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Januar 2004 44C Motion 0051 GFL (Hofer, Biel) Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am Alterspolitik 2005 Der Regierungsrat wird beauftragt, 1

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M 238/2003 GEF 14. Januar 2004 44C

Motion

0051 GFL (Hofer, Biel)

Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am: 16.09.2003

Alterspolitik 2005

Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. möglichst umgehend zu prüfen, wo die Gemeinden und Regionen in der Erarbeitung von Altersleitbildern/ Altersplanungen und deren Umsetzung sind.

2. Der Regierungsrat soll entsprechend dem Leitbild 2005 dessen Umsetzung innerhalb der eigenen Zuständigkeiten realisieren.

Begründung

Der Grosse Rat hat am 16. März 1993 das Leitbild Alterspolitik 2005 zustimmend zur Kenntnis genommen. Entsprechend gute Planungsunterlagen für Gemeinden sind vorhanden.

1. In Kenntnis dessen haben einige Gemeinden Leitbilder erarbeitet, Massnahmen formuliert und diese – leider nur teilweise - umgesetzt. Nicht zuletzt in der klaren Überzeugung, dass die Formulierung „Alterspolitik 2005“ auch ein Vorschlag zur Fristsetzung bedeute und andernfalls finanzielle Konsequenzen für Geldleistungen nach sich ziehen könnte.

Sehr viele Gemeinden und Regionen haben scheinbar die Situation anders eingeschätzt. Sie haben sich in den letzten zehn Jahren nicht oder kaum mit der Thematik auseinandergesetzt. Insbesondere auch deshalb, weil innerhalb dieser Zeitspanne nie eine weitere Nachfrage seitens des Kantons erfolgte.

In der Antwort auf die Interpellation Morgenthaler (I 005/03) vom 7. Mai 2003 schreibt der Regierungsrat: „ .. Es sollen Massnahmen eingeleitet werden, um die Gemeinden in Zukunft noch vermehrt für die Alterspolitik zu sensibilisieren. ... “

Und: „ ... Mögliche Massnahmen sind im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, der Unterstützung von regionalen Altersforen und im konsequenten Anspruch an eine regionale Altersplanung bei der Ausrichtung von Staatsbeiträgen an Institutionen anzusiedeln.“

Wir gehen davon aus, dass der Kanton mit der „Alterspolitik 2005“ sich selbst

eine Frist gesetzt hat. Wir fordern ihn deshalb dringend auf, die nächsten 15 Monate zu nutzen und das zu realisieren, was er selbst formuliert und bisher nicht realisiert hat.

Wir sind überzeugt, dass der Regierungsrat im Wissen um die Dringlichkeit im Altersbereich gute, langfristige Situationen für die ältere Bevölkerung des Kantons zu schaffen, die Arbeiten umgehend an die Hand nimmt.

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2. Neben der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (siehe Punkt 1), ist insbesondere die Baudirektion gefordert: Sie soll im Bereich der eigenen Verantwortlichkeiten für den öffentlichen Raum, planerisch und in der Umsetzung den öffentlichen Raum auch für ältere Menschen sicher gestalten (Beispiel: Absenkung der Trottoirränder, sichere Alltagswege usw). Sie soll diesbezüglich ihr Wissen den Gemeinden anbieten und diese in ihren Bemühungen unterstützen.

Antwort der Regierungsrates

1. Der Regierungsrat und der Grosse Rat des Kantons Bern haben die grossen Herausforderungen, welche im Altersbereich in den zukünftigen Jahren und Jahrzehnten zu bewältigen sein werden, frühzeitig erkannt und mit dem

Grossratsbeschluss „Alterspolitik 2005“ vom 16. März 1993 eine zukunftsgerichtete Alterspolitik formuliert. Die entsprechenden Ziele sind heute nach wie vor aktuell.

Der Beschluss sieht vor, dass alterspolitische Massnahmen dezentral und in Abstimmung mit regionalen Gegebenheiten und den jeweiligen Bedürfnissen der älteren Bevölkerung geplant und umgesetzt werden sollen.

Bisher haben 60 Gemeinden einzeln oder in Verbänden Altersplanungen erstellt.

Darunter auch die Städte Bern, Biel und Thun. Diese Altersplanungen umfassen ein Einzugsgebiet von insgesamt 420'000 Personen (44,2 % der Gesamtbevölkerung). In rund 51 Gemeinden (108'000 Personen oder 11,4 % der Gesamtbevölkerung) sind die entsprechenden Arbeiten zur Zeit am laufen. Rund 289 vorwiegend kleinere Gemeinden (422'000 Personen oder 44,4 % der Gesamtbevölkerung) haben sich u.W. noch nicht oder kaum mit der Thematik auseinandergesetzt und sind noch in keine Altersplanung einbezogen.

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion arbeitet seit einiger Zeit intensiv an einem Massnahmepaket zur Umsetzung der 1993 festgelegten alterspolitischen Ziele (vgl.

Punkt 2). In diesem Zusammenhang wird der Problematik der kommunalen Altersplanungen grosse Beachtung geschenkt. Folgende Massnahmen von Seiten des Kantons sollen dazu führen, dass vermehrt Gemeinden Altersplanungen erarbeiten und die entsprechenden Massnahmen auch umsetzen:

• Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion verlangt von den Gemeinden, die noch keine Altersplanung erarbeitet haben, ausdrücklich, diese Arbeiten so rasch wie möglich an die Hand zu nehmen. Dies entspricht auch einem Leistungsziel im Rahmen der NEF-Produktegruppe 15 („Angebote für ältere und chronisch kranke Menschen“).

