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Archiv "Rechtsreport: Ein bisschen Zwangsarbeit" (14.11.2014)

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HONORARZUWACHS

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf den Honorarzuwachs für das Jahr 2015 geeinigt (DÄ 37/2014: „Honorarzuwachs für 2015: Rasche Einigung auf rund 800 Millio- nen Euro“).

nur den Eindruck gewinnen, die KV findet es gut, dass die Vertragsärzte die Kranken- kassen mit nicht bezahlter Arbeit spon- sern, denn sie unternimmt nichts dagegen.

Im Gegenteil, sie baut ja wirtschaftliche Zwänge ein, solche unbezahlte Arbeiten machen zu müssen.

Aber was ist das für ein fatales Signal, das wir fortwährend an die GKV senden. Für Honorarverhandlungen ist das doch eine katastrophale Ausgangssituation. Die Tü- ren für Dumping-Preise sind dadurch doch unendlich weit auf.

Wenn es schon budgetierte Honorare gibt, dann sollte es auch nur noch budgetierte Leistung geben. Jede Leistung bekommt einen festen Euro-Wert. Und ist nicht mehr Geld da, sollte auch keine Leistung mehr erbracht werden und zwar so, dass es ohne Nachteil für die Ärzte ist, die Leistungen nicht umsonst erbringen wol- len. Anreize zur Erbringung unbezahlter Arbeit dürfte es einfach nicht geben. Die Zeit, die man dann gewänne, könnte man sicherlich besser nutzen.

Dr. med. Axel Voss, 22041 Hamburg

RECHTSREPORT

Eine ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärztin beantragte aus gesundheitlichen Grün- den die Befreiung vom allgemeinen Notfall- dienst (DÄ 40/2014: „Vertragsärzte können sich nicht generell vom Notdienst befreien lassen“

von Barbara Berner).

norar. Sie müssten Ärzte fest anstellen, die den Notdienst verrichten, dafür extra qua- lifiziert werden und die das auch gerne tun. Stattdessen haben wir hier eine Art obrigkeitsstaatlichen Frondienst. Der ach so selbstständige Mediziner kann ja die KV verlassen, dann braucht er auch keine Dienste mehr leisten.

Gerd Breternitz, 49453 Dickel

Ein bisschen Zwangsarbeit

Eine ärztliche Psychotherapeutin hatte ge- klagt, sie wollte nicht am Notdienst teil- nehmen. Die Sozialgerichte hatten ent- schieden, wenn ein Arzt nicht in der Lage ist, am Notdienst teilzunehmen, könne er einen Vertreter bestellen. Dadurch würde er nicht unzumutbar mit Kosten belastet.

Diese Urteile sind zynisch. Es interessiert die KV und die Gerichte wenig, ob zum Beispiel Psychotherapeuten noch wirklich für den Notdienst qualifiziert sind. (Zur Not können sie sich auf eigene Kosten weiterbilden!).

Die Krankenkassen und die KV müssten nach meiner Meinung den Notdienst be- zahlen und nicht die Ärzte durch ihr Ho-

Fatales Signal

. . . Seit Jahren läuft es immer wieder auf das gleiche hinaus: Es muss unbezahlte Arbeit geleistet werden, damit man auch in den nachfolgenden Quartalen noch wirtschaftlich überleben kann. Man kann

B R I E F E

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