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Oktober 2003 47C Motion 2768 Burkhalter, Rümligen (SP) Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am Entlassungs-Moratorium Der Regierungsrat wird beauftragt, 1

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M 136/2003 FIN 15. Oktober 2003 47C

Motion

2768 Burkhalter, Rümligen (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 16.06.2003

Entlassungs-Moratorium

Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. bei der Umsetzung des Stellenabbaus auf Entlassungen zu verzichten, solange die kantonale Arbeitslosenquote mehr als 1,5 Prozent beträgt;

2. zu prüfen, ob diese Massnahme aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung unterstützt werden kann;

3. zu prüfen, ob weitergehende Anreizsysteme für die interne Stellenvermittlung geschaffen werden sollen.

Begründung

Bekanntlich werden die SAR-Massnahmen in einzelnen Bereichen zu einem erheblichen Stellenabbau führen. Um Entlassungen zu vermeiden, wird gestützt auf Artikel 22a des Personalgesetzes und auf die Stellenvermittlungsverordnung angestrebt, den betroffenen Angestellten andere zumutbare Stellen anzubieten.

Vom Stellenabbau sind aber unter anderem Berufsgruppen (Forstdienst, Landwirtschaft usw.) betroffen, bei denen es sowohl innerhalb der Verwaltung als auch in der Privatwirtschaft schwierig sein wird, neue Stellen zu finden.

Die Lage wird zusätzlich durch die hohen Arbeitslosenzahlen verschärft. Ende Mai betrug die Arbeitslosenquote im Kanton Bern 2,7 Prozent (14'234 Arbeitslose). In dieser Situation ist es gesamtwirtschaftlich nicht sinnvoll, vom Stellenabbau betroffene Staatsangestellte zu entlassen und den bereits überlasteten regionalen Arbeitsvermittlungszentren zuzuführen.

Während der befristeten Weiterbeschäftigung der von Arbeitslosigkeit gefährdeten Personen sind die nötigen Abklärungs- und Qualifizierungsmassnahmen zu treffen.

Dadurch werden die regionalen Arbeitsvermittlungszentren und die Arbeitslosenkasse entlastet. Deshalb sollte die Möglichkeit geschaffen werden, diese Massnahme aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung zu unterstützen.

Für die interne Stellenvermittlung sind nötigenfalls zusätzliche Anreizsysteme zu schaffen (Bonus).

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 19.06.2003

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Antwort des Regierungsrates

Der Grosse Rat hat am 9. Dezember 2002 den SAR-Bericht unter Einbezug von verschiedenen Planungserklärungen zur Kenntnis genommen. Beim Stellenabbau im Bereich des Kantonspersonals, auf den sich die vorliegende Motion auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen beschränken muss, hat der Grosse Rat den vom Regierungsrat geplanten Abbau von 184 Stellen (mit Ausnahme einer einzigen Stelle) ohne Planungserklärung zur Kenntnis genommen. Es war und ist die Absicht des Regierungsrates, diesen Stellenabbau nicht nur umzusetzen, sondern sozialverträglich auszugestalten. Angesichts der aktuellen Personalfluktuation geht der Regierungsrat davon aus, dass er zu einem erheblichen Teil durch natürliche Abgänge realisiert werden kann.

Möglichst viele der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen mit Unterstützung durch die interne Stellenvermittlung weiterhin beim Kanton oder extern eine neue Beschäftigung finden.

Das bisherige Instrumentarium der Zentralen Personalkoordinationsstelle (ZPS) sowie die weiteren im Zusammenhang mit den Stellenabbaumassnahmen gemäss SAR vorgesehenen Massnahmen haben sich bewährt und dazu geführt, dass kaum Entlassungen vorgenommen werden müssen. Bis heute wurden bei den im Zusammenhang mit SAR gemeldeten Stellen nur sechs Kündigungen (Entlassungen ohne Ausrichtung einer Sonderrente) ausgesprochen. Auch in diesen Fällen werden jedoch die Vermittlungsbemühungen fortgesetzt. Der Regierungsrat beurteilt die Vermittlung der noch bei der ZPS gemeldeten Personen als wohl anspruchsvoll, aber nicht unmöglich.

