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Archiv "Minister im Gerätedschungel" (05.06.1992)

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D

ie Zahl der Behandlungsfälle in der ambulanten kassen- ärztlichen Versorgung ist in 1991 gegenüber dem Vorjahr um 3 Prozent gestiegen; zugleich nahm die Zahl der Überweisungen um 5,6 Pro- zent zu. Dies geht aus einer Untersu- chung hervor, die das Wissenschaftli- che Institut der Ortskrankenkassen (WidO) und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) jetzt vorlegt haben. Die sogenannten Frühinformationen zur Fallzahlent- wicklung basieren auf einer erweiter- ten S~.ichprobe, die rund 63 Prozent aller Arzte und etwa 57 Prozent aller abgerechneten Krankenbehandlun- gen umfaßt.

WidO und ZI gehen in ihrer Analyse auch auf die Entwicklung der Arztzahlen im ambulanten Be- reich ein. Danach hat die Zahl der niedergelassenen Ärzte in 1991 um 3,2 Prozent zugenommen. Wie in den Jahren zuvor, verlief die Ent- wicklung bei den Fachärzten und Allgemeinärzten sehr unterschied- lich. Während die Zahl der Fachärz- te um 3,7 Prozent stieg, verzeichne- ten die Allgemeinärzte ein Plus von 2,4 Prozent. Damit hat sich die Struktur der kassenärztlichen Ver- sorgung erneut zugunsten der Fach- ärzte verschoben. Ihr Anteil an allen frei praktizierenden Kassenärzten

Krankenbehandlungen, Primärinan- spruchnahme und Überweisungen

Vergleich der Jahresdurchschnitte 1991 zu 1990 Krankenbehandlungen

betrug Ende vergangeneu Jahres 58 Prozent (Vorjahr: 57,7 Prozent).

Nach Auffassung der beiden In- stitute wird der Trend in der Kran- kenscheinentwicklung weiterhin von zwei wesentlichen Faktoren beein- flußt: von der Zahl der abgerechne- ten Überweisungen und von der Zahl der von Fachärzten abgerech- neten Krankenscheine. Im Jahr 1991, so WidO und ZI, sei der An- stieg aller abgerechneten Fälle er- neut überwiegend bedingt durch die

Kassenärztliche Versorgung

Starke Zunahme der Uberweisungen •• .

Fallzahlentwicklung bei den Fach- ärzten. Allerdings habe auch die Zahl der Fälle bei den Allgemein- ärzten zugenommen. Der Trend zur stärkeren fachärztlichen Primär- inanpruchnahme sei jedoch nicht zu verkennen.

In ihren Frühinformationen zur Fallzahlentwicklung machen WldO und ZI auch Angaben zur Fallzahl- entwicklung bei den einzelnen Fach- arztgruppen. Danach verzeichnen die Laborärzte mit einem Plus von 5,2 Prozent die größte Zunahme an Fällen. Relativ geringe Veränderun- gen ergaben sich bei den Fallzahlen je Arzt bei der Gruppe der Interni- sten (rp.inus 0,6 Prozent) und den RNO-Arzten (plus 0,5 Prozent).

Den stärksten Rückgang bei den Fallzahlen haben mit minus 4,5 Pro-

Primärinanspruchnahme und Überweisungen

Anteil an allen Krankenbewegungen im Jahresdurchschnitt 1991

Fachärzte <ca. 63% aller Ärzte) Allgemeinärzte

zent im Jahr 1991 die Chirurgen zu verzeichnen.

Bezogen auf alle Arztgruppen weist die Analyse eine Zunahme der Fallzahlen bei den Fachärzten um 0,5 Prozent aus, während die Zahl der abgerechneten Krankenscheine je Allgemeinarzt um 1,1 Prozent ge-

sunken ist. JM

Minister im Gerätedschungel

Der Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Hermann Reinemann, macht sich Sorgen um die Kosten im Gesundheitswesen. Im Presse- und Informationsdienst der Landesregierung Nordrhein-Westfa- len wurden die Bedenken des Mini- sters am 8. November 1991 wie folgt formuliert:

"Keinen Aufschub duldet nach Reinemanns Meinung allerdings die Frage der Vergütungsregelung im Bereich der medizinisch-technischen Großgeräte. Der derzeitige Zustand, nach dem unkoutrollierte Anschaf- fungen durch niedergelassene Ärzte die Kosten der medizinischen Ver- sorgung täglich weiter in die Höhe treibt, sei nicht länger hinnehmbar.

