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sich beim Bund dafür einzusetzen, dass nach Ablauf dieser zehn Jahre Mittel aus den Treibstoffzöllen im gleichen Umfang für weitere Förderung von Holzfeuerungsanlagen zur Verfügung stehen

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M 099/2004 BVE 30. Juni 2004 49C

Motion

2134 von Siebenthal, Gstaad (SVP)

Weitere Unterschriften: 32 Eingereicht am: 19.04.2004

Verwertung von Borkenkäferholz durch finanzielle Anreize zur Förderung von Holzfeuerungsanlagen

Auftrag

Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. in der kantonalen Energiegesetzgebung und in der Aufgaben- und Finanzplanung die Grundlagen für die Förderung von grösseren neuen Holzfeuerungsanlagen im Zeitraum der nächsten zehn Jahren mit Mitteln im Gesamtbetrag von 25 Millionen Franken bereitzustellen; die Förderansätze sollten dabei mindestens auf das Niveau der Ansätze des Förderprogrammes Lothar des BFE (2000-2003) angehoben werden;

2. sich beim Bund dafür einzusetzen, dass nach Ablauf dieser zehn Jahre Mittel aus den Treibstoffzöllen im gleichen Umfang für weitere Förderung von Holzfeuerungsanlagen zur Verfügung stehen.

Begründung

Namentlich das Oberland wird zur Zeit von einer der schlimmsten Borkenkäferplagen heimgesucht. An vielen Orten kann die Schutzfunktion des Waldes nur dank

"Feuerwehrübungen" aufrechterhalten werden. Diese verursachen Kosten in Millionenhöhe und sind nicht planbar. Fachleute sind sich einig, dass heisse Sommer wie derjenige von 2003 in Zukunft eher die Regel denn die Ausnahme sein werden. Das bedeutet, dass in Zukunft auch noch vermehrt mit Borkenkäferkalamitäten gerechnet werden muss.

Holzenergie ist "Waldpflege durch den Ofen". Wirtschaftlich ist es sinnvoller, nachhaltiger und letztlich ganz eindeutig günstiger, das Geld einmal in Feuerungsanlagen zu investieren anstatt in immer wiederkehrenden punktuellen Symptombekämpfungen. Holzenergie ist vielfach die einzige Möglichkeit, qualitativ minderwertige Holzsortimente, wie sie speziell auch bei Käferbefall anfallen, einigermassen kostendeckend zu verwerten. Das Förderprogramm "Lothar" hat gezeigt, dass mit substantiellen Finanzhilfen nachhaltige Änderungen am Energiemarkt möglich sind. Substantiell heisst insbesondere, dass die Höhe der Finanzhilfen genügend hoch ist, um solche Investitionen auszulösen. Die heutige Höhe der Finanzhilfen des Kantons Bern sind es auf jeden Fall nicht! Konkret hat man im Rahmen von "Lothar" festgestellt, dass dann eine Investition in eine Holzfeuerungsanlage ausgelöst wird, wenn die Finanzhilfe mindestens 25 Prozent der Gesamtinvestitionen bzw.

