Magnesiocard
• Streßabschirmung
• Calcium-Antagonismus
• Lipidsenkung
Magnesiocard® Verla-Pharm
Zusammensetzung: 1 Kapsel/1 lackierte Tablette/1 Amp. i.m. zu 5m1 enthalten:
Magnesium-L-aspartat-hydrochlorid-trihydrat 614,8 mg, Magnesium-Gehalt: 5 mval (2,5 mmol). 1 Ampulle i.v. zu 10 ml enthält: Magnesium-L-aspartat-hydro- chlorid-trihydrat 737,6 mg, Magnesium-Gehalt: 6 mval (3 mmol). 5 g Granulat zum Trinken (1 Beutel) enthalten: Magnesium-L-aspartat-hydrochlorid-trihydrat 1229,6 mg, Magnesium-Gehalt: 10 mval (5 mmol). Verdauliche Kohlenhydrate 3,1 g.
Indikationen: Zur Behandlung des primären und sekundären Magnesium-Mangel- Syndroms, besonders zur Prophylaxe und Therapie der durch Magnesiummangel und Streß bedingten Herzerkrankungen. Bei Magnesium-Mangelzuständen, z. B.
infolge Fastenkuren, Hypercholesterinämie, Arteriosklerose, Leberzirrhose, Pan- kreatitis, Schwangerschaft, Stillzeit, Einnahme östrogenhaltiger Kontrazeptiva, zur Calciumoxalatstein-Prophylaxe.
Kontraindikationen: Exsikkose, Niereninsuffizienz mit Anurie.
MAGNESIOCARD® Ampullen sollen nicht angewandt werden bei AV-Block, Myasthenia gravis.
Die Injektion von MAGNESIOCARD" ,' bei gleichzeitiger Herzglykosid-Therapie ist nur in Fällen von Tachykardie bzw. Tachyarrhythmie angezeigt.
Nebenwirkungen: Ampullen: Bradykardie, Überleitungsstörungen, periphere Ge- fäßerweiterungen.
Handelsformen und Preise: Kaps.: 25 DM 10,34, 50 DM 19,72, 100 DM 35,51.
Tab.: 25 DM 10,09, 50 DM 19,37, 100 DM 34,70. Granulat zum Trinken: Btl.: 20 DM 13,46, 50 DM 30,02, 100 DM 50,39. Amp. i. m.: 2 DM 3,89, 5 DM 8,68. Amp.
i.v.: 3 DM 6,91, 10 DM 20,63.
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
BRIEFE AN DIE REDAKTION
2. Bewußt würde jedem Bürger, daß der Anspruch auf 1000 DM im Monat ei- nem Jahresmieteinkom- men von 12 000 DM ent- spricht. Bei der optimal- sten Verzinsung im Woh- nungsbau in Höhe von 3 Prozent entsprächen schon 1000 DM einem schuldenfreien Hausbesitz von 400 000 DM.
3. Müßte bereits ein Bezie- her von 2500 DM im Monat zur Kenntnis nehmen, daß er den Lebensstandard ei- nes Hausbesitzermillio- närs hat, dann würde man- che politische Hitzewal- lung verfliegen. Der Volks- gesundheit wäre ein gro- ßer Dienst erwiesen.
4. Würde klar erkannt, daß man in der Politik sehr schnell einen Multimillio- närsstandard erreichen kann, dann gäbe es weit mehr Bewerber um politi- sche Posten. Forcierter Wettbewerb käme der All- gemeinheit zugute.
5. Müßten manche Parla- mentarier, die mehrfache Bezüge bereits haben, weil sie Posten in den Kommu- nen hatten, Minister oder Kanzler waren, den Vorsitz in verschiedenen Organi- sationen führen und Bera- ter sind, plötzlich erken- nen, wie reich sie tatsäch- lich sind, dann würde die Hatz auf die Kapitalisten aufhören, Leibwächter müßten abgeworben wer- den und die Aufforderung zum „Holzen" würde nicht mehr ergehen, weil man dann selbst das erste Op- fer sein könnte.
Insgesamt entstünde ein wohltuender Befriedi- gungseffekt und ein Klima, das nicht mehr so lei- stungsfeindlich, dafür rea- listischer wäre. Jedenfalls gäbe es echte „Volksver- treter", die Steuern zahlen
müßten genau wie das Volk.
Trotz so vielfältiger Vortei- le stieß mein Vorschlag un-
begreiflicherweise bisher an keiner Stelle auf Gegen- liebe. Offenbar braucht man Minderheiten, wie die verketzerten „Herrgötter in Weiß", um durch Hetze von sich selbst und von der Tiefstapelei im Staate ab- zulenken.
Dr. med. Wilhelm Lösche Augenarzt
Robert-Koch-Straße 5 4200 Oberhausen 11
ATTESTE
Zu dem Leserbrief „Böser Verdacht", von Dr. G. Busse, in Heft 11/1985, Seite 706;
Keine Schulatteste
In seinem Leserbrief er- wartet Dr. Busse von den Ärzten bei der Ausfüllung von Schulattesten „Wahr- heit vor Profit". Ich meine, die Ärztekammer sollte uns Ärzte ermuntern, über- haupt keine Schulatteste — von wenigen Ausnahmen abgesehen — zu schreiben.
Sind wir Diener der Lehrer oder der Eltern? Bis zum 19. Lebensjahr ihrer Kin- der haben die Eltern die Aufsichtspflicht. Warum sollen wir ihnen die Ent- schuldigungsschreiben für die Schule abnehmen? Ist unsere Zeit dafür nicht zu kostbar? Leider nehmen die meisten Kollegen nicht einmal Geld für die Be- scheinigung! Ab 18 Jahren dürfen die Kinder sich selbst entschuldigen.. . Auch hier ist es nicht unse- re Aufgabe, die Glaubwür- digkeit zu bestätigen oder abzulehnen. Ich pflege den Eltern zu sagen: Schü- ler sind keine Arbeitneh- mer. Folglich möge sich der Lehrer mit der Ent- schuldigung der Eltern zu- friedengeben, wie es auch im Schulgesetz verankert ist.
Dr. med. Gerd Höfling Augenarzt
Beethovenstraße 5 5603 Wülfrath