Unternehmen, denen die Einstellung eines ganztägig tätigen qualifizierten Arztes nicht möglich ist, wird empfoh- len, als Berater außerhalb ihres Hauses tätige Ärzte zu verpflichten.

In Ergänzung dazu fordert der 89.

Deutsche Ärztetag, daß die ausschließ- liche und vollweisungsberechtigte Ver- antwortlichkeit eines Arztes für die ge- samte Arzneimittelinformation in jedem pharmazeutischen Unternehmen bezie- hungsweise die Möglichkeit, Ärzte als Berater, die außerhalb ihres Hauses tä- tig sind, zu verpflichten, im Arzneimit- telgesetz gesetzlich verankert wird.”

Tierversuche in der Arzneimittelforschung

❑„Die Notwendigkeit von Tierversu- chen wird heute in der Öffentlichkeit zunehmend in Frage gestellt. Die Fui derungen gehen bis zum Verbot aller Tierversuche. Tierversuche sind jedoch

zur Gewinnung neuer therapeutischer Erkenntnisse bei der Entwicklung von Arzneimitteln gegen bislang therapie- resistente Erkrankungen unverzichtbar.

Sie tragen auch zur Risikominderung vor Anwendung neuer therapeutischer und diagnostischer Verfahren bei.

Ohne sorgfältige tierexperimentelle Prüfung neuer Stoffe und Therapieme- thoden könnten Massenkatastrophen, wie wir sie aus der Vergangenheit durch nicht ausreichend geprüfte Arz- neimittel kennen, vermehrt auftreten.

Jedoch sind Versuche an Tieren bei der Entwicklung neuer therapeutischer und diagnostischer Verfahren auf ein Min- destmaß zu beschränken.

Der 89. Deutsche Ärztetag erwartet deshalb, daß die wissenschaftlich täti- gen Ärzte im Rahmen des neuen Tier- schutzgesetzes sich bemühen, strenge Anforderungen an eine sachgerechte und kritische Überprüfung der Notwen- digkeit von Tierversuchen zu stellen.”

Wechselseitige Information

❑„Zur Zusammenarbeit von Ärzten verschiedener Gebiete gehört auch die wechselseitige Information über Arz- neiverordnungen. Um Arzneimittelin- teraktionen vorzubeugen, sind sowohl der überweisende Arzt als auch der konsultierte Arzt dazu verpflichtet.”

Arzneimittel mit Mißbrauchspotential

❑„Es ist nicht zu verantworten, daß es suchterzeugende Medikamente gibt, die wegen ihrer Zulassung vor dem In- krafttreten des Arzneimittelgesetzes vom 1. 1. 1978 in ihren Beipackzetteln keinen Hinweis auf das Suchtpotential enthalten.

Die Arzneimittelhersteller werden des- halb aufgefordert, sowohl in den Bei- packzetteln als auch in den Informatio- nen für Fachkreise von allen Medika- menten mit Mißbrauchspotential einen entsprechenden deutlichen Hinweis

aufzunehmen.” ■

1438 (52) Heft 20 vom 14. Mai 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

Referenzen

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