• Das Vorliegen einer fundierten Altersplanung ist – wie dies im

Grossratsbeschluss Alterspolitik 2005 bereits vorgesehen ist – Voraussetzung, um Projekte im Altersbereich durch öffentliche Gelder mitfinanzieren zu

können. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion setzt diese Auflage seit einiger Zeit konsequent um. Verschiedene Investitionsgeschäfte mussten im Laufe des Jahres 2003 zurückgewiesen werden, weil von der entsprechenden Standortgemeinde oder der Region keine Altersplanung vorlag. Die

Gesundheits- und Fürsorgedirektion hält an dieser Praxis auch zukünftig fest.

• Kantonale Bedarfsplanungen (z.B. Pflegeheimplanung) müssen auf den kommunalen Altersplanungen, welche den konkreten Bedarf an Angeboten in den Regionen beurteilen, abstützen können. Der Einbezug einer neuen

Institution / eines neuen Projekts in die kommunalen Altersplanungen ist daher

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zukünftig Voraussetzung, um diese auch im Rahmen von kantonalen Bedarfsplanungen berücksichtigen zu können.

• Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat Ende 2002 in zwei Pilotregionen (Oberaargau und Frutigen) regionale Altersforen initiiert. Unter der Mitarbeit resp. Leitung der Regierungsstatthalter M. Sommer und M. Lerch der Amtsbezirke Wangen und Aarwangen wird die Altersversorgung in diesen Regionen zur Zeit mit grossem Engagement und Interesse diskutiert, wobei zukünftig auch die politischen Verantwortlichen der Gemeinden in die

Diskussion einbezogen werden. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass diese Altersforen – welche für andere Regionen Vorbildfunktion aufweisen – zur Sensibilisierung resp. Unterstützung der Gemeinden resp. Gemeindeverbände in Bezug auf die Erarbeitung von Altersplanungen beitragen.

Mit diesen Massnahmen soll zukünftig die Erarbeitung und Umsetzung von Altersplanungen in den Gemeinden gefördert werden.

2. Wie unter Punkt 1 bereits erwähnt, ist die Förderung von kommunalen

Altersplanungen ein Teil des Massnahmepakets zur Umsetzung der Alterspolitik 2005, an welchem die Gesundheits- und Fürsorgedirektion zur Zeit intensiv arbeitet. Dieses Massnahmenpaket umfasst 9 alterspolitische Handlungsfelder (z.B. Prävention, Förderung der ambulanten Pflege und Betreuung zu Hause, Sicherung des Betreuungspersonals, Überprüfung der

Finanzierungsmechanismen, usw.) innerhalb welcher zukünftig kleinere und grössere Massnahmen durchzuführen sind. Mittels dieser Massnahmen soll eine den Bedürfnissen der älteren Bevölkerung entsprechende, nachhaltige und für den Kanton finanziell tragbare Altersversorgung sichergestellt werden. Damit will der Regierungsrat die Umsetzung der Alterspolitik 2005 innerhalb der eigenen Zuständigkeit realisieren. Der entsprechende Bericht wird dem Grossen Rat im Laufe des Jahres 2004 unterbreitet.

Bezugnehmend auf den Hinweis, dass in diesem Punkt insbesondere die Baudirektion gefordert ist, ist Folgendes festzuhalten:

Das Strassenbaugesetz (Art. 18 Abs. 1 SBG) schreibt vor, dass Kanton und Gemeinen ihre Strassenplanung auf die anzustrebende Gestaltung des gesamten Verkehrs auszurichten haben. Dabei sollen die Sicherheit und die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt werden. Vor diesem rechtlichen Hintergrund erfolgen die Sanierungs- und Ausbaumassnahmen innerorts. Zusätzlich wurde in den letzten Jahren die ursprüngliche Dominanz, vor allem des motorisierten Individualverkehrs, zugunsten eines Nebeneinanders der unterschiedlichsten Verkehrsmittel und Verkehrsteilnehmenden innerorts aufgegeben. Dazu gehört, dass die Bedürfnisse älterer Mitmenschen und von Mitmenschen mit einer Behinderung entsprechend berücksichtigt werden.

Basierend auf diesen Grundlagen gelangen bei den meisten Neubauprojekten Randabschlüsse mit geringer Niveaudifferenz zum Gehbereich zur Ausführung.

Daneben führt das Tiefbauamt im Rahmen des baulichen Unterhalts bei Fussverkehrsübergängen jährlich eine grosse Zahl lokaler Trottoirabsenkungen aus. Zusätzlich dienen Pförtneranlagen, Inseln oder Mehrzweckstreifen in Fahrbahnmitte der Beruhigung des Verkehrs und damit der Sicherheit namentlich von schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Oft leiten auch Hinweise von Organisationen oder Begehren von Gemeinden das Verfahren für Trottoirabsenkungen ein. Das Tiefbauamt erachtet es als seine Pflicht, auch zukünftig in diesem Sinne und im Rahmen der vorhandenen finanzielle und personellen Mittel weiterzufahren. Gerade im Zuge von Neubauten und baulichen

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Unterhaltsarbeiten können entsprechende Massnahmen oft ohne grossen zusätzlichen Aufwand durchgeführt werden.

Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion will den öffentlichen Raum planerisch und in der Umsetzung für ältere Menschen sicher gestalten – nicht nur in ihrem direkten Verantwortungsbereich. Die Mitarbeitenden des Tiefbauamtes stellen ihr Wissen den Gemeinden auch weiterhin auf Anfrage gerne zur Verfügung und unterstützen sie in Ihren Bemühungen mit Hinweisen und konkreten Ausführungshilfen.

Antrag: Annahme und gleichzeitige Abschreibung der Motion

an den Grossen Rat

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