Vor diesem Hintergrund nimmt der Regierungsrat zu den einzelnen Anträgen wie folgt Stellung:

Ziffer 1

Der Regierungsrat hat beim Vollzug der SAR-Massnahmen davon auszugehen, dass der Grosse Rat die Sanierung der Kantonsfinanzen nicht in Abhängigkeit von der Arbeitslosenquote realisiert sehen will. Der Grosse Rat hat seine Beschlüsse bezüglich Stellenabbau vielmehr in Kenntnis des gesamtwirtschaftlichen Umfelds gefasst und auf die Definition von konkreten Abhängigkeiten (z.B. von der Arbeitslosenquote) durch Planungserklärungen verzichtet. Auch der Regierungsrat ist der Ansicht, dass beim Vollzug der Massnahmen zur Haushaltsanierung die kantonalen Finanzen die massgebende Zielgrösse darstellen, die nicht durch andere, einschränkende Rahmenbedingungen gefährdet werden darf. Er erachtet es deshalb als unzweckmässig, eingeleitete Massnahmen durch eigentlich systemfremde Einflüsse teilweise zu neutralisieren. Die in der Motion vorgeschlagene Arbeitslosenquote, die Entlassungen verbieten würde, ist im Übrigen sehr tief angesetzt: In den vergangenen zehn Jahren lag sie im Kanton Bern nur in den Jahren 2000 und 2001 unter diesem Wert.

Da Anstellung und Entlassung von Personal grundsätzlich in die Zuständigkeit des Regierungsrates fallen, handelt es sich bei vorliegender Ziffer 1 der Motion um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion gemäss Art. 80 Abs. 1 Satz 2 der Kantonsverfassung). Bei Annahme der Motion hätte der Regierungsrat einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrags, und die Entscheidverantwortung würde beim Regierungsrat verbleiben.

Ziffer 2

Die in Ziffer 2 aufgeworfene Frage, ob die Weiterbeschäftigung von kantonalen Mit- arbeitenden durch die Arbeitslosenversicherung finanziert werden könnte, muss klar verneint werden. Die Arbeitslosenversicherung ist bundesrechtlich geregelt (Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die

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Insolvenzentschädigung; Arbeitslosenversicherungsgesetz; AVIG, SR 837.0). Dieses sieht keine Leistungen zur Verhinderung von Entlassungen vor, wie sie sich der Motionär vorstellt. Somit müsste der Verzicht auf Entlassungen vollständig durch den Kanton finan- ziert werden, was in entsprechendem Umfang das Sparpotential der verschiedenen Massnahmen schmälern würde. Dies ist angesichts der nach wie vor angespannten Haushaltslage nicht zu verantworten.

Ziffer 3

Der Regierungsrat investiert bedeutende Mittel in das Personalmarketing. Ziel dieser Massnahme ist es, an jede zu besetzende Stelle die bestgeeignete Person anstellen zu können und so die knappen zur Verfügung stehenden Mittel möglichst effizient auszunutzen. Ein Anreizsystem im Sinne des Motionärs steht im Widerspruch zu diesen Bemühungen: Es würde nach Auffassung des Regierungsrates bedeuten, dass Prämien dann ausgerichtet werden sollen, wenn nicht die beste (allenfalls externe) Bewerbung berücksichtigt wird. Dies müsste zu einer unerwünschten Verzerrung des üblichen Personalselektionsverfahrens führen, da ein neues und fragwürdiges Kriterium mitzuberücksichtigen wäre. Zu bedenken ist auch, dass die auf Grund einer Prämie angestellte, intern vermittelte Person durch ein solches Vorgehen stigmatisiert und in ihrem Selbstwertgefühl beeinträchtigt werden könnte. Für den Regierungsrat auch nicht klar zu erkennen sind Adressat und Form der Prämie. Sicher sind weder die anstellende Person, noch die bei der Einarbeitung behilflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weder die Dienststelle als Organisationseinheit noch allenfalls die ZPS als Empfänger der Prämie denkbar. Wenig realistisch erscheint die Ausrichtung der Prämie beispielsweise in Bar, in Warengutscheinen oder in der Form von Stellenpunkten. Der Regierungsrat hält deshalb an der bisherigen und bewährten Regelung fest, wonach den Bewerbungen der vom Stellenabbau betroffenen Personen dann der Vorzug zu geben ist, wenn interne und externe Bewerbungen gleichwertig sind.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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