Die Neuregelungen im Arzneimittelbereich
Die Neuregelungen, die das Kran- kenversicherungs-,,Kostendämp- fungsgesetz" für den Arzneimittel- bereich bringt, haben noch keine unmittelbaren Konsequenzen auf die ärztliche Verordnungsweise.
Die Bestimmungen über den Arz- neimittelhöchstbetrag werden erst zum 1. Juli 1978 wirksam, wobei bei der Festsetzung des Höchstbe- trages von den gesamten Aufwen- dungen der Krankenkassen für Arzneimittel im Jahre 1977 ausge- gangen wird. Medikamente, die re- gelmäßig bei Bagatellerkrankun- gen verordnet werden, können auch weiterhin im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung vom Arzt zu Lasten der Krankenkasse verschrieben werden, bis neue Richtlinien des Bundesausschus- ses der Ärzte und Krankenkassen erarbeitet worden sind. Diese Richtlinien müssen dann erst noch in das Satzungsrecht der Kranken- kassen übernommen werden. MI
Produktionswert um sieben Prozent gestiegen
Der Produktionswert der pharma- zeutischen Industrie erhöhte sich von 1975 bis 1976 um 771 Millio- nen DM auf 11,8 Milliarden DM
( +
sieben Prozent).~ Der Wert der Exporte stieg um 491 Millionen DM auf 3,8 Millionen DM (
+
14,9 Prozent).~ Der Wert der Importe nahm um 12,8 Prozent auf insgesamt 1,9 Milliarden DM zu.
~ Der Produktionswert der hu- manpharmazeutischen Spezialitä- ten stieg 1976 um 6,5 Prozent auf 9,4 Millionen DM.
Wie der Bundesverband der Phar- mazeutischen Industrie, Frankfurt, mitteilte, haben sich die Herstel- lerumsätze mit öffentlichen Apo- theken im Jahr 1976 um sieben
Prozent auf 6,6 Milliarden DM er- höht. Vergleicht man die Umsatz- steigerungen der ersten drei Mo- nate 1977 mit den Umsätzen von Januar bis März 1976, so ergibt sich eine Rate von vier Prozent, also eine deutliche Abschwä- chung gegenüber den Vorjahres- umsatzsteigerungen. Diese Zahl läßt den Trend positiver erschei- nen, als er tatsächlich ist, weil im Januar 1977 offensichtlich erheb- liche Bevorratungskäufe- auch im Hinblick auf die angekündigten Preiserhöhungen - stattgefunden
haben dürften. WZ
Mehr Schwerbehinderte
Seit lnkrafttreten des neuen Schwerbehindertengesetzes am 1.
Mai 1974 bis Ende März 1977 sind 1,7 Millionen Anträge auf Feststel- lung der Schwerbehindertenei- genschaft gestellt worden.
Bis Ende September 1975 hatten rund 500 000 Personen einen sol- chen Antrag eingereicht; 260 000 dieser Anträge sind bis dahin posi- tiv entschieden worden. Vom Ok- tober 1975 bis Ende März 1977 sind weitere 1 ,2 Millionen Anträge bei den Versorgungsämtern ein- gegangen, von denen bis heute rund 690 000 zur Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft geführt haben. Ein beachtlicher Teil dieser Anerkennung entfiel auf Schwerbehinderte, die er- werbstätig sind und Pflichtplätze besetzen, die für Schwerbehinder- te zu reservieren sind.
Ende Mai 1977 waren nach Anga- ben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesmini- sterium für Arbeit und Sozialord- nung, Hermann Buschfort, 38 290 Schwerbehinderte arbeitslos; die Zahl lag damit um 2,4 Prozent niedriger als Ende April.
Der Anstieg um 7,6 Prozent gegen- über Mai 1976 ist nach Angaben Buschforts in erster Linie aus der beträchtlichen Ausdehnung des geschützten Personenkreises zu
erklären. DÄ
Die Information:
Bericht und Münung
BLÜTENLESE
Gekalauert
Musikstudent auf Zimmersu- che. Wirtin weist ihn ab:
hatte schon mal einen Mu- sikstudenten, einen Britten.
Zuerst kam er ganz beethöv- lich, dann wurde er bei mei- ner Tochter mozärtlich, brachte ihr einen Strauss mit, nahm sie beim Händel und führte sie mit Liszt über den Bach in die Haydn. Dort wurde er reger. Er konnte sich nicht brahmsen. Jetzt haben wir einen kleinen Mendelsohn und wissen nicht wohindemith dem Ka- ge/. Gott schütz uns vor de Musiker. Mit Ihnen telemann nich die Wohnung. Da packt uns ein Graun, auch wenn se noch so nett glucksen. Ge- hen se nach Buxtehude aber nich zu uns. Durrak
Weiterhin Verunsicherung der Kassenmitglieder
ln einem Teil der Presse ist über zwei Urteile des Bundessozialge- richts gegen Krankenkassen be- richtet worden. Danach sind die Kassen verpflichtet worden, für die als Haushaltshilfe bei ihren Töch- tern eingesprungenen Großmütter täglich 12 beziehungsweise 40 Mark zu zahlen. Die Hamburg- Münchener Ersatzkasse weist in einer Presseverlautbarung darauf hin, daß sich beide Urteile jedoch auf Fälle vor dem lnkrafttreten des
Krankenversicherungs-Kasten- dämpfungsgesetzes (KVKG) am 1.
Juli 1977 beziehen. Seit diesem Zeitpunkt ist der Anspruch auf Haushaltshilfe bekanntlich einge- schränkt worden: Für bis zum zweiten Grad Verwandte oder Ver- schwägerte werden nur noch die Fahrtkosten und der nachgewie- sene Verdienstausfall bis zu einem Höchstbetrag erstattet. HME
DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 36 vom 8. September 1977 2157