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Archiv "Ärztliche Verbände bilden eine Bundesvereinigung" (23.03.1978)

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Ärzte-Nettoeinkommen unterdurchschnittlich gewachsen

Die Ärzteeinkommen sind inner- halb der letzten zehn Jahre weni- ger stark gewachsen als die durchschnittlichen Arbeitnehmer- einkommen. Sie haben etwa in gleichem Ausmaß zugenommen wie die Beamteneinkommen der Vergütungsgruppe A 16. Damit er- weist sich eines der wesentlichen

"Argumente", mit denen die Dis-

kussion um Kostendämpfung und KVKG geführt wurde, nämlich die Einkommen der Ärzte seien ge- genüber anderen Berufsgruppen überproportional gestiegen, als nicht haltbar.

Das ist das Fazit einer vergleichen- den Studie über die Entwicklung der vefügbaren Nettoeinkommen von niedergelassenen Ärzten und Arbeitnehmern, die der Ordinarius für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Köln, Prof. Dr. rer. pol.

Günter Sieben, und Wolfgang Goetzke im Auftrag des Zentral- instituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI), Köln, erstellten. Sie werteten dazu die Daten des Statistischen Bundesamtes über Kostenstrukturanalysen bei nie- dergelassenen Ärzten zwischen den Jahren 1967 und 1976 aus.

Die Einkommen und Praxiskosten der niedergelassenen Ärzte wer- den nicht - und dies ist das we- sentlich Neue der Untersuchung- isoliert gewertet, sondern in den Gesamtzusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung und den Ausgaben für ambulante ärzt- liche Behandlung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gestellt. Die Gutachter stellten die Frage, ob die verfügbaren Arztein- kommen unter Berücksichtigung des Abzuges der Rückstellungen für die Altersvorsorge und der Steuern in dem betrachteten Zehn-Jahres-Zeitraum stärker ge- stiegen sind als die Einkommen anderer Berufsgruppen. Aufgrund des angestellten Vergleiches wur- de die Frage durch Sieben eindeu-

tig verneint. Die gesamte "Kosten- dämpfungsdiskussion", die zum

,,Krankenversicherungs-Kosten- dämpfungsgesetz" geführt hat, sei deshalb zu einem großen Teil mit dem nicht haltbaren Argument ge- führt worden, die "überproportio- nalen" Einkommenszuwächse der Ärzteschaft müßten begrenzt wer- den, um mit anderen Berufsgrup- pen gleichzuziehen. Daß "über- proportionale" Zuwächse bei den Arzteinkommen in den Jahren 1967 bis 1976 nicht eingetreten sind, zeigen folgende Zahlen:

~ Durchschnittlicher Einkom- menszuwachs bei niedergelasse- nen Ärzten:

+

68,7 Prozent.

~ Durchschnittlicher Einkom- menszuwachs bei Arbeitnehmern:

+

101,1 Prozent.

~ Durchschnittlicher Einkom- menszuwachs bei Beamten:

+

67,0 Prozent (A 16),

+

80,1 Pro-

zent (A 13).

Betrachtet man dagegen die Wachstumsrate in den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversiche- rung für Behandlung durch nie- dergelassene Kassenärzte für den gleichen Zeitraum, so ergibt sich eine Wachstumsrate von 208,4 Prozent. Aus dieser Rate wurde in der Vergangenheit stets der fal- sche Schluß gezogen, die Einkom- men der Ärzte, die ja die ambulan- ten Gesundheitsleistungen erbrin- gen, seien um die gleichen Pro- zentsätze gestiegen. Daß dies nicht so ist, hat zwei Gründe: 1. Die Zahl der an der kassenärzt- lichen Versorgung teilnehmenden Ärzte ist im gleichen Zeitraum um 17 Prozent gestiegen.

2. Die Praxispersonal- und Sach- kosten sind um 200,1 Prozent und damit wesentlich stärker gewach- sen als die Durchschnittsumsätze der niedergelassenen Ärzte mit 129,1 Prozent.

