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Archiv "Mitteilungen: Zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V" (15.12.2006)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 50⏐⏐15. Dezember 2006 A3425

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Der Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 120. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zu Än- derungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2007 beschlossen.

Es handelt sich hierbei um die Anpassung des Anhangs 2 zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V an den durch das Deutsche Institut für medizinische Information und Dokumentation (DIMDI) im Auftrag des Bun- desministeriums für Gesundheit (BMG) herausgegebenen Opera- tionenschlüssel Version 2007.

Die operativen Prozeduren (OPS) im Anhang 2 zum EBM wur- den durch die Vertragspartner auf den OPS Version 2007 überge- leitet und treten zum 1. Januar 2007 in Kraft. Grundlage waren die vom DIMDI bereitgestellten Überleitungstabellen der OPS Versi- on 2006 auf die OPS Version 2007.

Die Aufnahme neuer Codes für intraokulare Eingriffe zum 1. Januar 2007 machte die Einführung eines weiteren Kenn- zeichens „A“ an den Kategorien erforderlich. Intraokulare Ein- griffe, deren Kategorie nun mit einem „A“ gekennzeichnet ist, sind nur dann berechnungsfähig, wenn eine medizinische Be- gründung zur Implantation einer Sonderform der Intraokular- linse und eine Genehmigung der zuständigen Krankenkasse vorliegt.

Des Weiteren wurde eine Protokollnotiz zu den Eingriffen an der Wirbelsäule und an der Bandscheibe vereinbart.

Protokollnotiz:

Die Vertragspartner stimmen darin überein, für minimalinvasi- ve Eingriffe an der Wirbelsäule und an der Bandscheibe eine Ver- einbarung zur Qualitätssicherung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zu

erarbeiten.

K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Mitteilungen

Sollten Sie an dieser Stelle keine CD-ROM vorfinden, wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Dezernat 3,

Telefon: 0 30/40 05-13 08.

Zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V

(2)

A3426 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 50⏐⏐15. Dezember 2006

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Hinweis:

Die Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) erfolgt in dieser Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes. Der an den OPS Version 2007 angepasste Anhang 2 zum EBM, der mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt (Anlage 1 des Be- schlusses des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 120. Sitzung), wird auf CD-ROM in dieser Aus- gabe des Ärzteblattes bekannt gegeben.

>Datei 1:

Vollständiger Anhang 2, Stand 1. Januar 2007 mit allen be- schlossenen Änderungen.

Ergänzende Materialien zu den durchgeführten Änderungen durch die OPS-Version im Einzelnen werden ebenfalls mit beige- legter CD-ROM bekannt gegeben.

>Datei 2:

Neue OPS-Codes für den Anhang 2 zum EBM.

>Datei 3:

Streichungen von OPS-Codes – und damit Streichung der Zu- ordnung dieser OPS-Codes zu Leistungen des Kapitels 31 – aus dem Anhang 2 zum EBM.

Die genannten Beschlüsse und Änderungen sind auf der beigelegten CD-ROM in Form von PDF-Dateien abgespeichert. Zum Öffnen dieser PDF-Dateien kann das ebenfalls auf der beiliegenden CD-ROM befindli- che Programm „Adobe®Acrobat®Reader®7.08“ verwendet werden.

Auf Wunsch wird den Vertragsärzten und Psychotherapeuten von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ein Ausdruck der o. g. Schlüssel zur Verfügung gestellt.

Vorbehalt:

Das Unterschriftsverfahren zur Beschlussfassung der 120. Sit- zung des Bewertungsausschusses ist eingeleitet. Die Bekannt- machung erfolgt somit unter dem Vorbehalt der endgültigen Un- terzeichnung durch alle Vertragspartner sowie gemäß § 87 Abs. 6 Satz 1 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). )

1. Anpassung des Anhangs 2 zum Einheitlichen Bewer- tungsmaßstab (EBM) gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V an den Operationenschlüssel Version 2007.

Der Anhang 2 zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner derzeit gültigen Fas- sung wird mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft gesetzt.

An seiner Stelle tritt der an den Operationenschlüssel Version 2007 angepasste Anhang 2 zum Einheitlichen Bewertungsmaß- stab (EBM) gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in Kraft (Anlage 1).

2. Aufnahme einer weiteren Anmerkung in der Präambel 2.1 Nr. 17 zu Anhang 2 (Zuordnung der operativen Prozeduren nach § 295 SGB V [OPS] zu den Leistungen des Kapitels 31)

Intraokulare Eingriffe, deren Kategorie mit einem „A“ ge- kennzeichnet ist, sind nur dann berechnungsfähig, wenn eine me- dizinische Begründung zur Implantation einer Sonderform der Intraokularlinse und eine Genehmigung der zuständigen Kran- kenkasse vorliegt.

Protokollnotiz:

Die Vertragspartner stimmen darin überein, für minimalinvasi- ve Eingriffe an der Wirbelsäule und an der Bandscheibe eine Ver- einbarung zur Qualitätssicherung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zu

erarbeiten. )

Bekanntmachungen

Beschluss

zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach

§ 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 120. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

mit Wirkung zum 1. Januar 2007

Die Zertifizierung der Veranstaltung erfolgt durch die Ärzte- kammer Berlin (Zertifizierung der Vorjahresveranstaltung mit 20 Fortbildungspunkten).

Veranstaltungsort: Tagungszentrum Katholische Akademie, Hannoversche Straße 5 b, Berlin

Kongresseröffnung: Prof. Dr. med. Dr. h. c. J.-D. Hoppe, Berlin Prof. Dr. med. H. Eckel, Göttingen Themen:

Suchterkrankungen (mit Schwerpunkt auf Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit) (Prof. Dr. Hohagen, Lübeck)

Andrologie in der täglichen Praxis (Prof. Dr. Nieschlag, Münster) Therapie der Adipositas (Prof. Dr. Schulze, Dresden)

Die Versorgung betagter Patienten (Frau Prof. Dr. Steinhagen- Thiessen, Berlin)

Arzneitherapie und Arzneimittelsicherheit im Alter (Prof. Dr.

Bruno Müller-Oerlinghausen, AkdÄ, Berlin)

Weitere Informationen: Bundesärztekammer, Dezernat Fort- bildung und Gesundheitsförderung, Telefon: 0 30/40 04 56-4 15, -4 18, Fax: 0 30/40 04-4 29, E-Mail:cme@baek.de, Internet:

www.bundesaerztekammer.de )

31. INTERDISZIPLINÄRES FORUM DER BUNDESÄRZTEKAMMER

„Fortschritt und Fortbildung in der Medizin“

11. bis 13. Januar 2007 in Berlin

Referenzen

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