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Dezember 2008 FIN C Motion 2121 Häsler, Wilderswil (Grüne) Weitere Unterschriften: 13 Eingereicht am Investitionen sichern, Sicherheit schaffen Der Regierungsrat wird beauftragt

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M 272/2008 M 273/2008

FIN FIN

17. Dezember 2008 FIN C

Motion

2121 Häsler, Wilderswil (Grüne)

Weitere Unterschriften: 13 Eingereicht am: 17.11.2008

Investitionen sichern, Sicherheit schaffen

Der Regierungsrat wird beauftragt,

• Geplante Investitionen vollumfänglich zu tätigen und nicht zurück zu fahren

• Mit geeigneten Investitionen die nachhaltige Entwicklung zu stärken und damit Klimaschutz und Stärkung von KMU-Betrieben gleichzeitig anzustreben.

Begründung

Die Probleme in der Finanzwelt haben Medien, Politik und Bevölkerung weltweit aufgeschreckt und in Unruhe versetzt. Mit sich überstürzenden Katastrophenmeldungen haben manche Medienberichte dabei mehr Unsicherheit als Information verbreitet. Es ist nicht auszuschliessen, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten künftig zurückhaltend verhalten und geplante Investitionen nicht umsetzen und die problematische Tendenz damit verstärken. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit ist es besonders wichtig, dass der Staat sich antizyklisch verhält und damit für Stabilität, Sicherheit und Vertauen in unser Wirtschaftssystem und in unsere Unternehmen sorgt.

Wenn der Kanton Bern seine Investitionen (gemäss Aufgaben- und Finanzplan) ungekürzt und wie geplant tätigt, trägt er dazu bei, dass auch Konsumenten Vertrauen behalten oder wieder aufbauen und mit ihren Investitionen für wirtschaftliche Stabilität sorgen.

Mit geeigneten Massnahmen und Investitionen im Bereich der Förderung von erneuerbaren Energien, Gebäudesanierungen und Massnahmen in Steigerung von Energieffizienz kann der Kanton Bern zudem Klimaschutz betreiben und gleichzeitig viel Potential für bernische KMU-Betriebe schaffen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 20.11.2008

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M 273/2008 FIN

Motion Pardini, Lyss (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 17.11.2008

Gegen die Krise - Innovation und Investitionen in den Ökologischen Umbau - jetzt!

Die Rezession im Gefolge der Finanzkrise wird auch die Schweiz und den Kanton Bern nicht verschonen. Wie sich bereits bei der Rettung der UBS gezeigt hat, muss in einer derartigen Situation der Staat einspringen und Defizite der überforderten Wirtschaft korrigieren.

Neben den sozialstaatlichen Massnahmen zur Abfederung von persönlicher Not, muss der Kanton dafür sorgen, dass gezielte Investitionen die Substanz und die Leistungskraft der Wirtschaft stützen und die Kaufkraft der Bevölkerung erhalten bleibt.

Diese beiden Ziele lassen sich unter anderem mit konkreten Investitionsprogrammen in die Schlüsselsektoren der kantonalen Volkswirtschaft verfolgen. Zu den Bereichen, in denen eine staatliche Intervention wirksam ist (wie die Analyse früherer Investitionsprogramme belegt), gehören die Verkehrsinfrastruktur (ÖV, Unterhalt des Strassennetzes), die Energieversorgung (Kraftwerke und Übertragungsnetze, dezentrale Anlagen), Schutzmassnahmen (Hochwasser, Lawinen, Umweltsanierungen), Bildungsausgaben (Hochschulen und Fachhochschulen, aber auch Vorschulalter und Schulpflicht). Zu diesen zentralen Bereichen kommen zusätzliche Unterstützungsbeiträge, die an Gemeinden und Private zur Energiesanierung auszuschütten sind.

Insgesamt zeichnen sich diese Bereiche durch entweder hohe Investitionssummen oder grosses Innovationspotential aus und schaffen sowohl zusätzliche Arbeitsplätze wie auch zusätzliches Potential.

Zudem sind solche kantonalen Massnahmen für den sozialen Zusammenhalt wichtig. Sie verhindern soziale Spannungen, die dämpfen die Neigung zu extremen politischen Angeboten, sie bekämpfen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Tendenzen zur Isolierung (Personenfreizügigkeit etc.)

