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März 2009 BVE C Motion 0511 SP-JUSO (Wasserfallen, Bern) Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am Mehr Arbeitsplätze - Sanierungen mit Gebäude-Energieausweis fördern Der Regierungsrat wird beauftragt 1

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M 013/2009 BVE 18. März 2009 BVE C Motion

0511 SP-JUSO (Wasserfallen, Bern)

Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 19.01.2009

Mehr Arbeitsplätze - Sanierungen mit Gebäude-Energieausweis fördern

Der Regierungsrat wird beauftragt

1. als Anschubfinanzierung die ersten 5'000 Gebäude-Energieausweise mit 50 Prozent der ausgewiesenen Kosten zu unterstützen;

2. bis zur Inkraftsetzung des neuen Energiegesetzes, energetische Gebäudesanierung bis zu 40 Prozent mit Fördergeldern zu unterstützen, wenn diese Projekte durch Gebäude- Energieausweis-Verfahren ausgelöst worden sind und die Sanierungen bei den einzelnen Gebäude eine energetische Verbesserung von mindestens drei Effizienzklassen bringen.

Begründung:

Bekanntlich liegt im Gebäudebereich das grösste Potenzial, den Energieverbrauch ohne Komforteinbusse zu reduzieren. Das Einsparpotenzial ist oft aber nicht bekannt. Die Energiedirektorenkonferenz hat deshalb beschlossen, ähnlich der Energieetikette für Haushaltgeräte und Fahrzeuge einen Gebäude-Energieausweis einzuführen. Sie hat dieses Instrument als Modul in die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) aufgenommen und die Anforderungen und Verfahren an dieses Dokument und dessen Ausstellung festgelegt. Im Sommer 2009 sollen auch die Modalitäten über die Akkreditierung der Fachleute geregelt sein. Bereits haben mehrere Kantone die Ausstellung dieser Ausweise in ihren Energiegesetzen vorgesehen.

Die Erstellung des Gebäude-Energieausweises ist freiwillig. Der Hauseigentümer bzw. die Hauseigentümerin entscheidet letztendlich, ob ein Gebäude-Energieausweis über sein Gebäude erstellt werden soll. Er/sie gibt auch den entsprechenden Auftrag an eine akkreditierte Fachperson. Die Erstellung des Gebäude-Energieausweises bringt deshalb mehr als nur den Ausweis i.e.S. Besonders wichtig ist der Kontakt mit einer ausgewiesenen Fachperson. Bereits in dieser Phase werden nämlich dringende energiesparende Sanierungen diskutiert oder energetische Gebäudesanierungsprojekte angesprochen.

Dieser Kontakt soll deshalb durch eine Anschubfinanzierung besonders gefördert werden.

Die eidgenössischen Räte haben im Rahmen der Budgetberatung den Globalbeitrag im Energiebereich an die Kantone für das Jahr 2009 um 86 Mio. auf 100 Mio. Franken aufgestockt. Die Verteilung der 100 Mio. Franken erfolgt gestützt auf Art. 15 EnG nach dem System der Globalbeiträge. Die Kantone entscheiden im Rahmen des so genannten harmonisierten Förderprogramms frei über die Verwendung dieser Gelder. Das harmonisierte Förderprogramm sieht vor, dass den Kantonen 50 Prozent der investierten

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Gelder über diese Globalbeiträge zurückerstattet werden. Beim Bund in Vorbereitung ist zudem ein Konjunkturprogramm, das ebenfalls Fördergelder im Energiebereich vorsieht.

Will der Kanton Bern in den Genuss dieser Gelder gelangen, müssen möglichst schnell Hauseigentümer zu energetischen Gebäudesanierungen ermuntert werden. Viel versprechend sind dabei die Vermittlung von Energiefachpersonen mit Hauseigentümern sowie Programme mit echten Anreizen. Deshalb soll sowohl die Ausstellung der ersten 5'000 Gebäude-Energieausweise als auch die energetische Sanierung (zumindest bis das neue Energiegesetz in Kraft ist) mit einer Anschubfinanzierung gefördert werden.

