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Archiv "Änderungen der Arzneimittel-Richtlinien" (11.10.2002)

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Academic year: 2022

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Indikation

Leflunomid (Arava®) ist in Deutschland zur Behandlung der rheumatoiden Ar- thritis (Alter der Patienten > 18 Jahre) seit dem 15. September 1999 im Handel.

Es wurde in drei Wirkstärken (10 mg/

20 mg/100 mg) eingeführt.

Wirkungen

Leflunomid ist eine zu den Isoxazolen gehörende „immunmodulierende“ Sub- stanz. Es hemmt die Proliferation und Funktion von aktivierten („Autoim- mun“-)Lymphozyten durch Beeinträchti- gung der De-novo-Synthese von Pyrimi- din respektive Nukleinsäuren. Der Eng- pass bei der Nukleinsäurensynthese lässt aktivierte Lymphozyten im Ruhestand der G1-Phase des Zellzyklus verharren.

Leflunomid hemmt auch zelluläre Re- zeptoren mit Tyrosinkinase-Funktion und damit die intrazelluläre Signalüber- mittlung. Hierauf ist vermutlich die Hem- mung der Leukozytenadhäsion an das Gefäßendothel zurückzuführen.

Wirksamkeit

Die Wirksamkeit gegenüber Placebo konnte in mehreren randomisierten, dop- pelblinden Multizenter-Studien der Pha- se III bestätigt werden. Der Vergleich mit Sulfasalazin erbrachte bezüglich Wirk- samkeit und Sicherheit vergleichbare Er- gebnisse. Im Vergleich zwischen Lefluno- mid und Methotrexat wurde hinsichtlich der primären Wirksamkeitsparameter kein signifikanter Unterschied beobach- tet. Die therapeutische Wirkung ist nor- malerweise nach vier bis sechs Wochen zu erwarten. Wirksamkeit und Nebenwir- kungen sind dosisabhängig.

Risiken – ggf. Vorsichtsmaßnahmen

Unerwünschte Wirkungen:

In klinischen Studien wurden gastro- intestinale Beschwerden wie Durchfall, Übelkeit und Erbrechen beobachtet. Wei-

ter kam es unter anderem zu reversiblem Haarausfall, Exanthembildung, Juckreiz, Magen- bzw. Bauchschmerzen und Dys- pepsie. Während der Behandlung mit Le- flunomid ist es in einigen Fällen zu schwe- ren Leberschäden gekommen, die teilwei- se tödlich endeten. Daher ist während der Behandlung eine strenge Kontrolle der Leberwerte erforderlich. Leflunomid soll- te unter Beachtung der in der Fachinfor- mation angegebenen Vorsichtsmaßnah- men und den Empfehlungen zur Therapie- kontrolle angewendet werden. Der aktive Metabolit hat eine Halbwertszeit von ein bis vier Wochen. Schwere Nebenwir- kungen könnten daher auch nach dem Absetzen der Leflunomidbehandlung noch auftreten. Die gleichzeitige Verabrei- chung von hepato- oder hämatotoxischen DMARDs (zum Beispiel Methotrexat) ist nicht empfehlenswert. Soll nach der Leflunomidbehandlung auf ein DMARD umgestiegen werden, sollte deshalb vorher ein Auswaschverfahren durchgeführt wer- den. Darüber hinaus kann die Wirkung von Leflunomid verstärkt werden durch Rifampicin und Cimetidin. Aufgrund ad- ditiver hepatotoxi-

scher Effekte sollte während der Leflu- nomidbehandlung auf Alkohol ver- zichtet werden.

Kontraindiziert ist Leflunomid un- ter anderem bei:

– schweren unkon- trollierbaren In- fekten

– Leberfunktions- störungen – mittelschwerer bis

schwerer Nieren- insuffizienz

– Patienten mit schweren Immunde- fekten

– Patienten mit deutlich eingeschränkter Knochenmarkfunktion oder ausgepräg- ter Anämie, Leukopenie oder Thrombo- zytopenie, die andere Ursachen als die rheumatoide Arthritis haben

– Patienten mit schwerer Hypoprotein- ämie, zum Beispiel bei nephrotischem Syndrom

– Schwangerschaft und Stillzeit – Patienten unter 18 Jahren – Leflunomid

Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise

Es hat sich bisher keine eindeutige Über- legenheit gegenüber den auf dem Markt befindlichen Basistherapeutika gezeigt (Sulfasalazin, MTX). Voraussetzung für den Einsatz von Leflunomid ist daher das Versagen der bisherigen wirtschaftlichen Therapien (Sulfasalazin, MTX, orales/par- enterales Gold, Hydroxychloroquin und geeignete Kombinationen von Basisthera- peutika), zumal nur begrenzte Langzeit- erfahrungen mit dem Wirkstoff vorliegen und die Risiken nicht unerheblich sind.

Vor diesem Hintergrund ist eine indivi- duelle Kosten-Nutzen-Analyse angezeigt.

Die gleichzeitige Kombination von Le- flunomid mit anderen Basistherapeutika oder TNF-alpha-Hemmern ist zurzeit Ge- genstand klinischer Forschungen.

Kosten

Dem stehen folgende Jahreskosten für die in Studien als Vergleich herangezoge- nen Basistherapeutika gegenüber.

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

A

A2734 Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 4111. Oktober 2002

Änderungen der Arzneimittel-Richtlinien

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2002 beschlossen, die Anlage 4 der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinien/AMR) in der Fassung vom 31. August 1993 (BAnz.

S. 11155), zuletzt geändert am 3. August 1998 (BAnz. S. 14491), Anlage 4, zuletzt geändert am 3. Mai 2001 (BAnz. S. 18422), wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:

Therapiehinweis nach Nr. 14 Arzneimittel-Richtlinien

Leflunomid (z. B. Arava

®

)

(Überarbeitung des bisherigen veröffentlichten Standes vom 21. 2. 2000)

Jahreskosten für Leflunomid/Arava*

10 mg/d Arava 1 036,– A

20 mg/d Arava 1 472,– A

* auch als preisgünstiges Import-Arzneimittel verfügbar

Beispiele für Methotrexat (MTX) mit und ohne Folsäure

Dosierung Arznei- Kosten für Dosierung Arzneimittel- Gesamtkosten MTX/ mittelname Metho- Folsäure/ name Methotrexat

Woche trexat ca. Woche und Folsäure ca.

7,5 mg Lantarel® 94,– A 5 mg Folsan® 108,– A Rubiefol® 103,– A

Metex® 90,– A Folsan® 104,– A

Rubiefol® 99,– A 15 mg Lantarel® 188,– A 10 mg Folsan® 216,– A Rubiefol® 206,– A Metex® 180,– A Folsan® 208,– A Rubiefol® 198,– A

Beispiele für Sulfasalazin

2,0 g/Tag Sulfasalazin-Heyl® ca. 437,– A Pleon RA® ca. 511,– A Azulfidine RA® ca. 551,– A Bearbeitungsstand: 19. 2. 2002

Referenzen

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