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Archiv "BÄK und KBV: Mitarbeiten an Vorsorgeaktion für Kinder" (05.04.1979)

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Bericht und Meinung

NACHRICHTEN

Private

Krankenversicherer verzeichnen positive Entwicklung

Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) ver- zeichneten im vergangenen Jahr einen Nettozugang von 100 000 (155 000) Personen.

Etwa acht Millionen Personen, das sind mehr als 13 Prozent der Wohnbevölkerung, haben eine pri- vate Krankheitskosten- oder Zu- satzversicherung abgeschlossen.

Sorgen bereitet der PKV der im abgelaufenen Geschäftsjahr wie- der gestiegene Verlauf der Schä- den:

Die Erstattungsleistungen waren mit acht Prozent nicht nur doppelt so hoch wie im vor der Kosten- dämpfungsdiskussion geprägten Jahr 1977, sondern auch um zwei Prozentpunkte höher als der Lei- stungsausgabenanstieg in der ge- setzlichen Krankenversicherung (GKV). Überdurchschnittlich hoch waren die Steigerungen der Ko- sten für ambulante Behandlung und im Krankenhaus.

Für bedenklich hält die Privatasse- kuranz Tendenzen eines „Eckwer- te"-Papieres des Bundesministe- riums für Arbeit und Sozialord- nung zur Novellierung der ärztli- chen Gebührenordnungen, die künftig von den Einkommens- so- wie Vermögensverhältnissen der Selbstzahler als Kriterium für die Honorargestaltung abweichen wollen. Die PKV plädiert für die Beibehaltung der bisherigen Spanne des Vervielfachers. Dage- gen begrüßt die PKV die beabsich- tigte Gleichstellung von privater und gesetzlicher Krankenversi- cherung im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlänge- rung des Mutterschaftsurlaubs.

Nachdem die in dieser Zeit fälligen Versicherungsbeiträge vom Bund übernommen werden sollen, ist

nun auch ein Beitragszuschuß für privat Krankenversicherte in ent- sprechender Höhe vorgesehen.

Wie der Verbandsvorsitzende Dr.

Heinz Bach, Dortmund, auf einem Pressekolloquium der Versiche- rungswirtschaft in Travemünde Ende Februar betonte, wird für das laufende Jahr wieder ein Zuwachs an Policen von nahezu sechs Pro- zent erwartet.

Die Versicherungsleistungen (ein- schließlich Beitragsrückerstattun- gen) dürften sich dann von 6,1 Mil- liarden DM (1978) auf 6,5 Milliar- den DM erhöhen. Der Beitragszu- wachs dürfte sich mit sechs Pro- zent auf 8,8 (8,3) Milliarden DM auf Vorjahreshöhe halten. HC

BÄK und KBV:

Mitarbeiten an

Vorsorgeaktion für Kinder

In einem von dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Karsten Vilmar,.und dem Ersten Vorsitzen- den der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung, Dr. Hans Wolf Mu- schallik, gemeinsam unterzeich- neten Schreiben werden die nie- dergelassenen Kinderärzte, prakti- schen Ärzte und Allgemeinärzte, Internisten und Frauenärzte auf ei- ne Vorsorge-Initiative der Aktion Sorgenkind unter dem Motto „Ge- sunde Kinder — unsere Verantwor- tung" zur Verhinderung und Früh- erkennung von Behinderungen bei Säuglingen und Kleinkindern hingewiesen und um Mitarbeit ge- beten. In den Wartezimmern sollen Poster ausgehängt werden, und den jungen Müttern sollen Bro- schüren zum Thema „Der Vorsor- geplan für ein gesundes Kind"

überreicht werden.

Die über einen mehrjährigen Zeit- raum laufende Vorsorge-Initiative der Aktion Sorgenkind, über die bereits in Heft 11 vom 15. März, Seite 692, ausführlich berichtet wurde, soll dazu beitragen, die Teilnahme an den gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zu steigern. A + P

Bundesjustizministerium verteidigt Einsicht

in Krankenunterlagen von Gefangenen

Die Bundesregierung hält es grundsätzlich für zulässig, daß die Leiter von Strafvollzugsanstalten von den Anstaltsärzten fachliche Auskünfte über bestimmte Gefan- gene verlangen. Wieweit dieses Recht auf Auskunft, das sich aus dem Strafvollzugsgesetz vom 1.

Januar 1977 ableitet, auch ein Recht auf Einsichtnahme in Kran- kenunterlagen umfaßt, ist freilich offen. Das ergibt sich aus einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs. beim Bundesju- stizminister, Dr. Hans de With, auf eine Anfrage des FDP-Bundes- tagsabgeordneten Dieter Cronen- berg. Cronenberg hatte wissen wollen, ob eine solche Einsicht in Krankenunterlagen auch, wenn sie mit Einwilligung des Gefangenen geschehe, rechtswirksam sei „an- gesichts seiner [des Gefangenen, die Red.] typischen Abhängigkeit von der Anstaltsgewalt". De With stellte zur Rechtswirksamkeit der Einwilligung fest, diese könne nicht allein schon mit jener „typi- schen Abhängigkeit" in Frage ge- stellt werden. Grundsätzlich sei von der Möglichkeit zu freier Wil- lensbestimmung auch im Vollzug auszugehen. Und abschließend:

Bei einer wirksamen Einwilligung durch den Gefangenen — und der damit verbundenen Befreiung des Arztes von seiner Schweigepflicht

— muß diese Befugnis auch das Recht, Einsicht in die Krankenun- terlagen des Gefangenen zu neh-

men, umfassen. Er schloß jedoch nicht aus, daß es auch Situationen geben kann, „in denen der Arzt, gerade auch im Interesse des Patienten, glaubt, eine vollstän- dige Auskunft verweigern zu müs- sen."

De With erklärte sich gegenüber Cronenberg bereit, zu der Proble- matik einen Meinungsaustausch mit den Landesjustizverwaltungen anzuregen. NJ

928 Heft 14 vom 5. April 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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