Die Situation, daß immer mehr Großgeräte eine eigene Nachfrage schaffen, müsse schnellstmöglich be- endet werden."

Derselbe Minister Reinemann bewilligte im Februar 1991 26,1 Mil- lionen DM für das Entwicklungs- und Forschungszentrum für Mikro- therapie (EFMT) in Bochum. Mit

diesem Geld werden jede Menge Großgeräte beschafft:

.... 3 Kernspintomographen, .... 3 Computertomographen, .... 3 DSA-Anlagen,

.... 3 Laser-Systeme, .... 1 Biomagnet.

Die Gesamtsumme für dieses ei- ne Institut übersteigt die Gesamtin- vestitionen für medizinische Großge- räte an allen Universitäten des Lan- des Nordrhein-Westfalen. Macht nichts, könnte man sagen, endlich mal ein Minister, der was für die Forschung tut - und das, obwohl er nicht einmal Forschungsminister ist.

Das Motto lautet: Wir kleckern nicht, wir klotzen! Der Strukturwan- del des Ruhrgebietes wird durch me- dizinische Großgeräte herbeigeführt.

Wenn da nicht das kleine Pro- blem der Folgekosten für dieses In- stitut wäre. Der Gerätepark will ja unterhalten sein. Acht bis zehn Mil- lionen DM pro Jahr müssen schon eingespielt werden. Woher

bloß?

Der Ministerpräsident des Landes, Dr. h. c. Johannes Rau, der das Pro- jekt seines Sozialministers voll unter- Dt. Ärztebl. 89, Heft 23, 5. Juni 1992 (21) Ac2101

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stützt, hat eindeutig erklärt, daß kei- ne Landesmittel für die Folgekosten zur Verfügung stehen. Das federfüh- rende Ministerium für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales vollführt in diesem Punkt einen rechten Eier- tanz: Dem Präsidenten der Ärzte- kammer Westfalen-Lippe wird mit- geteilt, eine ambulante Krankenver- sorgung sei nicht vorgesehen, daher bedürfe es auch keiner Standort- anerkennung für die medizinisch- technischen Großgeräte. Das war der Stand vom Dezember 1991. Im März 1992 erklärt Minister Heine- mann auf einer Pressekonferenz, die Folgekosten des Projektes würden zu 50 Prozent aus der Behandlung von Patienten gedeckt. Dies könne über die Abrechnung mit privaten Kassen erfolgen, aber auch über den „grau- en Markt der nachträglichen Kosten- übernahme durch die Pflichtkassen"

(Zitat Ärztezeitung vom 24. März 1992). Wie hieß es doch so richtig in der Pressemitteilung der Landesre- gierung? Immer mehr Großgeräte schaffen eine eigene Nachfrage — quod erat demonstrandum.

Das ehrgeizige Forschungspro- jekt hat noch einige andere bizarre Züge. So ist das Ziel der EFMT- GmbH die Grundlagenforschung.

Davon wollen aber inzwischen weder die Initiatoren noch der spendier- freudige Minister etwas wissen.

Grundlagenforschung sei nicht vor- gesehen, heißt es inzwischen. Unklar ist ferner, warum das zuständige Re- gierungspräsidium Arnsberg mit der Verteilung der Mittel bereits begon- nen hat, obwohl im Vergabebescheid ausdrücklich niedergelegt ist, daß zunächst die Finanzierung der Fol- gekosten gesichert sein muß. Das ist sie bis heute nicht.

