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Archiv "Mitteilungen: Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss" (28.11.2008)

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A

2604 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 48⏐⏐28. November 2008

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

sungsfaktoren wird der Orientierungswert gemäß Nr. 4 Satz 2 für das Jahr 2009 in Höhe von 3,5001 Cent fest- gelegt.

3. Änderung Beschluss Teile A und B – Auswirkungen von Punktzahländerungen im EBM

Die Anpassungsfaktoren gemäß Beschluss Teil A Nr. 2.4 werden wie folgt geändert:

– Die Anpassungsfaktoren nach den Nrn. 1 bis 4 werden entsprechend den Anpassungsfaktoren für die korre- spondierenden Leistungen gemäß dieses Beschlusses I.

Nrn. 1.8 bis 1.11 angepasst.

– Der Anpassungsfaktor nach der Nr. 5 wird auf den Wert von 1,2944 angepasst.

Bei der Anpassung der Leistungsmenge gemäß Beschluss Teil B, Nr. 2 des Beschlusses des Erweiterten Bewertungs- ausschusses vom 27./28. August 2008 gilt darüber hinaus für die Leistungen gemäß I. Nr. 1.1 und I Nr. 1.16 dieses Be- schlusses der jeweils dort festgelegte Anpassungsfaktor.

4. Änderung Beschluss Teil B (Anpassung der HVV-Quo- ten)

Nach Überprüfung der Auswirkungen des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 27./28. August 2008 setzt der Erweiterte Bewertungsausschuss die Hono- rarverteilungsquoten der Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß Beschluss Teil B Nr. 1.2 wie folgt neu fest:

– für den KV-Bezirk Schleswig-Holstein in Höhe von 0,9176

– für den KV-Bezirk Hamburg in Höhe von 0,8975 – für den KV-Bezirk Bremen in Höhe von 0,8967 – für den KV-Bezirk Niedersachsen in Höhe von 0,9022 – für den KV-Bezirk Westfalen-Lippe in Höhe von 0,9048 – für den KV-Bezirk Nordrhein in Höhe von 0,9155 – für den KV-Bezirk Hessen in Höhe von 0,9040 – für den KV-Bezirk Rheinland-Pfalz in Höhe von 0,9133 – für den KV-Bezirk Baden-Württemberg in Höhe von

0,9094

– für den KV-Bezirk Bayerns in Höhe von 0,8954 – für den KV-Bezirk Berlin in Höhe von 0,8956 – für den KV-Bezirk Saarland in Höhe von 0,9014 – für den KV-Bezirk Mecklenburg-Vorpommern in Höhe

von 0,9517

– für den KV-Bezirk Sachsen in Höhe von 0,9517 – für den KV-Bezirk Sachsen-Anhalt in Höhe von 0,9517 – für den KV-Bezirk Brandenburg in Höhe von 0,9517 – für den KV-Bezirk Thüringen in Höhe von 0,9517.

5. Protokollnotizen zu Beschluss Teil H

Der Erweiterte Bewertungsausschuss geht davon aus, dass mit der Neubewertung der Gebührenordnungspositionen für das ambulante Operieren gemäß I. Nr. 1.12 in der Regel die Versorgung mit diesen Leistungen sichergestellt werden kann.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss geht davon aus, dass mit der Neubewertung der Leistungen des Mammografie- Screenings gemäß I. Nr. 1.3 bei durchschnittlicher Auslas- tung der Einrichtungen des Mammografie-Screenings die Versorgung mit diesen Leistungen sichergestellt werden

kann. N

Mitteilungen

Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss

Der Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat nachfolgende Beschlüsse gefasst:

In seiner 162. Sitzung am 17. September 2008 mit Wirkung zum 1. Januar 2009:

– Änderungen, Neuaufnahmen und Streichungen von Ge- bührenordnungspositionen sowie die Anpassung des An- hangs 1 und 3 zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

In seiner 164. Sitzung am 17. Oktober 2008 mit Wirkung zum 1. Januar 2009:

