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Februar 2004 49C Motion 0554 Schnegg, Sonceboz-Sombeval (SVP) Weitere Unterschriften: 13 Eingereicht am Realisierung eines Radwegs zwischen Sonceboz-Sombeval und Cortébert Der Regierungsrat wird beauftragt, 1

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M 239/2003 BVE 18. Februar 2004 49C

Motion

0554 Schnegg, Sonceboz-Sombeval (SVP)

Weitere Unterschriften: 13 Eingereicht am: 16.09.2003

Realisierung eines Radwegs zwischen Sonceboz-Sombeval und Cortébert

Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. ein Projekt für den Bau eines Radwegs zwischen Sombeval und Corgémont sowie zwischen Corgémont und Cortébert auszuarbeiten

2. dem finanzkompetenten Organ den für die Realisierung dieses dringlichen Vorhabens notwendigen Kredit zur Genehmigung vorzulegen

3. den unter Ziffer 1 erwähnten Abschnitt gemäss den Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden in das Gesamtprojekt Sonceboz – Renan zu integrieren

Begründung:

Die Bevölkerung der Region hat bereits mehrfach auf das offensichtliche Problem der fehlenden Infrastruktur für den Radverkehr aufmerksam gemacht. Seitdem der Sekundarschülertransport durch Schulbusse aufgehoben wurde, hat sich dieses Problem noch zugespitzt. Seit Beginn des neuen Schuljahres müssen die Schülerinnen und Schüler aus Sonceboz-Sombeval und Cortébert die öffentlichen Verkehrsmittel in Anspruch nehmen, um in die Sekundarschule zu gelangen, die sich in Corgémont befindet. Da die SBB-Fahrpläne nicht immer mit den Stundenplänen der Schule übereinstimmen, müssen die Schülerinnen und Schüler lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Es besteht somit ein berechtigter Bedarf an einem Radweg.

Die Bedingungen, unter denen sich die Schülerinnen und Schüler in die Schule begeben müssen, dürfen nicht heruntergespielt werden. Diese Problematik wurde bereits in den Gemeindebehörden von Cortébert, Corgémont und Sonceboz-Sombeval debattiert.

Einstimmig haben die drei Gemeindeexekutiven den Wunsch nach einer sehr raschen Lösung geäussert, mit der es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, sich auf einem geeigneten und sicheren Radweg fortzubewegen. Angesichts der schweren Unfälle hat der Regierungsrat zu Recht gesagt, dass bei Strassenbauprojekten das Schwergewicht auf die Sicherheit von Schulwegen zu setzen ist.

Mit den neuen Bundesbestimmungen werden die Fahrerinnen und Fahrer von Schulbussen gezwungen sein, komplexe Kurse zu besuchen, um eine spezielle Fahrerlaubnis zu erlangen. Es gibt nur wenig Personen, die über einen solchen speziellen Führerschein verfügen, und die heutigen Busfahrerinnen und Busfahrer sind nicht unbedingt gewillt, die geforderte Ausbildung zu absolvieren. Ausserdem müssen Schulbusse in nächster Zukunft auf Einzelsitze mit Sicherheitsgurten umgerüstet werden.

Alle diese Elemente haben die

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Schulbehörden im Bas-Vallon dazu gebracht, sich ab dem Schuljahr 2003/2004 für den öffentlichen Verkehr zu entscheiden.

Im Mai 2003 haben die Gemeinden des Kantons Bern im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung den kantonalen Richtplan Veloverkehr (KRP Velo) erhalten. Der Plan in Bezug auf den Bereich Nord (1:100 000) erwähnt die deutliche Notwendigkeit einer spezifischen Baute ausserorts vom Typ I «A5» zwischen Cortébert und Corgémont sowie zwischen Corgémont und Sombeval (Linienführung entlang der Kantonsstrasse).

Als der besagte Richtplan ausgearbeitet wurde, konnten die betreffenden Abschnitte eventuell noch dem Kriterium «tägliche Fahrten und Freizeit» entsprechen. In der Zwischenzeit hat sich die Situation jedoch geändert. Es ist unbestritten, dass diese Abschnitte heute als «Schulwege» eingestuft werden müssen. Und die verlangten Massnahmen sind nötig, um die Sicherheit der Schulwege zu gewährleisten.

Für das Bas-Vallon ist somit eine sehr kurzfristige Anpassung der beiden Abschnitte unabdingbar. Alle betroffenen Gemeinden sind bereit, sich im Verhältnis des gesetzlich vorgesehenen Anteils an der Finanzierung zu beteiligen.

Antwort der Regierungsrates

Damit ein Projekt für den vom Motionär geforderten Radweg zwischen den Ortschaften Sombeval und Corgémont erstellt werden kann, müssen zuerst die Bedürfnisse klar abge- klärt werden. Zudem muss untersucht werden, welche Lösungen die örtliche Situation zu- lässt (getrennter Radweg, Radstreifen auf der bestehenden Fahrbahn, gemeinsamer Fuss- und Radweg usw.). Eine derartige Beurteilungsgrundlage existiert im vorliegenden Fall zurzeit noch nicht. Erst aufgrund dieser Abklärungen kann ein Projekt ausgearbeitet werden. Aus diesem Grunde ist ein entsprechendes Vorhaben auch nicht im Strassenbau- programm 2003 - 2006 enthalten, welches in der Novembersession 2002 vom Grossen Rat verabschiedet wurde. In diesem Programm ist die Auswahl der kurz- und mittelfristig zu realisierenden Strassenbauvorhaben verbindlich festgelegt.

Bei dieser Ausgangslage kann die Regierung im jetzigen Zeitpunkt nur die Zusicherung abgeben, Vorabklärungen im vorerwähnten Sinne im Verlauf des Jahres 2004 vornehmen zu lassen. Nach Vorliegen der Resultate wird es möglich sein, konkrete Angaben darüber zu machen, welche Lösung den Bedürfnissen den Velofahrenden und den örtlichen Gege- benheiten am besten entspricht. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, um das Vorhaben und einen entsprechenden Kredit zur Umsetzung in das Strassenbauprogramm 2007 - 2010 aufzunehmen, welches dann vom Grossen Rat verabschiedet wird. Dabei wird je- doch auch die Planungserklärung Wälti-Schlegel zu beachten sein, wonach sämtliche Projekte des Tiefbauamtes eine Standardreduktion von 10% zu erfahren haben. Ange- sichts der angespannten finanziellen Lage des Kantons kann kein zuverlässiger Zeitrah- men für eine Realisierung abgesteckt werden.

Deshalb empfiehlt der Regierungsrat den vom Schulwegproblem betroffenen Gemeinden eine Wiederaufnahme des Schulbusbetriebes als Übergangslösung nochmals zu erwägen.

Der Regierungsrat hat mit Beschluss 0190 vom 22. Januar 2003 die Direktionen angewie- sen, alle eingereichten Vorstösse mit Kostenfolgen dem Regierungsrat in ablehnendem Sinne zu unterbreiten. Dieser Beschluss erfolgte gestützt auf die vom Grossen Rat im No- vember 2001 überwiesene Sparmotion. Damit sollen die eingeleiteten Sparmassnahmen weitergeführt werden.

Da die Anliegen des Motionärs sachlich gerechtfertigt sind, ist der Regierungsrat aufgrund der oben gemachten Erwägungen dennoch bereit, die Motion in der Form eines Postulates anzunehmen.

Antrag: Annahme als Postulat An den Grossen Rat

Referenzen

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