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April 2008 POM C Motion 0762 Masshardt, Langenthal (SP-JUSO) Weitere Unterschriften: 20 Eingereicht am Entsorgung nicht mehr gebrauchter Waffen und Munition Der Regierungsrat wird beauftragt

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M 033/2008 POM 30. April 2008 POM C Motion

0762 Masshardt, Langenthal (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 20 Eingereicht am: 29.01.2008

Entsorgung nicht mehr gebrauchter Waffen und Munition

Der Regierungsrat wird beauftragt,

• eine Kampagne für das Einsammeln nicht mehr gebrauchter Waffen aus Privathaushalten durchzuführen und damit der breiten Bevölkerung aufzuzeigen, wie nicht mehr gebrauchte Waffen und Munition entsorgt werden können

• dezentrale Abgabestellen zu realisieren, bei welchen ehemalige Ordonnanzwaffen sowie Schusswaffen und Munition aus Privatbesitz unentgeltlich und straffrei entsorgt werden können

Begründung:

In den Schweizer Haushalten befinden sich viel zu viele Waffen – gemäss Schätzungen sind es ca. 2.4 Millionen Schusswaffen, davon 1.6 Millionen ehemalige Ordonnanzwaffen.

Die meisten Waffen sind nirgends registriert. Teilweise wurden Waffen und Munition auch vererbt und mangels Kenntnissen über eine Entsorgungsmöglichkeit weiterhin gelagert, obwohl viele diese Waffen gerne loswerden möchten.

Die aktuellen Ereignisse und die Diskussionen auf Bundesebene zeigen, dass Waffen für Menschen eine grosse Bedrohung darstellen können. Umso wichtiger ist es deshalb, dass die enormen Waffenmengen, welche in Privathaushalten vorhanden sind, reduziert werden.

Neben den so genannten Familiendramen oder sonstigen Tötungen mit Armeewaffen wie beispielsweise vor kurzem in Zürich zeigen Forschungsergebnisse und Statistiken, dass zwischen der Verfügbarkeit von Schusswaffen und der Häufigkeit von Suiziden ein Zusammenhang besteht.

Mit einer Kampagne für die freiwillige Rückgabe von Schusswaffen und durch die Einrichtung von dezentralen Abgabestellen könnte eine grosse Zahl von Schusswaffen aus dem Verkehr gezogen werden.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass eine unsachgemässe Lagerung von Waffen zum Missbrauch beitragen und somit eine Gefahr für die Menschen darstellen kann. Er weiss, dass eine grosse Anzahl Waffen in privatem Besitz ist und keine lückenlose Registratur existiert.

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Private Armeewaffen können bereits heute bei den drei Retablierungsstellen PA der Armee im Kanton Bern (Logistik-Center Thun, mit den Aussenstellen Bern und Wangen a./A.) kostenlos zur Entsorgung abgegeben werden.

Für die Entsorgung privater Handfeuerwaffen und Munition gibt es zurzeit keine allgemein gültige Regelung. Anlaufstellen für deren Entsorgung sind heute die offiziellen Waffenhändler oder die Retablierungsstellen.

Gemäss Artikel 31a der Änderung des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition vom 22. Juni 2007 sind die Kantone neu verpflichtet, Waffen sowie wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile gebührenfrei entgegenzunehmen. Zu Deckung der dadurch entstehenden Kosten dürfen die Kantone den Inhaberinnen und Inhabern einer Waffenbewilligung für die Entgegennahme eine Gebühr auferlegen.

Die Inkraftsetzung dieser Änderung durch den Bundesrat steht noch aus. Sie ist abhängig vom Inkrafttreten des Artikels 3 Ziffer 6 des Bundesbeschlusses vom 17. Dezember 2004 über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und Dublin.

Der Regierungsrat erachtet es als zweckdienlich, so rasch wie möglich eine Kampagne für die freiwillige Entsorgung von nicht mehr gebrauchten privaten Armeewaffen, privaten Handfeuerwaffen und Munition zu starten. Die Rückgabe soll dezentral möglich sein.

Möglichkeiten für die Entsorgung privater Handfeuerwaffen und Munition sollen geschaffen und in geeigneter Form nach aussen kommuniziert werden. Im Vordergrund steht dabei die Lösung, neben Armeewaffen in Privatbesitz auch private Waffen und Munition bei den drei Retablierungsstellen der Armee zur Entsorgung abgeben zu können. Der Bund müsste dafür allenfalls durch den Kanton entschädigt werden. Dieser Lösungsvorschlag erfordert jedoch die Zustimmung der zuständigen Bundesstellen.

Unter Berücksichtigung der Wichtigkeit der Thematik und angesichts des künftigen bundesrechtlichen Auftrages an die Kantone zur kostenlosen Rücknahme von privaten Waffen und Munition beantragt der Regierungsrat die Annahme der Motion.

Antrag: Annahme An den Grossen Rat

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