– Teil A: Beschluss zur Anpassung des Einheitlichen Bewer- tungsmaßstabs (EBM)

– Teil B: Beschluss zur Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung im Jahr 2009

In seiner 166. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Wir- kung zum 1. Januar 2009:

– Änderungen, Neuaufnahmen und Streichungen von Ge- bührenordnungspositionen sowie Anpassung des Anhangs 3 zum Einheitlichen Bewertungsausschuss (EBM)

Bekanntmachungen

Beschluss

zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss

nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 162. Sitzung am 17. September 2008

mit Wirkung zum 1. Januar 2009

1. Aufnahme der Gebührenordnungspositionen des Ab- schnitts 35.1 in die Präambel 3.1 Nr. 5

5. Außer den in diesem Kapitel genannten Gebüh- renordnungspositionen sind bei Vorliegen der ent- sprechenden Qualifikationsvoraussetzungen von den in der Präambel genannten Vertragsärzten – unbeschadet der Regelungen gemäß 5 und 6.2 der Allgemeinen Bestimmungen – zusätzlich nach- folgende Gebührenordnungspositionen berech- nungsfähig: 30400 bis 30402, 30410, 30411, 30420, 30421, 30430, 30800, 30900, 31912, 33000 bis 33002, 33010 bis 33012, 33040 bis 33044, 33050 bis 33052, 33060 bis 33062, 33076, 33080, 33081, 33090 bis 33092, Gebührenord-

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 48⏐⏐28. November 2008

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B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

nungspositionen der Abschnitte 30.1, 30.2, 30.3, 30.5, 30.6, 30.7, 31.1, 31.4.2, 32.1, 32.2, und 36.6.2 sowie die Gebührenordnungspositionen des Kapitels 35.

2. Aufnahme der Gebührenordnungspositionen des Ab- schnitts 35.1 in die Präambel 4.1 Nr. 7

7. Außer den in diesem Kapitel genannten Gebühren- ordnungspositionen sind bei Vorliegen der ent- sprechenden Qualifikationsvoraussetzungen von den in der Präambel genannten Vertragsärzten – unbeschadet der Regelungen gemäß 5 und 6.2 der Allgemeinen Bestimmungen – zusätzlich nach- folgende Gebührenordnungspositionen berech- nungsfähig: 30400 bis 30402, 30410, 30411, 30420, 30421, 30430, 30610, 30611, 30800, 31912, 33000 bis 33002, 33010 bis 33012, 33040 bis 33044, 33050 bis 33052, 33060 bis 33062, 33076, 33080, 33081, 33090 bis 33092, Gebühren- ordnungspositionen der Abschnitte 30.1, 30.2, 30.3, 30.5, 30.7, 30.9, 31.1, 31.4.2, 32.1, 32.2, 36.2, 36.3 und 36.6 sowie die Gebührenordnungs- positionen des Kapitels 35.

3. Streichung der Gebührenordnungsposition 03235 im Ab- schnitt 3.2.2

3.1 Analoge Streichung sämtlicher Bezüge auf die Gebühren- ordnungsposition 03235 im EBM und seinen Anhängen 4. Der Abschnitt 3.2.2. bleibt unbesetzt.

5. Streichung der Gebührenordnungsposition 04235 im Ab- schnitt 4.2.2

5.1 Analoge Streichung sämtlicher Bezüge auf die Gebühren- ordnungsposition 04235 im EBM und seinen Anhängen 6. Der Abschnitt 4.2.2 bleibt unbesetzt.

7. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 03350 im Ab- schnitt 3.2.3

03350 Orientierende entwicklungsneurologische Untersu- chung eines Neugeborenen, Säuglings, Kleinkindes oder Kindes

Obligater Leistungsinhalt

– Beurteilung der altersgemäßen Haltungs- und Be- wegungskontrolle,

– Beurteilung des Muskeltonus, der Eigen- und Fremdreflexe sowie der Hirnnerven 270 Punkte Vertragsärzte des hausärztlichen Versorgungsberei- ches können die Gebührenordnungsposition 03350 berechnen, wenn sie nachweisen, dass sie diese Leis- tungen bereits vor dem 31. 12. 2002 abgerechnet ha- ben und/oder über eine mindestens einjährige pädia- trische Weiterbildung verfügen.

