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Archiv "Impfschutz" (05.09.1991)

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Academic year: 2022

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Die Vorsorge-Experten der Aktion Sorgenkind appellieren an alle Ärzte, den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zu folgen und ihre Bemühungen um den Impfschutz der Kinder zu intensivie- ren. Die Eltern sollten wissen: Ihr Kind ist dort am sichersten aufge- hoben, wo möglichst viele Kinder gegen Kinderkrankheiten geimpft sind. Zu bedenken sei außerdem noch die Gefahr, daß die unge- impften Kinder erst in höherem Alter (oder erst als Erwachsene) an- gesteckt werden und damit das Risiko der Komplikation steigt. Das kann den Kindern durch ein gemeinsames verantwortungvolles Handeln von Eltern und Ärzten erspart bleiben. Weitere Informatio- nen zur Vermeidung von Gesundheitsstörungen bei Kindern enthält

„Der komplette Vorsorgeplan". Er wird verschickt von der Deut- schen Behindertenhilfe Aktion Sorgenkind e. V., Franz-Lohe-Straße 17, W-5300 Bonn 1 (3,20 DM in Briefmarken für Porto erbeten). ❑

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Aus Bund und Ländern

Bundeskongreß für Rehabilitation

DÜSSELDORF. Bei der Zusammenarbeit zwischen!

Akutkrankenhaus und kran- kenhausexternen Rehabilita- tionsangeboten scheint nach Angaben der Bundesarbeits- gemeinschaft für Rehabilita- tion noch vieles abstimmungs- bedürftig.

In der Arbeitsgruppe 2 — Aufgaben und Stellung der Krankenhäuser in der Reha- bilitation — beim Bundeskon- greß für Rehabilitation vom 23. bis zum 25. Oktober in Düsseldorf soll deshalb unter anderem geklärt werden, wel- che ganzheitsspezifischen, therapeutischen Maßnahmen im Krankenhaus zum Zuge kommen müssen und wie sie mit anderen externen Ange- boten abgestimmt werden können.

Das Programm kann bezo- gen werden bei der Düssel- dorfer Messegesellschaft mbH — NOWEA —, Postfach 32 02 03, W-4000 Düsseldorf 30, Tel: 02 11/45 60 01. EB

Weiterbildung zur „Flugmedizin"

FRANKFURT. Ärzte, die an einer Weiterbildung zur

„Flugmedizin" interessiert sind oder eine Qualifikation zum „Leiter einer fliegerärzt- lichen Untersuchungsstelle"

erwerben wollen, können sich an die Deutsche Akademie für Flugmedizin wenden. Die von der Deutschen Lufthansa AG und der Deutschen Ge- sellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin kürzlich gegründete Akademie hat ih- ren Sitz in Frankfurt.

Auf dem Lehrprogramm für die Zusatzbezeichnung

„Flugmedizin" stehen vier jeweils achttägige Weiterbil- dungskurse:

Kurs A — Allgemeine Luft- fahrt (Beginn: 14. September 1991); Kurs B — Gewerblicher Luftverkehr/Verkehrsluft- fahrt (30. November 1991);

Kurs C — Militärische Luft-

fahrt/Flugverkehrskontroll- dienst (14. März 1992) und Kurs D — Zeitzonenflüge im Cockpit/Praktikum und Semi- nar im Fliegerärztlichen Dienst der Lufthansa (13. Juni 1992).

Zur Erlangung der Qualifi- kation zum „Leiter einer flie- gerärztlichen Untersuchungs- stelle" müssen die Kurse A bis C absolviert werden. Die ge- nannten Kurse sind in ver- schiedenen Bundesländern als freistellungsberechtigte Wei- terbildungsveranstaltung (Bildungsurlaub) anerkannt.

Die Kursgebühren betra- gen je Kurs 1500 DM zuzüg- lich der Kosten für die Unter- kunft und Verpflegung. Ver- anstaltungsort aller Kurse ist das Lufthansa Bildungszen- trum, Klaus-Bonhoeffer- Haus in Seeheim an der Berg- straße.

1> Anmeldung: Dr. med.

Uwe Stüben, Geschäftsführer Deutsche Akademie für Flug- medizin, Deutsche Lufthansa AG, Medizinischer Dienst, W-6000 Frankfurt/Main. WZ

Krankenhausleitung ohne Ärzte

HAMBURG. Das vom Se- nat der Hansestadt beschlos- sene Krankenhausgesetz und eine Senatsvorlage zur Wei- terentwicklung des Landes- betriebes Krankenhäuser ha- ben massive Kritik der Ärzte- kammer in Gang gesetzt. In Briefen an den zuständigen Senator protestiert Kammer- präsident Dr. Rolf Bialas ge- gen die Ausschaltung des ärztlichen Sachverstandes bei der Planung von neuen Abtei- lungen und Häusern, im Pfle- gebereich und im Leitungs- gremium des Landesbetrie- bes, dem die zehn staatlichen Krankenhäuser mit rund 8000 Betten und 2000 Ärzten ohne Universitätskrankenhaus un- terstehen.

Die mangelhafte Reprä- sentanz der Arzte im Leitungs- stab des Landesbetriebes wir- ke sich auf den Pflegebereich aus, weil die Verwaltungshier- archie durch ihre ständige

Ausweitung immer schwerfäl- liger und inkompetenter in medizinischen und pflegeri- schen Entscheidungen wird.

Die Kammer ist zwar zur Stel- lungnahme zum Kranken- hausgesetz-Entwurf aufgefor- dert worden, in der Endfas- sung des Gesetzes ist jedoch keiner der Wünsche der Kam- mer berücksichtigt worden.

Bialas verlangt verstärkte Ein- bindung des ärztlichen Sach- verstandes und entsprechende Kompetenzen in der obersten Leitung der staatlichen Kran- kenhäuser. PHÄ/dws

Allgemeinmedizin:

Gesetzentwurf zur Pflichtweiterbildung im Frühjahr 1992

BONN. Das Bundesge- sundheitsministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf im Zusammenhang mit dervorge- sehenen Einführung einer dreijährigen Pflichtweiterbil- dung in der Allgemeinmedi- zin. Darüber hat Bundesge- sundheitsministerin Gerda Hasselfeldt (CSU) Vertreter des Berufsverbandes der Prak- tischen Ärzte und Ärzte für Allgemeinmedizin (BPA) in Bonn informiert.

Wie Gerda Hasselfeldt mit- teilte, soll der Gesetzentwurf spätestens bis zum Frühjahr 1992 fertiggestellt sein. Die dreijährige Pflichtweiterbil- dung in der Allgemeinmedizin soll künftig Zugangsvorausset- zung zur hausärztlichen Tätig- keit innerhalb der kassenärzt- lichen Versorgung sein.

Frau Hasselfeldt sieht dar- in eine Verbesserung der hausärztlichen Qualifikation, die vor allem unter dem Ge- sichtspunkt der Wirtschaft- lichkeit in der ambulanten Versorgung einen hohen Stel- lenwert genießt. Die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung setzt sich seit Jahren für eine strukturierte Pflichtweiterbil- dung in der Allgemeinmedizin ein. Auch der 93. Deutsche Ärztetag hatte sich hier für ei- ne obligatorische Weiterbil- dung ausgesprochen. JM Dt. Ärztebl. 88, Heft 36, 5. September 1991 (21) A-2869

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