Demzufolge wird der Regierungsrat beauftragt, unverzüglich folgende konkrete Massnahmen unverzüglich einzuleiten:

• Die Planung des Vollausbaus des Lötschberg-Basistunnels (zweite Röhre) in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen (Wallis, Freiburg, Waadt etc.) voranzutreiben. Für Finanzierung sind neue, effiziente Wege zu beschreiten.

Insbesondere ist sicherzustellen, dass der Neat/Lötschberg-Vollausbau als Teil des integrierten Konzepts für den Öffentlichen Verkehr die Infrastruktur und die wirtschaftlichen Bedingungen des Kantons Bern stärken wird.

• Ein umfängliches Programm zur Effizienzsteigerung der Wasserkraftwerke wird einem neu durch den Kanton Bern eingerichteten „Kantonalen Kompetenzzentrum bei der Krafwerke Oberhasli (KWO)“ (KKK) übertragen.

• Der Regierungsrat soll darauf hinwirken, dass die Solarenergie im Kanton Bern stärker als bisher gefördert und unterstützt wird.

• Investition in den Hochwasserschutz vorgezogen werden.

• Sanierung von Tiefbauobjekten (Strassen, Brücken, Tunnels), die in den letzten Jahren nicht ausreichend unterhalten wurden.

• Die nationalen Programme zur energetischen Gebäudesanierung und zum Bau von Minergie-Häusern werden durch kantonale Programme verstärkt.

• Als Mehrheitsaktionär der Berner Kantonalbank soll der Regierungsrat darauf hinwirken, dass die Berner Kantonalbank günstige Hypotheken für umweltgerechtes Bauen anbietet.

• Der Regierungsrat entwickelt weitere Investitionsprojekte zur Bekämpfung der drohenden Rezession.

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Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 20.11.2008 Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Auf Grund des engen inhaltlichen und politischen Zusammenhangs gestattet sich der Regierungsrat, folgende zwei Vorstösse gemeinsam zu beantworten:

- Dringliche Motion 273/2008 Pardini, Lyss (SP): Gegen die Krise – Innovation und Investitionen in den ökologischen Umbau – jetzt!

- Dringliche Motion 272/2008 Häsler, Wilderswil (Grüne): Investitionen sichern, Sicherheit schaffen

1. Finanzpolitische Ausgangslage

Die finanzpolitische Lage des Kantons Bern hat sich seit Herbst 2008 als Folge der Finanzmarktkrise stark verändert. Weltweit hat sich die Konjunktur markant abgeschwächt.

In einzelnen Ländern herrscht bereits Rezession. Diese Abschwächung wirkt sich zusammen mit den massiven Börsenverlusten negativ auf die Wirtschaft des Kantons Bern aus. Diese Entwicklung wird sich in erheblichen Mass auch in den Steuererträgen des Kantons Bern niederschlagen.

Der Rückgang der Steuererträge im Vergleich zum dem am 27. August 2008 durch den Regierungsrat verabschiedeten Voranschlag 2009 und Aufgaben-/Finanzplan 2010-2012 macht sich gemäss einer Aktualisierung der Steuerertragsprognose per Mitte Oktober 2008 bereits ab dem Jahr 2009 deutlich bemerkbar. Statt dem geplanten Schuldenabbau von CHF 61 Millionen zeichnet sich voraussichtlich eine Neuverschuldung von CHF 24 Millionen ab. Dadurch wird der finanzpolitische Spielraum des Regierungsrates stark eingeschränkt.

Über die ganze Planperiode 2009 bis 2012 droht ohne Gegenmassnahmen voraussichtlich eine jährliche Neuverschuldung von CHF 100 Millionen statt eines durchschnittlichen Schuldenabbaus von CHF 123 Millionen pro Jahr. Dies führt zu einem grundlegend veränderten finanzpolitischen Szenario.