Die Gebührenordnungsposition 03350 ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 01711 bis 01719, 01723, 03352 und 35142 berechnungs- fähig.

8. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 03351 in den Abschnitt 3.2.3

03351 Orientierende Untersuchung der Sprachentwicklung eines Säuglings, Kleinkindes, Kindes oder Jungend- lichen

Obligater Leistungsinhalt – Standardisiertes Verfahren

– Prüfung des aktiven und passiven Wortschatzes – Prüfung des Sprachverständnisses

– Prüfung der Fein- und Grobmotorik Fakultativer Leistungsinhalt

– Orientierende audiometrische Untersuchung ent- sprechend der Gebührenordnungsposition 03335, einmal im Behandlungsfall 470 Punkte Vertragsärzte des hausärztlichen Versorgungsberei- ches können die Gebührenordnungsposition 03351 berechnen, wenn sie nachweisen, dass sie diese Leis- tungen bereits vor dem 31. 12. 2002 abgerechnet ha- ben und/oder über eine mindestens einjährige pädia- trische Weiterbildung verfügen.

Die Gebührenordnungsposition 03351 ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 01711 bis 01720, 01723, 03335 und 03352 berechnungs- fähig.

9. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 03352 in den Abschnitt 3.2.3

03352 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 01712 bis 01720 und 01723 für die Erbringung des Inhalts der Gebührenordnungspositionen 03350 und/

oder 03351 bei pathologischem Ergebnis einer Kin- derfrüherkennungs- bzw. Jugendgesundheitsuntersu-

chung 205 Punkte

Die Gebührenordnungsposition 03352 ist neben den Gebührenordnungspositionen 03335, 03350 und 03351 berechnungsfähig.

10. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 04350 in den Abschnitt 4.2.3

04350 Untersuchung und Beurteilungder funktionellen Entwicklung eines Säuglings, Kleinkindes oder Kin- des bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr Obligater Leistungsinhalt

Untersuchung von mindestens vier Funktionsberei- chen (Grobmotorik, Handfunktion, geistige Ent- wicklung, Perzeption, Sprache, Sozialverhalten oder Selbstständigkeit) nach standardisierten Verfahren,

je Sitzung 480 Punkte

Die Gebührenordnungsposition 04350 ist im Be- handlungsfall höchstens zweimal berechnungsfähig.

Die Gebührenordnungsposition 04350 ist nicht ne- ben den Gebührenordnungspositionen 01711 bis 01719, 01723, 04351, 04352 und 04354 berech- nungsfähig.

11. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 04351 in den Abschnitt 4.2.3

04351 Orientierende entwicklungsneurologische Unter- suchungeines Neugeborenen, Säuglings, Kleinkin-

des oder Kindes !

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2606 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 48⏐⏐28. November 2008

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Obligater Leistungsinhalt

– Beurteilung der altersgemäßen Haltungs- und Be- wegungskontrolle

– Beurteilung des Muskeltonus, der Eigen- und Fremdreflexe sowie der Hirnnerven 270 Punkte Die Gebührenordnungsposition 04351 ist nicht ne- ben den Gebührenordnungspositionen 01711 bis 01719, 01723, 04350, 04352, 04354 und 35142 be- rechnungsfähig.

12. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 04352 in den Abschnitt 4.2.3

04352 Erhebung des vollständigen Entwicklungsstatusei- nes Neugeborenen, Säuglings, Kleinkindes, Kindes oder Jugendlichen mit Störungen im Bereich der Ko- ordination, Visuomotorik, der kognitiven Wahrneh- mungsfähigkeit unter Berücksichtigung entwicklungs- neurologischer, psychologischer und sozialer Aspekte Obligater Leistungsinhalt

– Erhebung des vollständigen Entwicklungsstatus – Berücksichtigung entwicklungsneurologischer, psy-

chologischer und sozialer Aspekte Fakultativer Leistungsinhalt

– Entwicklungsneurologische Untersuchungen ent- sprechend der Gebührenordnungsposition 04351 einmal im Behandlungsfall 805 Punkte Die Gebührenordnungsposition 04352 ist nicht ne- ben den Gebührenordnungspositionen 01711 bis 01720, 01723, 04350, 04351 und 04354 berech- nungsfähig.

13. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 04353 in den Abschnitt 4.2.3

04353 Orientierende Untersuchung der Sprachentwick- lungeines Säuglings, Kleinkindes, Kindes oder Ju- gendlichen

Obligater Leistungsinhalt – Standardisiertes Verfahren

– Prüfung des aktiven und passiven Wortschatzes – Prüfung des Sprachverständnisses

– Prüfung der Fein- und Grobmotorik Fakultativer Leistungsinhalt

– Orientierende audiometrische Untersuchung ent- sprechend der Gebührenordnungsposition 04335, einmal im Behandlungsfall 470 Punkte Die Gebührenordnungsposition 04353 ist nicht ne- ben den Gebührenordnungspositionen 01711 bis 01720, 01723, 04335 und 04354 berechnungsfähig.

14. Aufnahme der Gebührenordnungsposition 04354 in den Abschnitt 4.2.3

04354 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 01712 bis 01720 und 01723 für die Erbringung des Inhalts der Gebührenordnungspositionen 04351 und/oder 04353 bei pathologischem Ergebnis einer Kinderfrüherkennungs- bzw. Jugendgesundheitsun-

tersuchung 205 Punkte

Die Gebührenordnungsposition 04354 ist nicht ne- ben den Gebührenordnungspositionen 04335 und 04350 bis 04353 berechnungsfähig.

15. Streichung von Zeilen im Anhang 1 des EBM

16. Aufnahme von Gebührenordnungspositionen in den An- hang 3 des EBM

Spaltenbe- VP GP SG

zeichnung

Legende Leistung ist Leistung ist Leistung ist in der möglicher in sonstigen Versicherten- Bestandteil der GOP enthalten

pauschale Grundpauschale(n) Kapitel 3

bzw. 4 enthalten 03350 Orientierende

entwicklungs- ×

neurologische Untersuchung 03351 Orientierende

Untersuchung ×

zur Sprachent- wicklung 03352 Zuschlag neben

Früherkennungs- × untersuchungen 04350 Untersuchung zur

funktionellen × Entwicklung

04351 Entwicklungs-

neurologische × Untersuchung

04352 Vollständiger ×

Entwicklungsstatus 04353 Untersuchung zur ×

Sprachentwicklung 04354 Zuschlag neben

Früherkennungs- × untersuchungen

GOP Kurzlegende Kalkulationszeit Prüfzeit Eignung der in Minuten in Minuten Prüfzeit 03350 Entwicklungsneurolo- 10 9 Tages- und

gische Untersuchung Quartalsprofil

03351 Untersuchung zur 16 14 Nur

Sprachentwicklung Quartalsprofil

03352 Zuschlag neben 7 6 Tages- und

Früherkennungs- Quartalsprofil

untersuchungen

04350 Untersuchung zur 18 14 Tages- und funktionellen Quartalsprofil Entwicklung

04351 Entwicklungsneurolo- 10 9 Tages- und

gische Untersuchung Quartalsprofil

04352 Vollständiger 30 23 Nur

Entwicklungsstatus Quartalsprofil

04353 Untersuchung zur 16 14 Nur

Sprachentwicklung Quartalsprofil

04354 Zuschlag neben 7 6 Tages- und

Früherkennungs- Quartalsprofil

untersuchungen

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