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Der Regierungsrat wird beauftragt, eine unabhängige Kommission zur Kontrolle der Stimmregis- ter jener Gemeinden einzusetzen, die von den kommunalen Juraabstimmungen gemäss Ab- sichtserklärung vom 20

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Sitzungstitel7 2014.RRGR.1149 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Vormittag), 9. Juni 2015

Juradelegation

57 2014.RRGR.1149 Motion 230-2014 Bühler (Cortébert, SVP)

Korrektheit der Stimmregister im Hinblick auf die kommunalen Juraabstimmungen

Vorstoss-Nr.: 230-2014

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 17.11.2014

Eingereicht von: Bühler (Cortébert, SVP) (Sprecher/in) Graber (La Neuveville, SVP)

Klopfenstein (Corgémont, SVP) Schnegg (Champoz, SVP) Weitere Unterschriften: 5

Dringlichkeit gewährt: Nein 20.11.2014 RRB-Nr.: 277/2015 vom 11. März 2015 Direktion: Staatskanzlei

Korrektheit der Stimmregister im Hinblick auf die kommunalen Juraabstimmungen

1. Der Regierungsrat wird beauftragt, eine unabhängige Kommission zur Kontrolle der Stimmregis- ter jener Gemeinden einzusetzen, die von den kommunalen Juraabstimmungen gemäss Ab- sichtserklärung vom 20. Februar 2012 betroffen sind.

2. Die Kommissionsmitglieder dürfen ihren Wohnsitz weder im Kanton Jura noch im Berner Jura haben.

3. Das Pflichtenheft und die Kompetenzen der Kommission sind dergestalt definiert, dass sie über optimale Kontroll- und Prüfungsinstrumente verfügt.

4. Die Gemeinden müssen der Kommission die vollständigen Namenslisten des Stimmregisters per 1. Juli 2013 als Referenzwert sowie die vollständige Namensliste per 1. Januar 2015 übergeben und ihr anschliessend monatlich und bis zum Moment, an dem das Register für die Abstimmung geschlossen wird, die vollständige Namensliste aller Mutationen mitteilen.

5. Die Kommission legt zwei Wochen vor dem Abstimmungsdatum einen Bericht über ihre Feststel- lungen vor.

Begründung:

Die Jurafrage war jahrzehntelang Gegenstand vieler Abstimmungen im Berner Jura, sei es auf regi- onaler, sei es auf kommunaler Ebene. Und regelmässig kam es zu gegenseitigen Beschuldigungen, die Stimmregister seien manipuliert worden.

Die anstehenden kommunalen Juraabstimmungen müssen vorbildlich sein. Einflussnahmen sind relativ einfach, da es genügt, sich bis drei Monate vor der Abstimmung in der Gemeinde anzumel- den, um auf Gemeindeebene stimmberechtigt zu sein – dies auch dann, wenn keine Absicht be- steht, sich in der betreffenden Gemeinde dauerhaft niederzulassen.

Ein unabhängiger Bericht, der die Korrektheit der Stimmregister attestiert, verhindert, dass sich die Befürworter und die Gegner während der Abstimmungskampagne nicht gegenseitig der Einfluss- nahme beschuldigen und dass die Abstimmung, die endgültig sein und die Gemeinde und den Kan- ton in die Pflicht nehmen soll, nicht durch eine entsprechende Beschwerde bestritten wird. Der Kan- ton kann sich so in den Dienst der Gemeinden stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Abstim- mungen zu gewährleisten.

Begründung der Dringlichkeit: Die Gesetzgebungsarbeiten für die kommunalen Juraabstimmungen

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Junisession 2015 2014.RRGR.1149 2

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laufen bereits, und nur eine rasch greifende und sich über eine lange Zeit erstreckende Kontrolle kann wirklich wirksam sein.

Antwort des Regierungsrats

Die Führung der Stimmregister wird im Gesetz vom 5. Juni 2012 über die politischen Rechte (PRG;

BSG 141.1), in der Verordnung vom 4. September 2013 über die politischen Rechte (PRV; BSG 141.112), in der Verordnung vom 10. Dezember 1980 über das Stimmregister (BSG 141.113) und in der kommunalen Gesetzgebung (Reglement über die Abstimmungen und Wahlen) geregelt. Ferner ist auch das Gemeindegesetz vom 16. März 1998 (GG; BSG 170.11) auf kommunale Wahlen und Abstimmungen anwendbar.

Anlässlich der Abstimmung vom 24. November 2013 haben die verschiedenen Akteure die Notwen- digkeit unterstrichen, den reibungslosen Ablauf der Abstimmung sicherzustellen, um allfällige Be- schwerden zu vermeiden und die definitive Regelung der Jurafrage zu gewährleisten. Die Beobach- ter des Bundes haben mit ihrer Anwesenheit denn auch die angestrebte Sicherheit gebracht, sind doch keine Unregelmässigkeiten festgestellt worden. So hat sich die Zahl der Stimmberechtigten der Gemeinden im Berner Jura im Vorfeld dieser Abstimmung nicht in einer Art und Weise verän- dert, die auf eine systematische Zuwanderung von nur scheinbar wohnsitzwilligen Personen schliessen liesse.