Es muss davon ausgegangen werden, dass die Lage an den internationalen Börsenmärkten noch während Wochen, evtl. sogar Monaten sehr volatil bleibt und verlässliche Prognosen kaum möglich sind. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat am 15. Oktober 2008 die Finanzdirektion beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit den anderen Direktionen und der Staatskanzlei für das Jahr 2009 eine Eventualplanung vorzubereiten. Falls nötig soll diese es Anfang 2009 ermöglichen, im Budgetvollzug 2009 Mindereinahmen bei den Steuern ganz oder teilweise aufzufangen. Es ist das erklärte Ziel des Regierungsrates, im Jahr 2009 die Vorgaben der Schuldenbremse der Investitionsrechnung einzuhalten und damit eine Neuverschuldung zu vermeiden.

Noch nicht in die Eventualplanung einbezogen wird vorerst die Aufgaben-/ Finanzplanung 2010-2012, weil diese Zahlen eng mit der konjunkturellen Entwicklung der kommenden Jahre verknüpft sind. Der Regierungsrat will aber auch im Jahr 2010 eine Neuverschuldung verhindern. Die Erfüllung des parlamentarischen Auftrags Kohler-Jost, Brand, Friedli in der Novembersession 2008, welcher ab 2010 eine Senkung der Steueranlage des Kantons Bern um einen Steuerzehntel vorsieht, würde für das Jahr 2010 Haushaltsverbesserungen in der Höhe von rund CHF 220 Millionen notwendig machen (Stand per Anfang Dezember 2008), sonst wäre nach Ansicht des Regierungsrates eine Neuverschuldung kaum mehr zu verhindern.

Die nachfolgenden Aussagen sind vor dem Hintergrund der vorstehend beschriebenen aktuellen finanzpolitischen Lage zu sehen. Der Regierungsrat weist darauf hin, dass er -

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angesichts der sehr volatilen Lage an den internationalen Finanzmärkten wie auch den nach wie vor schwierig einzuschätzenden Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Realwirtschaft des Kantons Bern - bei Bedarf kurzfristig Anpassungen seiner finanzpolitischen Beurteilungen vornehmen wird.

2. Planung 2008-2012 sieht deutlich höhere Investitionen als in der Vergangenheit vor

Nachdem bereits im Planungsprozess 2007 die Planwerte im Investitionsbereich um rund CHF 50 Millionen pro Jahr erhöht wurden, musste der Regierungsrat auch im Rahmen des Planungsprozesses 2008 zur Erarbeitung des Voranschlages 2009 und Aufgaben- /Finanzplans 2010-2012 wiederum einen erhöhten Investitionsbedarf feststellen. Der Mehrbedarf manifestierte sich insbesondere in den Bereichen Strassen, Hochwasserschutz und Energie.

Die Nettoinvestitionen im Voranschlag 2009 liegen rund CHF 100 Millionen über der letztjährigen Planung. Auch die im Aufgaben- und Finanzplan 2010-2012 eingestellten Mittel liegen deutlich über dem Durchschnitt der Vorjahre (rund CHF 75 Millionen pro Jahr).

In den letzten beiden Planungsprozessen 2007 und 2008 wurde das Investitionsvolumen für die Jahre 2008 bis 2012 um durchschnittlich CHF 130 Millionen oder um fast einen Viertel erhöht.

3. Prioritäre Zielsetzung: Geplante Investitionen umsetzen und Neuverschuldung verhindern

Angesichts der unter Punkt 1 geschilderten schwierigen finanzpolitischen Ausgangslage und den gesetzlichen Vorgaben der Schuldenbremse für die Investitionsrechnung (KV Art.

101b 1), erachtet es der Regierungsrat als prioritäre Zielsetzung, die in der vorliegenden Planung berücksichtigten Investitionen im Budgetvollzug ohne Neuverschuldung umzusetzen.

Es ist dem Regierungsrat ein grosses Anliegen, in einem schwierigen Umfeld weiterhin eine stabile und verlässliche Finanzpolitik zu betreiben und gleichzeitig auch – soweit dies für ihn möglich ist – die Nachfrage zu stützen. Er wird seine Finanzpolitik deshalb mittelfristig weiterhin an den bewährten finanzpolitischen Zielsetzungen ausrichten (Schuldenabbau, konkurrenzfähige Arbeitsbedingungen für das Personal, Verstetigung der Investitionen auf hohem Niveau, nachhaltige Finanzierung des staatlichen Dienstleistungsangebotes, Raum für Steuererleichterungen).

