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Mai 2007 ERZ C Postulat 0777 FDP (Fritschy, Rüfenacht) Weitere Unterschriften: 18 Eingereicht am Frühe sprachliche Integration von Kindern Der Regierungsrat ist gebeten zu prüfen, 1

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P 258/2006 ERZ 2. Mai 2007 ERZ C Postulat

0777 FDP (Fritschy, Rüfenacht)

Weitere Unterschriften: 18 Eingereicht am: 27.11.2006

Frühe sprachliche Integration von Kindern

Der Regierungsrat ist gebeten zu prüfen,

1. wie fremdsprachige Kinder bereits im Vorkindergarten- und Kindergartenalter sprachlich integriert werden können.

2. wie Veranstaltungen zur sprachlichen Integration für Kinder im Vorkindergarten- und Kindergartenalter obligatorisch erklärt werden können.

3. ob und wie allenfalls gleichzeitig mindestens der hauptsächlich erziehungsverantwortliche Elternteil sprachlich integriert werden könnte.

Begründung:

Kinder, die der Unterrichtssprache nicht mächtig sind, haben einen schlechten Start in der Schule. Auf erste Misserfolge in der Schule folgen leider nicht selten Schulversager- Karrieren. Dadurch kann später die Berufsausbildung und auch die berufliche Integration erschwert werden.

Die Chancen von fremdsprachigen Kindern sind noch schlechter, wenn beide Elternteile die Unterrichtssprache nicht beherrschen. Es ist deshalb anzustreben, dass die Eltern, mindestens aber der hauptsächlich erziehungsverantwortliche Elternteil, die Unterrichtssprache ebenfalls erlernen.

Anzustreben wäre, dass die Kinder fremdsprachiger Eltern die spätere Unterrichtssprache bereits im Alter des normalen Spracherwerbs erlernen.

Wenn Kinder die Unterrichtsprache nicht verstehen, leiden nicht nur sie selbst, sondern der Unterricht als solcher und somit sämtliche Schülerinnen und Schüler der Klasse.

Eine frühe sprachliche Integration von fremdsprachigen Kindern ist deshalb eine Notwendigkeit.

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Antwort des Regierungsrates

Das vorliegende Postulat verlangt, die sprachliche Integration fremdsprachiger Kinder im Vorkindergarten- und Kindergartenalter zu prüfen. Zu diesem Zweck sollen Veranstaltungen für deren Integration obligatorisch erklärt und der hauptsächlich erziehungsverantwortliche Elternteil sprachlich integriert werden.

Im Hinblick auf den Schulerfolg und die Chancengleichheit befürwortet der Regierungsrat die frühe sprachliche Integration der Kinder. Er begrüsst auch aus diesem Grund das von der EDK geforderte Bildungsobligatorium ab dem erfüllten vierten Altersjahr (HarmoS- Konkordat). Im Weiteren erachtet er eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern für den Prozess des Zweitspracherwerbs als wichtig.

Der Regierungsrat nimmt zu den Ziffern 1 und 2 des Postulats getrennt Stellung zum Vorkindergarten- und Kindergartenalter. Die Stellungnahme zu Ziffer 3 erfolgt in Abschnitt

„Sprachliche Integration der hauptsächlich Erziehungsverantwortlichen“ ohne Unterscheidung des Vorkindergarten- und Kindergartenalters.

Kinder im Vorkindergartenalter (0- bis 4-jährige Kinder)

Sowohl bei den betroffenen Kindern als auch bei deren Eltern stellt sich die Frage der Erreichbarkeit. Wenn die Eltern nicht sozialhilfeabhängig sind, müssen besondere Anstrengungen unternommen werden, um diese zu erreichen. Die Mütter- und Väterberatung bietet hier Anknüpfungspunkte. Gemäss Erhebungen der zuständigen Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) ist das Hauptzielpublikum der Mütter- und Väterberatung die Gruppe der Eltern von Kindern ab 0 bis 2 Jahren.

