Kanton Bern Canton de Berne
Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires
Geschäfts-Nr.: 2012.0434 Seite 1/1
Vorstoss-Nr: 084-2012
Vorstossart: Motion
Eingereicht am: 28.03.2012
Eingereicht von: Graber (Horrenbach, SVP) (Sprecher/ -in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit:
Datum Beantwortung:
RRB-Nr:
Direktion: VOL
Bessere Berücksichtigung der SAK-Faktoren
Der Regierungsrat wird beauftragt, sich mittels einer Standesinitiative beim Bund dahinge- hend einzusetzen, dass in der Agrarpolitik 2014-2017 die SAK-Faktoren des Waldes und der Sömmerung bei der Berechnung der SAK-Werte bezüglich Anspruch Direktzahlungen und der Berechnung für die landwirtschaftliche Gewerbegrenze sowie beim Anspruch für Investitions- (bzw.) Starthilfe miteinbezogen werden.
Begründung:
Mit den neuen, dem technischen Fortschritt angepassten SAK-Faktoren werden etliche Betriebe die Mindestwerte bezüglich SAK nicht mehr erreichen. Viele dieser Betriebe be- wirtschaften mehrere Hektaren eigenen Bauernwald. Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn diese bezüglich Anspruch Direktzahlungen und Abgrenzung Mietwert benachteiligt wür- den, obwohl sie unter Berücksichtigung des Arbeitsaufwands des Waldes (0.012 SAK/ha) die diesbezüglichen Anforderungen erfüllen.
Obwohl der Bauernwald nur mässig zum landwirtschaftlichen Rohertrag beiträgt, ist er für mehrere tausend Landwirte ein wesentlicher Bestandteil des Einkommens. Insbesondere gilt dies für das Hügel- und Berggebiet. Es wäre unverständlich, wenn die Holzproduktion als einzige (neben der Nahrungsmittelproduktion) mehrere hundert Jahre alte Urproduktion aus wesentlichen Teilen der AP 2014-2017 ausgeschlossen würde.
Bezeichnend ist, dass der Bauernwald, obwohl er fast keine öffentlichen Gelder bean- sprucht, in der AP 2014-2017 offenbar vergessen wurde. Zudem ist er bezüglich markt- wirtschaftlicher Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Ausland, beim Hochwasserschutz, bei der Ökologie und der nachhaltigen Energieproduktion allen anderen landwirtschaftlichen Produktionssegmenten weit voraus.
Viele Bauernfamilien bewirtschaften zum Heimbetrieb eine Alp, dies ergibt eine Mehrfach- belastung, die bis heute bei der SAK-Berechnung ebenfalls nicht berücksichtigt wird. Ist die Alp im Eigentum des Bewirtschafters oder besteht ein Pachtverhältnis (kein Angestell- tenverhältnis), so muss dieser SAK-Faktor 0.015 Normalstoss für Milchkühe und 0.010 für andere Tiere auf Sömmerungsbetrieben berechnet werden. Der Alpung muss in den nächsten Jahren ein besonderes Augenmerk geschenkt werden, denn um die Offenhal- tung im Berg-/Alpgebiet zu gewährleisten, braucht es grossen zeitlichen Aufwand und da- her ist es um so wichtiger, diesen Faktor in die SAK-Berechnung miteinzubeziehen.