50 Prozent der Mehrkosten deckt. Dies ermöglicht es, die Anlagen innerhalb ihrer Lebensdauer zu amortisieren.

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Ungerechnet auf die Energieholzmenge entspricht dies etwa einem (einmaligen) Betrag von Fr. 250.-- pro jährlich genutzten m3 (Festmeter). Mit 25 Millionen könnte man folglich innert zehn Jahren Verbrennungskapazität für zusätzlich 100'000 m3 Energieholz pro Jahr schaffen. Die Lebensdauer von grösseren Holzfeuerungsanlagen beträgt 30 Jahre, und die Chance, dass nach deren Ablauf weiter mit Holz geheizt wird (Kesselerneuerung) ist relativ gross. Wenn wir also dereinst - in 5 oder 10 Jahren - wieder von einer grossen Borkenkäferkalamität heimgesucht werden, sind wir gerüstet. Jedes Jahr könnten Finanzhilfen im Umfang von 2,5 Millionen Franken gewährt und dadurch zusätzlich 10'000 m3 Holz (Festmeter) bzw. 28'000 Sm3 (Schnitzelkubikmeter) genutzt werden. Dies entspricht einer jährlichen Nutzenergiemenge von 15'000 MWh - genug, um 1'000 Wohneinheiten zu beheizen. Die jedes Jahr geförderten Anlagen ersetzen insgesamt 1'500'000 Liter Heizöl und entlasten unsere Atmosphäre um 4'000 Tonnen CO2. Als positive Nebeneffekte bleiben Arbeitsplätze, Geld und Löhne in den Regionen, die Abhängigkeit unserer Energieversorgung vom Ausland verringert sich, und es werden weniger lange und riskante Transporte fossiler Energien notwendig sein.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt 22.04.2004

Antwort des Regierungsrates

Zu Ziffer 1

In den Energiegesetzgebungen aller Kantone wurden in den Jahren 2002 und 2003 die Beitragstatbestände weitgehend harmonisiert. Der Kanton Bern hat sich dieser Harmoni- sierung im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten angeschlossen, wobei im Bereich Holzheizungen wesentlich weiter gegangen wird, als das bis 2002 der Fall war. Kleine Heizungen werden mit Pauschalbeiträgen von Fr. 2000.-- unterstützt, sofern sie das ganze Gebäude mit Wärme versorgen und nicht lediglich Beistellöfen sind.

Für die Förderung von Minergie und erneuerbaren Energien, von denen Holz einen grossen Teil beansprucht, sieht der 3. Energiebericht im Jahresmittel je 6 Mio. Franken Beiträge vor.

Das in Ziffer 1 der Motion gestellte Begehren ist damit bereits erfüllt.

Zudem hat der Regierungsrat mit erneuertem Beschluss 0208 vom 21. Januar 2004 die Direktionen angewiesen, alle eingereichten Vorstösse mit Kostenfolgen dem Regierungsrat in ablehnendem Sinne zu unterbreiten. Dieser Beschluss erfolgte gestützt auf die vom Grossen Rat im November 2001 überwiesene Sparmotion. Damit sollen die eingeleiteten Sparmassnahmen weitergeführt werden.

Deshalb beantragt der Regierungsrat die Ablehnung von Ziffer 1 der Motion.

Zu Ziffer 2

Seit 2002 stellt der Bund Globalbeiträge zur Förderung von Alternativenergieanlagen und Energiesparmassnahmen in den Kantonen zur Verfügung. Die Höhe der Beiträge pro Kanton hängt von der Höhe der durch die Kantone im Vorjahr geleisteten Förderbeiträge ab. Der Kanton Bern erhält zusammen mit Zürich die grössten Beiträge. Seit der Einführung erhielt der Kanton Bern regelmässig über 1,3 Mio. Franken pro Jahr. Dieser Beitrag ist absolut notwendig, damit der Kanton seine Beitragspolitik gemäss 3. Energiebericht umsetzen kann.

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Der Motionär verlangt, der Regierungsrat solle sich beim Bund dafür einsetzen, dass die Treibstoffzölle auch für die Förderung von Holzfeuerungsanlagen verwendet werden kön- nen. Im Vorfeld zur Abstimmung über die AVANTI-Initiative wurde viel über die Verwen- dung der Treibstoffzölle diskutiert. Von Bundesseite wurde immer klar kommuniziert, dass diese Gelder nur für Verkehrszwecke eingesetzt werden dürfen. Der Regierungsrat sieht keine Chance das Begehren des Motionärs erfolgreich beim Bund anzubringen. Er lehnt das Anliegen deshalb ab.

Aus den dargelegten Gründen beantragt der Regierungsrat, Ziffer 2 der Motion abzulehnen.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

Referenzen

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