in Rahmenabkommen für ein krankenhausspezifisches Zerti- fizierungsverfahren haben jetzt die Bundesärztekammer und die Ersatzkassenverbände zusammen mit der Deutschen Krankenhausgesell- schaft e.V. unter Beteiligung des Deut- schen Pflegerates abgeschlossen, an dem sich alle Krankenhäuser freiwillig beteiligen können. Ziel ist es, das be- reits 1997 von den Ersatzkassenver- bänden gemeinsam mit der Bun- desärztekammer gestartete Projekt zur „Zertifizierung von Krankenhäu- sern“ zu einem aussagefähigen Instru- ment zur Messung und Beurteilung der Leistungsfähigkeit und des Qua- litätsmanagements der Krankenhäu- ser in Gang zu setzen und dadurch ei- nen Motivationsschub sowohl der Klinikärzte als auch des Kranken- hausmanagements auszulösen. Die Krankenhäuser erhoffen sich, durch die Initiative für mehr „Kooperation für Transparenz und Qualität“ (KTQ) ein spezielles, krankenhausspezifi- sches Verfahren zur Beurteilung des Qualitätssicherungsprozesses zu ent- wickeln, das auch den Patienten einen Orientierungsmaßstab an die Hand gibt. Zugleich sollen sich die Kran- kenhäuser hinsichtlich ihres Leistungs- spektrums und ihrer Aktivitäten auf dem Gebiet der Qualitätssicherung am Markt positionieren. Mit dem Verfahren besteht die Möglichkeit, sich auf ein allgemein akzeptiertes Qualitätsniveau zu verständigen. Zu- gleich sollen die Bestimmungen des erweiterten § 135 a Abs. 1 Sozial- gesetzbuch V (SGB V) die Kranken- häuser veranlassen, intern ein Qua- litätsmanagement-System einzufüh- ren und sich zugleich an übergreifen- den Maßnahmen zu beteiligen.
Das Projekt wird vom Institut für Medizinische Informationsverarbei- tung der Universität Tübingen (Di- rektor: Prof. Dr. Hans Konrad Selb- mann) begleitet und unterstützt. Die Koordinierung des KTQ-Projektes ist von den Ersatzkassenverbänden in Siegburg übernommen worden.
Zur Zeit wird ein für den Routi- nebetrieb tauglicher Bewertungskata- log für die Selbst- und Fremdbewer- tung eines Krankenhauses erarbeitet und in ausgewählten, voraussichtlich sechs Krankenhäusern erprobt. Den Planungen zufolge soll die Pilotphase im August 2001 abgeschlossen wer- den. Das Zertifizierungsverfahren soll dann in den Routinebetrieb übernom- men werden. Nach dem Reglement erhält jedes beteiligte Krankenhaus nach erfolgreichem „Qualitäts-Check“
ein Zertifikat, das drei Jahre gilt, und muß anschließend einen Qualitätsbe- richt nach einheitlichen Vorgaben veröffentlichen. In das Reglement sind auch die Pflegeberufe eingebun- den. Ebenso sind die medizinisch-wis- senschaftlichen Fachgesellschaften so- wie die Firma proCum Cert GmbH eingeschaltet, die die konfessionellen Krankenhäuser vertritt.
Bund fördert
Die Anschubfinanzierung des Bundesgesundheitsministeriums be- trägt zur Zeit 600 000 DM und läuft bis zum Jahr 2001; möglicherweise wird dieser Förderbetrag um weitere 200 000 bis 300 000 DM aufgestockt.
Vor der Presse in Bonn hoben die Vertragspartner hervor, daß sich das Zertifizierungsverfahren deutlich von herkömmlichen, mehr technologisch
ausgerichteten Zertifizierungsverfah- ren nach den DIN-Normen ISO abhe- be. Die Ersatzkassen-Verbände un- terstützen das Projekt als ein Bei- spiel einer gemeinsamen Aktion der Selbstverwaltung und einer aktiven, bereichsübergreifenden Kooperation, um auch beurteilen zu können, welche Leistungsverbesserungen mit den fi- nanziellen Mitteln der Krankenkas- sen erzielt werden können. Statistische und äußerliche Kriterien der Kranken- häuser, wie etwa die Betriebsgröße, die Zahl der Fachabteilungen, die Zahl der vorgehaltenen Betten, die Per- sonaldimensionierung und die Ver- weildauer, seien nur nachrangig für die Qualitätsbeurteilung.
Die Erfahrungen der Vergangen- heit hätten gezeigt, daß insbesondere die an der Normenreihe der DIN EN ISO 900 ff. orientierte Zertifizierung nicht zu einer meßbaren Verbesserung der Ergebnisqualität führe. Prof. Dr.
med. Jörg-Dietrich Hoppe, der Präsi- dent der Bundesärztekammer, hat die Qualitätssicherungsaktivitäten als ge- nuine Aufgaben und als eine Ver- pflichtung der Ärzteschaft bezeichnet und Unterstützung zugesagt. Ziel der Qualitätssicherung sei eine Optimie- rung der diagnostischen und therapeu- tischen Prozesse, um möglichst eine anerkannt gute Patientenversorgung dauerhaft zu gewährleisten. Zugleich gelte es, den medizinisch-technischen Fortschritt in die Routine-Praxis ein- zubringen. Hoppe räumte ein, daß sich Maßnahmen zur Qualitätssiche- rung im Krankenhaus mit klar gere- gelten Verantwortungs- und Entschei- dungskompetenzen leichter realisie- ren ließen als in den Praxen selbstän- dig tätiger (und haftender) Ärzte.
Prinzipiell ist die Teilnahme der Krankenhäuser an der Zertifizierung freiwillig; eine Zertifizierung von Teil- bereichen ist allerdings nicht vorgese- hen. Wie der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Jörg Robbers, erklärte, seien die Kran- kenhausträger zuversichtlich, daß sich die Krankenhäuser aus Wettbewerbs- und Qualitätsgründen zahlreich an diesen Aktionen beteiligen. Aller- dings muß das Krankenhaus auch ei- nen Obolus dazusteuern. Die Selbst- kosten des Klinikträgers dürften sich auf rund 10 000 bis 20 000 DM belaufen. Dr. Harald Clade A-3286 (18) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 51–52, 27. Dezember 1999
P O L I T I K AKTUELL