Die Anschubfinanzierung des Gebäude-Energieausweises im verlangten Umfang kostet den Kanton rund 3.75 Mio. Franken (geschätzte Kosten pro Gebäude-Energieausweis: Fr.

1'500.--), wobei der Bund 50 Prozent dieser Kosten über das Globalbudget zurückerstatten wird. Die Massnahme ist geeignet, Anreize für private Investitionen zu geben und damit Arbeitsplätze bei KMU in den Regionen zu stärken.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 26.01.2009

Antwort des Regierungsrates

Für das Jahr 2009 besteht die besondere Situation, dass die eidgenössischen Räte die verfügbaren Mittel für Globalbeiträge kurzfristig von 14 auf 100 Millionen Franken erhöht haben. Diese Globalbeiträge sind zur Verstärkung der kantonalen Förderprogramme für energieeffiziente Gebäude und die Nutzung erneuerbarer Energie im Gebäudebereich einzusetzen. Für die Energiepolitik des Kantons Bern sind diese Beiträge eine Chance, die es zu nutzen gilt.

Die Motion nimmt diese veränderte Ausgangslage bei den Globalbeiträgen für die Kantone zum Anlass, die Nutzung des neuen Instruments „Gebäude-Energieausweises der Kantone (GEAK)“ im Kanton Bern gezielt zu fördern. Der GEAK ist ein wichtiges Instrument zum Erreichen der strategischen Ziele der Energiestrategie des Regierungsrates im Gebäudebereich. Die Motion unterstützt somit in sinnvoller und zielführender Weise die kantonale Energiepolitik.

Punkt 1 der Motion will die Einführung des GEAK im Kanton Bern mit einer rasch umsetzbaren Anschub-Aktion fördern. Die Vorbereitungsarbeiten für den GEAK sind bereits so weit fortgeschritten, dass im Sommer 2009 mit der Einsatzbereitschaft der ersten akkreditierten Fachpersonen, die einen GEAK ausstellen können, gerechnet werden kann. Mit einer gezielten Aktion in der zweiten Hälfte des Jahres 2009 kann mit einer finanziellen Förderung darauf hingewirkt werden, dass eine möglichst grosse Zahl von GEAKs ausgestellt wird. Nebeneffekt einer derart forcierten Einführung des GEAK wird sein, dass eine grosse Anzahl von Eigentümerschaften den allfälligen Sanierungsbedarf - aufgrund der konkreten Kenntnisse des energetischen Zustands ihrer Gebäude - gut abschätzen können und sich so rasch für umfassende Massnahmen entschliessen. Diese Sanierungsmassnahmen führen wiederum zu volkswirtschaftlicher Wertschöpfung.

Mit der Umsetzung von Punkt 2 kann der Impuls, welcher durch die Einführungsaktion ausgelöst wird, für die Folgejahre nach 2009 übernommen und in konkrete Projekte umgesetzt werden. Die Regelung der Qualitätssicherung entspricht mit den mindestens drei Stufen im GEAK Artikel 45 Absatz 3 des Entwurfs für die Totalrevision des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG, zzt. in Vernehmlassung).

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Mit Blick auf die Aufhebung der Limitierung der Kantonsbeiträge im Dekret über die Staatsleistungen wird zurzeit das kantonale Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Energien unter Berücksichtigung des GEAK überarbeitet. Dabei dürfen die Massnahmen den finanziellen Rahmen des kantonalen Förderprogramms und der Beiträge des Bundes nicht überschreiten. Zudem könnten gerade in der heutigen Wirtschaftssituation sinnvolle Investitionen getätigt werden, die vor allem den einheimischen KMUs zugute kämen. Der Regierungsrat unterstützt deshalb die Forderungen der Motion.

Antrag: Annahme der Motion

An den Grossen Rat

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