• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Änderungen der Richtlinien für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis" (28.11.2008)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Änderungen der Richtlinien für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis" (28.11.2008)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A2614 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 48⏐⏐28. November 2008

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

ben einer anderen Versichertenpauschale, Grund- pauschale bzw. Konsiliarpauschale berechnungs- fähig.

18. Änderung der ersten Anmerkung hinter der Gebühren- ordnungsposition 31830

Abweichend von Nr. 5 der Präambel des Abschnittes 31.5 kann die Gebührenordnungsposition 31830 ne- ben der Gebührenordnungsposition 31801 oder 31820 berechnet werden.

19. Änderung der ersten Anmerkung hinter der Gebühren- ordnungsposition 31831

Abweichend von Nr. 5 der Präambel des Abschnittes 31.5 kann die Gebührenordnungsposition 31831 ne- ben der Gebührenordnungsposition 31801 oder 31820 berechnet werden.

20. Aufnahme der Gebührenordnungspositionen 04439, 21213, 21214 und 21215 in den Anhang 3

Protokollnotiz zur Änderung der Gebührenordnungsposition 01435, lfd. Nr. 2:

Der Bewertungsausschuss wird bis zum 30. Juni 2010 die Aus- wirkungen der Änderung der Gebührenordnungsposition 01435 überprüfen.

Abhängig vom Ergebnis der Evaluation soll nach Vorliegen der Ergebnisse über den Fortbestand der Gebührenordnungsposition in der vorliegenden Form entschieden werden.

Vorbehalt:

Das Unterschriftsverfahren zur Beschlussfassung der 166. Sit- zung des Bewertungsausschusses ist eingeleitet. Die Bekanntma- chung erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeich- nung durch alle Vertragspartner.

Außerdem erfolgen die Bekanntmachungen gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt durch das Bundesministerium für

Gesundheit (BMG). N

GOP Kurzlegende Kalkulationszeit Prüfzeit Eignung der in Minuten in Minuten Prüfzeit

04439 Elektronystagmo-/ 10 8 Nur

Okulografie Quartalsprofil

21213 Grundpauschale KA 16 Nur

Nervenärzte bis zum Quartalsprofil

vollendeten fünften Lebensjahr

21214 Grundpauschale KA 17 Nur

Nervenärzte ab Quartalsprofil

Beginn des sechsten bis zum vollendeten 59. Lebensjahr

21215 Grundpauschale KA 18 Nur

Nervenärzte ab Quartalsprofil

Beginn des 60. Lebens- jahres

Änderungen der Richtlinien für den Einsatz von IT-Systemen

in der Arztpraxis

Die Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis zum Zweck der Ab- rechnung gemäß § 295 Abs. 4 SGB V in der Fassung vom 23. Mai 2005 (Dtsch Arztebl 2005; 102[25]: A 1843), geändert durch die Beschlüsse am 18. September 2006 (Dtsch Arztebl 2006; 103[40]:

A 2658) und 19. Februar 2008 (Dtsch Arztebl 2008; 105[12]:

A 650) wird wie folgt geändert:

1.

§ 3 erhält folgende Fassung:

„Vertragsärzte können ihre Kassenärztliche Vereinigung längstens bis zum 31. Dezember 2008 beauftragen, das maschinelle Einle- sen der Abrechnung durchzuführen. Vertragsärzte, die im Jahr 2008 das 63. Lebensjahr vollendet haben, können ihre Kassenärztliche Vereinigung mit deren Zustimmung längstens bis zum Beginn der flächendeckenden Einführung der Onlineanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nach § 291 a SGB V beauftra- gen, das maschinelle Einlesen der Abrechnung durchzuführen.

Den Zeitpunkt der flächendeckenden Einführung nach Satz 2 gibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung bekannt.“

2.

Die Änderungen treten zum 1. Januar 2009 in Kraft.

Berlin, den 7. Oktober 2008 N

59. Nürnberger Fortbildungskongress

5. bis 6. Dezember 2008

Veranstalterin: Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) Veranstaltungsort: CCN Congress-Center Nürnberg-Ost, Messe- zentrum, 90471 Nürnberg

Wissenschaftliches Programm:

5. 12.: Medizin im Wandel: „Was wird 2009 für die Ärzteschaft bringen?“ und „Honorarreform 2009 – DRGs bald auch in der vertragsärztlichen Vergütung?“

6. 12.: Umfassendes Update Innere Medizin mit folgenden Schwerpunkten: Kardiologie, Hämatologie/Onkologie, Pulmonologie, Nephrologie, Rheumatologie und Gastro- enterologie

Zusätzlich Repetitorien, Seminare, Kurse sowie „Refresher“ aus verschiedenen Fachgebieten zu aktuellen Themen. Hausarzt- Kollegium und interaktiver Workshop Sonografie.

Wissenschaftliche Leitung: Dr. H. Hellmut Koch, BLÄK-Präsi- dent, und Dr. Max Kaplan, BLÄK-Vizepräsident, Prof. Dr. Mar- tin Wilhelm, Klinikum Nürnberg, Medizinische Klinik 5, und Prof. Dr. Kai-Uwe Eckardt, Klinikum Nürnberg und Univer- sitätsklinikum Erlangen, Medizinische Klinik 4.

Anmeldung und Informationen: Eurokongress GmbH, E-Mail:

nfk@eurokongress.de, Telefon: 0 89/2 10 98 60, Fax: 0 89/

2 10 98 698. N

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Schwere Nebenwir- kungen könnten daher auch nach dem Absetzen der Leflunomidbehandlung noch auftreten.. Die gleichzeitige Verabrei- chung von hepato- oder hämatotoxischen DMARDs

Kinder mit chronischen Lungener- krankungen (CLD) als Folge einer bron- chopulmonalen Dysplasie bis zum Alter von zwei Jahren, die in den letzten sechs Monaten vor Beginn

0 Vergleich der Bewertung mit der ähnlicher Leistungen des- selben Kapitels oder desselben Fachgebietes (Vertikalvergleich). C) Vergleich der Bewertung durch Vergleich mit

35 Abs. Für alle Vergleichsgruppen der vom Bundesausschuß bezeichneten Wirkstoffe wird als Vergleichsgröße die Standardeinheit festgelegt. Als Standardeinheit wird diejenige

Der Ausgleich der bestehenden Fehl- sichtigkeit der Versicherten wird da- durch nicht in Frage gestellt, da jedem Versicherten für die Korrektur seiner Fehlsichtigkeit im Fern- wie

„Staatsangehörige eines EG-Staa- tes, die in einem anderen Mitgliedstaat ein nach der Richtlinie 89/48 EWG an- zuerkennendes Hochschuldiplom in der Sozialpädagogik oder in der

Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 iig) innerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren, selbst wenn

Da es auch der gängigen Praxis entspricht, daß niedergelassene Ärzte aus ihrem Verantwortungsbewußtsein für eine möglichst gut vorbereitete stationäre Entbindung nach