Als Folge der schwierigen wirtschaftlichen Ausgangslage steht für ihn im Jahr 2009 das finanzpolitische Ziel des jährlichen Schuldenabbaus in der Höhe von CHF 100 Millionen jedoch nicht im Vordergrund. Der Regierungsrat gewichtet in diesem Zusammenhang den Nutzen aus der Realisierung der für das Jahr 2009 geplanten Investitionen und damit die Stützung der Nachfrage stärker als einen weiteren Schuldenabbau. Demgegenüber ist der Regierungsrat aber nicht bereit, eine Neuverschuldung in Kauf zu nehmen.

In diesem Zusammenhang weist der Regierungsrat darauf hin, dass es als Folge der Annahme des parlamentarischen Auftrags A177/2008 Kohler-Jost, Brand, Friedli anlässlich der Novembersession 2008, welcher eine Senkung der Steueranlage um einen Steuerzehntel ab dem Jahr 2010 vorsieht, voraussichtlich unumgänglich sein wird, im Voranschlag 2010 und im Aufgaben-Finanzplan 2011-2013 auch bei den Investitionen Einsparungen im Vergleich zum aktuellen Finanzplan vorzunehmen. Die Umsetzung des parlamentarischen Auftrags ohne Entlastungen im Investitionsbereich scheint aus heutiger

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Sicht kaum realistisch, ausser es würde eine Neuverschuldung in Kauf genommen. Bei Entlastungen im Investitionsbereich müsste mit Projektstopps gerechnet werden, was aus volkswirtschaftlicher Sicht falsch wäre. Zudem hat eine Reduktion der Investitionstätigkeit auch negative Folgen auf den Substanzerhalt der kantonalen Anlagen. Der nicht getätigte Substanzerhalt kann den sicheren Betrieb der Infrastrukturen gefährden und muss später zudem nachgeholt werden, was mit höheren Kosten verbunden ist.

4. Gegenwärtig kein zusätzliches Investitionsprogramm

Wie bereits erwähnt steht für den Regierungsrat zum heutigen Zeitpunkt die vollständige Umsetzung der für die Jahre 2009 und 2010 geplanten Investitionen im Vordergrund. Die Notwendigkeit für ein zusätzliches Investitionsprogramm, welche über die im Voranschlag 2009 und Finanzplan 2010 eingestellten finanziellen Mittel für Investitionen hinausgeht, ist für den Regierungsrat im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gegeben.

Der Regierungsrat verfolgt jedoch die konjunkturelle Entwicklung und deren Auswirkungen aufmerksam und er wird im Rahmen der Eventualplanung für den Budgetvollzug 2009 auch eine konjunkturpolitische Standortbestimmung vornehmen. Mit Blick auf die unsichere Wirtschaftsentwicklung behält er sich zurzeit verschiedene Optionen so weit möglich offen.

5. Bemerkungen zu den einzelnen Vorstössen

a) Dringliche Motion 273/2008 Pardini, Lyss (SP): Gegen die Krise – Innovation und Investitionen in den ökologischen Umbau – jetzt!

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Der Regierungsrat wird beauftragt, die Planung des Vollausbaus des Lötschberg- Basistunnels (zweite Röhre) in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen (Wallis,

Fribourg, Waadt etc.) voranzutreiben. Für die Finanzierung sind neue, effiziente Wege zu beschreiten. Insbesondere ist sicherzustellen, dass der Neat/Lötschberg-

Vollausbau als Teil des integrierten Konzepts für den öffentlichen Verkehr die Infrastruktur und die wirtschaftlichen Bedingungen des Kantons Bern stärken wird.

Der Lötschbergbasistunnel ist Teil der nationalen Infrastruktur und damit im Verantwortungsbereich des Bundes. Der Vollausbau der bereits ausgebrochenen Röhre ist Teil der Erweiterungsoptionen im Rahmen der zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB). Der Regierungsrat des Kantons Bern setzt sich gemeinsam mit den Nachbarkantonen der Westschweiz beim Bund mit Nachdruck dafür ein, dass der Ausbau des Lötschbergbasistunnels vorangetrieben wird. Der Baubeginn wird jedoch auf Grund der komplexen Projektierung und der Plangenehmigungsverfahren nicht vor 2015 stattfinden können.