Diese beiden Einflußfaktoren ha- ben zur Folge, daß der Überschuß der Einnahmen aus der Praxistä- tigkeit über die Kosten lediglich

Die Information:

Bericht und Meinung

um 68,7 Prozent gewachsen ist und damit durchaus im Gleich- klang mit der Einkommensent- wicklung der übrigen Berufsgrup- pen steht.

~ Die absolute Höhe des durch- schnittlich verfügbaren Nettoein- kommens aus Kassen- und Privat-

täti~keit haben die Gutachter für das Jahr 1976 mit 64 997 DM ermittelt.

~ Dem steht ein Nettoeinkom- men eines Beamten nach Vergü- tungsgruppe A 16 von 51 672 DM gegenüber. Dies bedeutet: Der niedergelassene Arzt hat im Jahr 1976 einen Tausendmarkschein im Monat . mehr als sein beamteter Kollege zur Verfügung gehabt.

Dieses Mehreinkommen ist vor al- lem durch eine vergleichsweise längere freiberufliche Tätigkeit er- zielt worden. Zudem ist ein Teil der sogenannten kalkulatorischen Ko- sten, wie Verzinsung des in der Praxis investierten Eigenkapitals, Entlohnung von unentgeltlich täti- gen Familienangehörigen oder die Miete für die Praxis in eigenen Räumen, in die Vergleichsrech- nung nicht eingerechnet worden, obwohl in der betriebswirtschaft- lieh exakten Kostenvergleichs- rechnung sowohl ausgabenwirk- same als auch kalkulatorische Ko- sten berücksichtigt werden müs-

~n. B~DÄ

Ärztliche Verbände bilden eine Bundesvereinigung

Als ein Dachverband fachüber- greifender, vornehmlich niederge- lassene Ärzte repräsentierender ärztlicher Verbände wurde am 8.

März 1978 der Presse in Bann eine

"Bundesvereinigung deutscher

Ärzteverbände vorgestellt.

Die Gründungsversammlung der neuen Vereinigung hatte am 22.

Februar 1978 in Düsseldorf statt- gefunden; beteiligt waren insge- samt neun Vertreter des Hart- mannbundes - Verband der Ärzte Deutschlands -, des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV), des Deut-

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 12 vom 23. März 1978 675

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Die Information:

Bericht und Meinung

schen Kassenarztverbandes sowie des Bundesverbandes der Knapp- schaftsärzte. Die Gründungsmit- glieder hatten den Vorsitzenden des Hartmannbundes, Dr. Horst Bourmer (der auch, neben dem Vorsitzenden des Marburger Bun- des Dr. Karsten Vilmar, Vize-Präsi- dent der Bundesärztekammer ist), für vier Jahre zum Präsidenten ge- wählt. Zu Vize-Präsidenten wur- den Dr. Helmut Walther (Vorsit- zender des Deutschen Kassenarzt- verbandes) und Dr. Bodo Perlitz (Vorsitzender des Bundesverban- des der Knappschaftsärzte) ge- wählt. Als Generalsekretär wurde der Bundesvorsitzende des NAV, Dr. Kaspar Roos, gewählt. Dem Berufsverband der Praktischen Ärzte und Ärzte für Allgemeinme- dizin, der erst einige Tage nach der Gründungsversammlung der Bundesvereinigung beitrat, wird für einen noch zu benennenden Vertreter die Position eines stellver- tretenden Generalsekretärs ein- geräumt.

An den Beitritt weiterer Verbände (die Satzung sieht für sie noch Beisitzerpositionen vor) ist ge- dacht. Unter anderem wurden bis- her die Gemeinschaft fachärztli- cher Berufsverbände und der Deutsche Ärztinnenbund kontak- tiert, hieß es bei der Pressekonfe- renz in Bonn. Der Marburger Bund sieht im Hinblick auf seine Posi- tion als gewerkschaftliche Vertre- tung der angestellten Ärzte von ei- ner Mitgliedschaft ab.

Zweck der Bundesvereinigung ist ausweislich der auf der Grün- dungsversammlung gebilligten Satzung „die gemeinschaftliche Wahrnehmung aller berufspoliti- schen sowie gesundheits-, sozial- und gesellschaftspolitischen Inter- essen der deutschen Ärzteschaft".