Bei all jenen Ärzten und Profes- soren in den Hochschulen des Lan- des, denen der Landesvater den Auf- trag erteilt hat, ihr Fach in Lehre, Forschung und Krankenversorgung zu vertreten, hat die freihändige Vergabe des Millionenbetrages eini- ges Erstaunen hervorgerufen. Im Hochschulbereich ist es zwingend er- forderlich, daß auch vergleichsweise kleine Projekte einer externen wis- senschaftlichen Begutachtung unter- zogen werden. Nicht so das Bochu- mer Großgeräte-Projekt; zwischen

Antragstellung und Bewilligung des zweistelligen Millionenbetrages sind sieben Wochen vergangen. Eine ex- terne Begutachtung der geplanten Grundlagenforschung hat nicht statt- gefunden.

Die Summe dieser Ungereimt- heiten hat die Politiker auf den Plan gerufen, die sich nun im parlamenta- rischen Untersuchungsausschuß im Landtag Nordrhein-Westfalen um Klärung bemühen, was denn Grund- lagenforschung in der Medizin ei- gentlich ist und ob möglichst viele Großgeräte den Strukturwandel im Ruhrgebiet herbeiführen oder nicht.

Der Bundesgesundheitsminister hat den Beschluß des Bundesaus- schusses der Ärzte und Krankenkas- sen, die Großgeräte-Richtlinien aus- zusetzen, beanstandet. Zu der Ent- scheidung des Bundesausschusses war es am 6. März 1992 gekommen (Deutsches Ärzteblatt, Heft 14/1992), weil der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Auffassung vertritt, daß die Großge- räte-Ausschüsse auf Landesebene eine eigene Kompetenz bei der Defi- nition der Großgeräte besitzen, und der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen durch Erlaß vom 13. De- zember 1991 entschieden hatte, daß Computertomographen nicht mehr in die Großgeräte-Planung einzube- ziehen sind.

Nach Auffassung des Bundes- ausschusses der Ärzte und Kranken- kassen ist damit eine Großgeräte- Planung nach einheitlichen Kriterien nicht mehr durchführbar, die Groß- geräte-Richtlinien verlören somit ih- ren Sinn. Durch die Beanstandung des Beschlusses durch den Bundes- minister für Gesundheit mit einem Schreiben vom 22. April 1992 kann der Beschluß jedoch nicht in Kraft treten. Als Begründung führt der Bundesgesundheitsminister an, daß

Dabei können die Krankenkassen überlegen, ob sie die Folgekosten des teuren und nicht wie üblich ge- prüften Prestigeprojektes von Mini- ster Heinemann als „Kostenerstat- tungsklinik" finanzieren wollen.

Über die Großgeräte und die Nach- frage, die sie schaffen, muß wohl noch einmal intensiv nachgedacht werden. Sollte Minister Heinemann mit seinem eindringlichen Appell wirklich nur die Großgeräte gemeint haben, die privat finanziert worden sind im Gegensatz zum Gerätepark des EFMT? Das kann doch wohl nicht wahr sein. . . PEP

die vom Bundesausschuß beschlosse- ne Aussetzung der Großgeräte- Richtlinien den gesetzlichen Vor- schriften im SGB V zuwider laufe.

Insbesondere würde durch den Be- schluß des Bundesausschusses der für die Finanzierung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversiche- rung bedeutsame Vergütungsaus- schluß für Leistungen, die mit nicht in die Standort-Planung eingezoge- nen medizinisch-technischen Groß- geräten erbracht werden, vereitelt werden.

Nach Auffassung des Bundesmi- nisters kann die Aussetzung der Großgeräte-Richtlinien nicht auf die Abweichung eines Landes vom Großgeräte-Katalog des Bundesaus- schusses der Ärzte und Krankenkas- sen gestützt werden. Vielmehr gehe der Auftrag des Gesetzgebers zum Erlaß von Großgeräte-Richtlinien weit über die Erstellung eines Kata- loges der medizinisch-technischen Großgeräte hinaus. Die Konsequenz der Beanstandung durch den Mini- ster: Die Großgeräte-Richtlinien bleiben in ihrer jetzigen Fassung wei- terhin gültig. Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen wird sich in seiner nächsten Sitzung am 17. Juni dieses Jahres erneut mit die- ser Thematik befassen. EB/KBV

Großgeräte-Richtlinien

Minister beanstandet

den Aussetzungsbeschluß

A1-2102 (22) Dt. Ärztebl. 89, Heft 23, 5. Juni 1992

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