Eine Kapazitätserweiterung des Basistunnels setzt auch Kapazitätserweiterungen auf den Zulaufstrecken voraus, vor allem im Aaretal zwischen Bern und Thun. Die ZEB sieht hierfür keine Finanzierung vor. Der Regierungsrat erachtet es hingegen gerade aus volkswirtschaftlicher Sicht als dringend notwendig, dass Kapazitäten für alle Arten des öffentlichen Verkehrs (Fern-, Regional- und Güterverkehr) vor allem in den Bereichen der Agglomerationen bereitgehalten werden. Im Rahmen der Umsetzung der Agglomerationsprogramme sind deshalb die Planungen zum Ausbau der Strecke Bern – Thun und weiterer Projekte im Gesamtwert von rund CHF 1,8 Milliarden (Tram Bern und Biel, Zukunft Bahnhof Bern etc.) schon weit fortgeschritten. Der Baubeginn zumindest von Teilen dieser Projekte ist ab 2011 geplant. Beim Infrastrukturrahmenkredit 2010-2013 wird deshalb eine Aufstockung auf CHF 462 Millionen beantragt.

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Der Regierungsrat wird beauftragt, ein umfängliches Programm zur

Effizienzsteigerung der Wasserkraftwerke einem neu durch den Kanton Bern eingerichteten "Kantonalen Kompetenzzentrum bei der Kraftwerke Oberhasli KWO"

(KKK) zu übertragen.

Der Bau von Wasserkraftwerken ist immer mit hohen Investitionen verbunden.

Effizienz steigernde Massnahmen (Leistungsoptimierung) kommen bei bestehenden Werken daher erst im Zusammenhang mit der Revision von Turbinen oder bei der Sanierung weiterer Anlageteile in Frage. Unabhängig vom übrigen Sanierungsbedarf durchgeführte Massnahmen zur Leistungsoptimierung wären mit zu hohen Kosten verbunden und in dem Sinn unverhältnismässig. Bereits heute fordern die zuständigen Stellen des Kantons bei neuen Konzessionen und Konzessionserneuerungen standardmässig eine optimale Ausnutzung des vorhandenen Potenzials. Dies bedingt bei den Wasserkraftwerken meistens den Einbau einer neuen Turbinengeneration und die Erhöhung der Ausbauwassermenge. Das erforderliche Fachwissen zur Effizienzsteigerung von Wasserkraftwerken ist bei den Werkbetreibern und einigen spezialisierten Ingenieurbüros ausreichend vorhanden und abrufbar. Es besteht daher kein Bedarf für ein vom Kanton eingerichtetes Kompetenzzentrum.

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Der Regierungsrat wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Solarenergie im Kanton Bern stärker als bisher gefördert und unterstützt wird.

Das kantonale Programm zur Förderung der solaren Wärmegewinnung ist bereits sehr erfolgreich: Seit 2004 hat die Zahl der geförderten Anlagen mit mindestens 10 m2 Absorberfläche von 125 auf mehr als 400 zugenommen. Auch Anlagen mit weniger als 10 m2 werden – ohne staatliche Förderung – in grosser Zahl installiert. Im Weiteren hat der Kanton aufgrund der überwiesenen Motion Masshardt (214/2008) eine Standesinitiative beim Bund eingereicht, die bei den bundesrechtlichen Einspeisevergütungen (KEV) kostendeckende Leistungen für alle angemeldeten Projekte verlangt, welche die Rahmenbedingungen erfüllen.

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Der Regierungsrat wird beauftragt, Investitionen in den Hochwasserschutz vorzuziehen.

Der Hochwasserschutz ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden.