Vor diesem Hintergrund erachtet es der Regierungsrat als nicht angezeigt, bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Kommission zur Überwachung der Entwicklungen in den Stimmregistern jener Ge- meinden einzusetzen, die ein Gesuch im Sinne von Artikel 9 der Absichtserklärung vom 20. Februar 2012 eingereicht haben.

Zunächst kann festgehalten werden, dass die anwendbare Gesetzgebung klar und präzise genug ist. Sie hat sich bewährt zur Verhinderung von Unregelmässigkeiten, die das Resultat der Abstim- mung verfälschen könnten.

Sodann ist der Regierungsrat bestrebt, die nötigen Gemeindeabstimmungen in einer von Vertrauen geprägten Partnerschaft mit den betroffenen Gemeinden vorzubereiten. Würde bereits heute eine unabhängige Beobachtungskommission eingesetzt, so könnte dies als ein Zeichen des Misstrauens gedeutet werden, welches das aufgebaute Vertrauensverhältnis beeinträchtigt.

Des Weiteren haben die Erfahrungen vor der Abstimmung vom 24. November 2013 gezeigt, dass sich die Zahl der Stimmberechtigten in den bernjurassischen Gemeinden nur leicht oder in einer Weise veränderte, die keinen Verdacht aufkommen liess.

Und schliesslich ist der Regierungsrat überzeugt, dass alle politischen Akteure, ungeachtet ihrer Präferenz bezüglich der Kantonszugehörigkeit ihrer Gemeinde, das grösste Interesse daran haben, dass die Abstimmungen gesetzeskonform durchgeführt und deren Ergebnisse nicht wegen Unre- gelmässigkeit anfechtbar werden.

Dessen ungeachtet und im Bestreben, den in der Absichtserklärung vom 20. Februar 2012 initiier- ten Prozess unter Einhaltung der demokratischen Prinzipien zu Ende zu führen, teilt der Regie- rungsrat die Auffassung der Motionäre, dass es sich bei den zur Diskussion stehenden Gemeinde- abstimmungen um besondere Abstimmungen handelt. Er schliesst nicht aus, bei Bedarf gezielte Massnahmen einzusetzen, die darauf hinwirken, dass bei den Gemeindeabstimmungen der tat- sächliche Wille der tatsächlich Stimmberechtigten unverfälscht zum Ausdruck kommt.

Der Regierungsrat ist daher bereit, die Motion als Postulat zu überweisen und gleichzeitig abzu- schreiben, da er in seinem Entwurf zum Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) eine Bestimmung vorsieht, die ihn ermächtigt, mittels Beschluss besondere Massnahmen zu ergreifen, um den reibungslosen Ab- lauf der Abstimmungen zu gewährleisten. Es liegt am Grossen Rat, über diese Bestimmung zu ent- scheiden.

Der Regierungsrat beantragt:

Annahme als Postulat und gleichzeitige Abschreibung

Präsident. Wir kommen zu Traktandum 57. Es handelt sich ebenfalls um eine Motion von Herrn Bühler mit dem Titel «Korrektheit der Stimmregister im Hinblick auf die kommunalen Juraabstim- mungen». Der Motionär ist mit dem Antrag der Regierung einverstanden. Ist die Annahme als Pos- tulat mit gleichzeitiger Abschreibung seitens des Rats bestritten? – Das ist nicht der Fall. Somit stimmen wir direkt darüber ab. Wer den Vorstoss Bühler als Postulat annehmen und gleichzeitig abschreiben will, stimmt ja, wer dies ablehnt, stimmt nein.

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Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme als Postulat und gleichzeitige Abschreibung

Ja 140

Nein 0

Enthalten 4

Präsident. Sie haben den Vorstoss als Postulat überwiesen und gleichzeitig abgeschrieben. Damit haben wir die Geschäfte der Juradelegation bereinigt und fahren mit den Geschäften der Gesund- heits- und Fürsorgedirektion weiter, für welche ebenfalls Herr Regierungsrat Perrenoud zuständig ist. An dieser Stelle ein kurzer Ausblick, wie wir zeitmässig unterwegs sind. Dies natürlich immer unter dem Vorbehalt, dass keine unvorhergesehenen Ereignisse eintreten. Soweit wir über Rückzü- ge und akzeptierte Anträge informiert sind, werden wir heute Abend sicher bereits zu den Geschäf- ten der Erziehungsdirektion vorstossen. Seien Sie also darauf vorbereitet, dass wir schon heute zu den Geschäften der nächsten Direktion wechseln werden.

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