Die Bundesvereinigung will ihre Ziele „gegenüber allen Gremien des Bundes, der Länder, der Ge- meinden und sonstiger Gebiets- körperschaften sowie gegenüber den ärztlichen Körperschaften"

verfolgen. Vor allem auch diese In- teressenwahrnehmung gegenüber den Körperschaften kam auf der

Bonner Pressekonferenz zur Spra- che. Ferner betonte man, daß es sich bei der Bundesvereinigung um einen Zusammenschluß von Verbänden „unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit" (Bourmer) han- dele und die Verbände „keines- wegs einer Zensur durch die Bun- desvereinigung unterworfen wer- den" (Roos), man wolle dagegen Kooperation, Koordination und Ar- beitsteilung. NJ

Werbeverbot für Babynahrung vorgeschlagen

Ein Verbot der Radio- und Fern- sehwerbung für künstliche Säug- lingsnahrung hat eine Arbeits- gruppe verlangt, die sich im Auf- trag der europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation mit Fragen der Kinder- und Säuglings- ernährung befaßt hat. Werbung für solche Nahrungsmittel dürfe sich nur an Fachkreise, nicht jedoch an die Öffentlichkeit richten. Bei der Werbung für Fertigpräparate zur Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern sollte darauf hinge- wiesen werden, daß sie nur für Kinder über drei Monate bestimmt sind. Außerdem sollte die Wer- bung von den Gesundheitsbehör- den überwacht werden. Die Her- steller müßten darauf hinweisen, daß für Kinder unter drei Monaten in jedem Falle die Muttermilch das Bessere ist und den alleinigen oder Hauptbestandteil der Nah- rung bilden sollte. Die Verteilung von Gratisproben und andere Wer- bekampagnen für Babynahrung sollten allgemein verboten wer- den. Die Experten, die in Algier zusammengekommen waren, wie- sen unter anderem auf das Pro- blem der übergewichtigen Säug- linge und Kleinkinder hin und ver- merkten als ein wichtiges Argu- ment für die Brusternährung, daß Säuglinge, die mit Muttermilch aufgezogen werden, seltener Übergewicht haben als solche Säuglinge und Kleinkinder, die künstliche Babynahrung erhal- ten. WHO

NIEDERSACHSEN

Die fünfzigste

Sozialstation anerkannt

Bis Ende 1977 hat das Sozialmini- sterium 50 Sozialstationen als för- derungswürdig anerkannt. In der nächsten Zeit soll über weitere 30 Anerkennungsanträge für Sozial- statione) entschieden werden, mit denen dann bereits knapp ein Drit- tel der Bevölkerung des Landes mit ambulanten gesundheits- und sozialpflegerischen Diensten ver- sorgt werden kann.

Sozialminister Hermann Schnip- koweit äußerte sich befriedigt dar- über, daß bereits ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Förderungs- richtlinien der Landesregierung so viele freie Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Kommunen Sozial- stationen eingerichtet haben und daß es auch gelungen sei, die Krankenkassen zu bewegen, sich in wesentlichem Umfang an den Kosten zu beteiligen. WZ

HESSEN

Zielprojektion

bei Krankenhausbetten wird reduziert

Bei der Fortschreibung des Bet- tenbedarfsplans für die Jahre 1975 bis 1985 hat das Sozialministerium die ursprüngliche Zielprojektion für das Jahr 1985 um 1432 Kran- kenbetten verringert. Der Grund dafür ist eine neue Bevölkerungs- prognose, die von der hessischen Landesregierung zur Grundlage der Landesplanung gemacht wur- de. Sie sagt für Hessen für das Jahr 1985 etwa 200 000 Einwohner weniger voraus, als 1975 ange- nommen wurde.

Nach dem Bettenbedarfsplan sind jetzt für 1985 in Akutkrankenhäu- sern 38 374 Betten vorgesehen, davon 3020 Betten für die Nach- sorge. Der Planansatz von fast AUS DEN BUNDESLÄNDERN NACHRICHTEN

676 Heft 12 vom 23. März 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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