Eine weitere Institution, die Eltern und Kinder im Hinblick auf die frühe sprachliche Integration erreichen kann, ist der Früherziehungsdienst des Kantons Bern. Die Heilpädagogische Früherziehung (HFE) des Früherziehungsdienstes hat die Begleitung und Unterstützung der Entwicklung des behinderten oder entwicklungsauffälligen Kindes in seiner gewohnten Umgebung zum Ziel. Sie beginnt möglichst rasch nach bekannt werden der Entwicklungsauffälligkeit bzw. Behinderung und nach erfolgter Abklärung durch eine anerkannte Abklärungsstelle. Sie endet in der Regel mit dem Eintritt des Kindes in den Kindergarten oder in die Schule. Mit dem Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs (NFA) wird die HFE zur Aufgabe des Kantons. Schon heute besteht zwischen der GEF und dem Heilpädagogischen Früherziehungsdienst des Kantons Bern ein Leistungsvertrag zur Finanzierung besonderer Leistungen. Ca. 15% der ungefähr 600 Kinder, die gegenwärtig Heilpädagogische Früherziehung benötigen, haben einen Migrationshintergrund. Der Heilpädagogische Früherziehungsdienst erfasst im Rahmen ihres Auftrags unter Anderem die Erstsprache des Kindes, seine Nationalität und den Aufenthaltsstatus. Er erreicht somit auch Eltern und Kinder mit Migrationshintergrund und kann im Hinblick auf unterstützende Angebote beratend wirken.

Wenn jedoch eine komplette Erfassung aller betroffenen Eltern zwecks sprachlicher Integration der Kinder erfolgen soll, müssen in diesem Bereich die zur Verfügung stehenden Mittel erhöht werden.

Zu Ziffer 1 (Sprachliche Integration der Kinder im Vorkindergartenalter) Bereits bestehende Angebote für die Integration von Kindern:

Die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung (FEB), in welche Kinder bereits im Säuglingsalter Aufnahme finden können, sind ein wesentlicher Ansatzpunkt für eine frühe sprachliche, kulturelle und soziale Integration. Die Verordnung über die Angebote zur

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sozialen Integration (ASIV; BSG 860.113), in der die Bereiche der FEB und der Mütter- und Väterberatung geregelt sind, umschreibt folgende Wirkungsziele für die Angebote der FEB:

- die Integration der Kinder in einem sozialen Netz, - die Förderung der Chancengleichheit.

In einigen Gemeinden werden Mutter-Kind-Deutsch-Kurse (MuKi-Deutsch) angeboten, welche vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt der Erziehungsdirektion subventioniert werden. Analoge Kurse im französischsprachigen Kantonsteil gibt es (noch) nicht. Der Regierungsrat ist bereit zu prüfen, ob und wie dieses Angebot ausgebaut werden kann und welche Kosten dadurch verursacht werden. Allerdings ist vorgängig die Wirksamkeit der Mutter-Kind-Deutsch-Kurse zu prüfen.

Anfangs 2007 hat die Stadt Bern ihr Frühförderungskonzept vorgestellt. Ziel des Projektes ist es, bessere Rahmenbedingungen für sozial benachteiligte Kinder zu schaffen und diese in ihrer kognitiven, sprachlichen und motorischen Entwicklung zu fördern. Dies geschieht durch die Stärkung der Eltern in ihrer Erziehungsrolle. Um die betroffenen Eltern zu erreichen, arbeiten bestehende Stellen wie Mütter- und Väterberatung, Kinderärztinnen und Kinderärzte, Ausländerinnen- und Ausländervereine etc. in den verschiedenen Quartieren eng zusammen. Neu wird ein Hausbesuchsprogramm (Opstapje) eingerichtet, welches sich in Holland und in der Stadt Nürnberg bereits bewährt hat. Gemäss Bildungsstrategie des Kantons Bern ist ein ähnliches Projekt vorgesehen (Elternbildung für Bildungsbenachteiligte). Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, wird das gut durchdachte sowie sorgfältig vorbereitete Projekt der Stadt Bern von der Erziehungsdirektion und der Gesundheits- und Fürsorgedirektion gemeinsam unterstützt und begleitet. Beide Direktionen sehen vor, auf der Basis der Erfahrungen in der Stadt Bern, weitere Gemeinden beim Aufbau ähnlicher Projekte zu unterstützen. Das Projekt richtet sich sowohl an einheimische als auch an ausländische Eltern mit kleinen Kindern. Der Spracherwerb steht nicht an erster Stelle, er ist aber Teil des Programms.

Zu Ziffer 2 (Obligatorische Veranstaltungen für Kinder im Vorkindergartenalter)

