M 158/2008 [Direktion]
Motion
Pardini, Lyss (SP-JUSO)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 03.06.2008
Sprachliche Integration von MigrantInnen mittels Bildungsgutscheinen und Zeitkredit
zurückgezogen am 09.06.2008
Motion
Corrado Pardini (SP), Lyss Lyss, 09.06. 2008
Sprachliche Integration von MigrantInnen mittels Bildungsgutscheinen und Zeitkredit
Ich fordere den Regierungsrat auf, gestützt auf Artikel 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und Artikel 34 Absatz 4 des Ausländergesetzes (AuG) die sprachliche Integration der MigrantInnen (sowohl der EU- als auch der Nicht-EU-BürgerInnen) mittels Bildungsgutscheinen und einem entsprechenden Zeitkredit, der den SprachkursteilnehmerInnen ermöglicht den Refenzrahmen A2 gemäss dem europäischen Sprachportfolio zu erreichen, wirksam zu fördern, dies im Interesse der Wirtschaft und der gesellschaftlichen Integration.
Dazu sollen im Kanton Bern genügend zusätzliche bedürfnisorientierte dezentrale Kursplätze geschaffen werden.
Begründung:
Gemäss Einschätzung von Bundesrat (vgl. hierzu BR-Stellungnahmen zum Postulat 01.3730 und zur Motion 98.3565) und zahlreichen ExpertInnen ist die Sprache einer der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration.
Untersuchungen zeigen aber, dass rund 63'000 erwerbstätige MigrantInnen in der Schweiz in ihrem beruflichen Lebensalltag keine Möglichkeit haben, eine der Schweizer Landessprachen anzuwenden. So wird die Integration dieser MigrantInnen in der Schweiz nicht nur sehr erschwert, sondern de facto zum Teil sogar verunmöglicht. Der Bundesbericht hält dazu auch fest, dass die Bereitschaft der Arbeitgeber, in sprachliche Weiterbildung dieser Personen zu investieren, oft gering sei, obwohl z.T. Sprachförderung innerhalb der Betriebe möglich wäre.
Das Ausländergesetz (AuG, Art. 34) setzt eine erfolgreiche Integration mit "guten Kenntnissen einer Landessprache" gleich und gibt damit der Integration durch Sprache von MigrantInnen eine hohe Priorität. Um dem in der Verordnung zum AuG vorgeschriebenen Referenzniveau A2 (Grundkenntnisse im Sprechen, Hören, Lesen und Schreiben) genügen zu können (VZAE, Art. 62), sind für Lernungewohnte erfahrungsgemäss rund 500 Stunden erforderlich.
Indem der Regierungsrat gestützt auf das BBG und AuG Bildungsgutscheine und Zeitkredite von 500 Kursstunden einführt, schafft er damit nicht nur einen Anstoss, sondern auch die Voraussetzung zum Erwerb der Lokalsprache.
Die Praxis zeigt, dass der Ausbau von zielgruppenorientierten Angeboten einem realen Bedürfnis entspricht: Die Zugangsschwellen zur sprachlichen Weiterbildung müssen abgebaut werden, seien sie wirtschaftlicher, sprachlicher, beruflicher, zeitlicher, geografischer Art, mit Berücksichtigung der Sektoren, auf die sich die Einstellung von MigrantInnen konzentriert (Gastgewerbe, Verkauf, Reinigung, Haushalt, Dienstleistungen, usw.). Der Erwerb der Landessprache muss als berufsorientierte Weiterbildung verstanden werden, welche im Rahmen des BBG subventioniert würde. Das Gesetz setzt sich gemäss Art. 3 zum Ziel, "die Integration in die Gesellschaft, insbesondere in die Arbeitswelt" zu ermöglichen und "kann Massnahmen im Bereich der Berufsbildung zu Gunsten benachteiligter Regionen und Gruppen fördern" (Art. 7).
Paritätische Bildungsfonds oder Branchenfonds sollen dabei ergänzend systematisch genutzt werden im Sinne eines Anreizsystems zur Entlastung der Arbeitgeber.
Die mit dieser Motion vorgesehenen Massnahmen sind als Ergänzung zu den bestehenden Massnahmen zu betrachten.