Die Bauherrschaft und somit die Verantwortung für die Investitionen obliegt in der Regel den wasserbaupflichtigen Gemeinden bzw. deren Schwellenkorporationen oder Wasserbauverbänden. Da Bund und Kanton Hochwasserschutzmassnahmen in der Grössenordnung von 75 Prozent durch Subventionen mitfinanzieren, hängt die Höhe der möglichen Investitionen massgeblich von den verfügbaren Mitteln dieser beiden Subventionsgeber ab. Seit 2005 wurden die kantonalen Investitionen in kommunale und kantonseigene Projekte verdrei- bis vervierfacht, auf einen jährlichen Betrag von gesamthaft CHF 25 bis 35 Millionen. Ob eine weitere Erhöhung im Bereich der Einzelprojekte (Projekte mit Kosten von mehr als CHF 1 Million) möglich ist, hängt wesentlich von den Mitteln ab, die der Bund für seine Beiträge zur Verfügung stellen wird.

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Der Regierungsrat wird beauftragt, die Sanierung von Tiefbauprojekten (Strassen, Brücken, Tunnels), die in den letzten Jahren nicht ausreichend unterhalten wurden, vorzunehmen.

Der Regierungsrat weist der Substanzerhaltung des Kantonsstrassennetzes und all seinen Bestandteilen hohe Priorität zu (vgl. Antwort zur Interpellation Bregulla- Schafroth [I 140/2008]). Er sieht darin eine mittel- und langfristig angelegte Daueraufgabe. Deshalb sollen die dafür notwendigen Mittel sukzessive auf rund CHF 65 Millionen jährlich erhöht werden. Im Strassenbauprogramm 2009–2012 sind bereits wesentlich höhere Mittel für die Substanzerhaltung vorgesehen. Diese sind im Budget 2009 enthalten. Eine kurzfristige weitere Steigerung der Investitionen in den Unterhalt ist im Übrigen nur begrenzt möglich, da der Vorbereitungsaufwand für Sanierungsprojekte hoch ist, insbesondere, wenn es um Kunstbauten, wie Brücken,

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Tunnels oder Galerien geht. Im Weiteren wirken sich auch Erhöhungen der personellen Ressourcen nicht unmittelbar kurzfristig, sondern nur mittel- bis langfristig aus. Der Regierungsrat strebt deshalb in erster Linie die vollständige Umsetzung der für die Jahre 2009 und 2010 vorgesehenen Investitionen an.

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Der Regierungsrat wird beauftragt, die nationalen Programme zur energetischen Gebäudesanierung und zum Bau von Minergie-Häusern durch kantonale Programme zu verstärken.

Das nationale Gebäudesanierungsprogramm wird derzeit von den Kantonen erarbeitet (vgl. RRB1612/08 vom 1. Oktober 2008 und Schreiben Konferenz kantonaler Energiedirektoren [EnDK] vom 20. November 2008 an den Bundesrat, die UREK-S, die UREK-N und die Stiftung Klimarappen). Damit werden mehr Mittel über den Bund an die Kantone in Aussicht stellt. Die Arbeiten müssen koordiniert werden, deshalb wäre ein zusätzliches kantonales Programm nicht sinnvoll. Der Kanton Bern befürwortet insbesondere die Sanierung von Altbauten. Deshalb sieht die Revisionsvorlage zum kantonalen Energiegesetz Bestimmungen vor, die starke Anreize für die energetisch wirksame Sanierung bestehender Gebäude beinhalten.

Zum Bau von Minergie-Häusern ist andererseits weder ein nationales noch ein kantonales Programm notwendig, da die Mustervorschriften der EnDK bei Neubauten bereits Standards vorsehen, die mit den Minergie-Häusern vergleichbar sind.

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− Als Mehrheitsaktionär der Berner Kantonalbank soll der Regierungsrat darauf hinwirken, dass die Berner Kantonalbank günstige Hypotheken für umweltgerechtes Bauen anbietet.

Der Kanton Bern und die bernische Volkswirtschaft sind an einer starken Kantonalbank interessiert. Dies setzt voraus, dass die BEKB ausschliesslich nach marktwirtschaftlichen Kriterien handelt, was insbesondere eine konsequente Trennung von politischer und unternehmerischer Verantwortung bei der BEKB erfordert. Der Grundsatz der strikten Trennung von politischer und unternehmerischer Verantwortung basiert auf dem bereits 1995 vom Regierungsrat verabschiedeten Bericht zum „Verhältnis des Kantons Bern zu seinen öffentlichen und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen“ (VKU-Grundsätze). Dieses Konzept, welches sich aus Sicht des Regierungsrates angesichts der höchst erfreulichen unternehmerischen Entwicklung der Bank in den vergangenen mehr als zehn Jahren bestens bewährt hat, schliesst somit eine Einflussnahme seitens des Kantons auf das operative Geschäft der BEKB aus. Ansonsten käme es wiederum zu einer heiklen Vermischung von unternehmerischer und politischer Verantwortung bei der BEKB. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Kantons mit seiner Kantonalbank in den achtziger und anfangs der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, die schliesslich eine Sanierung der Bank erforderlich machten, ist eine solche Rollenvermischung unbedingt zu vermeiden.

