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zurückgezogen am 21. Januar 2008

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M 304/2007 BVE 14. Mai 2008 BVE C Motion

0837 Küng, Diemtigen (SVP)

Weitere Unterschriften: 13 Eingereicht am: 26.11.2007

Standort Zivilstandsamt und andere Verwaltungseinheiten Berner Oberland

zurückgezogen am 21. Januar 2008

Der Regierungsrat wird beauftragt am Standort Wimmis (Schloss und Amtshaus) auch nach der Umsetzung der Reform der dezentralen Verwaltung (ab 1.1.2010) kantonale Ver- waltungseinheiten dezentral zu stationieren. (z.B. Zivilstandsamt Oberland, Waldabteilun- gen, usw.)

Begründung

Wimmis ist geographisch und verkehrsmässig einer der zentralsten und am besten erreich- baren Standorte im Berner Oberland (öffentlicher Verkehr und Autobahnanschluss aus al- len Richtungen). Insbesondere das Amtshaus drängt sich aufgrund seiner Lage und Umge- bung, sowie der vorhandenen Infrastruktur für die Nutzung als regionales Zivilstandsamt geradezu auf. Es würde vom überwiegenden Teil der Bevölkerung im Berner Oberland nicht verstanden, wenn die Regierung nebst allem andern was bisher nach Thun zentrali- siert wurde, ohne Not auch noch das Zivilstandsamt Oberland in ein Verwaltungsgebäude ohne jegliche Atmosphäre umgesiedelt würde.

Antwort des Regierungsrates

Im Rahmen der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung und Justizreform hat der Regierungsrat die Orte festgelegt, wo die kantonale Verwaltung ihre Dienstleistungen erbringen soll. Folgende Kriterien wurden dabei berücksichtigt und gewichtet:

− Erreichbarkeit der Ortschaft und des Standorts

− Stärkung der regionalen Zentren gemäss kantonalem Richtplan

− Eignung der bestehenden Liegenschaften

− Optimale Gebäudebelegung

Die Dienstleistungen der kantonalen Verwaltung müssen dort angeboten werden, wo sie für die Mehrheit der Bevölkerung am besten erreichbar sind. Dabei ist auch das Pendler- verhalten der Einwohnerinnen und Einwohner zu berücksichtigen. Die Auswertung der auf- geführten Kriterien hat für das Berner Oberland ergeben, dass die Standorte Thun, Interla- ken, Frutigen und Saanen als Verwaltungsstandorte in Frage kommen.

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Am 15. Januar 2008 hat der Regierungsrat beschlossen (RRB Nr. 0053), die Zahl der Zi- vilstandsämter zu reduzieren. Im Berner Oberland sind Thun und Interlaken als zukünftige Standorte am besten geeignet.

Die Zivilstandsämter in Courtelary, Interlaken, Langnau i.E. und Langenthal werden ab dem 1. November 2009 zusätzliche Aufgaben im Ausweiswesen übernehmen (Bearbei- tung von Pass- und Identitätskarten, Erfassung biometrischer Daten). In den grösseren Standorten Bern, Biel und Thun werden die Zivilstandsämter und die Ausweiszentren nach Möglichkeit örtlich zusammengelegt, um Synergien in den Bereichen Personal und Infra- struktur nutzen zu können. Das wird eine deutlich höhere Anzahl Schalterbesuche bei die- sen Standorten zur Folge haben, was wiederum eine gewisse Grösse und eine gute Er- reichbarkeit voraussetzt. So werden zum Beispiel in Thun 20'000 Kundinnen und Kunden pro Jahr erwartet. Von diesen Kundinnen und Kunden sind 60 % in Thun und Umgebung wohnhaft.

Was andererseits die Standorte der Waldabteilungen betrifft, richten sich diese nach den geografischen und verkehrstechnischen Gegebenheiten. Die für das Oberland zuständi- gen Waldabteilungen sind wie folgt untergebracht: Die Waldabteilung 1 bleibt im Schloss Interlaken und die Waldabteilungen 2 und 3 müssen infolge Kündigung durch den Ver- mieter auf den 1. August 2008 einen neuen Standort im Leimernpark in Spiez beziehen.

Der neue Mietvertrag wurde auf fünf Jahre abgeschlossen, da der Kanton als Mieter Ge- bäudeanpassungen vornehmen musste.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Wimmis als Verwaltungsstandort namentlich für ein Zivilstandsamt nicht ausreichend geeignet ist, und dass das Amthaus Wimmis nicht rechtzeitig für eine Nutzung durch die Waldabteilungen 2 und 3 zur Verfügung gestellt werden konnte. Das Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern (AGG) und die kantonale Denkmalpflege haben daher das Schloss Wimmis und das Amthaus Wimmis analysiert und zukünftige Nutzungsmöglichkeiten geprüft. Bis Mitte 2008 geht es insbe- sondere um die Frage, ob das Jugendgericht im Schloss Wimmis eingerichtet werden kann. (Dies fällt allerdings nur dann in Betracht, wenn hinsichtlich der Jugendgerichtsbar- keit das so genannte Jugendrichtermodell gewählt wird. Fällt der Entscheid zugunsten des Jugendanwaltsmodells aus, würde im Kanton Bern nur noch ein Jugendgericht bestehen.) Das Schloss eignet sich als Gerichtsstandort, fürs Wohnen und/oder private Büronutzun- gen. Für kantonale Verwaltungsnutzungen ist jedoch das Schloss Wimmis im Vergleich zu anderen Standorten klar weniger geeignet.

Auch für das Amthaus Wimmis kommt keine weitere Verwaltungsnutzung in Frage. Das als Wohnhaus erbaute Amthaus würde sich jedoch sehr gut zum Wohnen eignen. Vor- stellbar ist ferner eine Dienstleistungsnutzung im Zusammenhang mit dem benachbarten, im Bau befindlichen Altersheim.

Der Regierungsrat befürwortet eine Überweisung der Motion als Postulat in dem Sinne als die laufenden Abklärungen zur weiteren Nutzung von Schloss und Amthaus Wimmis ent- sprechend weiterzuführen sind.

Antrag: Annahme als Postulat.

An den Grossen Rat

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