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I 297/2008 [Direktion]

Interpellation

Marti Anliker, Bern (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 20.11.2008

Sichere Pensionskassengelder oder Casino-Kapital für Grossbanken?

zurückgezogen am 25. November 2008

Das Jahr 2008 beschert den Pensionskassen schweizweit zwischen 80 und 100 Milliarden Franken Verluste. Entsprechende Medienberichte mussten wir im November 2008 zur Kenntnis nehmen.

Die Verluste stehen im direkten Zusammenhang mit der Finanzkrise. Insbesondere Anlagen in Hedge-Funds, in verlustreiche Absolute-Return-Fonds der Grossbanken sind für diese grossen Beträge verantwortlich. Just mitten in der Finanzkrise, im September 2008, hat der Bundesrat die Anlagerichtlinien für die Pensionskassen gelockert.

Mit der Änderung der wichtigen Pensionskassen-Verordnung (BVV2, mit Inkraftsetzung am 1. Januar 2009 und Vollzug bis Ende 2010) hat der Bundesrat ausgerechnet die Anlagen in Hedge-Funds und strukturierte (sprich spekulative) Produkte auf 15 Prozent erhöht und gleichzeitig die Anlagen in Liegenschaften von 55 auf 30 Prozent und jene in Hypothekardarlehen von 75 auf 50 Prozent gesenkt. Das bedeutet im Extremfall, dass Pensionskassen ihre sicheren Anlagen in Liegenschaften oder Hypothekardarlehen auf weniger sichere wie Aktien und strukturierte Produkte umlagern müssen.

Das Vorgehen des Bundesrates ist unverständlich und bedroht die Sicherheit von Pensionskassengeldern erneut. Die Versicherten gehen nämlich davon aus, dass ihre einbezahlten Gelder sorgfältig verwaltet werden, und sie haben ein Recht, dass dieses Geld zu ihren Gunsten angelegt wird. Fast alle ArbeitnehmerInnen sind darauf angewiesen, dass sie im Pensionsalter auch eine anständige Pension erhalten werden. Die beschlossenen Änderungen des Bundesrates setzen aber nicht primär das Wohl der Versicherten, sondern Profite von Grossbanken und Beratungsfirmen ins Zentrum.

Im Kanton Bern haben wir schmerzhafte Erfahrungen mit der Unterdeckung der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) machen müssen. Es kann nicht sein, dass wir aus dieser Geschichte nichts gelernt haben.

Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgernder Fragen:

1. Was bedeutet die Änderung der Pensionskassen-Verordnung des Bundesrates für die Pensionskassen-Versicherten im Kanton Bern?

2. Besteht nicht die Gefahr, dass mit diesen Änderungen der Deckungsgrad der Pensionskassen im ganzen Kanton Bern noch mehr in Schieflage gerät?

3. Wird der Regierungsrat die Verantwortlichen der bernischen Pensionskassen auf die Gefahren der spekulativen Anlagen aufmerksam machen?

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4. Wird der Regierungsrat für die Anlagepolitik der Pensionskassen der kantonalen Angestellten (BPV, BLVK) Weisungen erlassen, welche diesen Kassen eine zu risikoreiche Anlagepolitik verbietet?

5. Wird der Regierungsrat etwas tun (z.B. in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen), um diese Änderung der Pensionskassen-Verordnung wieder rückgängig zu machen?

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