M 063/2008 BVE 6. August 2008 BVE C Motion
1281 Rösti, Kandersteg (SVP)
Weitere Unterschriften: 40 Eingereicht am: 25.03.2008
Keine Verbilligung der Autoverlade in der Schweiz Der Regierungsrat wird beauftragt,
1. sich beim Bund gegen eine kostenlose Benützung des Autoverlades durch die alpenquerenden Eisenbahntunnel einzusetzen.
2. sich mit einer Standesinitiative gegen einen kostenlosen Autoverlad durch den Lötschbergtunnel einzusetzen.
3. sich gegen eine Finanzierung des Autoverlades in der Schweiz über die Autobahnvignette einzusetzen.
Begründung:
Der Kanton Wallis fordert den Bund auf den Autoverlad stark zu verbilligen oder gratis anzubieten. Dies wird gefordert:
- mit der Interpellation 07.3783 „Autoverlad am Lötschberg und Furka“, eingereicht im Nationalrat am 06.12.2007.
- mit der Motion 07.3784 „Benützung des Autoverlades mit der Autobahnvignette“, eingereicht im Nationalrat am 06.12.2007.
- mit einer Resolution der Grossräte Engel und Bumann, wird die Walliser Regierung aufgefordert, eine Standesinitiative „Integration des Autoverlades in die Autobahnvignette“ einzureichen.
Gemäss Auskunft der BLS ist seit der Eröffnung des Basistunnels am Lötschberg der Autoverland Kandersteg-Goppenstein leicht rückläufig oder stagnierend.
Dies ist eine Positivmeldung für das Verkehrsaufkommen im Frutigtal und hilft das angestrebte Ziel von der Strasse auf die Schiene zu verwirklichen.
Ein vom Wallis angestrebter kostenloser Autoverlad würde das Gegenteil bewirken. Der Autoverkehr im Frutigtal würde erneut stark zunehmen. Das Frutigtal ist nicht in der Lage und nicht gewillt, noch mehr Durchgangsverkehr aufzunehmen.
Die Benützer des Autoverlades müssen die Kosten selber tragen (Verursacherprinzip).
Bei einem Jahrestransport von rund 1'300'000 Autos im Jahr 2007 ergibt das pro Tag 3561 Autos oder pro Stunde (Tag à 18 Stunden gerechnet) 197 Autos.
Die Kosten für den Bund würden auf 39-50 Millionen Franken zu stehen kommen.
Es darf nicht sein, dass die Steuerzahler oder die Inhaber einer Autobahnvignette diese Kosten tragen müssen.
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Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat wertet es ebenfalls als positiv, dass die Benutzerzahlen für den Auto- verlad zwischen Kandersteg und Goppenstein seit Eröffnung des Basistunnels am Lötsch- berg leicht rückläufig sind oder zumindest stagnieren. Damit konnte das steigende Ver- kehrsaufkommen auf der Strasse zwischen Spiez und Kandersteg gebremst werden. Die BLS kann den Autoverlad am Löschberg kostendeckend betreiben. Die Fahrpreise für ein Auto betragen von Montag bis Donnerstag 20 Franken, von Freitag bis Sonntag 25 Fran- ken. Für regelmässige Benutzerinnen und Benutzer werden Punktekarten angeboten, mit denen die Kosten für die einzelnen Fahrten bis auf 15 Franken reduziert werden können.
Der Regierungsrat erachtet diese kostendeckenden Preise als angemessen. Ein Gratis- Autoverlad oder eine Verbilligung durch den Bund ist nicht angezeigt und würde dem er- wünschten und bereits erzielten Verlagerungseffekt von der Strasse auf die Schiene zuwi- derlaufen.
Der Bundesrat lehnte am 27. Februar 2008 ebenfalls eine Verbilligung ab. Er hat die Inter- pellation 07.3783 "Autoverlad am Lötschberg und Furka" entsprechend beantwortet und beantragt dem Parlament die Ablehnung der Motion 07.3784 "Benützung des Autoverla- des mit der Autobahnvignette". Diese wird voraussichtlich in der Herbstsession 2008 im Nationalrat behandelt.
Zu den einzelnen Ziffern der Motion:
Zu Ziff. 1 und 3:
Der Regierungsrat stellt fest, dass der Antrag des Bundesrates auf Ablehnung der im Nati- onalrat eingereichten Motion 07.3784 den Anliegen der vorliegenden Motion entspricht.
Der Regierungsrat ist bereit, die bernischen Bundesparlamentarierinnen und -parlamenta- rier vor der Beratung der Motion 07.3784 entsprechend zu informieren.
Zu Ziff. 2:
Der Regierungsrat erachtet es nicht als zweckmässig, eine Standesinitiative zur Aufrecht- erhaltung des Status quo einzureichen. Wie erwähnt ist es unter den gegebenen Umstän- den sinnvoller, die bernischen Bundesparlamentarierinnen und -parlamentarier vor der Debatte über die Motion 07.3784 zu informieren.
Antrag: Ziffern 1 und 3 Annahme Ziffer 2 Ablehnung
An den Grossen Rat