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Der Regierungsrat wird beauftragt, weitere Investitionsprojekte zur Bekämpfung der drohenden Rezession zu entwickeln.

Der Regierungsrat weist in diesem Zusammenhang auf seine Ausführungen zu Beginn der gemeinsamen Antwort zu den beiden Motionen hin. Zum heutigen Zeitpunkt steht für den Regierungsrat die vollständige Umsetzung der für die Jahre 2009 und 2010 geplanten Investitionen im Vordergrund. Eine Neubeurteilung der Situation wird im Rahmen der Eventualplaung zum Budgetvollzug 2009 vorgenommen werden. Zusätzliche Investitionen lehnt der Regierungsrat zurzeit ab.

b) Dringliche Motion 272/2008 Häsler, Wilderswil (Grüne): Investitionen sichern, Sicherheit schaffen

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Der Regierungsrat wird beauftragt, mit geeigneten Investitionen die nachhaltige Entwicklung zu stärken und damit Klimaschutz und Stärkung von KMU-Betrieben gleichzeitig anzustreben.

Im Rahmen der Umsetzung der kantonalen Energiestrategie sieht die Revisionsvorlage zum kantonalen Energiegesetz Bestimmungen vor, welche starke Anreize für die energetisch wirksame Sanierung bestehender Gebäude beinhalten. Im Übrigen ist das Förderprogramm des Kantons im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien sehr erfolgreich. Es wird noch mehr Wirkung entfalten können, wenn der Grosse Rat durch die Anpassung des Dekretes über Staatsleistungen an die Energieversorgung die angestrebte Verwendung der im Voranschlag 2009 vorgesehenen Mittel bewilligt.

Fazit:

Der Regierungsrat hat sich intensiv mit den verschiedenen Anliegen der beiden Motionen auseinandergesetzt. Angesichts der derzeit sehr unsicheren konjunkturellen Aussichten, welche voraussichtlich zu erheblichen Steuerausfällen führen werden, deren Höhe zurzeit nicht genau prognostiziert werden kann, ist es für den Regierungsrat im Moment nicht möglich, verbindlich zu den beiden Vorstössen Stellung zu beziehen.

Grundsätzlich steht für den Regierungsrat zum heutigen Zeitpunkt die vollständige Umsetzung der für die Jahre 2009 und 2010 geplanten Investitionen im Vordergrund, sofern er sich aufgrund der aus heutiger Sicht zurückgehenden Steuererträge nicht gezwungen sieht, auch bei den Investitionen Abstriche zu machen.

Vor diesem Hintergrund muss die Positionierung des Regierungsrates zu den beiden Vorstössen und ihren einzelnen Anliegen offen bleiben. Dies ums mehr, als dass sich die wirtschaftliche und finanzpolitische Lage in wenigen Monaten wieder grundsätzlich anders präsentieren kann. Aus heutiger Sicht kann weder eine weitere Verschlechterung noch eine Stabilisierung der Lage ausgeschlossen werden.

Aus diesen Gründen nimmt der Regierungsrat die beiden dringlichen Motionen als Postulate an. Falls sich die wirtschaftliche und finanzpolitische Lage im Vergleich zu den aktuellen Verhältnissen nicht grundsätzlich verändert, gelten für den Regierungsrat seine Ausführungen in dieser Antwort als voraussichtliche Richtschnur, wie er mit den Anliegen der Motionärin und des Motionärs umgeht.

Als Folge der vorstehenden Erläuterungen stellt der Regierungsrat dem Grossen Rat folgende Anträge:

M 273/2008 Pardini: Annahme als Postulat

M 272/2008 Häsler: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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