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12. August 2009 JGK C Motion

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M 176/2009 JGK 12. August 2009 JGK C Motion

1366 Lauterburg-Gygax, Bern (Grüne) Grimm, Burgdorf (Grüne)

Weitere Unterschriften: 10 Eingereicht am: 09.04.2009

Mehr Schutz dem Volksvermögen und Arbeitsplätzen in gesunden Unternehmen

Der Regierungsrat wird beauftragt, sich mit einer Standesinitiative beim Bund dafür einzusetzen, dass das Volksvermögen und Arbeitsplätze zukünftig besser geschützt werden. Das schweizerische Aktienrecht soll dahingehend angepasst werden:

• dass der Erwerb von Wertpapieren zu rein spekulativen Zwecken eingeschränkt werden kann.

• dass „Unfreundliche Übernahmen“ erschwert werden können indem beim Kauf von Wertpapieren die Deklarationspflicht verschärft wird.

• dass Firmenübernahmen zu spekulativem Zweck wie beim Beispiel Sulzer und anderen, das Stimmrecht eingeschränkt werden kann.

Begründung

Die weltweite Finanzkrise hat gezeigt, dass gerade spekulative Geschäfte die Krise ausgelöst oder zumindest verstärkt haben. Gewinn- und Machtgier sowie unverantwortliches Handeln haben dazu geführt, dass in der Folge viele Pensionskassen und andere langfristige Vermögenswerte zum Teil massive Verluste einstecken mussten.

Gelder, die dem Volk zur Sicherung der Zukunft zur Verfügung stehen sollten. Gelder, die die Wirtschaft in der Zukunft stärken sollten. Sog. „unfreundliche Übernahmen“ von gesunden und attraktiven Unternehmen verbreiten viel Unsicherheit und sind destruktiv. Sie schaden dem Ansehen der Wirtschaft im höchsten Mass.

Immer mehr Arbeitnehmende werden verpflichtet mitzuhelfen, ihre eigene Pensionskasse mittels höherer Beiträge zu retten. Diese finanziellen Mittel fehlen dem Markt und damit verstärkt sich die Krise weiter. Folge daraus sind sinkende Steuereinnahmen die den Gemeinden, dem Staat und dem Bund dadurch weitere Mittel für Investitionen entziehen.

Ethische und moralisches Handeln muss zukünftig verstärkt in den Vordergrund gerückt werden. Die wilde Spekulation muss eingedämmt werden, damit die Negativspirale durchbrochen werden kann.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 08.06.2009

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Antwort des Regierungsrates

Die Motion verlangt vom Regierungsrat, sich mittels einer Standesinitiative beim Bund für den besseren Schutz des Volksvermögens und der Arbeitsplätze einzusetzen.

Insbesondere sollen "unfriendly takeovers" verhindert werden. Dazu schlägt sie den Erlass bzw. die Revision diverser Bestimmungen des Obligationenrechts vor.

Die Spekulation hat für eine Volkswirtschaft definitionsgemäss nicht ausschliesslich negative Auswirkungen. Eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion der Spekulation besteht darin, dass sich über den Kapitalmarkt gegebene unternehmerische Risiken gegen eine angemessene Renditeerwartung an die Gruppe der Spekulierenden übertragen lassen. Die Spekulation kann ein Mechanismus zur Anpassung des Preissystems sein. Dadurch wird die Ressourcenallokation verbessert, was volkswirtschaftlich erwünscht ist.

Die Verhinderung spekulativer Aktienkäufe oder die Einschränkung des Stimmrechts ist bereits im heutigen Recht möglich, bedingt allerdings, dass bereits beim Aktienerwerb feststeht, dass eine unlautere Spekulation vorliegt. Das lässt sich aber objektiv in den allerwenigsten Fällen zuverlässig feststellen. Niemand wird dies vorab offen legen.

Verlässliche Kriterien zur einwandfreien Feststellung eines Kaufs aus rein spekulativen Absichten mit der Absicht auf ein „unfriendly takeover“ bestehen nicht. Das grösste Problem liegt darin, dass jedem Aktienkauf in aller Regel etwas Spekulatives anhaftet.

Darin liegt einer der Grundgedanken des Aktienrechts und insbesondere der Börse. Bei dieser Ausgangslage ist es nicht möglich, in einer generell-abstrakten Norm für jeden denkbaren Fall objektive Kriterien zu definieren, ab wann eine Spekulation ins Unzulässige umschlägt.

Die Aktiengesellschaften können sich bereits gemäss geltendem Recht gegen solche Machenschaften vorsehen. Sie können eine Vinkulierung der Aktien vorsehen oder Stimmrechtsaktien einführen.

Die Motion bezweckt ferner, die Deklarationspflicht beim Aktienkauf zu verschärfen, bei- spielsweise indem der massgebliche Prozentsatz des Aktienbesitzes herabgesetzt wird.

Das ist grundsätzlich möglich. Inwieweit aber der Kanton Bern ein spezifisches Interesse an einer entsprechenden Neuregelung haben soll, wird in der Motion nicht dargelegt. Nach Auffassung des Regierungsrates liegt keine solche spezifische Betroffenheit vor.

Als Beispiel für eine unerwünschte Firmenübernahme wird in der Motion die Firma Sulzer aufgeführt. In diesem Fall stellte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) tatsächlich die Verletzung der Offenlegungspflichten fest. Sie hielt in ihrer Verfügung vom 22. Januar 2009 fest, dass die damaligen Übernehmer als organisierte Gruppe im Rahmen ihres Beteiligungsaufbaus an der Sulzer AG gegen die entsprechende Bestimmung verstossen hätten. Die FINMA erstattete deswegen beim Eidgenössischen Finanzdepartement Strafanzeige. Das darauf folgende Ermittlungsverfahren ergab, dass die Spekulierenden die Offenlegungspflicht tatsächlich verletzt haben. Dieses Beispiel zeigt, dass es bereits Vorschriften gegen die in der Motion genannten Missbräuche gibt.

Aus den vorstehend genannten Gründen erachtet es der Regierungsrat als nicht angezeigt, eine Standesinitiative einzureichen.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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