Die Postulantin stellt unter Ziffer 2 die Frage, „wie Veranstaltungen zur sprachlichen Integration für Kinder im Vorkindergarten- und Kindergartenalter obligatorisch erklärt werden können“. Diese Frage ist gemäss Regierungsrat für das eigentliche Anliegen der Postulatin, nämlich die möglichst frühe sprachliche Integration der Kinder, aus folgenden Gründen der falsche Ansatz: Kinder im Vorkindergarten- und Kindergartenalter lernen eine Sprache integrativ, das heisst, handelnd und spielend im Umgang mit Menschen in Alltagssituationen. Veranstaltungen, die nur der sprachlichen Integration dienen, entsprechen nicht der Entwicklung dieser Kinder. Es ist notwendig, dass betroffene Kinder die Sprache z.B. in Kindertagesstätten oder bei Tageseltern (Deutsch/Französisch sprachig) lernen können. Gegenwärtig ist die Nachfrage für Plätze in Kindertagesstätten und bei Tageseltern (im Bereich FEB) jedoch viel grösser als das zur Verfügung stehende Angebot. Es ist deshalb kaum opportun, obligatorische Veranstaltungen, die ausschliesslich die sprachliche Integration zum Ziel haben, anzubieten. Im Hinblick auf die sprachliche Integration wäre es wirksamer, mehr Betreuungsplätze für Kinder in Kindertagesstätten oder bei Tageseltern bereitzustellen. Dies hätte jedoch beträchtliche Kosten zur Folge.

Kinder im Kindergartenalter (4- bis 6-jährige Kinder)

Das Anliegen der Postulantin, die Kinder möglichst früh sprachlich zu integrieren, ist für Kindergartenkinder erfüllt, da das bestehende Auffangnetz für Kinder im Kindergartenalter ausreichend ist (Erläuterungen dazu siehe nächster Abschnitt). Allerdings ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Kinder zwischen 4 und 6 Jahren den Kindergarten

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besuchen. Eine vollständige Erfassung aller Kinder in diesem Alter kann erst mit einem Kindergartenobligatorium oder mit HarmoS beziehungsweise der Einführung der Basisstufe (-2 bis +2) erfolgen.

Zu Ziffer 1 (Sprachliche Integration der Kinder im Kindergartenalter)

Im Kanton Bern werden Kinder, die Deutsch oder Französisch als Zweitsprache erwerben, bereits seit 1985 im Kindergarten integrativ gefördert. Der Lehrplan Kindergarten beinhaltet verschiedene Ziele zur Sprachförderung und fordert eine gezielte und individualisierte Förderung. Die Erziehungsdirektion sieht für den Erwerb und die Förderung in der Unterrichtssprache Deutsch bzw. Französisch zusätzliche Lektionen vor.

Diese werden von einer zweiten Lehrperson während der Kindergartenzeit erteilt (vgl.

„Deutsch/Französisch als Zweitsprache im Kindergarten, Informationen zu den Rahmenbedingungen für die Bewilligung zusätzlicher Lektionen und zu wichtigen Aspekten des Zweitspracherwerbs im Kindergarten“; www.erz.be.ch/site/fb-volksschule- schulleitungen-mb-daz.pdf).

Zu Ziffer 2 (Obligatorische Veranstaltungen für Kinder im Kindergartenalter)

Kinder, die den Kindergarten besuchen, werden sprachlich integriert und gefördert. Der Lehrplan Kindergarten enthält dazu verbindliche Vorgaben. Ein Obligatorium für die sprachliche Integration ist deshalb unnötig.

Sprachliche Integration der hauptsächlich Erziehungsverantwortlichen

Die sprachliche Integration des hauptsächlich erziehungsverantwortlichen Elternteils von Kindern im Vorkindergarten- und Kindergartenalter ist dann möglich, wenn betreffende Eltern durch die Gemeinden erfasst sind. Nur so können diese gezielt zu einem Kursbesuch angeregt werden. Wie bereits erwähnt, ist dies jedoch schwierig. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass Frauen in anderen Kulturen oft eine besondere Stellung innehaben, welche deren sprachliche Integration erschweren kann.

Zu Ziffer 3 (Sprachliche Integration der hauptsächlich Erziehungsverantwortlichen)

Der Regierungsrat unterstützt die Forderung des Postulats nach einer sprachlichen Integration des hauptsächlich erziehungsverantwortlichen Elternteils. Da ein nicht unbeträchtlicher Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund aus bildungsfernen Schichten stammt, müssen diese Angebote einerseits zielpublikumsgerecht gestaltet sein und sollen für die betroffenen Eltern wenig kosten. Die Kurse sollten die Eltern befähigen, Alltagssituationen - wie z.B. Elternabende und -gespräche in der Schule oder Verständigung mit dem Arzt - zu bewältigen. Der Regierungsrat ist bereit, die minimalen Anforderungen von Kursen für die sprachliche Integration sowie deren Kostenfolgen zu prüfen.

Aus diesen Gründen stellt der Regierungsrat folgende Anträge:

Anträge: Ziffer 1: Annahme für Kinder im Vorkindergartenalter sowie Annahme und gleichzeitige Abschreibung für Kinder im Kindergartenalter

Ziffer 2: Ablehnung Ziffer 3: Annahme

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An den Grossen Rat

Referenzen

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